Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sehr geehrter Herr Erb,
haben Sie Dank für Ihre freundliche Antwort. Wir erlauben uns, Ihr Antwortschreiben mit unseren Bemerkungen zu ergänzen, wohl wissend, dass Sie diese möglicherweise ignorieren. Im Interesse der GRÜNEN würden wir Ihnen unsere Sichtweise trotzdem wärmstens ans Herz legen, denn aus Sicht vieler Familien in Deutschland liegen sowohl GRÜNE wie auch SPD, FDP und LINKE im Clinch mit Familien, weil diese endlich, endlich verfassungsgemäß behandelt, und nicht nur mit lächerlichen Almosen abgespeist werden wollen.
Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, ist genau das Gegenteil dessen, was Familien selber wollen. Sie wollen ihre Kleinkinder nämlich nicht auswärts deponieren, sondern solange in ihren eigenen Armen halten, bis ihre Knirpse in stabiler Bindung an die Eltern mit drei Jahren selbst die Welt erobern wollen. Das bedeutet, dass die Politik für jedes geborene Kind mindestens drei Jahre Familienzeit gewähren muss, ohne Mütter mit drohender Altersarmut zu ängstigen. Als eines der reichsten Länder muss es möglich sein, Familie und Beruf n a c h e i n a n d e r zu befrieden. Nützt uns ein stabil gebundenes, kreativ – resilientes Kind, oder nehmen wir vorlieb mit einem defizitär sozialistisch angepassten jungen Menschen?
Kleinkinder wie Greise in Ghettos zu halten, macht keine menschenwürdige Gesellschaft. Gilt jedoch ( paradoxerweise) auch für die Grünen die neoliberale Profitmaxime, so werden wir in wenigen Jahren eine narzisstische Gesellschaft geschaffen haben, der das Wohl der Mitbürger mehr als schnuppe ist.
Die BTWahl 2017 wird entscheiden, ob wir so blind und taub weitermachen wie bisher, oder ob wir aufwachen und die Reißleine in Richtung Humanität ziehen.
Entscheiden Sie selbst, Herr Kretschmann, was GRÜNE Politik ist, ob der Mensch mindestens so viel zählt wie der Juchtenkäfer im Schlossgarten. Meine zehn Enkel wollen nicht zusammenbrechen unter der generationen-vergessenen Politik von 2017.
In diesem Sinne grüße ich Sie zuversichtlich
i. A. des FORUMS FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
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Bitte beachten Sie:
Die jeweilen Bemerkungen unsererseits sind fettgedruckt und in Klammern gesetzt. Bärbel Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
haben Sie Dank für Ihr weiteres Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten und die beigefügten Stellungnahmen einiger Bürgerinnen und Bürger. Er hat mich gebeten, Ihnen erneut zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber vor, das Grundgesetz im Lichte der sich wandelnden Wertvorstellungen auszulegen. Der auch von Ihnen angesprochene Wertewandel ist wichtig. Denn viele Wertvorstellungen, die früheren Gesetzen vorlagen, erscheinen uns rückblickend betrachtet sehr befremdlich. So waren Frauen bis 1977 nach dem Gesetz verpflichtet, den „Haushalt in eigener Verantwortung zu führen“ (also waren sie damals noch autonom ! ) und sie durften nur erwerbstätig sein, „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ ( Ist das heute anders? Darf eine Frau wegen ihrer Berufstätigkeit ihre Pflichten in Ehe und Familie vernachlässigen? Nein, sonst ist die Ehe kaputt und die Kinder müssen vom Jugendamt betreut werden ). Ein gutes Beispiel ist auch die Strafbarkeit von Homosexualität bis Ende der 1960er Jahre. ( Das AGG stellt Diskriminierung von Minderheiten unter Strafe. Homosexuellen Paaren darf wegen ihrer sexuellen Orientierung eine Wohnung nicht verweigert werden. Wenn jedoch ein Paar mit 2 oder drei Kindern eine Wohnung sucht, darf sie straflos abgewiesen werden, weil Kinder als wertmindernd gelten. Eine brutale, aber akzeptierte Diskriminierung !) .Solche Diskriminierungen sind heutzutage nicht mehr ( nein, immer noch ) gesellschaftsfähig.
Da das Grundgesetz keine Definition von Ehe vorsieht, muss der Gesetzgeber den Begriff der Ehe ausgestalten. ( Hat das BverfG die Definition EHE je in Zweifel gezogen? Oder waren es doch eher die Ideologen?) In unserer repräsentativen Demokratie erfolgt die Gesetzgebung – auch wenn gesetzlichen Regelungen häufig Wertvorstellungen zugrunde liegen – nicht im Rahmen von Volksabstimmungen, sondern durch das Parlament. ( Kaum jemand fühlt sich in unserem Land noch durch das Parlament vertreten – leider! )
Letztendlich folgt der Beschluss zur Öffnung der Ehe einer gesellschaftlichen Entwicklung, in der die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine solche eintritt ( Die gesellschaftliche Entwicklung könnte z. B. auch den Sonntag als Ruhetag abschaffen wollen oder das Kindergeld oder die Strafbarkeit von Drogenhandel ) und die sich auch im Parlament wiederspiegelt. ( Im Parlament spiegelt sich schon längst keine Mehrheitsmeinung wieder, sondern eine medial linksgrünfeministische Ideologie ) In diesem Zusammenhang muss auch wahrgenommen werden, dass es wohl kaum eine gesellschaftliche Debatte der letzten Jahrzehnte gab, in der die Ehe so viel Anerkennung erfuhr. ( Warum wollen die einstigen EHE-Schmäher plötzlich vor das Standesamt? Anerkennung wofür? Für Treueschwüre? Nun also steht der Trauschein, losgelöst von der staatstragenden Generativität unter staatlichem Schutz ).
Die gegenseitige Verantwortungsübernahme einer Ehe kann ein Fundament einer solidarischen Gesellschaft sein und ist daher für einen Staat besonders schützenswert. ( Ich würde Ihnen zustimmen, wenn diese Paare ihre Altersbezüge allein erwirtschafteten, anstatt sie von den Kindern jener Eltern zu erwarten, die noch die Mühe und den Verlust, nicht nur an Einkommen, sondern auch an Wertschätzung auszuhalten hatten.)
Gerade aus dieser Hochschätzung für das Institut EHE erfolgt ihre Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Aus Sicht des Herrn Ministerpräsidenten schwächt diese Öffnung die Ehe nicht, sondern stärkt sie. ( Genau dies können Eltern nicht nachvollziehen, weil sie von der Gesellschaft seit Jahrzehnten als die Deppen der Nation behandelt werden, wie Sie leicht dem horizontalen Vergleich des Deutschen Familienverbandes DFV entnehmen können:
http://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen/send/2-publikationen/211-horizontaler-vergleich-2017
Hier wird ersichtlich, wie Familien durch unser Sozialgesetz systematisch ins Prekariat getrieben werden. Mit jedem weiteren Kind gerät die Familie tiefer ins Minus beim frei verfügbaren Einkommen. Keine Regierungsinstitution konnte diesem Vergleich widersprechen, weil er FAKT ist. Doch das linksgrüne Geschrei beim Betreuungsgeld von lächerlichen 150.- war hämisch, entwürdigend, diffamierend und einer demokratischen Gesellschaft höchst unwürdig.)
Ich richte Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten aus. Mit freundlichen Grüßen Steffen Erb
P. S. Obiges Schreiben inkl. zweier Kommentare ging heute per Post ans Staatsministerium Stuttgart.