Familienverbände: Abschaffung des Ehegattensplittings führt zur Steuerbelastung von Familien
Während Ungarn der Spitzenreiter in Kinder-und Familienfreundlichkeit ist, hält Deutschland diese Position in Kinder- und Familienarmut. Dazu schreibt der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, folgende Erklärung:
Familienarmut verhindern: Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung
Der Skandal ist bekannt: Kinder sind ein Armutsrisiko. Je mehr Kinder, desto größer die Gefahr, von Armut betroffen zu sein. Weniger bekannt ist der wesentliche Grund für diesen Missstand: Familienblinde Sozialversicherungsbeiträge.
Der vom Familienbund der Katholiken und vom Deutschen Familienverband jährlich herausgegebene „Horizontale Vergleich“ zeigt im Jahr 2019 erneut, dass es nicht die Steuern, sondern die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Familien arm machen. Denn im Gegensatz zum Steuersystem bleibt die Anzahl der Kinder bei der Erhebung der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt: https://deutscherfamilienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/233-horizontaler-vergleich-2019 Und das, obwohl es die Familien sind, die durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler die Zukunftsfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige sichern.
Die familienblinde Beitragserhebung ist auch deswegen fatal, weil die in den letzten Jahrzehnten abgestürzte Geburtenrate dazu geführt hat, dass die Löhne die Kosten für Kinder typischerweise nicht mehr enthalten. Dass Beschäftigte Kinder haben, ist eben nicht mehr der Regelfall. Während früher ein einziges Einkommen für eine Familie mit mehreren Kindern ausreichte, werden heute viele Familien in eine doppelte Vollzeiterwerbstätigkeit gedrängt. Familien, denen das nicht möglich ist – insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien – landen häufig in der Armut und im Sozialleistungsbezug.
Der Gesetzgeber muss daher reagieren und die familienblinden Löhne durch eine familiengerechte Beitragserhebung korrigieren. Wie im Steuerrecht muss es auch in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag geben. Das ist nicht nur gerecht, sondern nach dem bisher nur unzureichend umgesetzten Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 auch verfassungsrechtlich erforderlich. Der Staat muss den Familien endlich ermöglichen, von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen zu leben.
Ulrich Hoffmann
Präsident des Familienbundes der Katholiken
Nach der Abweisung durch das Bundessozialgericht liegt die Klage tausender Eltern gegen die doppelte Belastung von Familien beim Bundesverfassungsgericht. Daher wurde der Erklärfilm auf den aktuellen Stand gebracht. Für unsere Nutzer eine gute Möglichkeit, diese anschauliche Darlegung weiter zu verbreiten. Denn viel zu wenige Bürger sind über den skandalösen Sachverhalt informiert.
Die deutsche Sozialversicherung muss dringend reformiert werden. Denn Familien werden in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung systematisch benachteiligt, indem sie trotz der hohen Kosten der Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose. Das ist nicht nur ein Gerechtigkeits-, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.
http://elternklagen.de/gerechtigkeit-fuer-familien/
Ein Beitrag von Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken (FDK)
Pressemitteilung des Familienbunds der Katholiken in Bayern
Geschäftsstelle
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80333 München
Telefon 089-2137-2226
Telefax 089-2137-2225
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20. Juni 2013
Absolut dilettantische Methodik
München – Der Versuch zur Bilanzierung der familienbezogenen Maßnahmen ist gescheitert. Grund ist vor allem die absolut dilettantische Methodik der beteiligten Institute. Zukünftig sollten die Familien nach der Tauglichkeit der Maßnahmen befragt werden.
Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter: „Gezählt wurde nur, was Staat und Gesellschaft leisten. Was die Familien dafür zahlen und erbringen, wurde ausgeblendet. Das ist Pfusch. Zu einer korrekten Bilanz gehört das Geben und das Nehmen.“
Zum Beispiel wurde die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung als Leistung eingerechnet. Dass die Eltern im Gegenzug erheblich mehr in die Krankenversicherung einzahlen, als sie selber an Kosten verursachen, wurde verschwiegen. So wurden Familien von Netto-Zahlern zu Netto-Empfängern kleingerechnet.
Schroeter: „Namhafte deutsche Institute beherrschen offenbar nicht einmal Grundkenntnisse der sachgerechter Bilanzierung. Bei einem neuen Versuch der Bilanzierung familienpolitischer Leistungen sollten die Eltern befragt werden. Die verstehen mehr davon, welche Maßnahmen taugen, welche nichts taugen – und welche ihr Geld wert sind.“
Weitere Informationen: Landesvorsitzender Dr. Johannes Schroeter, Tel. 0171-5411761
Ganz leicht lassen sich die realen Beträge tatsächlicher Familienförderung beim Familienbund der Katholiken abrufen. Für den Familienbund liegt eine Familienförderung vor, wenn der Staat über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen leistet. In diesem Sinne ist die verfassungsgemäß zwingende Freistellung des Existenzminimums von Kindern ebenso wenig als Leistung des Staates für Familien anzusehen wie rein ehebezogene Leistungen. Deswegen sind auch familienorientierte Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung nicht dem Staat zuzurechnen, da sie von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden.
http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=283&druckversion=1