Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen.
| Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll. |