Sehr geehrter Herr OB Palmer,
Archiv der Kategorie: Leserbriefe
Leihmutterschaft = Menschenhandel
Wie dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung zu entnehmen ist, will diese in dieser Legislaturperiode einige gesellschaftspolitische „Reformen“ vornehmen, von denen ich glaube, dass sie unsere Gesellschaft ins finstere Mittelalter, bzw. in archaische Zeiten zurückwerfen werden, wo Sklaverei und Frauenverachtung gang und gäbe war.
Ein Anschreiben an die Leopoldina von Bärbel Fischer.
Schauen Sie sich auch folgendes Video an:
Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik
16 Jahre Merkel – und nun?
Frau Gertrud Martin hatte sich an MdB Thorsten Frei CDU mit der Bitte um eine Stellungnahme zu dem Beschluss des Parlaments gewandt, den Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz auch für Grundschüler zu sichern. Dazu sandte sie ihm u.a. meinen Leserbrief an die Schwäbische Zeitung weiter. Seine Antwort erschöpfte sich lediglich in einem AfD-Bashing.
Daraufhin bezog sich meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Frei,
Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler ab Schj. 2026/27
Zum Internationalen Tag der FAMILIE
Passend zum heutigen internationalen Tag der Familie:
Eine Gruppe von Leutkircher junger Mütter und Väter haben angesichts der drohenden Massenimpfung von Kindern am Gänselieselbrunnen vor dem Rathaus ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit Plakaten und Kinderschuhen machten sie ihrem Unmut Luft und warnten damit die Verantwortlichen, sich an unseren Kindern zu vergreifen.
Leserbrief zu: „Umstrittenes Zeichen gegen Coronamaßnahmen“ – 15. Mai 2021 – Schwäbische Zeitung
Zunächst einmal finde ich es gut, dass die Leutkircher Bevölkerung auf die Aktion am Gänselieselbrunnen aufmerksam gemacht wird, sorgen sich doch viele Eltern darum, was gegen ihren Willen derzeit und künftig in Schule und Kita mit ihren Kindern passiert. Darum freue ich mich über den Mut junger Eltern, ihre Ängste sichtbar zu machen. Dass es noch Eltern gibt, die sich ihres Auftrags und ihrer Pflicht bewusst sind und Verantwortung übernehmen, halte ich für ein gutes, demokratisches Zeichen, klagt man doch unentwegt über jene Eltern, denen Wohl und Wehe ihrer Kinder gleichgültig ist.
Die Impfpflicht ist ein schwerwiegender Eingriff in das grundgesetzliche Recht und die Pflicht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder nach Art. 6,1 GG. Neuerdings aber haben Eltern offenbar nichts mehr zu melden, wenn es um die Unversehrtheit ihrer Kinder geht ( Art. 2,2 ). Noch krasser ist es, den Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung streitig zu machen, sollten sie zu Beginn des neuen Schuljahres nicht geimpft sein, also sträflich Impfung und Bildung aneinander zu koppeln. Den staatlichen Organen steht nicht zu, sich über das Elternrecht und das Recht der Kinder auf Bildung hinwegzusetzen, bedenke man:
Die Kinder von heute sind die Richter von morgen !
Bärbel Fischer
Corona-Tests für Kita-Kinder?
LESERBRIEF – abgelehnt
Ob Corona-Tests für Schulkinder oder die ganz Kleinen in der Kita – nach demokratischen Grundsätzen sind beide nicht mit Art. 1,1 unseres Grundgesetzes vereinbar. Dass die Infektionsrate bei Kleinkindern drastisch anstieg, ist einerseits den Einschränkungen zu verdanken, die man unseren Kindern seit mehr als 12 Monaten abverlangt: übertriebene Hygienemaßnahmen, Kontaktverbote, Isolierung in der Wohnung, Verbot von Spiel und Bewegung im Freien, schuldhafte Ängste um das Überleben der Großeltern. Das kindliche Immunsystem kann sich nur stabilisieren, wenn es sich mit diversen Keimen auseinandersetzen muss – immunologisches Kleines Einmaleins! Andererseits bezweckt man durch das Testen von Kindern den erwünschten Inzidenzwert, um die Maßnahmen zu rechtfertigen.
Der Staat darf sich nicht über Art. 6 GG hinwegsetzen, nach welchem allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kind getestet oder gar geimpft wird. Zu befürchten ist, dass Kinder, die nach dem Elternwillen nicht getestet wurden, vom Unterricht ausgeschlossen werden könnten.
Außerdem verstößt das Testen von Kindern auch gegen den Datenschutz, denn die Ergebnisse bleiben weder den Mitschülern, noch den Lehrkräften verborgen. Was droht einem Schulkind, wenn der Schnelltest positiv anschlägt? Es wird in Quarantäne geschickt, obwohl es vielleicht gar keine Symptome hat. Es wird von den Mitschülern isoliert, beschämt, gemieden, gemobbt. Wer will noch neben einem „Aussätzigen“ sitzen oder mit ihm spielen? Eine Stigmatisierung verletzt die Menschenwürde.
In Art. 2 GG geht es um körperliche Unversehrtheit. Dass sich Kinder bei der Handhabung des Selbsttests selbst gefährden können ( Augenreizungen, Hautausschläge etc.), hat bisher keine Erwähnung gefunden. Ebensowenig ist eine Lehrkraft befugt, medizinische Dienste zu erbringen. Auch die Haftungsfolgen sind bislang ungeklärt.
Und schließlich haben Lehrer einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dieser wird durch die Verpflichtung zu außerdienstlichen Aufgaben enorm behindert.
Die Spaltung soll nun bereits in der Kita beginnen, später sich im Kindergarten, in der Grundschule und in den höheren Klassen fortsetzen. Es gibt kein Zurück mehr. Wer gebrandmarkt ist wird Außenseiter bleiben. Nur wer von Kinderseelen gar keine Ahnung hat, kann solche Maßnahmen verordnen. Warum wehren sich nicht die Bürgermeister, die Schulleiter, die Lehrer und die Erzieher, die pausenlos vorgeben, sich dem Wohl a l l e r Kinder zu verpflichten?
Wo bleibt eigentlich die Lobby für unsere Kinder?
Bärbel Fischer
Schwammiger Gesetzesentwurf
„Kinderrechte ins Grundgesetz – muss das sein“? SchwZtg. 27. 03. 2021, Claudia Kling
Leserbrief
Auf die redaktionelle Frage, wie die Reaktionen auf den o.g. Regierungsentwurf sind, lautet die Antwort von Kinder-und Jugendhilfe-Organisationen, die sich im Bundesrat geäußert haben: „Verheerend“. Ihnen geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren ihn als reine Symbolpolitik.
Doch die konträre Kritik der Eltern-und Familienverbände, wie auch mehrerer Verfassungsrechtler an dem Gesetzesentwurf fehlt in Ihrem Bericht leider gänzlich. Ich frage mich, ob diese überhaupt gehört wurden. Wir lehnen das Vorhaben nämlich nicht nur als überflüssig, sondern sogar als schädlich ab. Denn Kinderrechte sind erstens seit 1949 über Art.1 GG und Art. 6 GG gewährleistet. Zweitens soll nun das bewährt ausgewogene Verhältnis Eltern-Kinder-Staat zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden. Die Formulierung “Erstverantwortung der Eltern“ ist kein juristischer Begriff und daher wirkungslos.
Was also ist die Absicht der Koalition, Art. 6 GG noch vor der Bundestagswahl im September eiligst zu ergänzen? Um nur zwei Beispiele zu nennen, liegt dem Staat erstens daran, möglichst alle Eltern steuerzahlend aus dem Kinderzimmer in die Betriebe zu bekommen und deren Kinder möglichst schon einjährig in die Ganztagsbetreuung zu zwingen. Wollen Eltern aber ihre Kinder selber umsorgen, kann der Staat ihnen das künftig verwehren mit dem Argument, Kinder hätten ein Anrecht auf „Bildung“. Dadurch wird aber das Anrecht der Kinder auf „satte personale Bindung“ verletzt, und das grundgesetzliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6,2 GG) beschädigt. Äußert zweitens ein 14-jähriger Sprössling nach langjährig schulischer Gender-Indoktrination z. B. den Wunsch, sein Geschlecht umzuwandeln, haben die Eltern künftig nichts mehr zu melden. Denn laut Entwurf „muss das Recht des Kindes auf Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit“ gegen den Elternwillen geachtet werden.
Eine schwammige Gesetzeslage dient weder Eltern noch Kindern. Im Übrigen gehört ein solcher Gesetzesentwurf zuvor abgestimmt mit dem „Internationalen Pakt über die Menschenrechte“.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE für FAMILIENGERECHTIGKEIT
Kinderrechte in staatlicher Hand?
Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.
Sehr geehrter Herr Gabel,
am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden.
Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.
Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert? Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!
Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.
Ich fasse zusammen:
- Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
- Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern. Art. 1 Grundgesetz
- Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
- Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.
Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT
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Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart
Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.
Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.
Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben.
Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.
Bärbel Fischer
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Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:
Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020
Sehr geehrte Frau Fischer,
für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen.
Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden.
Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken.
Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen.
Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen.
Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
lngrid Schmid