Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

 

Das Bündnis „Rettet die Familie“ gibt als überparteilicher Verband keine direkte Wahlempfehlung ab, zumal auch Eltern nicht nur unter familienpolitischen Gesichtspunkten abstimmen. Wir wollen aber die Wähler gezielt zu den Standpunkten der Parteien zu familienpolitischen Schlüsselfragen informieren. Dabei wollen wir die Stellungnahmen der Parteien nicht kommentieren, sondern den Lesern das Urteil überlassen, ob und inwieweit auf die Fragen eingegangen oder ihnen ausgewichen wurde. Zur leichten Orientierung haben wir die Antworten direkt untereinandergestellt. Die Reihenfolge der Parteien entspricht dem letzten Wahlergebnis. Der Übersichtlichkeit halber haben wir um Begrenzung des Umfangs gebeten und uns bei Überlänge eine Kürzung vorbehalten. Soweit das geschehen ist, wurden vor allem Passagen gekürzt, die nicht auf die Fragen eingingen und das durch … kenntlich gemacht. Die ungekürzten Antworten werden aber getrennt von der Zusammenstellung veröffentlicht.

 

1. Familienpolitik und Grundgesetz (GG)

Bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) wurde eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben. Das wurde besonders durch unser Rentenrecht begründet, das den wirtschaftlichen Gewinn der Kindererziehung durch die Lohnbindung der gesetzlichen Renten großenteils auf kinderlose Erwerbstätige umlenkt, obwohl die Investitionskosten weiter überwiegend von den Eltern getragen werden müssen. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber Eltern und Kindern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der „Gleichstellungspolitik“ eher noch weiter verschärft. Das führte und führt u.a. zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Familien, zu erschwerten Erziehungsbedingungen und einem Geburtenmangel.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinanderfallen, wie das zur Zeit der Fall ist, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen, die weniger Kinderkosten getragen haben, in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?

Grüne: … Familie heißt für uns Grüne: Menschen übernehmen dauerhaft füreinander Verantwortung, kümmern sich umeinander und sind füreinander da. Das unterstützen wir in aller Vielfalt: mit oder ohne Trauschein, alleinerziehend oder mit Partner*in, mehr- oder gleichgeschlechtlich, mit und ohne Migrationshintergrund, im Rahmen einer biologischen Elternschaft oder als Pflege- und Adoptivfamilie, als Patchwork oder Mehr-Eltern- Konstellation. …
… Wir Grüne wollen eine Alterssicherung, die für alle Menschen funktioniert und in der alle solidarisch füreinander einstehen. Alle sollen sicher sein können, dass sich die Rentenbeiträge auszahlen und im Alter keine Armut droht. Auch auf Bundesebene, die für die Rentengesetzgebung zuständig ist, setzen wir Grüne uns für eine Garantierente bei 30 Versicherungsjahren ein. …

CDU: Als Christdemokraten sehen wir es als unsere Aufgabe an, Familien zu stärken zu entlasten und ihnen Raum zur Entfaltung zu geben. Mit der Einführung eines Familiensplittings soll die Familie als Ganzes bei steuerlichen Erleichterungen berücksichtigt werden. Mit der Befreiung von der Grunderwerbssteuer für Familien mit minderjährigen Kindern sollen der Bau und Erwerb der eigenen vier Wände erleichtert werden. In Ergänzung dazu soll das Baukindergeld verlängert werden.

AfD: Es herrscht eine erhebliche Gerechtigkeitslücke.
Zunächst fordern wir, dass die direkten Kosten, welche durch Kindererziehung entstehen, vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Ehegattensplitting soll zwar erhalten bleiben, allerdings zum Familiensplitting erweitert werden. Somit würde der Steuertarif der gemeinsamen Kinderzahl angepasst. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Familien und kinderlosen Ehepaaren direkt und unmittelbar egalisiert.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir halten das in Deutschland geltende Rentensystem insgesamt für ungerecht und unsozial. Es verstärkt bestehende Ungleichheiten, führt in hohen Maß zu Altersarmut und erkennt Beiträge zur Gesellschaft in sehr unterschiedlicher Weise an, wie auch von Ihnen angesprochen. … Wir sind für eine ganz grundsätzliche Reform des Rentensystems, in welches dann auch alle einzahlen. Neben vielen anderen Punkten, möchten wir dabei, dass die Zeit zur Kindererziehung besser verrechnet wird.

ÖDP: Zum „Schutz der Familie“ nach Art 6 (1) GG gehört für die ÖDP auch, alle Erwerbstätigen, auch die kinderlosen, an den Kosten der Kindererziehung zu beteiligen. Dies wäre ein Ausgleich dafür, dass die Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen später die Renten zahlen, während ihre eigenen Eltern zwar in die Kindererziehung investiert haben, später aber oftmals nur kleinere Renten erhalten.

Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

Grüne: Eine gezielte staatliche Beeinflussung der persönlichen Entscheidung über die Pflege und Erziehung der Kinder wollen wir nicht und findet auch nicht statt. …

CDU: Wir machen uns stark für Wahlfreiheit, denn Familien wissen am besten, was sie brauchen und benötigen niemanden, der ihnen Vorschriften macht. Mit der Einführung eines Familiengeldes, das unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung bezahlt wird, unterstützen wir Familien in ihren eigenen Entscheidungen.

AfD: Auch diesen Umstand empfinden wir als unbefriedigend. – Eltern, die die frühkindliche Betreuung zu Hause wahrnehmen, haben einen finanziellen Ausgleich verdient.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: ….Wir sehen allerdings im Elterngeld und in der Finanzierung von Betreuungsangeboten keine unzweckmäßige Beeinflussung. Andernfalls müsste man auch sehr allgemein davon sprechen, dass Gesellschaft, Wirtschaft, Kirchen und viele weitere Organisationen und Institutionen Eltern in ihrer Entscheidung sehr direkt beeinflussen. Wir möchten auf keinen Fall, dass der Staat Vorgaben macht, wie Eltern ihre Kinder zu erziehen haben, allerdings sehen wir Nachteilsausgleiche für bestehende gesellschaftliche Ungerechtigkeiten sehr wohl als staatliche Aufgabe.

ÖDP: Nach Art 6 (2) GG darf der Staat den Eltern die Art der Kinderbetreuung nicht vorschreiben. Die ÖDP ist gegen die einseitige Förderung der Krippenbetreuung und für eine finanzielle Gleichstellung von Eigen- und Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren.

 

2. „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Aktuell bestehen Bestrebungen, im GG „Kinderrechte“ besonders aufzuführen. Das wird damit begründet, dass die Rechte der Kinder besser geschützt werden sollen. Tatsächlich werden die Rechte der Kinder aber heute besonders durch staatliches Eingreifen eingeschränkt. So wird etwa dem wichtigen Kinderrecht auf elterliche Betreuung durch die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung entgegengewirkt. Insgesamt wirkt sich die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit im Sozialrecht nicht nur zum Nachteil der Eltern, sondern auch zum Nachteil der Kinder aus. Nach dem bestehenden GG sind die Eltern die wichtigsten Wahrer der Kinderrechte. Eine besondere Erwähnung im GG könnte den Eindruck vermitteln, als habe der Staat ein stärkeres Eingriffsrecht als nach dem bisherigen Wortlaut.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

Grüne: Wir stehen voll dahinter, die Rechte der Kinder auf Pflege, Schutz und Kindeswohl in unserer Verfassung zu stärken – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der UN- Kinderrechtskonvention. Die Verfassung als gesellschaftspolitisches Leitbild unseres Zusammenlebens hat eine Strahlwirkung. Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird dazu beitragen, diese Positionen zu stärken und den Schutz vor Gewalt zu verbessern. Die Meinung von Kindern wird dann zudem stärkeren Einfluss auf staatliches Handeln haben. …

CDU: Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Wir setzen auf flexible, bedarfsgerechte und zugleich qualitativ hochwertige Betreuungsangebote – orientiert an dem was Familien wirklich wollen und brauchen.

AfD: Die AfD sieht speziell die Bestrebungen einer Erweiterung des Grundgesetzes im Hinblick auf Kinderrechte, als gefährlich an.- Kinder sind bereits vollumfänglich Grundrechtempfänger. Der vehemente Aktionismus einiger Politiker ist nicht logisch nachvollziehbar. Zahlreiche Verbände haben Bedenken bezüglich separater Kinderrechte im GG transparent gemacht. – Viel mehr sollten Mütter und Väter in ihrem Erziehungsrecht bestärkt und unterstützt werden, als mündige Eltern die Entscheidungen zu treffen, die für ihre Kinder am besten sind.

SPD: Keine Beantwortung der Fragen, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: … Darüber hinaus haben Kinder eben auch weitere Rechte, als auf die Betreuung durch Eltern, wie das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Bei der Einbringung und Debatte im Bundestag argumentierten unsere Abgeordneten überwiegend mit Anspruch auf Chancengleichheit, auf Mitbestimmung und auf Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine Krippenpflicht wurde dabei nicht gefordert.

ÖDP: Nach Meinung der ÖDP ist eine formale Erwähnung von „Kinderrechten“ im GG überflüssig. Ein wichtiger Schritt, das Kinderrecht z. B. auf elterliche Betreuung zu gewährleisten, besteht darin, den Eltern das staatliche Geld für die Kinderbetreuung zu geben und sie selbst entscheiden zu lassen, ob sie damit die Fremdbetreuung des Kindes (unter drei Jahren) finanzieren wollen oder es selbst daheim betreuen wollen.

 

3. „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, als diene diese der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird aber lediglich eine Gleichstellung im Bereich der herkömmlichen Erwerbsarbeit angestrebt. Das führt zu einer weiteren Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, was die Entstehung einer festen Bindung zwischen Eltern und Kind erschwert. Nach überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen belastet eine mangelnde Bindung des Kindes an die Eltern die Entwicklung von Selbstbewusstsein und späterer Lern- und Bildungsfähigkeit. Die einseitige Orientierung am erwerbsfixierten Denken führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller Eltern, da die Erziehungsarbeit einen wesentlichen Teil ihrer Lebensarbeitsleistung ausmacht. Auch eine stärkere Einbeziehung der Väter würde an der Diskriminierung der Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit nichts ändern, solange deren Honorierung verweigert wird.

Die bestehende Geringbewertung der Erziehungsarbeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil deren wirtschaftliche Wertschöpfung (besonders aufgrund des Rentenrechts) nicht mehr allein den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern allen Erwerbstätigen.

Wird sich Ihre Partei für eine Gleichberechtigung der Mütter und Väter auf der Grundlage einer Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit einsetzen, auch wenn die Kinder länger als das erste Lebensjahr von den Eltern selbst betreut werden?

Grüne: Wir Grüne sorgen dafür, dass Frauen und Männer endlich die gleichen Chancen haben. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Doch leider ist sie noch keine gesellschaftliche Realität.
Frauen und Männer sind zwar vor dem Gesetz gleich, aber wir alle haben Rollenbilder im Kopf. Es gibt immer noch Berufe, die als typisch für Frauen oder Männer gelten. Immer noch ist Frauen der Zugang zu Führungspositionen erschwert. …

CDU: Wir setzen uns für eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit im Lebenslauf ein. Eine solche innovative Zeitpolitik bietet Möglichkeiten für berufliche Auszeiten – etwa zur Erziehung der Kinder – und eröffnet Familien damit mehr Gestaltungsfreiräume. Ein Mittel hierzu wäre ein lebensphasenorientiertes, flexibles Familienzeitkonto, welches arbeitgeberübergreifend gilt und im Verlauf der Lebensphasen flexibel in Anspruch genommen oder zwischen Eltern übertragen werden kann.

AfD: Wie bereits eingangs erwähnt, wollen wir Eltern mehr Flexibilität und Freiheit ermöglichen. Finanzieller Druck darf nicht dazu führen, dass Mütter und Väter ihre kleinen Kinder in Betreuungseinrichtungen geben, um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. – Insofern muss eine finanzielle Anerkennung der Erziehungsarbeit auch gewährleisten, dass Eltern genügend Geld bleibt, um die Familie zu ernähren.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Wir sehen ebenfalls starke schwächen bei der Gleichstellungspolitik. Allerdings finden wir eine Gleichstellung bei der Erwerbsarbeit durchaus gut und erstrebenswert. Eine Verstärkung bestehender Ungleichheiten würde weder Kinder, noch Eltern, noch Familien fördern, sondern deren Lage noch weiter verschlechtern. Wie sie auch fordern wir aber auch mehr Gleichstellung darüber hinaus. Beispielsweise auch im Bereich des Rentenrechts.
Wir sind sehr wohl auch über die Rente hinaus dafür, dass auch private Care-Arbeit besser vergütet und in den Sozialsystemen berücksichtigt wird. … Ein Erziehungsgehalt zwingt ärmere Familien (Erwerbslose, Hartz-IV Empfänger*innen) zur häuslichen Kinderbetreuung zur Aufbesserung des Einkommens und beraubt ärmere Kinder um die Chance auf einen Kita- Besuch.

ÖDP: Die ÖDP hält die Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit – auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes – für immens wichtig und wird sich dafür einsetzen.

 

4. HonorierungderelterlichenErziehungsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Diskriminierung selbst betreuender Eltern abzubauen.

Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass eine finanzielle Gleichberechtigung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, verwirklicht wird, um eine echte Wahlfreiheit herzustellen?

Grüne: Eine echte Wahlfreiheit besteht. Für uns Grüne steht über allem das Kindeswohl. Die ersten Lebensjahre prägen den Menschen am meisten – sei es in der Kindertagesstätte oder zu Hause. Daher ist auch eine gute Qualität in den Einrichtungen der Kinderbetreuung unerlässlich.

CDU: Familien leisten Enormes bei Erziehung und Pflege. Vor allem sind Familien dabei zeitlich und finanziell beansprucht. Echte Wahlfreiheit schafft Angebote ohne ideologischen Druck auszuüben. Dies gilt im Hinblick auf die Form und Dauer der Kinderbetreuung. Das wird unterstützt durch die Einführung eines Familiengeldes.

AfD: Ja, wir werden dieses Thema positiv begleiten.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm

FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Die LINKE fordert bundesweit eine Kindergrundsicherung. … Wir sehen darin eine deutlich größere echte Wahlfreiheit für Kinder und Eltern, als wie wenn Eltern dafür bezahlt werden, ihre Kinde nicht in professionelle Betreuung zu geben. Denn selbstverständlich schafft auch dies Abhängigkeiten und würde insbesondere bei armen Familien dazu führen, dass diese aus ökonomischem Zwang keine Betreuung in Anspruch nehmen. …

ÖDP: Die ÖDP wird sich nicht nur für ein Betreuungsgeld einsetzen, sondern für ein echtes Gehalt für Eltern von U3-Kindern, das in etwa den Kosten eines Krippenplatzes entsprechen soll. Nur dann wird es eine echte Wahlfreiheit geben. Durch die Einführung eines „Grundeinkommens für Erziehung und Pflege“ soll zum einen die elterliche Erziehungsarbeit honoriert werden, zum anderen aber auch die Leistung pflegender Angehöriger.

 

5. Elterngeldgesetz

Über den Bundesrat entscheiden die Länder auch mit über die Bundespolitik, wozu das Elterngeldgesetz gehört. Die Lohnorientierung des Elterngeldes („Lohnersatzfunktion“) entwertet die Kinderbetreuung zur Nichtarbeit analog von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Diese Abwertung scheint das uralte, aber unberechtigte Vorurteil einer Minderwertigkeit der traditionell von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit zu bestätigen und verstärkt es sogar. Das schadet vor allem den Eltern, die vor einer Geburt bereits ältere Kinder betreuten und den jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern (z.B. Studenten), weil sie vor der Geburt keinen oder nur geringen Lohn hatten.

Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen?

Grüne: Eine Diskriminierung besteht nicht. Das Elterngeld hat den Zweck, fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Eltern ihr Kind betreuen. Damit sichert es die wirtschaftliche Existenz der Familien. …

CDU: Familienpolitik aus einer Hand muss Betreuung und Bildung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Auge haben. Wir wollen den Landesfamilienpass weiterentwickeln. So soll er bereits ab zwei kindergeldberechtigten Kindern beantragt werden können und zusammen mit dem jeweiligen Eintrittsgutschein einen weiteren Gutschein zur Nutzung des ÖPNV am Besuchsort beinhalten.

AfD: Die AfD sieht es kritisch, dass gerade junge Leute, die sich für Kinder entscheiden, mehr oder weniger „bestraft“ werden. Elterngeld sollte zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und bei den in der Frage erwähnten Punkten hat man mehr den Eindruck, dass speziell Ungerechtigkeit gefördert wird.

SPD: Keine Beantwortung der Frage, nur Verweis auf Wahlprogramm FDP: Beantwortung zugesagt, aber bis 6.2. nicht eingetroffen

Linke: Ja unsere Partei setzt sich bereits auf Bundesebene für eine Beseitigung von Diskriminierungen durch das Elterngeldgesetz ein und wird dies selbstverständlich auch im Landtag eine Bundesratsinitiative unterstützen. …. Personen außerhalb eines Erwerbsarbeitsverhältnisses werden unserer Meinung nach ungerechterweise massiv benachteiligt. Auch ist der Anspruch auf Elterngeld zeitlich zu kurz gehalten um damit unberechtigte Vorurteile und veraltete Gesellschaftsrollen effektiv etwas entgegenzusetzen.

ÖDP: Die ÖDP ist gegen die Bevorzugung berufstätiger Eltern durch das bestehende Elterngeldgesetz. Dieses ist ein bloßer Lohnersatz für wegfallende Erwerbsarbeit. Die ÖDP fordert dagegen einen echten Lohn für elterliche Erziehungsarbeit, den auch diejenigen Eltern in vollem Umfang erhalten sollen, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren.

Ergänzende Anmerkung: Die Piratenpartei hat auf unsere Anfrage nicht geantwortet.

Wahlprüfsteine auch beim Bündnis “Rettet die Familie” direkt einsehbar: http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefstein-2021-Landtagswahl-in-Baden-Wuerttemberg