Halbzeitbilanz Große Koalition: Kaum Aufbruch für Familien

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg….

Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung:

https://deutscher-familienverband.de

Ungarn – europäischer Spitzenreiter im Geburtenzuwachs

Die ungarische Familienstaatsministerin Novák spricht von einem Anstieg der Geburtenziffer von 22 Prozent binnen der letzten neun Jahre als Ergebnis eines einzigartigen Familienpakets.

Auf Einladung der Hayek-Gesellschaft Frankfurt war die ungarische Staatsministerin gekommen, um über das Thema „Familien-, Demographie-, Gesellschaftspolitik in Ungarn: Wie wir durch starke Familienpolitik eine höhere Geburtenrate erreichen” zu sprechen. Eine Fragestellung, die vor dem Hintergrund eines anhaltenden Geburtenschwunds in Deutschland und einer spürbaren Alterung der Gesellschaft hierzulande naheliegend sein sollte. Ungarn hat bereits, da es bisher auch unter massiven Geburtenmangel gelitten hat, einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik eingeleitet.

Während Deutschland das demographische Problem mit massiver Einwanderung zu lösen glaubt, verfolge – so die junge Familienministerin – Ungarn seit dem Regierungswechsel 2010 eine geburtenorientierte Familienpolitik und dies ganz im Sinne der jungen Menschen, weil „wir Ungarn Kinder lieben“. Grundsätzlich sei die ungarische Regierung nicht bereit gewesen, den sozialistischen Kurs der Vorgänger, der den Bevölkerungsschwund nur begleitet habe, fortzusetzen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, müsse man mit den Menschen über die demografische Herausforderung sprechen.

Um Ungarn wieder zu einem familienfreundlichen Land zu machen, bedürfe es einer außerordentlich großen Anstrengung. Ihre dargelegten familienfördernde Maßnahmen, die sie denn auch als „Investitionen“ bezeichnet, aber auch die erzielten Ergebnisse, belegen der Erfolg ihrer Bemühungen. Der ungarische Staat hat die Haushaltsmittel zur Unterstützung von Familien verdoppelt.

  • Jungen Ehepaare werden beim Erwerb von Wohnungen durch Kredite fördert (mit 31.000 Euro) – das Hypothekendarlehen wird bei der Geburt eines weiteren Kindes gesenkt.
  • Es wird eine Befreiung von der Einkommenssteuer für Frauen mit vier oder mehr Kinder garantiert.
  • Der Kauf eines familientauglichen Fahrzeugs wird bei Mehrkind-Familien staatlich unterstützt.
  • Großeltern haben ein Recht auf geförderten Erziehungsurlaub.
  • Es gibt in den ersten drei Jahren eine echte Wahlfreiheit für die Eltern zwischen Beruf und Familie. Ein Elternteil erhält drei Jahre lang eine staatliche Lohnersatzleistung oder es besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Krippenbetreuung.

Das Ergebnis dieses staatlichen Kraftaktes lässt sich sehen und sucht in der EU seinesgleichen: Die Geburtenziffer pro Frau ist in den letzten neun Jahren von 1,23 auf 1,49 gestiegen. Die Anzahl der Eheschließungen ist im gleichen Zeitraum um 43,3 Prozent gestiegen und ein erfreulicher Rückgang der Abtreibungen von 33 Prozent ist zu verzeichnen. Übrigens – so die Familienstaatsministerin – habe die Regierung mit ihrer Familienoffensive oftmals das Gefühl wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn, der gegen den Trend fahre. Aber andere Staaten, wie Polen, Lettland, und Italien hätten sich diesem Trend angeschlossen. Jeder müsse eben seine Lösung finden.

zuerst erschienen bei:

Stiftung für Familienwerte kontakt@stiftung-familienwerte.de

Selbstbetreuung – Rückfall in alte Rollen?

Die Schwäbische Zeitung brachte am 24. April 2019 auf ihrer Sonderseite FAMILIE unter dem Titel: „Rückfall in alte Rollen – Die Geburt des ersten Kindes setzt der Gleichberechtigung oft ein Ende“ einen Überblick des Evangelischen Pressedienstes epd über die Veränderungen der finanziellen und beruflichen Situation des Paares nach der Geburt des ersten Kindes. Eine beklagenswerte „Re-traditionalisierung“ sieht der Kindheits-und Familienforscher Dominik Krinninger vom Institut für Erziehungswissenschaft der Uni Osnabrück nach der Erfüllung des Kinderwunsches. Kein Gedanke dazu, dass Mütter ihrem Kind meist das schenken  w o l l e n , wonach ihr Kind biologisch verlangt, nämlich nach dauerhaft sicherer Präsenz. Ideologische Hirngespinste spielen für Mütter nach der Geburt plötzlich keine Rolle mehr, wenn sie ihr Kind in Armen halten. Ein Neugeborenes gilt anthropologisch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres als Nesthocker, ist also total auf elterliche Zuwendung angewiesen. Es verträgt eine Abschiebung in Fremdbetreuung nur unter neurologischen Einbußen an emotionalem und intellektuellem Potential.

 

Abgelehnter Leserbrief

 

Für ein starkes Stück Dreistigkeit halte ich, wenn der Ev. Pressedienst die Entscheidung von Müttern, die ersten drei Jahre bei ihrem Kind zu bleiben als „Rückfall in alte Rollen“ bezeichnet. Der Titel suggeriert, solch einen Rückfall tunlichst zu vermeiden, will man nicht als total zurückgeblieben gelten. „Mütter in die Betriebe!“ so hieß schon die sozialistische DDR-Parole. Die Kinder, denen ihre Mama schmerzlich fehlt, werden ja nicht gefragt. Sie finden es nämlich gar nicht so prickelnd, sich jeden Morgen von der Mama trennen zu müssen, und die Mütter an der Ladenkasse oder am Schreibtisch vermutlich auch nicht.

 

Tatsächlich: Die Geburt eines Kindes bedeutet hierzulande das Ende der Gleichberechtigung und der Anfang der Einkommensverluste. Dafür tragen aber nicht die Mütter die Verantwortung, sondern unsere Politik. Denn sie ist es, die Beziehungs-und Pflegearbeit gegenüber Erwerbsarbeit total missachtet. Für Fremdbetreuung in der Kita macht der Staat  monatlich 1300 Euro locker, für die mütterliche Betreuung aber null Cent. Für Mütter ist es nicht erstrebenswert, nur als männliche Kopie gleichberechtigt zu gelten. Nein, sie wollen in ihrer ureigenen weiblichen Kompetenz als Garanten für den Fortbestand unseres Gemeinwesens  g l e i c h  wertgeschätzt und honoriert werden.

Für mich ist die Entscheidung, sein ersehntes Kind selbst zu betreuen, kein Rückfall in alte Rollen, sondern höchst human, mutig und modern.

 
Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Leistungsgerechte Alterssicherung – Schlüssel zu nachhaltiger Bevölkerungsentwicklung

Wie könnte eine Entwicklungshilfe aussehen, die der Bevölkerung in Entwicklungsländern, speziell in Afrika, eine sichere Altersvorsorge, und damit den Verbleib im Heimatland ermöglicht?

Da das durch die Alterskosten für Kinderlose bereits enorm strapazierte deutsche Sicherungsystem die zusätzlichen Alterskosten für Migranten keinesfalls auf Kosten heimischer Eltern und deren Nachwuchs wird stemmen können, entwickelte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, ein Konzept, das in der Wochenzeitung „Die Tagespost“ im Januar 2019 veröffentlicht wurde. Jetzt käme es darauf an, dass unsere Regierung, speziell das Arbeitsministerium, sich dieser Vorschläge als „Königsweg“ annähme und tätig würde, anstatt mit  Kleinklein wirkungslos an den Symptomen herum zu kurieren.

Artikel für Tagespost (2019)

Reichlich späte Erkenntnis!

Die Schwäbische Zeitung berichtet und kommentiert:                                        „CDU will Familiengeld einführen“ ( 27. 02. 2019, S. 2 )

Bereits bei ihrer Klausur im Januar ( und im Angesicht der bevorstehenden EU-und Kommunalwahlen! *) habe die CDU-Fraktion darüber diskutiert, wie das Land die Familien in BW besser unterstützen könne. Es gehe um Wertschätzung, um Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung und um verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen. Im Blick auf die Bayrische Landesregierung und deren nobles Familienprogramm sei es für viele Eltern ein (wahlentscheidendes*) Ärgernis, dass Milliarden in den Krippenausbau investiert wurde, in die elterliche oder selbst organisierte Betreuung jedoch NULL Cent. Bevor man jedoch in Jubel ausbricht über diese CDU-Selbsterkenntnis muss man schon fragen dürfen: „Warum erst jetzt?“, wo bereits mehrere Generationen von Eltern und Kindern durch die Missachtung elterlicher Erziehungs- und Unterhaltsleistungen beschädigt wurden!

*) persönliche Anmerkung

 

Leserbrief zu:  „CDU will Familiengeld einführen“ + Kommentar  27. 02. 2019, S. 2

Erfreulicherweise hat die CDU mit Blick auf Bayern erkannt, dass Eltern echte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung nur dann haben, wenn auch ihre persönliche Erziehungsleistung honoriert wird. Statt aber die Eltern-und Familienverbände nach deren Forderungen zu befragen, streiten sich die Parteien separat um alternative Lösungen. 

 

Der Deutsche Familienverband klagt bereits beim Bundesverfassungsgericht gegen die     d o p p e l t e  Abgabenbelastung, die Eltern einmal durch den steuerbelasteten Kindesbedarf trifft und zusätzlich durch die familienblinden, die Kinderzahl ignorierenden Abgaben ins Sozialsystem. Durch eine entsprechende Korrektur im Sozialgesetz könnte einerseits eine verfassungsgemäß gerechte Gleichstellung aller Eltern je nach Familiengröße, und andererseits  eine Gleichstellung mit Bürgern ohne Unterhaltsverpflichtung erreicht werden. Andere Verbände plädieren für ein zeitlich begrenztes steuer-und abgabenpflichtiges Erziehungsgehalt mit Rentenanspruch, das den Eltern wirkliche Wahlfreiheit verspricht. 

Es ist an der Zeit, Familien nicht mehr als Almosenempfänger zu betrachten, sondern sie als Quelle unserer staatlichen Gemeinschaft zu würdigen.

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

P.S: Dieses Schreiben geht nachrichtlich auch an Herrn MdB Axel Müller CDU  und an die Landesregierung in Stuttgart.

Weihnachtsgrüße an Frau Giffey

Die Vorsitzende des Bündnisses RETTET  DIE  FAMILIE, Frau Sabine Wüsten, bezweifelt in ihrem Schreiben an Frau Familienministerin Giffey, dass diese sich überhaupt für Familien und Kinder interessiert, nachdem sie es abgelehnt hatte, die Resolution des Bündnisses https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-content/uploads/2018/08/Resolution-Endfassung-3.pdf in Empfang zu nehmen.

 

Hier das Schreiben von Frau Wüsten: RdF Wüsten : Giffey



Sehr geehrte Frau Familienministerin Franziska Giffey,

es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  an Sie wendet. 

Voller Hoffnung, dass sich mit Ihrer Amtsübernahme nach Frau Schwesig und Frau Barley  für Familien in diesem Lande etwas zum Besseren wendet, sehen wir unsere Hoffnungen mehr als enttäuscht. Sie brachten das „Gute-Kita-Gesetz“ zur erfolgreichen Abstimmung, doch ohne die berechtigten Ansprüche jener Eltern zu berücksichtigen, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse elterlich-emotionale Bindung für die ersten Jahre ihrer Kinder fordern und gewähren. Dafür zeigten Sie keinerlei Verständnis, obwohl Sie wissen, dass besagte Eltern, meist mit bereits mehreren Kindern, über Steuergelder monatlich um ca.1200 € bis 1400 € gegenüber erwerbstätigen Eltern betrogen werden. Damit widerspricht Ihr Gute-Kita-Gesetz ganz offensichtlich Art. 3 GG: Vor dem Gesetz sind alle Menschen (Kinder) gleich (viel wert)!

Eine 1: 8-Kita-Betreuung ziehen Sie der elterlichen 1:1-Betreuung vor.

Dass diese finanzielle Bevorzugung unserer Verfassung widerspricht, die in Art. 6 GG den Eltern das alleinige Recht auf Erziehung ihrer Kinder zuweist, werden Sie wissen. Bewusst übergehen Sie daher das Grundgesetz. Die Ansprüche des Arbeitsmarktes auf die Arbeitskraft junger Eltern liegen Ihnen offenbar weit mehr am Herzen als die biologisch-psychischen Ansprüche unserer Kleinstkinder auf die dauerhafte Präsenz ihrer Eltern während der ersten drei Jahre.

Jedes Jahr nehmen die sprachlichen, intellektuellen und psychischen Defizite bei unseren Kindern bis zur Behandlungsbedürftigkeit zu, weil sie jahrelang auf die Anwesenheit ihrer Eltern und deren Zuwendung verzichten mussten. Doch das scheint Sie überhaupt nicht zu beunruhigen. Hauptsache, Kitas werden optimiert mit dem zweifelhaften Placebo-Versprechen, Babys zu „bilden“!

Wir sagen Ihnen: Keine noch so optimierte Kita ersetzt Kindern die tägliche Sehnsucht nach ihren fernen Eltern. Vielleicht dauert es wieder 40 Jahre bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass man seit Renate Schmidt auf dem Holzweg unterwegs war. Aber dann sind fast zwei Generationen beschädigt worden. 

Nehmen Sie , Frau Giffey, dann die Konsequenzen auf sich? Sie selbst werden die dauerhaft psychischen Schäden niemals heilen können.

Wie gerne hätten wir Eltern mehrerer Kinder Ihnen zu Weihnachten für Ihr Engagement zu mehr Familiengerechtigkeit gedankt. Missachtung dankt Ihnen niemand.

Enttäuscht grüßen wir Sie zur Weihnacht im Blick auf das göttliche Kind in der schäbigen Futterkrippe im Stall von Bethlehem. Auch 2018 liegen unsere Kinder schon wieder und noch immer auf schäbigem Kita-Stroh anstatt geborgen daheim in einer Wiege.

Familie ist nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Kinder  d a h e i m  sind.

Mit freundlichem Gruß

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Betreuungsbudget gefordert

Herr Dr. Johannes Resch war eingeladen worden, sich an der Anhörung zum  zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018 im Bundestag zu beteiligen. 

Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.


Frau Sabine Zimmermann                                                                                     Deutscher Bundestag                                                                                          Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                                    Platz der Republik 1                                                                                                   11011 Berlin

                                                                                                                                      30.10.2018

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018

Dr. Johannes Resch                                                                                                 Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender                                       Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender 

Zu meiner Person:

Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“

Zum Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann. 

„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.

Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.

Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.

Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.

Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können. 


Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018

Johannes Resch

Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt. 

Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.

Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern.  Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen. 

Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.

Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.

 

Siehe auch:

https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590

und

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.

ARD-Presseclub: Ist Abtreibung Auftragsmord? – Die katholische Kirche in der Kritik

Papst Franziskus definiert heute Abtreibung als „Auftragsmord“- eine Formulierung, die unsere Medien in Aufruhr versetzt. Allerdings haben unsere Qualitätsmedien sich nie die Frage gestellt, welche  Auswirkungen jährliche Abtreibungen von mehr als 100 000 Föten ( abgesehen von genereller Nachwuchsverweigerung junger Paare ) auf den Erhalt unserer sozialen Gesellschaftsordnung in Bezug auf künftige Renten  hat.
ZUSCHRIFT
Werter ARD-Presseclub, da Ihr Gästebuch aus technischen Gründen vorzeitig bereits um 13:30 geschlossen ist, möchte ich auf diesem Wege noch eine Anmerkung machen, ganz unabhängig von kirchlichen oder moralischen Vorschriften.
Zum Thema Abtreibung:
Dass Frauen, die bereits Mütter mehrerer Kinder sind, keine Möglichkeit sehen, ein weiteres Kind auszutragen, und sich schweren Herzens für eine Abtreibung entscheiden, liegt doch daran, dass mit jedem weiteren Kind eine Familie, selbst bei mittlerem Einkommen weiter in die Armut getrieben wird. Siehe „Horizointaler Vergleich 2018“ des Deutschen Familienverbandes:
Ein zweiter Grund: Angst vor Altersarmut wegen entgangener Rentenpunkte, solange das Baby auf die Präsenz der Mutter angewiesen ist. Würde unser verkorkstes Generationengesetz Familienarbeit mit gleichwertigen Rentenanwartschaften wie für Erwerbstätige honorieren und Familien mit mehreren Kindern gemäß Art. 3 GG ausstatten, so hätten wir weit weniger Abtreibungen wie die skandalösen 101 209 registrierten Abtreibungen von 2017! Die Zahl der Abtreibungen korellieren mit der parteiübergreifenden  juristischen, politischen und medialen Missachtung von Mutterschaft und Familie, obwohl jedes geborene Kind  für unsere Gesellschaft ein ökonomischer und kultureller Hauptgewinn wäre. Jetzt importieren wir Jugend aus aller Welt und schädigen deren Staaten.
Solange die BRD behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, müsste sie sie Allerschwächsten vor Gefahren für Leib und Leben schützen. Und die Allerschwächsten sind unsere Embryonen als künftige Väter, Mütter, Wissenschaftler, Altenpfleger, Ingenieure Musiker, Ärzte, Köche, Lehrer etc. Den Verlust dieser Fachkräfte bejammern wir tagein-tagaus und holen uns Analpabeten von woher auch immer ins Land. Hätten wir vor Jahrzehnten unsere antiquierte Familienpolitik von 1957 aktualisiert, hätte unsere stockende Wirtschaft heute kein Problem. Will sagen: Unser Rentenproblem, unser Fachkräftemangel, die Nachwuchsverweigerung junger Paare beruht auf unserem rücksichtslosen Sozialsystem, das total demografievergessen zulässt, dass seit 1992 heute über 2 600 000 Fachkräfte allein durch Abtreibung fehlen. Aber nicht nur Fachkräfte fehlen, sondern auch ganze Sippen, die den Erhalt unseres Sozialsystems über viele weitere Generationen stabilisiert hätten.
Nein, dieses Dilemma ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist allein einer blinden Politik zuzuschreiben, die auf kurzfristige ökonomische Gewinne aus ist, welche jungen Eltern ihre Kinder mit Elterngeld abkauft, um sie tagsüber  oder sogar in Nachtschichten in die Betriebe zu zwingen. Der Wirtschaft und der Politik sind hirnschädigende Verlustängste und Kindertränen in Kitas doch völlig egal – Hauptsache es springen Milliardenüberschüsse heraus.
Fazit: Abtreibungen aus dramatischen persönlichen Gründen wird es immer geben. Keine Mutter treibt ihr Kind aus Jux und Laune ab. Aber Abtreibungen aus ökonomischen Gründen könnte die Politik summa summarum  s o f o r t  verhindern, wenn sie Familienpolitik nicht als verkappte Arbeitsmarktpolitik betreiben würde, sondern vorausschauend im Sinne demografischer Notwendigkeiten zum Erhalt unserer Gesellschaft.
Bärbel Fischer ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Gute Kitas oder gute Betreuung?

Pressemeldung

2.10.2018

Gute-Kita-Gesetz?   Besser wäre ein „Gute-Betreuung-Gesetz“ !

Am 19. Sept. hat das Bundeskabinett das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz)“ beschlossen. Darin wird angestrebt, die Qualität der „KiTas“ zu verbessern. Gemeint sind offensichtlich vor allem Kinderkrippen. Es liegt nahe, dass der rasche Ausbau der Krippenbetreuung zu einer beträchtlichen Einbuße an Qualität geführt hat. Dem soll jetzt durch das neue Gesetz entgegengewirkt werden.

Dr. Johannes Resch, stellv. Vorsitzender des Verbandes Familienarbeit, meint dazu: „Die Qualität der Kitas und die Qualität der Kinderbetreuung sind verschiedene Dinge. Werden nur die Kitas thematisiert, wird die Frage nach der elterlichen Betreuung gar nicht mehr gestellt. Wird dagegen nach `Qualität der Kinderbetreuung` gefragt, ist die Antwort ergebnisoffen. Aber wer soll nun entscheiden, was `gute Betreuung` ist? Unser Grundgesetz weist mit Art. 6 das Urteil darüber in erster Linie den Eltern zu und nicht dem Staat. Viele Eltern sind der Auffassung, die beste Betreuung von Kleinkindern erfolge durch sie selbst. Für den Regelfall ist das im Gegensatz zur Politik auch die überwiegende Meinung von Fachleuten, wie etwa Kinderpsychologen. Allerdings sehen sich immer mehr Eltern aufgrund der Nichtachtung und Nichthonorierung ihrer Erziehungsarbeit genötigt, auf die demgegenüber überwiegend staatlich finanzierte Fremdbetreuung in Krippen auszuweichen.

Das „Gute-Kita-Gesetz“ lenkt so von der Alternative „Gute Betreuung“ ab, die auch durch die Eltern erfolgen könnte. Voraussetzung wäre allerdings, diese hätten die Wahlfreiheit über die Verwendung des zur Kinderbetreuung bereit gestellten Geldes, wie es auch vom Bundesverfassungsgericht gesehen wird.* Den politischen Akteuren geht es nicht um „gute Betreuung“, sondern lediglich um „gute KiTas“. Es geht nicht um die Kinder, sondern um die Interessen der einflussreichen neoliberalen Profiteure in Konzernen und Finanzindustrie. Wenn auch beide Eltern kleiner Kinder möglichst voll erwerbstätig sind, ist es aufgrund der größeren Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt leichter, die Löhne niedrig zu halten. Die regierungsamtliche Gleichsetzung von Kita und Betreuung gängelt die Eltern. Sie sollen – quasi am Grundgesetz vorbei – übertölpelt werden.“

Der Verband Familienarbeit fordert:

In erster Linie haben die Eltern zu entscheiden, was „gute Betreuung“ ist. Dazu müssen sie das Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung selbst in die Hand bekommen. Erst dann haben sie echte Wahlfreiheit zwischen einem Krippenplatz, der Eigenbetreuung oder einer anderen Betreuungsform.

*..„Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 99, 216, Rn 64)

 

 

Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.