Etikettenschwindel „Familienentlastungsgesetz“

Pressemitteilung

„Mutlos, kraftlos, uninspiriert, ohne sozialen Anspruch“ – mit deutlichen Worten kritisiert der Familienbund der Katholiken das sogenannte „Familienentlastungsgesetz“, das morgen in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden soll. „Beim Familienentlastungsgesetz wird einmal mehr alles auf die Haben-Rechnung der Familien gesetzt, ohne dass Familien etwas auf den Teller bekommen. Was politisch als Entlastung von Familien verkauft wird, hat bei Licht betrachtet nur wenig mit familienspezifischen Leistungen zu tun. Von einem Milliardenpaket für Familien kann jedenfalls keine Rede sein“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin. „Von einer Beseitigung der kalten Progression für die Jahre 2019 und 2020 profitieren alle Erwerbstätigen. Das ist eine Routineübung des Parlaments, die nur gerecht ist: Wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und zu keiner Steigerung der Kaufkraft führen, ist eine höhere Besteuerung des zusätzlichen Einkommens nicht zu rechtfertigen.“ Familienspezifisch sei einzig die Erhöhung des Kindergeldes, die der Gesetzentwurf vorsieht. Sie sei nach Beckers Worten nicht ausreichend und weise „schwere Mängel“ auf.

Sascha Nicolai

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Lesen Sie dazu bitte die folgende Pressemitteilung!

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/10/181010-Familienentlastungsgesetz.pdf

 

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Verband Familienarbeit e.V

Pressemeldung

13.02.2018

Koalitionsvertrag – enttäuschend für Familien und Rentner

Zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nimmt Dr. Johannes Resch, stellvertretender Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V., Stellung: 

„Der im Vertrag behauptete Anspruch, Familien und Rentnern gerecht zu werden, wird nicht erfüllt. Der Vertrag ignoriert nach wie vor den wichtigsten Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems, der darin besteht, dass das Gleichgewicht zwischen Kinder- und Alterssicherung missachtet wird. Er ignoriert weiter die elterliche Erziehungsarbeit, die Voraussetzung für eine im Umlageverfahren zwischen den Generationen organisierte Altersicherug ist. Dieser Fehler wurde schon von den männlichen Vordenkern sowohl der neoliberalen wie der marxistischen Theorie im 19. Jahrhundert gemacht. die die traditionell von Frauen geleistete Arbeit nicht achteten. So orientiert sich auch dieser Vertrag wieder an überholten Ideologien ohne Zukunftsperspektive.“

Resch weist daraufhin, dass das Kindergeld seit 2002 real nicht erhöht wurde, während die Löhne zumindest leicht gestiegen seien. Das habe die Situation der Familien verschlechtert. Ob die angekündigte Erhöhung des Kindergelds um 25 € in den nächsten 4 Jahren daran etwas ändern werde, hänge von der künftigen Inflationsrate ab. Die Wirkung sei aber auch dann nur geringfügig. 

Eine aktuelle Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass die Kinder- und Elternarmut in Deutschland weit größer ist als bisher angenommen, während die üblichen vor allem von der OECD veröffentlichten Berechnungen die Kosten der Kinder nur ungenügend berücksichtigen. 

Dazu Resch: „Die Berechnungen der OECD sollen einen internationalen Vergleich ermöglichen. Zur OECD gehören aber viele Länder, die kein mit Deutschland vergleichbares Alterssicherungssystem haben (Türkei, USA, Mexiko, Chile u.a.). China, Indien, Brasilien und Südafrika sollen Neumitglieder werden. Ein Vergleich bei völlig verschiedenen Sozialsystemen ist aber irreführend. In den genannten Ländern müssen kinderlose Personen für ihr Alter selbst vorsorgen, während in Deutschland deren Renten von den Kindern der Eltern bezahlt werden. Das wird bei den Vergleichen der OECD nicht berücksichtigt, was dazu führt, dass Familien in Deutschland reicher erscheinen, als sie wirklich sind.“ 

Resch weiter: „Die angestrebte Gleichstellung der Eltern bei der Erwerbsarbeit wird weiter als Gleichberechtigung verkauft, obwohl sie eine Bevormundung und Diskriminierung ist. Wenn Eltern in das gleiche Erwerbskorsett gepresst werden wie Arbeitnehmer/innen ohne Kinder, führt das zur Überforderung der Eltern und damit mittelbar zur Gefährdung des Kindeswohls. 

Selbst beim angekündigten dritten Erziehungsjahr für Geburten vor 1992 bei der Rente werden die meisten Mütter gleich wieder ausgeschlossen, nämlich die mit einem oder zwei Kindern.“ 

* http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83186500/studie-der-bertelsmann-stiftung-mit-jedem-kind-steigt-das-armutsrisiko.html

Johannes Resch
stellv. Vorsitzender Verband Familienarbeit e.V.