Aufhebung des Werbeverbots nach §219 a ?

Abgelehnter LESERBRIEF an die Schwäbische Zeitung

„Ärzte sollen bald über Abtreibung informieren dürfen“ – BJM Buschmann legt Entwurf zur Aufhebung des Werbeverbots vor“ – so der Titel des Beitrags vom 18. 01. 22 in der Schwäbischen Zeitung.

Nie war es Ärzten verboten, Mütter und Väter über verschiedene Optionen eines Schwangerschaftsabbruchs zu  i n f o r m i e r e n, inclusive einer Aufklärung über mögliche psychische und physische Folgen für die Eltern. 

Wenn nun unser Justizminister Buschmann das Werbeverbot nach §219 a StGB aufheben will, so können abtreibungswillige Ärzte künftig straflos für diesen Tötungsdienst               w e r b e n – in der Zeitung, im Internet, im Radio, im Fernsehen. Wer bietet Abtreibungen am günstigsten an? Halali – auf zum Wettkampf um die Kundinnen!

Dass Schwangerschaftsabbrüche nun Teil der ärztlichen Aus-und Weiterbildung werden sollen, hat mit dem Hypokratischen Eid, Leben zu retten und zu erhalten, nichts mehr zu tun. Da kann Herr Scholz noch so sehr von einer überfälligen „Modernisierung“ schwadronieren.

Information und Werbung – das  sind zwei paar Stiefel. Man sollte sie journalistisch nicht manipulativ verwechseln!

Bärbel Fischer

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