Es geht nicht um Bolzplätze, sondern …

Pressemitteilung vom 12. Januar 2021
DemoFürAlle lehnt ‘Kinderrechte‘-Vorschlag der Bundesregierung ab: Neue staatliche Zugriffe gegen Familie drohen
Magdeburg – Das Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DemoFürAlle lehnt den neuen Vorschlag der Bundesregierung für eine Aufnahme von ‘Kinderrechten‘ ins Grundgesetz ab. Unabhängig von der Formulierung hebeln ‘Kinderrechte‘ das Elternrecht aus und ermöglichen staatlichen Behörden unzulässige Eingriffe in die Familie. DemoFürAlle fordert daher die Abgeordneten auf, im Bundestag gegen die ‘Kinderrechte‘ zu stimmen.

DemoFürAlle-Sprecherin Hedwig v. Beverfoerde nimmt dazu wie folgt Stellung: »Nach mehreren gescheiterten Versuchen präsentiert die Bundesregierung nun einen neuen Formulierungsvorschlag für ‘Kinderrechte‘, der als eine inhaltliche Leerformel das Grundgesetz aufblähen soll.

Ganz unabhängig davon, wie harmlos die Formulierung gesonderter ‘Kinderrechte‘ im Grundgesetz erscheinen mag und sogar betont, die Erstverantwortung der Eltern bliebe unberührt: Allein die Tatsache einer Änderung des Art. 6 GG ruft zwangsläufig eine neue Rechtsprechung hervor und bringt dadurch das fein austarierte Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat ins Ungleichgewicht – zu Lasten der Eltern und der Kinder. Zusätzlich gibt die geplante Platzierung der ‘Kinderrechte‘ vor dem Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) der Rechtsprechung eine veränderte, gefährliche Gewichtung vor. Das natürliche Elternrecht würde damit de facto ausgehebelt und die Macht des Staates über die Familie deutlich ausgedehnt.

‘Kinderrechte‘ im Grundgesetz bringen Kindern kein einziges neues Recht, dafür aber den staatlichen Behörden neue Zugriffsmöglichkeiten gegen die Familie. Es geht hier auch nicht um die Planung von Bolzplätzen, sondern um die Einführung einer Kita-Pflicht, Zwangsimpfungen u.ä. Mit diesem faulen ‘Kinderrechte‘-Kompromiss steht die SPD kurz vor Erreichen ihres seit Jahrzehnten verfolgten Ziels, die Eltern zu entrechten.

Damit es jedoch zur Grundgesetzänderung kommt, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Dass diese zustande kommt, ist längst nicht gesichert. Wir appellieren an alle nichtlinken Abgeordneten, den Ausverkauf elementarster Grundrechte nicht mehr mitzuspielen und den ‘Kinderrechten‘ ihre Stimme zu verweigern.«

Nähere Informationen zum Thema ‘Kinderrechte‘ finden sich auf www.demofueralle.de/kinderrechte. Für etwaige Rückfragen können sich Medienvertreter an Hedwig v. Beverfoerde (0172 / 8880198) wenden.

V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Sprecherin Aktionsbündnis DemoFürAlle
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de

Großer Erfolg: Grundgesetzänderung abgelehnt

Das Vorhaben von SPD und Grünen ist krachend gescheitert. Die erforderliche Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat den Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium abgelehnt.  Siehe:  https://www.bundestag.de/presse/hib/672720-672720
Unter folgendem Link kann man Debattenbeiträge aus den versch. Parteien anhören. Besonders einleuchtend fand ich die Rede von Thorsten Frei CDU. https://www.bundestag.de/mediathek
Verwundert war ich, wie wenig Abgeordnete im Plenarsaal waren, besonders spärlich die CDU. Die FDP hat sich feige enthalten. Der AfD war das Thema wohl am wichtigsten.
Wir danken allen unseren Nutzern für ihren engagierten Einsatz in Wort und Schrift.

Was sagen die Juristen über die Textvarianten, die ins GG sollen? Werden Sie aktiv!

Angeregt durch den Kommentar von Herrn Dr. Gerd Brosowski haben wir von der ELTERNINITIATIVE ein eigenes Schreiben formuliert, um unsere Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen eine Grundgesetzänderung zu stimmen. Es geht darum, dass die drei Varianten zu wenig konkret und daher juristisch unklar formulieren, wer das Kindeswohl definiert, der Staat oder die Eltern.

Bitte bedienen Sie sich unseres Vorschlags, um die BT-Abgeordneten mit Elternmeinungen zu konfrontieren.

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Sehr geehrte Frau BT-Abgeordnete,                                                                                    sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter!

Die Arbeitsgruppe „Kinderrechte in die Verfassung“ hat ihre Arbeit wohl ohne Juristen gemacht, denn sonst dürfte in den drei Textvarianten nicht folgende Kernaussage stehen:

…. einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. ….

Jeder Jurist weiß, dass ein Gesetz konkrete und unmissverständliche Begriffe braucht. Aber „Entwicklung“, „Persönlichkeit“ und „soziale Gemeinschaft“ sind keine juristischen Begriffe, sondern schwammig, dehnbar und unverbindlich. Sie lassen jede ideologische Deutung zu.

  • Wer soll denn die „soziale Gemeinschaft“ sein? Der Clan? Der Freundeskreis? Die Gemeinde? Der Staat? Oder gar die EU?
  • Und was bedeutet Persönlichkeit? Wir brauchen keine Persönlichkeiten, die eine Rolle spielen, sondern konkrete „Menschen“!
  • Wer soll denn übrigens die Kinder in die o.g. Lage versetzen? Staatliche  Behörden? Ämter? Kitas und Ganztagsschulen? Eltern sind wohl nicht vorgesehen!
  • Von Vätern und Müttern, von Eltern und von Familie ist jedenfalls kein Wort in den Varianten zu finden. 

Dagegen formuliert der Art. 6 GG messerscharf:

„ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“.

Fazit: Alle drei Varianten sind untauglich, weil sie dem jeweiligen Zeitgeist Tür und Tor öffnen, sei er sozialistisch, liberalistisch, nationalistisch, grün, rot, schwarz, blau oder gelb. Nicht umsonst  wurde das Grundgesetz neutral formuliert, um eben uns und den uns nachfolgenden Generationen eine Wertevielfalt zu ermöglichen. Damit wird verhindert, dass eine einseitige Staatsideologie (z.B. Nationalsozialismus oder heute GENDER ) die Macht über die Jugend gewinnt. Kindern losgelöst aus ihrem natürlichen Aufwachsen innerhalb der Familie heute „eigene Rechte im Grundgesetz“ zu verschaffen, scheint eher darauf abzuzielen, dass sich der Staat die „Hoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) sichern will. Denn über den Nachwuchs lässt sich eine jeweilig geplante Gesellschaftsveränderung am schnellsten bewerkstelligen.

Wollen wir also verhindern, dass der Staat, wie vor 80 Jahren die Jugend in irgendeiner Richtung verblendet, so müssen wir uns gegen den koalitionären Plan „Kinderrechte ins Grundgesetz“ wenden und den Eltern nach Art. 6 GG weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder explizit belassen. Der Staat soll sich mit seinem grundgesetzlichen Wächteramt bei Versagen der Eltern begnügen.

Wir bitten Sie, werte Abgeordnete, in diesem Sinne abzustimmen, weil die Bevölkerung selbst sowohl von der Politik als auch den Medien noch immer von deren scheinheiligem  Vorhaben nicht aufgeklärt wurde.

Ihre Unterschrift + Absender-Adresse

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Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0

Soviel zur Bürgernähe, Frau Giffey!

Sehr geehrte Frau R.,

es fällt mir schwer, mich zu bedanken für Ihre Antwort ( 17.07. 2018 ) auf mein Schreiben vom 22. 05. 2018 an Frau Familienministerin Franziska Giffey, weil Sie nicht auf eine einzige meiner Anliegen geantwortet haben, sondern mich mit einem Strauß familienpolitischer SPD-Überzeugungen abfertigten. Diese sind mir sattsam bekannt, vielmehr stelle ich sie ja gerade in Frage. Haben Sie mein Schreiben überhaupt gelesen? Soviel zur Bürgernähe.

Ich versuche es noch einmal:
Aus Sicht der ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT verstößt die deutsche SPD-Familienpolitik in mehreren Punkten gegen Recht und Verfassung:
  • Ignoranz von wissenschaftlichen Studien zur neurologischen Schädlichkeit zu früher / langer Krippenbetreuung aus rein ökonomischem und ideologischem Interesse
  • Beraubung der Eltern von notwendigen Beziehungserfahrungen mit ihrem Kind, genannt Elternglück! Elternschaft kann man nur mit dem Kind erlernen. Eltern werden sozusagen von ihrer Elternschaft amputiert.
  • Die Etikettierung von Fremdbetreuung als BILDUNG, die jeder pädagogischen Erkenntnis widerspricht. Bilden können sich Kinder nur in emotionaler Sicherheit, die unter vielen Gleichaltrigen bei  wechselndem Personal nicht möglich ist. Krippen als Bildungsinstitute zu bezeichnen ist daher allein dem Wunsch nach staatlicher Finanzierung geschuldet.
  • Ignoranz gegenüber den Forderungen des Grundgesetzes nach Gleichwertigkeit der Erziehungsmodelle nach Art. 6 und Art. 3 GG, was sich auch in finanzieller Gleichbehandlung aller Eltern zeigen müsste.

Es geht, sehr geehrte Frau R., überhaupt nicht darum, „längst geschlossene Gräben wieder aufzureißen“,  und  „die Kindererziehung durch die Eltern gegen die Förderung außerhäuslicher Betreuungsangebote auszuspielen“ wie Sie sedierend schreiben. Für junge Eltern stellen sich diese Fragen HEUTE genauso aktuell und genauso drängend wie seit Renate Schmidt und Ursula v.d. Leyen. Was uns als Mütter und Väter vor allem irritiert ist, dass Geringverdiener gar keine Wahl haben. Sie müssen auch gegen ihren Wunsch Ihre Kinder abliefern, damit sie mit zwei Löhnen überhaupt über die Runden kommen. Ist das fortschrittliche SPD-Politik? Oder kopieren Sie nur die DDR mit bekannten desaströsen Folgen?

Sehr geehrte Frau R., wie nimmt das Familienministerium zu dieser Kritik Stellung ohne auf Gemeinplätze ( s.o. ) auszuweichen? Ich erhoffe mir im Interesse der mit uns verbundenen Eltern eine detaillierte Antwort aus dem BMFSFJ
Mit besten Grüßen
i. A. Bärbel Fischer
info@familiengerechtigkeit-rv.de
http://forum-familiengerechtigkeit.de
www.rettet-die-familie.de

Bosbach und Adenauer

Dankenswerterweise hat Herr Wolfgang Bosbach auf unser Anschreiben ( 05. 01. 2017 )  trotz hoher Arbeitsbelastung geantwortet. Allerdings scheint auch er sich über die  demographischen K o n s e q u e n z e n  der Adenauer´schen Rentenreform von 1957 nicht im Klaren zu sein. Für ihn ist stimmig, dass Renten allein über Erwerbseinkommen erwirtschaftet werden. Familienarbeit, die auch seine Frau vollzeitig leistete, scheint für die CDU bis heute, ohne jeden Zweifel, völlig rentenuntauglich zu sein. Mütter mit mehreren Kindern, die nicht erwerbstätig sein können, gehen leer aus. Dabei kommt es in unseren Tagen auf jedes einzelne noch geborene Kind an.

 

Wollen Sie den Schriftwechsel verfolgen, so klicken Sie auf:

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-admin/post.php?post=7082&action=edit

Ein taugliches Rentenkonzept stellt der Verband Familiearbeit e. V. vor:

http://familienarbeit-heute.de/?page_id=4661

Betreuungsgeld heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen. 

Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden