Wahlprüfsteine zur Familienpolitik bei der EU-Wahl

Auch wenn Familienpolitik  (noch !) kein Thema für die EU ist, sondern in nationaler Verantwortung, so greift doch die europaweit verbreitete Gender-Ideologie tief in die  „Lebenswirklichkeit von Familien. Ein wesentlicher Bestandteil dieser „Gleichstellungspolitik“ ist die angestrebte „Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbs- und Familienleben“, mit der Formel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ …..“

Vom Bündnis „Rettet die Familie“, zu dem unsere Elterninitiative gehört, wurden Wahlprüfsteine für die EU-Wahl an die Parteien versandt.

Unsere Fragen und die Antworten der Parteien sind unter folgendem Link einzusehen:                          

Über die Webseite von „Rettet die Familie“:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Europawahl-2019

EU-Wahl bedeutsam für Familien

Oft wird behauptet, die EU-Wahl habe keine familienpolitische Bedeutung, da Familienpolitik noch nicht in den Kompetenzbereich der EU falle.

Aber das ist nur vordergründig so.

Im Amsterdamer Vertrag (1997) wurde die Politik des „Gender Mainstreaming“ für die ganze EU und damit auch für Deutschland als verbindlich erklärt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die „Gleichstellungspolitik“, nach der eine Frau (oder ein Mann) nur als gleichberechtigt gelten kann, wenn sie/er eine gleiche Teilhabe am Erwerbsleben hat. Folge dieses Denkens ist, dass die Erziehung der Kinder so weit als möglich aus der Familie auszulagern ist (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten, Ganztagsschulen), so dass beide Eltern möglichst ganztags erwerbstätig sein können und sollen.

Ein Mittel, diese Verhaltensweise der Eltern durchzusetzen, ist eine großzügige Förderung von Krippen und anderen Ganztags-Betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Missachtung der elterlichen Erziehungsleistung. Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird gar nicht mehr gefragt. So ist Familienpolitik per Gender Mainstreaming doch eine Angelegenheit auf EU-Ebene.

Auf diesem Hintergrund hat der „Verband Familienarbeit“ zusammen mit anderen Verbänden im Rahmen eines Bündnisses „Rettet die Familie“ einen Wahlprüfstein an die Parteien verschickt. Prüfstein und Antworten sind in der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung (1/2014) abgedruckt. Sie sind auch unter folgendem Link einsehbar, so dass Sie diesen Link auch an

Freunde, Bekannte, Verwandte usw. weiterleiten können:

http://familienarbeit-heute.de/?p=3782

Im Rahmen dieser EU-Politik sind in der Bundesrepublik schon eine große Anzahl von Instituten an Hochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe es ist, der Politik des „Gender-Mainstreaming“ einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Leitinstitut dafür ist in Deutschland das „Gender-Kompetenz-Zentrum“ an der Humboldt-Universität Berlin. Für diese familien- und elternfeindliche Propaganda werden bereits heute viele Millionen € ausgegeben, die bei jungen Familien sicher besser angelegt wären.
Im Internet gibt es eine Petition, die sich gegen die Finanzierung solcher Gender-Institute durch Steuergelder wendet, die unter folgendem  Link erreichbar ist:

https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-bundesregierung-keine-%C3%B6ffentliche-finanzierung-von-genderismus-an-hochschulen-und-schulen

Eine praktische Konsequenz der Gender-Mainstreaming-Politik in Deutschland sind beispielsweise Regelungen im Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem Folgekind ein Elterngeld von 300 €.
Bringt sie dagegen das erste Kind nach 12 Monaten in eine Krippe, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhält sie beim Folgekind 1800 € Elterngeld. Wer sich also nicht im Sinne des „Gender-Mainstreaming“ verhält, wird rücksichtslos benachteiligt. Elternliebe wird regelrecht bestraft. Damit findet auch eine gezielte Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder statt, die gegen Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 GG (Schutz der Familie) verstößt. In der dem „Gender-Mainstreaming“ zugrunde liegenden Literatur wird die gezielte Benachteiligung von Müttern mehrerer Kinder tatsächlich mit der „Gleichberechtigung der Frau“ begründet. Diese abwegige Ideologie wird inzwischen sogar von einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vertreten.

Eine besondere Form der Diskriminierung kinderreicher Familien hat sich die Österreichische Bundesbahn ausgedacht. Bis Ende 2013 war die Mitfahrt  aller Kinder einer Familie kostenlos. Ab Jan. 2014 ist das auf 2 Kinder begrenzt, ohne dass es dafür einen logischen Grund gibt. Auch dagegen gibt es eine Petition, die wir auch aus Deutschland unterstützen sollten:

http://www.citizengo.org/de/1588-nein-zur-benachteiligung-von-mehrkindfamilien-durch-die-oebb

Freundliche Grüße

Gertrud Martin                                                                                                        Vorsitzende Verband Familienarbeit e.V.                                                  www.familienarbeit-heute.de