„elternklagen“ erneut vor dem Bundessozialgericht

Seit 16 Jahren kämpft der Deutsche Familienverband DFV für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen. Immer wieder hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klage von Eltern abgewiesen. Am 20. Juli 2017 klagen erneut zwei Elternpaare vor dem BSG wegen der doppelten Belastung von Familien im sog. Generationenvertrag:

Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 35.000 EUR unterschreitet eine vierköpfige Familie ihr steuerliches Existenzminimum um 1.603 EUR. Während ein Alleinstehender mit dem gleichen Einkommen nach Deckung seines Bedarfes in Höhe des Existenzminimums noch ein frei verfügbares Einkommen in Höhe von 13.421 EUR hat. „Die relative Einkommensposition von Familien im Vergleich zu Alleinstehenden hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2015 kontinuierlich verschlechtert.

http://www.deutscher-familienverband.de/11-aktuelles/763-elternklagen-erneut-vor-dem-bundessozialgericht

 

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