Mein Bauch gehört DIR !

Liebe Menschenfreunde,
die Organisation 1000 plus.net setzt sich ein gegen die geplante Abschaffung von § 218 und § 219 StGB, die intensiv betrieben wird von „Trägern und Partnerorganisationen“ wie „pro familia Bundesverband“, der „Humanistische Verband Deutschlands“ oder einzelne AWO-Verbände. Tatsächlich haben es sich auch „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“, die Frauenorganisation der SPD (ASF), die Berliner „Jusos“ oder die Partei „DIE LINKE“ nicht nehmen lassen, sich diesem „Bündnis“ für (angebliche) sexuelle Selbstbestimmung anzuschließen. 
Bitte unterzeichnet folgende Petition zum Schutz von Schwangeren und ihren Kindern und gegen die teuflischen Machenschaften linksextremer Aktivisten und Organisationen.
Bitte weiter verbreiten!
DANKE!

Gefährlicher SPD-Plan: KINDERRECHTE ins GRUNDGESETZ

„Er ist zurück, der gefährliche Plan der Bundesregierung, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen! Dabei war der „Kinderrechte“-Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht im März bereits gescheitert – und zwar durch Ihren und unseren gemeinsamen Druck auf die Bundestagsabgeordneten.

Ende August beschloss der Koalitionsausschuss jedoch, das Thema wieder aus dem Papierkorb zu holen und neulich bestätigte Lambrecht: „Es wird in Kürze ein hochrangiges Treffen aus Regierung, Fraktionen und den Koalitionsparteien geben, bei dem wir endlich eine Einigung festzurren wollen.“ Vor wenigen Tagen bekräftigte auch Familienministerin Giffey diese Forderung.

Offenbar wollen die „Kinderrechte“-Befürworter auf Biegen und Brechen das Grundgesetz ändern – getreu dem Motto: Es wird so lange gewählt, bis das Ergebnis passt.

Aber wir wissen, dass die eigentliche Entscheidung am Ende von den Abgeordneten getroffen wird und wir mindestens ein Drittel von ihnen überzeugen müssen, gegen diese Grundgesetzänderung zu stimmen.

Deshalb ist jetzt erneut ein großer Proteststurm zur Verteidigung des Elternrechts notwendig! Dazu haben wir unsere erfolgreiche Petition auf CitizenGO neu gefasst und den Adressatenkreis erweitert. Schließen Sie sich unbedingt den 52.000 Menschen an, die bereits unterzeichnet haben!

Jede einzelne Unterzeichnung unserer Petition löst eine eigene E-Mail aus – nicht nur an die verantwortliche Justizministerin Lambrecht, sondern auch an den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und den CSU-Landesgruppen-Vorsitzenden Alexander Dobrindt. Da die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Frage „Kinderrechte“ gespalten ist, müssen wir ihnen deutlich mitteilen, dass wir Bürger diesen Angriff auf die Freiheit der Familie nicht dulden.

Unterschreiben Sie bitte unsere Petition, um die „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verhindern. Verbreiten Sie die Petition über Facebook, Twitter, WhatsApp, Telegram etc. und unter Ihren Freunden und Bekannten.

Für die Politik benötigt man einen langen Atem. Wir haben ihn. Mit Ihrer Hilfe.“… so schreibt Frau v. Beverförde, die Organisatorin von DEMO für ALLE, in ihrem Newsletter.

Bitte unterschreiben Sie und teilen Sie diese Petition weitest möglich. DANKE!

Geplante Petition: Gleiches Recht für ALLE Kinder

Im November möchte das „Bündnis Rettet die Familie“ www.rettet-die-familie.de,   zu dem auch diese Initiative gehört, die unten stehende Petition „Gleiches Recht für alle Kinder“ auf die Plattform des Bundestages stellen. Mit genügend Unterschriften wollen wir erreichen, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit diesem Thema beschäftigen muss. Im Vorfeld möchten wir eine möglichst breite Öffentlichkeit herstellen um ggf den Text zu verbessern und genügend Mitzeichner (50.000) für das Quorum zu interessieren. Bitte helfen Sie mit, unser Anliegen in Medien und Verbände zu tragen und damit zu ermöglichen, dass das Recht der Kinder auf Eltern, die die Zeit haben sich ihnen nachhaltig zuzuwenden, endlich in der Politik Gehör findet! 

>>hier geht’s zum Petitionstext

GRÜNROT lehnt Bildungsplan-Petition ab

Obwohl GRÜNROT mit dem Versprechen angetreten ist, den Stimmen der Bürger mehr Beachtung zu schenken, verschwinden jetzt  mehr als 192 000 Bürgerstimmen gegen die Reform des Bildungsplans in Baden-Württemberg kommentarlos  in der Schublade. Die Begründung will man nachliefern!

Eine Petition ist ein demokratisches Mittel, um dem Bürger einen Notruf zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift wenden sich die Petenten  üblicherweise       g e g e n  ein  Regierungsvorhaben. Eine Eingabe zur  U n t e r s t ü t z u n g  eines Vorhabens kann dagegen im eigentlichen Sinn nicht als Petition gelten. Trotzdem hat der Ausschuss  die „Petition“ der Befürworter der Bildungsplanreform bedenkenlos angenommen. 

http://www.bildungsplan2015.de/2014/10/11/gruen-rot-dominierter-petitionsauschuss-substanzlose-argumentation/

und auch 

http://www.bildungsplan2015.de/video

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014

Erste Reaktion zur Ablehnung der Petition

Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.

Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.

Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen  (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition “abgelehnt” habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.

Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.