Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.
Sehr geehrter Herr Gabel,
am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden.
Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.
Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert? Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!
Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.
Ich fasse zusammen:
- Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
- Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern. Art. 1 Grundgesetz
- Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
- Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.
Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT