Presse verharmlost die Tragweite der Grundgesetzänderung

Zunächst verwundert, warum erst wenige Tage vor der Abstimmung in Berlin das Thema nur so beiläufig in TV und Presse gelangt, während bereits seit vielen Monaten darüber im Netz diskutiert wird. Auch die demokratisch vorgeschriebenen Anhörungen von Experten war der Presse kein Wort wert. Soll die Bevölkerung etwa vor vollendete Tatsachen gestellt werden? – Ohne die enorme Tragweite des koalitionären Vorhabens auch nur im Ansatz zu erkennen, tut man medial so, als ginge es bei diesem Plan lediglich um Spielplatzplanung, Verkehrsführung o.ä.

Leserbrief

Während grüne Minister wie M. Lucha u. a. das Vorhaben der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes zugunsten von Kinderrechten als „völlig unzureichend“ kritisieren, wenden sich Verfassungsrichter wie Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a. strikt gegen diesen Plan. Denn Kinder, Senioren, Behinderte, Flüchtlinge u.a. sind bereits alle durch Art. 1 GG in ihrer Menschenwürde unverhandelbar geschützt. 

Ähnlich argumentiert der Verband der Juristen in der CDU (BACDJ) und erteilt dem Plan der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage. Die Einführung von Kinderrechten würde ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten darstellen.

Die WerteUnion sieht, wie viele Elternverbände auch, in der Grundgesetzänderung die Gefahr, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie dann auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „heraus geklagt“ werden.

Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.

Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben

Sollte der Bundestag dem Gesetzentwurf mit 2/3-Mehrheit zustimmen, so hätte sich das sozialistische Konzept von Olaf Scholz durchgesetzt, der Staat müsse die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erringen.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT