Der Arzt und Familienexperte Dr. Johannes Resch stellt klar, dass die grundgesetzliche GLEICHBERECHTIGUNG ein Recht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat nicht vereinbar ist mit GLEICHSTELLUNG – einem vermeintlichen Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. GLEICHSTELLUNG erweist sich als Bevormundung, also dem Gegenteil von GLEICHBERECHTIGUNG , was Resch anhand der gängigen Praxis von Elterngeld und Krippenförderung eindeutig nachweist, wenn sich die Differenz zwischen elterlicher und außerfamiliärer Kinderbetreuung in 12 Monaten auf 19 260 Euro beläuft. Außerdem sieht Dr. Resch eine frappierende Parallele zur marxistisch-leninistischen Ideologie des Sozialismus der untergegangenen DDR – neoliberal umgemünzt nach marktwirtschaftlicher Logik durch geringere Löhne. „Hier wie dort ist und war das Schicksal und die Gesundheit der Kinder und der gesamten Familie kein Thema“.
Der Beitrag von Herrn Dr. Johannes Resch erschien auf RUBKON.