Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

 

Das Bündnis „Rettet die Familie“ gibt als überparteilicher Verband keine direkte Wahlempfehlung ab, zumal auch Eltern nicht nur unter familienpolitischen Gesichtspunkten abstimmen. Wir wollen aber die Wähler gezielt zu den Standpunkten der Parteien zu familienpolitischen Schlüsselfragen informieren. Dabei wollen wir die Stellungnahmen der Parteien nicht kommentieren, sondern den Lesern das Urteil überlassen, ob und inwieweit auf die Fragen eingegangen oder ihnen ausgewichen wurde. Zur leichten Orientierung haben wir die Antworten direkt untereinandergestellt. Die Reihenfolge der Parteien entspricht dem letzten Wahlergebnis. Der Übersichtlichkeit halber haben wir um Begrenzung des Umfangs gebeten und uns bei Überlänge eine Kürzung vorbehalten. Soweit das geschehen ist, wurden vor allem Passagen gekürzt, die nicht auf die Fragen eingingen und das durch … kenntlich gemacht. Die ungekürzten Antworten werden aber getrennt von der Zusammenstellung veröffentlicht.

 

1. Familienpolitik und Grundgesetz (GG)

Bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) wurde eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben. Das wurde besonders durch unser Rentenrecht begründet, das den wirtschaftlichen Gewinn der Kindererziehung durch die Lohnbindung der gesetzlichen Renten großenteils auf kinderlose Erwerbstätige umlenkt, obwohl die Investitionskosten weiter überwiegend von den Eltern getragen werden müssen. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber Eltern und Kindern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der „Gleichstellungspolitik“ eher noch weiter verschärft. Das führte und führt u.a. zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Familien, zu erschwerten Erziehungsbedingungen und einem Geburtenmangel.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinanderfallen, wie das zur Zeit der Fall ist, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen, die weniger Kinderkosten getragen haben, in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?

Grüne: … Familie heißt für uns Grüne: Menschen übernehmen dauerhaft füreinander Verantwortung, kümmern sich umeinander und sind füreinander da. Das unterstützen wir in aller Vielfalt: mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend oder mit Partner*in, mehr- oder gleichgeschlechtlich, mit und ohne Migrationshintergrund, im Rahmen einer biologischen Elternschaft oder als Pflege- und Adoptivfamilie, als Patchwork oder Mehr-Eltern- Konstellation. …
… Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen. Alle sollen sicher sein können, dass sich die Rentenbeiträge auszahlen und im Alter keine Armut droht. Auch auf Bundesebene, die für die Rentengesetzgebung zuständig ist, setzen wir Grüne uns für eine Garantierente bei 30 Versicherungsjahren ein. …

CDU: Als Christdemokraten sehen wir es als unsere Aufgabe an, Familien zu stärken zu entlasten und ihnen Raum zur Entfaltung zu geben. Mit der Einführung eines Familiensplittings soll die Familie als Ganzes bei steuerlichen Erleichterungen berücksichtigt werden. Mit der Befreiung von der Grunderwerbssteuer für Familien mit minderjährigen Kindern sollen der Bau und Erwerb der eigenen vier Wände erleichtert werden. In Ergänzung dazu soll das Baukindergeld verlängert werden.

AfD: Es herrscht eine erhebliche Gerechtigkeitslücke.
Zunächst fordern wir, dass die direkten Kosten, welche durch Kindererziehung entstehen, vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Ehegattensplitting soll zwar erhalten bleiben, allerdings zum Familiensplitting erweitert werden. Somit würde der Steuertarif der gemeinsamen Kinderzahl angepasst. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Familien und kinderlosen Ehepaaren direkt und unmittelbar egalisiert.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir halten das in Deutschland geltende Rentensystem insgesamt für ungerecht und unsozial. Es verstärkt bestehende Ungleichheiten, führt in hohen Maß zu Altersarmut und erkennt Beiträge zur Gesellschaft in sehr unterschiedlicher Weise an, wie auch von Ihnen angesprochen. … Wir sind für eine ganz grundsätzliche Reform des Rentensystems, in welches dann auch alle einzahlen. Neben vielen anderen Punkten, möchten wir dabei, dass die Zeit zur Kindererziehung besser verrechnet wird.

ÖDP: Zum „Schutz der Familie“ nach Art 6 (1) GG gehört für die ÖDP auch, alle Erwerbstätigen, auch die kinderlosen, an den Kosten der Kindererziehung zu beteiligen. Dies wäre ein Ausgleich dafür, dass die Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen später die Renten zahlen, während ihre eigenen Eltern zwar in die Kindererziehung investiert haben, später aber oftmals nur kleinere Renten erhalten.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

Grüne: Eine gezielte staatliche Beeinflussung der persönlichen Entscheidung über die Pflege und Erziehung der Kinder wollen wir nicht und findet auch nicht statt. …

CDU: Wir machen uns stark für Wahlfreiheit, denn Familien wissen am besten, was sie brauchen und benötigen niemanden, der ihnen Vorschriften macht. Mit der Einführung eines Familiengeldes, das unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung bezahlt wird, unterstützen wir Familien in ihren eigenen Entscheidungen.

AfD: Auch diesen Umstand empfinden wir als unbefriedigend. – Eltern, die die frühkindliche Betreuung zu Hause wahrnehmen, haben einen finanziellen Ausgleich verdient.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: ….Wir sehen allerdings im Elterngeld und in der Finanzierung von Betreuungsangeboten keine unzweckmäßige Beeinflussung. Andernfalls müsste man auch sehr allgemein davon sprechen, dass Gesellschaft, Wirtschaft, Kirchen und viele weitere Organisationen und Institutionen Eltern in ihrer Entscheidung sehr direkt beeinflussen. Wir möchten auf keinen Fall, dass der Staat Vorgaben macht, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen haben, allerdings sehen wir Nachteilsausgleiche für bestehende gesellschaftliche Ungerechtigkeiten sehr wohl als staatliche Aufgabe.

ÖDP: Nach Art 6 (2) GG darf der Staat den Eltern die Art der Kinderbetreuung nicht vorschreiben. Die ÖDP ist gegen die einseitige Förderung der Krippenbetreuung und für eine finanzielle Gleichstellung von Eigen- und Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren.

 

2. „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Aktuell bestehen Bestrebungen, im GG „Kinderrechte“ besonders aufzuführen. Das wird damit begründet, dass die Rechte der Kinder besser geschützt werden sollen. Tatsächlich werden die Rechte der Kinder aber heute besonders durch staatliches Eingreifen eingeschränkt. So wird etwa dem wichtigen Kinderrecht auf elterliche Betreuung durch die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung entgegengewirkt. Insgesamt wirkt sich die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit im Sozialrecht nicht nur zum Nachteil der Eltern, sondern auch zum Nachteil der Kinder aus. Nach dem bestehenden GG sind die Eltern die wichtigsten Wahrer der Kinderrechte. Eine besondere Erwähnung im GG könnte den Eindruck vermitteln, als habe der Staat ein stärkeres Eingriffsrecht als nach dem bisherigen Wortlaut.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

Grüne: Wir stehen voll dahinter, die Rechte der Kinder auf Pflege, Schutz und Kindeswohl in unserer Verfassung zu stärken – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN- Kinderrechtskonvention. Die Verfassung als gesellschaftspolitisches Leitbild unseres Zusammenlebens hat eine Strahlwirkung. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird dazu beitragen, diese Positionen zu stärken und den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Die Meinung von Kindern wird dann zudem stärkeren Einfluss auf staatliches Handeln haben. …

CDU: Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Wir setzen auf flexible, bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Betreuungsangebote – orientiert an dem was Familien wirklich wollen und brauchen.

AfD: Die AfD sieht speziell die Bestrebungen einer Erweiterung des Grundgesetzes im Hinblick auf Kinderrechte, als gefährlich an.- Kinder sind bereits vollumfänglich Grundrechtempfänger. Der vehemente Aktionismus einiger Politiker ist nicht logisch nachvollziehbar. Zahlreiche Verbände haben Bedenken bezüglich separater Kinderrechte im GG transparent gemacht. – Viel mehr sollten Mütter und Väter in ihrem Erziehungsrecht bestärkt und unterstützt werden, als mündige Eltern die Entscheidungen zu treffen, die für ihre Kinder am besten sind.

SPD: Keine Beantwortung der Fragen, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: … Darüber hinaus haben Kinder eben auch weitere Rechte, als auf die Betreuung durch Eltern, wie das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Bei der Einbringung und Debatte im Bundestag argumentierten unsere Abgeordneten überwiegend mit Anspruch auf Chancengleichheit, auf Mitbestimmung und auf Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine Krippenpflicht wurde dabei nicht gefordert.

ÖDP: Nach Meinung der ÖDP ist eine formale Erwähnung von „Kinderrechten“ im GG überflüssig. Ein wichtiger Schritt, das Kinderrecht z. B. auf elterliche Betreuung zu gewährleisten, besteht darin, den Eltern das staatliche Geld für die Kinderbetreuung zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, ob sie damit die Fremdbetreuung des Kindes (unter drei Jahren) finanzieren wollen oder es selbst daheim betreuen wollen.

 

3. „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, als diene diese der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird aber lediglich eine Gleichstellung im Bereich der herkömmlichen Erwerbsarbeit angestrebt. Das führt zu einer weiteren Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, was die Entstehung einer festen Bindung zwischen Eltern und Kind erschwert. Nach überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen belastet eine mangelnde Bindung des Kindes an die Eltern die Entwicklung von Selbstbewusstsein und späterer Lern- und Bildungsfähigkeit. Die einseitige Orientierung am erwerbsfixierten Denken führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller Eltern, da die Erziehungsarbeit einen wesentlichen Teil ihrer Lebensarbeitsleistung ausmacht. Auch eine stärkere Einbeziehung der Väter würde an der Diskriminierung der Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit nichts ändern, solange deren Honorierung verweigert wird.

Die bestehende Geringbewertung der Erziehungsarbeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil deren wirtschaftliche Wertschöpfung (besonders aufgrund des Rentenrechts) nicht mehr allein den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern allen Erwerbstätigen.

Wird sich Ihre Partei für eine Gleichberechtigung der Mütter und Väter auf der Grundlage einer Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit einsetzen, auch wenn die Kinder länger als das erste Lebensjahr von den Eltern selbst betreut werden?

Grüne: Wir Grüne sorgen dafür, dass Frauen und Männer endlich die gleichen Chancen haben. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Doch leider ist sie noch keine gesellschaftliche Realität.
Frauen und Männer sind zwar vor dem Gesetz gleich, aber wir alle haben Rollenbilder im Kopf. Es gibt immer noch Berufe, die als typisch für Frauen oder Männer gelten. Immer noch ist Frauen der Zugang zu Führungspositionen erschwert. …

CDU: Wir setzen uns für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit im Lebenslauf ein. Eine solche innovative Zeitpolitik bietet Möglichkeiten für berufliche Auszeiten – etwa zur Erziehung der Kinder – und eröffnet Familien damit mehr Gestaltungsfreiräume. Ein Mittel hierzu wäre ein lebensphasenorientiertes, flexibles Familienzeitkonto, welches arbeitgeberübergreifend gilt und im Verlauf der Lebensphasen flexibel in Anspruch genommen oder zwischen Eltern übertragen werden kann.

AfD: Wie bereits eingangs erwähnt, wollen wir Eltern mehr Flexibilität und Freiheit ermöglichen. Finanzieller Druck darf nicht dazu führen, dass Mütter und Väter ihre kleinen Kinder in Betreuungseinrichtungen geben, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. – Insofern muss eine finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit auch gewährleisten, dass Eltern genügend Geld bleibt, um die Familie zu ernähren.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir sehen ebenfalls starke schwächen bei der Gleichstellungspolitik. Allerdings finden wir eine Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit durchaus gut und erstrebenswert. Eine Verstärkung bestehender Ungleichheiten würde weder Kinder, noch Eltern, noch Familien fördern, sondern deren Lage noch weiter verschlechtern. Wie sie auch fordern wir aber auch mehr Gleichstellung darüber hinaus. Beispielsweise auch im Bereich des Rentenrechts.
Wir sind sehr wohl auch über die Rente hinaus dafür, dass auch private Care-Arbeit besser vergütet und in den Sozialsystemen berücksichtigt wird. … Ein Erziehungsgehalt zwingt ärmere Familien (Erwerbslose, Hartz-IV Empfänger*innen) zur häuslichen Kinderbetreuung zur Aufbesserung des Einkommens und beraubt ärmere Kinder um die Chance auf einen Kita- Besuch.

ÖDP: Die ÖDP hält die Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit – auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes – für immens wichtig und wird sich dafür einsetzen.

 

4. HonorierungderelterlichenErziehungsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Diskriminierung selbst betreuender Eltern abzubauen.

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass eine finanzielle Gleichberechtigung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, verwirklicht wird, um eine echte Wahlfreiheit herzustellen?

Grüne: Eine echte Wahlfreiheit besteht. Für uns Grüne steht über allem das Kindeswohl. Die ersten Lebensjahre prägen den Menschen am meisten – sei es in der Kindertagesstätte oder zu Hause. Daher ist auch eine gute Qualität in den Einrichtungen der Kinderbetreuung unerlässlich.

CDU: Familien leisten Enormes bei Erziehung und Pflege. Vor allem sind Familien dabei zeitlich und finanziell beansprucht. Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Dies gilt im Hinblick auf die Form und Dauer der Kinderbetreuung. Das wird unterstützt durch die Einführung eines Familiengeldes.

AfD: Ja, wir werden dieses Thema positiv begleiten.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Die LINKE fordert bundesweit eine Kindergrundsicherung. … Wir sehen darin eine deutlich größere echte Wahlfreiheit für Kinder und Eltern, als wie wenn Eltern dafür bezahlt werden, ihre Kinde nicht in professionelle Betreuung zu geben. Denn selbstverständlich schafft auch dies Abhängigkeiten und würde insbesondere bei armen Familien dazu führen, dass diese aus ökonomischem Zwang keine Betreuung in Anspruch nehmen. …

ÖDP: Die ÖDP wird sich nicht nur für ein Betreuungsgeld einsetzen, sondern für ein echtes Gehalt für Eltern von U3-Kindern, das in etwa den Kosten eines Krippenplatzes entsprechen soll. Nur dann wird es eine echte Wahlfreiheit geben. Durch die Einführung eines „Grundeinkommens für Erziehung und Pflege“ soll zum einen die elterliche Erziehungsarbeit honoriert werden, zum anderen aber auch die Leistung pflegender Angehöriger.

 

5. Elterngeldgesetz

Über den Bundesrat entscheiden die Länder auch mit über die Bundespolitik, wozu das Elterngeldgesetz gehört. Die Lohnorientierung des Elterngeldes („Lohnersatzfunktion“) entwertet die Kinderbetreuung zur Nichtarbeit analog von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Diese Abwertung scheint das uralte, aber unberechtigte Vorurteil einer Minderwertigkeit der traditionell von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit zu bestätigen und verstärkt es sogar. Das schadet vor allem den Eltern, die vor einer Geburt bereits ältere Kinder betreuten und den jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern (z.B. Studenten), weil sie vor der Geburt keinen oder nur geringen Lohn hatten.

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen?

Grüne: Eine Diskriminierung besteht nicht. Das Elterngeld hat den Zweck, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr Kind betreuen. Damit sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien. …

CDU: Familienpolitik aus einer Hand muss Betreuung und Bildung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Auge haben. Wir wollen den Landesfamilienpass weiterentwickeln. So soll er bereits ab zwei kindergeldberechtigten Kindern beantragt werden können und zusammen mit dem jeweiligen Eintrittsgutschein einen weiteren Gutschein zur Nutzung des ÖPNV am Besuchsort beinhalten.

AfD: Die AfD sieht es kritisch, dass gerade junge Leute, die sich für Kinder entscheiden, mehr oder weniger „bestraft“ werden. Elterngeld sollte zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und bei den in der Frage erwähnten Punkten hat man mehr den Eindruck, dass speziell Ungerechtigkeit gefördert wird.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Ja unsere Partei setzt sich bereits auf Bundesebene für eine Beseitigung von Diskriminierungen durch das Elterngeldgesetz ein und wird dies selbstverständlich auch im Landtag eine Bundesratsinitiative unterstützen. …. Personen außerhalb eines Erwerbsarbeitsverhältnisses werden unserer Meinung nach ungerechterweise massiv benachteiligt. Auch ist der Anspruch auf Elterngeld zeitlich zu kurz gehalten um damit unberechtigte Vorurteile und veraltete Gesellschaftsrollen effektiv etwas entgegenzusetzen.

ÖDP: Die ÖDP ist gegen die Bevorzugung berufstätiger Eltern durch das bestehende Elterngeldgesetz. Dieses ist ein bloßer Lohnersatz für wegfallende Erwerbsarbeit. Die ÖDP fordert dagegen einen echten Lohn für elterliche Erziehungsarbeit, den auch diejenigen Eltern in vollem Umfang erhalten sollen, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Ergänzende Anmerkung: Die Piratenpartei hat auf unsere Anfrage nicht geantwortet.

Wahlprüfsteine auch beim Bündnis “Rettet die Familie” direkt einsehbar: http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefstein-2021-Landtagswahl-in-Baden-Wuerttemberg

Es reicht!

Nachstehendes Schreiben vom Bündnis RETTET DIE FAMILIE wurde an alle Bundestagsabgeordneten zur Beantwortung geschickt. Die Antworten veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite.

Millionen Kinder  sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Von Millionen Eltern wird verlangt, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht einmal geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten.

Wir verpacken Kinder hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeugen machen und in die Hände klatschen. Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch? Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeugen, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen beschulen müssen?  Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen. Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.

Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg rum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.

Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?

Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen. Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren.

                           ES REICHT !!

Lesen Sie auch:

>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten

>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen

>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit

>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 – Triumph der Banalität – im Cicero erschienen

 

 

Fordern Sie mit uns Gleichberechtigung und Wahlfreiheit!

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Bündnis Rettet die Familie                                                                          

www.rettet-die-familie.de  

 

PRESSEMELDUNG

Zwei Petitionen beim Bundestag mischen Familienpolitik auf.                      Bündnis „Rettet die Familie“ ruft zur Mitzeichnung auf.

Am 4. März lief die Zeichnungsfrist für eine Bundestagspetition, die sich gegen die besondere Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz wandte, ab. Das für eine öffentliche Diskussion erforderliche Quorum von 50 000 Unterschriften wurde mit über    65 000 deutlich überschritten.

Dieser Erfolg zeigt, dass das Thema inzwischen auf breites Interesse stößt und die Befürchtung besteht, dass der Staat nach einer Verfassungsergänzung die Eltern noch stärker bevormunden wird, als er das schon heute tut. Als abschreckendes Beispiel kann hier Norwegen gelten, wo der Staat unter dem Vorwand, die Kinder zu schützen, diese schon bei Bagatellen von ihren Eltern trennt.

Eine zweite Petition bezieht sich auch auf ein tatsächliches Kinderecht, nämlich dem grundlegenden Recht auf Betreuung durch die eigenen Eltern. Dieses Kinderrecht wird bei uns z. Z. durch einseitige Förderung der Krippenbetreuung immer weiter eingeschränkt. Die Petition fordert eine gleichberechtigte Behandlung der familiären Betreuung von Kindern, Alten und Kranken mit herkömmlicher Erwerbsarbeit. Auch nach Ansicht des Bündnisses „Rettet die Familie“ ist spätestens seit der Vergesellschaftung der Alterssicherung (Stichwort Rentenreform 1957) auch die Betreuung von Kindern eine finanzielle Gemeinschaftsaufgabe. Diese Finanzierung darf aber nicht an eine vorgegebene Betreuungsart gebunden werden, wie das gegenwärtig durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht. Das verstößt gegen die Wahlfreiheit der Eltern, die ihnen Art 6 Abs 2 unseres Grundgesetzes garantiert.

Wie schon die Petition zur Änderung des GG wird auch die Petition zur Anerkennung familiärer Fürsorge-Arbeit vom Bündnis „Rettet die Familie“ unterstützt. Das Bündnis fordert daher zur Zeichnung auf, die noch bis zum 26. März möglich ist: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_02/_08/Petition_106938.$$$.a.u.html

Die Diskussion zum Thema der laufenden Petition ist längst überfällig. Eine Gesellschaft, in der die lebensnotwendige Fürsorge-Arbeit für Kinder, Kranke und Alte nicht mehr geachtet wird, ist nicht überlebensfähig. Der gegenwärtig zum Nachteil von Eltern und Kindern verfälschte Generationenvertrag muss wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

Bündnis Rettet die Familie – www.rettet-die-familie.de
Vorsitzende: Sabine Wüsten, Stellv. Vorsitzender: Dr. Johannes Resch Geschäftsstelle: Heidigweg 57a, 63743 Aschaffenburg; Spendenkonto: Konto:6650; BLZ: 795 500 00; Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

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Wahlprüfsteine zur Familienpolitik bei der EU-Wahl

Auch wenn Familienpolitik  (noch !) kein Thema für die EU ist, sondern in nationaler Verantwortung, so greift doch die europaweit verbreitete Gender-Ideologie tief in die  „Lebenswirklichkeit von Familien. Ein wesentlicher Bestandteil dieser „Gleichstellungspolitik“ ist die angestrebte „Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbs- und Familienleben“, mit der Formel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ …..“

Vom Bündnis „Rettet die Familie“, zu dem unsere Elterninitiative gehört, wurden Wahlprüfsteine für die EU-Wahl an die Parteien versandt.

Unsere Fragen und die Antworten der Parteien sind unter folgendem Link einzusehen:                          

Über die Webseite von „Rettet die Familie“:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Europawahl-2019

Weihnachtsgrüße an Frau Giffey

Die Vorsitzende des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE, Frau Sabine Wüsten, bezweifelt in ihrem Schreiben an Frau Familienministerin Giffey, dass diese sich überhaupt für Familien und Kinder interessiert, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Resolution des Bündnisses https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/08/Resolution-Endfassung-3.pdf in Empfang zu nehmen.

 

Hier das Schreiben von Frau Wüsten: RdF Wüsten : Giffey



Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey,

es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  an Sie wendet. 

Voller Hoffnung, dass sich mit Ihrer Amtsübernahme nach Frau Schwesig und Frau Barley  für Familien in diesem Lande etwas zum Besseren wendet, sehen wir unsere Hoffnungen mehr als enttäuscht. Sie brachten das „Gute-Kita-Gesetz“ zur erfolgreichen Abstimmung, doch ohne die berechtigten Ansprüche jener Eltern zu berücksichtigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse elterlich-emotionale Bindung für die ersten Jahre ihrer Kinder fordern und gewähren. Dafür zeigten Sie keinerlei Verständnis, obwohl Sie wissen, dass besagte Eltern, meist mit bereits mehreren Kindern, über Steuergelder monatlich um ca.1200 € bis 1400 € gegenüber erwerbstätigen Eltern betrogen werden. Damit widerspricht Ihr Gute-Kita-Gesetz ganz offensichtlich Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind alle Menschen (Kinder) gleich (viel wert)!

Eine 1: 8-Kita-Betreuung ziehen Sie der elterlichen 1:1-Betreuung vor.

Dass diese finanzielle Bevorzugung unserer Verfassung widerspricht, die in Art. 6 GG den Eltern das alleinige Recht auf Erziehung ihrer Kinder zuweist, werden Sie wissen. Bewusst übergehen Sie daher das Grundgesetz. Die Ansprüche des Arbeitsmarktes auf die Arbeitskraft junger Eltern liegen Ihnen offenbar weit mehr am Herzen als die biologisch-psychischen Ansprüche unserer Kleinstkinder auf die dauerhafte Präsenz ihrer Eltern während der ersten drei Jahre.

Jedes Jahr nehmen die sprachlichen, intellektuellen und psychischen Defizite bei unseren Kindern bis zur Behandlungsbedürftigkeit zu, weil sie jahrelang auf die Anwesenheit ihrer Eltern und deren Zuwendung verzichten mussten. Doch das scheint Sie überhaupt nicht zu beunruhigen. Hauptsache, Kitas werden optimiert mit dem zweifelhaften Placebo-Versprechen, Babys zu „bilden“!

Wir sagen Ihnen: Keine noch so optimierte Kita ersetzt Kindern die tägliche Sehnsucht nach ihren fernen Eltern. Vielleicht dauert es wieder 40 Jahre bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man seit Renate Schmidt auf dem Holzweg unterwegs war. Aber dann sind fast zwei Generationen beschädigt worden. 

Nehmen Sie , Frau Giffey, dann die Konsequenzen auf sich? Sie selbst werden die dauerhaft psychischen Schäden niemals heilen können.

Wie gerne hätten wir Eltern mehrerer Kinder Ihnen zu Weihnachten für Ihr Engagement zu mehr Familiengerechtigkeit gedankt. Missachtung dankt Ihnen niemand.

Enttäuscht grüßen wir Sie zur Weihnacht im Blick auf das göttliche Kind in der schäbigen Futterkrippe im Stall von Bethlehem. Auch 2018 liegen unsere Kinder schon wieder und noch immer auf schäbigem Kita-Stroh anstatt geborgen daheim in einer Wiege.

Familie ist nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Kinder  d a h e i m  sind.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Populismus?

„Man darf den Begriff Integration nicht reservieren für Migranten oder Flüchtlinge. Auch viele der seit Generationen hier lebenden Deutschen sind nicht integriert, insbesondere was Anerkennungsgefühle und-erfahrungen angeht.“ ( Prof. Wilhelm Heitmeyer, Gründer des Instituts. für Konflikt- und Gewaltforschung -Uni Bielefeld ) 

Dies trifft in hohem Maße auch auf Familien zu, die sich „aussortiert“ fühlen, weil deren Arbeit in und für die Familie nicht im Geringsten anerkannt noch honoriert wird. Anerkannt und honoriert wird seit der Rentenreform von Konrad Adenauer 1957  dagegen ausschließlich Erwerbsarbeit. Ja, nur sie schafft vergleichbare Rentenanwartschaften. Aber wer mehrere Kinder als künftige Beitragszahler in die Sozialversicherungen groß zieht und daher eben nicht erwerbstätig sein kann, hat das ökonomische und gesellschaftliche Nachsehen und fühlt sich missachtet. So bleibt es nicht aus, dass insbesondere Familien mit mehreren Kindern nach jahrzehntelangem erfolglosem Kampf um Familiengerechtigkeit den traditionellen Parteien den Rücken kehren und alternativ wählen – ja, aus Frust! Wer wollte es ihnen verübeln? 

Dafür werden sie von unseren Politikern als Pack, als Populisten und rechtsnationale Rassisten beschimpft.

  • Längst hätten SPD und UNION die bislang kostenlos erbrachte Leistung von Vätern und Müttern im Vergleich zur wachsenden Anzahl Kinderloser regulieren können.
  • Längst hätten die vergangenen Koalitionen unter Angela Merkel dem demografischen Mehrwert von Familien Anerkennung zollen können.
  • Längst hätte Merkel auf ihre Unions-Jugend hören müssen, die 2012 eine Demografieabgabe forderte. Doch die Kanzlerin wischte alles vom Tisch, was ihr Wählerstimmen von Kinderlosen kosten könnte.

Daher ist festzustellen: Bundesdeutsche Familien wie ostdeutsche Bürger sehen sich von der Bundespolitik total vernachlässigt, obwohl ausreichende Argumente vorliegen, welche die Notwendigkeit einer Revision unseres Sozialgesetzes zwingend erfordern. Doch auch die Agenda von Frau Franziska Giffey, SPD-Familienministerin seit 2018, sieht keine 30 Minuten vor, die Präsidentin Sabine Wüsten vom Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE zu empfangen und sich deren Argumente anzuhören

Resolution Endfassung (3)

 „Wir schaffen das!“ – das hätten sich Familien gewünscht. Aber geschafft wurde so gut wie nichts! Das bedeutet: Familien mit mehreren Kindern sind für unsere Regierung nach wie vor unwichtig und  daher zu vernachlässigen – eine Lehrstunde, wie man angeblichen Populismus züchtet.

Anmerkung: Wenn „Populismus“ als die Strategie gilt, auf komplexe Zusammenhänge einfache Antworten zu präsentieren, dann ist der Satz: „Wir schaffen das“ der populistischste aller populistischen Aussprüche seit drei Jahren.

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  Bärbel Fischer

Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.

 

 

Video: Kinderrechte ins Grundgesetz? Ja oder Nein?

Das Bündnis  RETTET  DIE   FAMILIE stellt ein Video vor, das anschaulich die Risiken aufzeigt (siehe http://familiengerechtigkeit-rv.info/?p=8325), welche mit der Festschreibung von „Kinderrechten im Grundgesetz“ auf Eltern von Kindern zukommen werden. Denn der Staat will künftig sein, von der Verfassung zugebilligtes Wächteramt  vermutlich ausweiten bis hinein ins Elternrecht.

https://youtu.be/w2Ja_zoVw44

Der Verband schlägt eine Ergänzung (fett) zum bestehenden Art. 6 GG vor, die es den Eltern wieder stärker ermöglicht, selbst für das Kindeswohl zu sorgen. Das Wächteramt des Staates im Falle elterlichen Versagens bleibt davon unberührt.

 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jedes Kind hat das natürliche Recht auf Betreuung und Erziehung durch die eigenen Eltern. Die staatliche Gemeinschaft schützt dieses Grundrecht des Kindes, indem sie die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärkt und fördert. Das Wächteramt des Staates berechtigt den Staat nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Dabei ist das natürliche Recht des Kindes auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson zu berücksichtigen.

(5) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(6) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

 

Familienpolitische Wahlprüfsteine und die Antworten der kandidierenden Parteien

Das Bündnis “Rettet die Familie” hat Wahlprüfsteine, die sich auf Familienpolitik beziehen, an die kandidierenden Parteien gesandt und veröffentlicht diese mit deren Antworten im Vergleich.
Die Leser/innen werden sich selbst ein Urteil darüber bilden können, ob unsere Fragen wirklich beantwortet wurden oder ob ihnen lediglich ausgewichen wurde.

 

Die Fragen lauten:

1. zur JUGEND- UND ALTERSSICHERUNG
  • Auf welche Weise strebt Ihre Partei an, die oben beschriebene Benachteiligung von Familien und die Überforderung der jeweils jungen Generation abzubauen?

2. zur U3-BETREUUNG

  • Gibt es im Programm Ihrer Partei Bestrebungen, die offensichtlich bestehenden Mängel beim Elterngeld und generell bei der U3-Betreuung zu korrigieren?        Wenn ja, welche Maßnahmen sollen ergriffen werden?

3. zum WAHLRECHT ab Geburt

  • Inwieweit ist Ihre Partei offen für ein „Wahlrecht ab Geburt“? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten hält Ihre Partei gegebenenfalls für sinnvoll?

 

http://familienarbeit-heute.de/?p=4817

 

Bündnis „Rettet die Familie“ befragt Parteien mit Wahlprüfsteinen

Wie Sie wissen, liebe Gäste auf unserer Seite, finden am 13. März in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt.
Dazu hat das Bündnis “Rettet die Familie”, zu dem auch die ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT gehört, Wahlprüfsteine an die Landesverbände der kandidierenden Parteien geschickt. Die Fragen und die aufschlussreichen Antworten wurden gestern ins Internet gestellt. Die Partei Bündnis 90 – die Grünen ließen verlauten: Auf Ihre Wahlprüfsteine antworten wir NICHT!
Die Familienpolitik wird seit Jahrzehnten von den jeweiligen Regierungsparteien massiv vernachlässigt mit verheerenden Folgen für viele Familien und die Erziehungsbedingungen überhaupt. Sie wird gegenwärtig aufgrund der “Flüchtlingskrise” noch weiter an den Rand gedrängt.
Durch unsere Wahlprüfsteine wollen wir dieser Entwicklung etwas entgegenwirken. Dazu bieten Wahlen die beste Möglichkeit. Da es sich jetzt um Landtagswahlen handelt, erschien es zweckmäßig, die Landespolitik in den Vordergrund zu stellen. Dazu bot das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2016, mit dem die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld den Ländern zugeordnet wurde, einen geeigneten Angriffspunkt.
 
Wahlprüfsteine können nur dann eine Wirkung entfalten und auf die Politik Einfluss nehmen, wenn sie eine möglichst weite Verbreitung finden. Deshalb unsere dringende Bitte: Leiten Sie, liebe Gäste, den Link für die Wahlprüfsteine an möglichst viele Empfänger weiter, besonders in den betroffenen Bundesländern.