Etikettenschwindel „Familienentlastungsgesetz“

Pressemitteilung

„Mutlos, kraftlos, uninspiriert, ohne sozialen Anspruch“ – mit deutlichen Worten kritisiert der Familienbund der Katholiken das sogenannte „Familienentlastungsgesetz“, das morgen in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden soll. „Beim Familienentlastungsgesetz wird einmal mehr alles auf die Haben-Rechnung der Familien gesetzt, ohne dass Familien etwas auf den Teller bekommen. Was politisch als Entlastung von Familien verkauft wird, hat bei Licht betrachtet nur wenig mit familienspezifischen Leistungen zu tun. Von einem Milliardenpaket für Familien kann jedenfalls keine Rede sein“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin. „Von einer Beseitigung der kalten Progression für die Jahre 2019 und 2020 profitieren alle Erwerbstätigen. Das ist eine Routineübung des Parlaments, die nur gerecht ist: Wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und zu keiner Steigerung der Kaufkraft führen, ist eine höhere Besteuerung des zusätzlichen Einkommens nicht zu rechtfertigen.“ Familienspezifisch sei einzig die Erhöhung des Kindergeldes, die der Gesetzentwurf vorsieht. Sie sei nach Beckers Worten nicht ausreichend und weise „schwere Mängel“ auf.

Sascha Nicolai

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Politische Grundsatzfragen                                                                              Familienbund der Katholiken – Bundesverband                                                   Littenstraße 108, 10179 Berlin                                                                                        Tel.: +49 (0)30 326 756 16                                                                                             Fax: +49 (0)30 326 756 20

E-Mail: nicolai@familienbund.org

www.familienbund.org

www.rente-sich-wer-kann.org

www.elternklagen.de

Lesen Sie dazu bitte die folgende Pressemitteilung!

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/10/181010-Familienentlastungsgesetz.pdf

 

DFV: Familienentlastungsgesetz – ein Etikettenschwindel!

Am 27. Juni hat das Bundeskabinett einen Entwurf zum „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Reglungen“ gebilligt. Danach soll das Kindergeld ab Juli 2019 um 10.- pro Kind und Monat, 2020 um weitere 15.- auf dann 219.- angehoben werden.

Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt bis 2020 von 7428.- auf 7812.-  und erreicht damit längst nicht die vor der BT-Wahl von Kanzlerin Merkel zugesagte Gleichstellung mit dem Grundfreibetrag ( steuerfreies Existenzminimum von jährlich 9408.-) Bei der gebotenen Korrelation von Kinderfreibetrag und Kindergeld müsste das Kindergeld, bezogen auf 2020, monatlich nämlich 330.- statt 219.- betragen. Damit fehlen den Eltern pro Kind noch immer monatlich 111.- ! 

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt der Präsident des Deutschen Familienverbands Klaus Zeh.

https://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen