Pfizer-Files: Wenn der Impfstoff zur Abtreibung führt

Noch immer empfiehlt die Stiko die mRNA-Impfung für Schwangere. Kennt sie dieses Dokument?

von Milosz Matuschek 26. April 2023

Seit September 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung von Schwangeren und stillenden Müttern gegen Covid. Auch die in den Mainstream-Medien beliebte Virologin, Melanie Brinkmann, hat sich immer wieder dafür stark gemacht. Die von ihr verbreitete Desinformation, dass der Impfstoff im Arm verbleibt und sich nicht im Körper verteilt und beispielsweise in den Eierstöcken ansammelt und auch nicht auf das ungeborene Kind übertragen wird, hat sie nie zurückgenommen.

Dass das widerlegt ist, zeigen die Pfizer-Files, also Dokumente im Zusammenhang mit der Zulassung und den Tests des Comirnaty-Impfstoffs von Pfizer. Diese Dokumente wollte Pfizer ursprünglich für 75 Jahre wegsperren lassen, sie wurden jedoch freigeklagt.

Besonders beunruhigend ist ein vertrauliches Zulassungs-Dokument mit dem Namen „Pregnancy and Lactation Cumulative Review“ vom April 2021 (also ein halbes Jahr vor der Stiko-Empfehlung), in welchem schwere Nebenwirkungen bei Schwangeren beschrieben werden. Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aus der Sicherheits-Datenbank von Pfizer, welche die amerikanische Zulassungsbehörde FDA von dem Impfstoffhersteller verlangt hatte. Demnach gab es bei 248 von 458 mit Comirnaty geimpften Frauen schwere Nebenwirkungen, darunter 53 Abtreibungen nach der Impfung.

Cumulative Review, S. 4 (Screenshot)

Die große Frage, die sich jetzt stellt, lautet: Kennt die Stiko dieses Dokument und seit wann? Und falls ja: Wie kommt die Stiko aufgrund diesem desaströsen Chancen/Risiken-Verhältnis zu einer Impfempfehlung (die ja bis heute nicht zurückgenommen wurde)? Das Gesundheitsdepartement der Schweiz gibt seit Ende März keine Impfempfehlung in Bezug auf Covid-19 mehr ab, bzw. überlässt eine solche bei gefährdeten Personengruppen (dazu gehören auch Schwangere) den Ärzten. Wie steht Frau Brinkmann heute zu ihrer Aussage, dass keine Übertragung des Impfstoffes durch die Plazenta möglich ist? In Pfizers Worten ist genau das Gegenteil der Fall.

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Cumulative Review, S. 3 (Screenshot)

Diese Frage berührt übrigens auch die Haftung von Ärzten, die Schwangere impften und immer noch impfen, bzw. dazu raten. Diese dürften jetzt in Erklärungsnot geraten.

Bei Impfungen mit Moderna sehen die Zahlen noch schlechter aus.

Braucht es immer noch keine Untersuchungskommission, lieber Deutscher Bundestag?

Keine Abtreibung bis zur Geburt!

Unter https://www.1000plus.net finden Sie eine Petition an den Bundestag:   

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT !

Weitgehend unbemerkt von den meisten Menschen in unserem Land bahnt sich mitten unter uns ein rechtlicher Dammbruch von unvorstellbarer Tragweite an. Ein Dammbruch, der abertausenden Menschen das Leben kosten könnte und die Integrität unserer Gesellschaft in ihrem Kern erschüttern würde.

Schwangere in Not sollen dem Druck ihrer äußeren Umstände bis zum Ende ihrer Schwangerschaft wehrlos ausgeliefert werden – und ungeborene Kinder sollen ohne Einschränkungen bis zum Tag ihrer Geburt abgetrieben werden dürfen.

Wir stehen vor der historischen Verantwortung, uns einer menschenverachtenden, totalitären und zynischen Abtreibungsideologie in den Weg zu stellen, schwangere Frauen zu schützen und so das Leben ihrer ungeborenen Kinder zu bewahren.

KEINE ABTREIBUNG BIS ZUR GEBURT!

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Im Namen angeblicher Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit kämpft ein Netzwerk linker und linksextremer Aktivisten, Organisationen, Medienschaffender und Politiker seit Jahren für die Streichung der §§ 218 und 219 StGB. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst 2021 wird dieser Kampf seit einigen Monaten erbitterter und härter geführt als je zuvor.

Einer der wesentlichen Akteure in diesem Kampf ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, das nach eigenen Angaben aus „Beratungsstellen, […] feministischen und allgemeinpolitischen Gruppen, Verbänden, Netzwerken, Gewerkschaften und Parteien“ besteht.

Unter den „Trägern und Partnerorganisationen“ finden sich

  • der „pro familia Bundesverband“,
  • der „Humanistische Verband Deutschlands“
  • einzelne AWO-Verbände.
  • „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“,
  • die Frauenorganisation der SPD (ASF)
  • die Berliner „Jusos“
  • die Partei „DIE LINKE“

Sie haben es sich nicht nehmen lassen, sich diesem „Bündnis“ für (angebliche) sexuelle Selbstbestimmung anzuschließen.

Obwohl das Bündnis schon eine ganze Weile besteht, glauben ihre Akteure mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl offenbar, dass ihre große Stunde gekommen ist. Man hat beschlossen, aufs Ganze zu gehen:

Am 8. März dieses Jahres ging eine breit angelegte Kampagne unter dem Titel „Weg mit § 218 an den Start. Die Kampagne besteht aus „Aktionstagen“, „Frauen*kampf-Tagen“, „Maiprotesten“ und vielem mehr.  ………..

https://www.1000plus.net