Abtreibungsrecht oder Lebensrecht?

OFFENER  BRIEF

Sehr geehrter Herr epd-Chefredakteur Karsten Frerichs,

die SCHWÄBISCHE ZEITUNG hat heute folgenden Artikel aus Ihrem Evangelischen Pressedienst epd veröffentlicht: „Union und SPD uneins beim Thema Abtreibungsrecht“. Es geht um die von der SPD beabsichtigte Abschaffung des § 219a ( Verbot von Werbung für Abtreibung ), dem sich Frau Kramp-Karrenbauer als CDU-Generalsekretärin ganz klar widersetzt.

 

Wir fragen Sie als einen evangelischen Christen, was denn das ist, ein „Abtreibungs-Recht“? Unseres Wissens gibt es in Deutschland bislang kein Abtreibungsrecht. Es gibt nur wenige Notsituationen, die es Ärzten erlauben, den Abbruch einer Schwangerschaft vorzunehmen. Was es in Deutschland – Gott sei Dank – noch immer gibt, ist das RECHT auf LEBEN. Der Titel hätte also lauten müssen: „Union und SPD uneins beim Thema Lebensrecht“.

 

Es macht schon einen Unterschied, ob ich das Lebensrecht eines Kindes verteidige oder ob ich es ihm über ein Abtreibungsrecht abspreche. Mit der Wortwahl Abtreibungsrecht suggeriere ich bereits eine (eben nicht) vorhandene Legalisierung. Und diese journalistische Vorgehensweise halten wir für links-liberale Manipulation, die sich mit journalistischem Ethos nicht vereinbaren lässt.

 

Sicher kennen Sie das Leid jener Mütter, die ihr Kind vor der Geburt verlieren. In seinem Totentanz lässt der Dichter Angelus Silesius ein solches Kind klagen:

„O Tod, wie soll ich das verstehn, 
ich soll tanzen und kann nicht gehn? 
Wie magst du deinen Ruf anheben, 
daß ich soll sterben  v o r  meinem Leben, 
abscheiden, eh ich angekommen, 
eh denn gegeben, werden genommen? 
Wie weinet meine Mutter so sehr! 
O gib mich der Erden wieder her!“

 

Wir bitten Sie daher, sich künftig bei Ihren Nachrichten an christlichen Grundwerten zu orientieren.

Mit freundlichem Gruß
für die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                               Bärbel Fischer

 

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