Wähler, schau genau!

Antwort aus dem Staatsministerium von BW

Der Begriff der EHE sei im Sinne des gesellschaftlichen Normen-und Wertewandels auszulegen und zu begreifen. Mit dieser Begründung rechtfertigt der grüne Ministerpräsident von BW das  Format  „Ehe für alle“. Der Gesetzgeber habe die Aufgabe, bei der Ausgestaltung des Gesetzes, die „a k t u e l l e n Normen und Werte zu berücksichtigen“, so die Antwort aus dem Staatsministerium auf unsere Bedenken, auf die im Einzelnen überhaupt nicht eingegangen wurde. 

 

Fazit: Der Gesetzgeber übergeht kaltschnäuzig die bestehenden Normen und Werte eines Großteils der Bevölkerung,  als wären diese nicht mehr aktuell. Wer bestimmt eigentlich, welche Normen und Werte „aktuell“ sind? Gab es dazu eine Volksabstimmung? Nein!  Dürfen Normen und Werte überhaupt einem Wandel unterworfen werden?  Falls JA, so haben sie ihre Bedeutung als solche bereits   verloren. Die Linken ( SPD, LINKE, Grüne) scheren die ganze Bevölkerung über ihren grün-roten Kamm, ohne die geringsten demokratischen Bedenken.

  • Brauchen wir überhaupt noch ein Grundgesetz, wenn wir es alle paar Jahre einem  Wertewandel opfern, der gerade „en vogue“ ist?
  • Wer wandelt eigentlich Werte und Normen? Mit welcher Berechtigung?
  • Haben wir nicht grauenvoll erleben müssen, wie die Nazis die Gesetze „aktualisiert“ haben, nach ihren eigenen Normen und Werten?

http://familiengerechtigkeit-rv.info/wp-content/uploads/2017/08/Forum-Familiengerechtigkeit.pdf

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