Was sagen die Juristen über die Textvarianten, die ins GG sollen? Werden Sie aktiv!

Angeregt durch den Kommentar von Herrn Dr. Gerd Brosowski haben wir von der ELTERNINITIATIVE ein eigenes Schreiben formuliert, um unsere Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen eine Grundgesetzänderung zu stimmen. Es geht darum, dass die drei Varianten zu wenig konkret und daher juristisch unklar formulieren, wer das Kindeswohl definiert, der Staat oder die Eltern.

Bitte bedienen Sie sich unseres Vorschlags, um die BT-Abgeordneten mit Elternmeinungen zu konfrontieren.

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Sehr geehrte Frau BT-Abgeordnete,                                                                                    sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter!

Die Arbeitsgruppe „Kinderrechte in die Verfassung“ hat ihre Arbeit wohl ohne Juristen gemacht, denn sonst dürfte in den drei Textvarianten nicht folgende Kernaussage stehen:

…. einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. ….

Jeder Jurist weiß, dass ein Gesetz konkrete und unmissverständliche Begriffe braucht. Aber „Entwicklung“, „Persönlichkeit“ und „soziale Gemeinschaft“ sind keine juristischen Begriffe, sondern schwammig, dehnbar und unverbindlich. Sie lassen jede ideologische Deutung zu.

  • Wer soll denn die „soziale Gemeinschaft“ sein? Der Clan? Der Freundeskreis? Die Gemeinde? Der Staat? Oder gar die EU?
  • Und was bedeutet Persönlichkeit? Wir brauchen keine Persönlichkeiten, die eine Rolle spielen, sondern konkrete „Menschen“!
  • Wer soll denn übrigens die Kinder in die o.g. Lage versetzen? Staatliche  Behörden? Ämter? Kitas und Ganztagsschulen? Eltern sind wohl nicht vorgesehen!
  • Von Vätern und Müttern, von Eltern und von Familie ist jedenfalls kein Wort in den Varianten zu finden. 

Dagegen formuliert der Art. 6 GG messerscharf:

„ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“.

Fazit: Alle drei Varianten sind untauglich, weil sie dem jeweiligen Zeitgeist Tür und Tor öffnen, sei er sozialistisch, liberalistisch, nationalistisch, grün, rot, schwarz, blau oder gelb. Nicht umsonst  wurde das Grundgesetz neutral formuliert, um eben uns und den uns nachfolgenden Generationen eine Wertevielfalt zu ermöglichen. Damit wird verhindert, dass eine einseitige Staatsideologie (z.B. Nationalsozialismus oder heute GENDER ) die Macht über die Jugend gewinnt. Kindern losgelöst aus ihrem natürlichen Aufwachsen innerhalb der Familie heute „eigene Rechte im Grundgesetz“ zu verschaffen, scheint eher darauf abzuzielen, dass sich der Staat die „Hoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) sichern will. Denn über den Nachwuchs lässt sich eine jeweilig geplante Gesellschaftsveränderung am schnellsten bewerkstelligen.

Wollen wir also verhindern, dass der Staat, wie vor 80 Jahren die Jugend in irgendeiner Richtung verblendet, so müssen wir uns gegen den koalitionären Plan „Kinderrechte ins Grundgesetz“ wenden und den Eltern nach Art. 6 GG weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder explizit belassen. Der Staat soll sich mit seinem grundgesetzlichen Wächteramt bei Versagen der Eltern begnügen.

Wir bitten Sie, werte Abgeordnete, in diesem Sinne abzustimmen, weil die Bevölkerung selbst sowohl von der Politik als auch den Medien noch immer von deren scheinheiligem  Vorhaben nicht aufgeklärt wurde.

Ihre Unterschrift + Absender-Adresse

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Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0