Betrifft: Kindergelderhöhung

An das                                                                                               Bundesfinanzministerium                                                                                                 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Vater zweier Töchter, die 16/11 Jahre alt sind. Die Nachricht über die Kindergelderhöhung im Wahljahr 2017 hat mich schlichtweg umgehauen. Dieser Versuch der Wahlbestechung unserer Regierung wird mich auch nicht darüber hinweg sehen lassen, dass nur kurz vor den Wahlen wieder an die Familien gedacht wird. Eine Erhöhung von 2,- € im Monat nach vier Jahren nichts, muss für jede Familie ein Schlag in das Gesicht sein!
Eltern wissen was Kinder kosten. Selbst die Busfahrkarte zur Schule hat in den letzten vier Jahre um ein Vielfaches der 2,- € aufgeschlagen.

Alleine in diesem Jahr hat der Bundeshaushalt 10 Milliarden Euro (10.000.000.000€) Überschuss nach der ‚Schwarzen Null‘. Diese Steuermehreinnahmen sind auch Steuern, die von Kindern eingenommen worden sind, die nicht einmal ansatzweise wieder zurückgegeben werden.

Kleines Rechenbeispiel: 10 Milliarden Euro bei 80 Millionen Bundesbürgern ergeben 125 € pro Bürger. Der Staat hat an einer Familie mit zwei Kindern 500 € mehr Steuern eingenommen. Dem gegenüber stehen 48 € Kindergelderhöhung im Jahr!

Die immer wieder gepredigten Sparzwänge unserer Regierung auf Kosten der Bürger haben sich auch bei 2 Millionen Kindern niedergeschlagen, die 2016 von ‚Hartz IV‘ leben müssen und die dadurch ihrer Zukunft beraubt werden, wie viele Studien belegen.

Dieses Wahlgeschenk von Herrn Schäuble hat mich mehr schockiert, als wenn alles beim Alten belassen worden wäre. Denn an der Erhöhung des Kindergeldes kann man sehen, welchen Stellenwert die Familie in unserem Staat hat!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bock, 88697 Bermatingen-Ahausen

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Sehr geehrter Herr Bock,

 

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Ausführungen nehmen wir zur Kenntnis, sie basieren aber auf einem grundlegenden Missverständnis, das ich gerne ausräumen möchte.

 

Das Kindergeld wird nicht nur im Wahljahr angehoben, sondern im jährlichen Rhythmus im Gleichklang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Es war früher gängige Praxis, das Kindergeld publikumswirksam im größeren Abstand um höhere Beträge anzuheben. Dies wirkte damals beeindruckender als die aktuellen 2 Euro, aber führte dazu, dass mehrere Jahre keine Erhöhung stattgefunden hat. Wir bevorzugen stattdessen wie bei anderen Sozialleistungen auch eine jährliche automatische Anpassung im Ausmaß der Inflationsentwicklung – auch wenn dies aktuell keine spektakulären Beträge sind.

 

Zur Erinnerung: In den letzten Jahren hat sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind wie folgt entwickelt (angegeben ist das Jahr der Anhebung):

 

2000: 138 Euro

2005: 154 Euro

2009: 164 Euro

2010: 184 Euro

2015: 188 Euro

2016: 190 Euro

2017: 192 Euro

2018: 194 Euro

 

Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt nicht willkürlich und schon gar nicht mit Blick auf anstehende Bundestagswahlen (dann wäre sie nämlich mit Sicherheit höher ausgefallen), sondern nach einem fest vorgegebenen Verfahren. Haupteinflussfaktor ist die Inflationsrate. Bei einer niedrigen Inflationsrate von nahe null Prozent kann die Anhebung des Kindergeldes nicht übermäßig hoch sein. Diesen Zusammenhang bitte ich Sie anzuerkennen.

 

Es gibt auch keine Anhebung des Kindergeldes nach Kassenlage. Ihre Forderung, bei hohen Überschüssen auch mehr Kindergeld auszuzahlen, wäre vollkommen regelwidrig. Die Folge wäre, bei schlechter Haushaltslage das Kindergeld entsprechend zu kürzen, was sicherlich nicht in Ihrem Interesse wäre.

 

Im Übrigen stelle ich fest, dass es noch zu früh ist, um den Überschuss im Bundeshaushalt für 2016 abzuschätzen. Die von Ihnen genannten 10 Mrd. Euro sind jedenfalls ohne Grundlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürg Weißgerber

Bundesministerium der Finanzen

 

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Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Familienarbeit e. V.,  kommentiert:

 

Diese Antwort spiegelt mal wieder die Ignoranz gegenüber den Konstruktionsfehlern unseres Sozialsystems wieder. Das Kindergeld orientiert sich lediglich am steuerrechtlichen Freibetrag, der dadurch gegeben ist, dass das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss. – Andererseits werden die Renten weit stärker erhöht, als es verfassungsrechtlich erforderlich ist. Zu nennen ist auch die Rentenerhöhung für 63-jährige Arbeitnehmer, die vor allem den Rentnern zugute kommt, die ohnehin die höchsten Renten erhalten, weil sie vorher lange erwerbstätig sein konnten. Eltern, die wegen Kinderbetreuung geringere Erwerbszeiten haben und damit ohnehin schon benachteiligt sind, profitieren davon nicht.

 

 

Es zeigen sich immer wieder die Auswirkungen der Denkfehler, die für die Missstände in unserem Sozialsystem verantwortlich sind: Die Renten der Arbeitnehmer werden als “selbst erarbeitet” betrachtet, obwohl sie ausschließlich von den Kindern der nächsten Generation bezahlt und somit allein von den Eltern erarbeitet worden sind. Leistungen für Eltern, die eigentlich eine Gegenleistung dafür sein müssten, dass sie die Grundlagen der Alterssicherung für alle erarbeiten, werden als Almosen betrachtet, die in der dürftigsten Form ausgestattet werden. So wird Erwerbsarbeit heute doppelt bezahlt (durch Lohn und Rente), während den Eltern die Gegenleistung für ihre Arbeit entzogen wurde, die seit Menschen Gedenken in der Alterssicherung der Eltern durch die eigenen Kinder bestand. Dass ein solches System nicht auf Dauer funktionieren kann, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Aber die politisch Verantwortlichen denken eben immer nur maximal 4 Jahre im Voraus bis zur nächsten Wahl. Längerfristige Zusammenhänge werden so systematisch verdrängt bzw. durch interessengeleitete Ideologien verschleiert, seien sie nun neoliberaler, marxistischer oder feministischer Ausprägung. Allen diesen Ideologien ist gemeinsam, dass sie die rücksichtslose Ausbeutung der Eltern zu rechtfertigen versuchen, indem sie die elterliche Erziehungsleistung ignorieren.

 

 

Dr. Johannes Resch

 

 

 

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