Schwammiger Gesetzesentwurf

„Kinderrechte ins Grundgesetz – muss das sein“?                                         SchwZtg. 27. 03. 2021, Claudia Kling

 

Leserbrief

Auf die  redaktionelle Frage, wie die Reaktionen auf den o.g. Regierungsentwurf sind, lautet die Antwort von Kinder-und Jugendhilfe-Organisationen, die sich im Bundesrat geäußert haben: „Verheerend“. Ihnen geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren ihn als reine Symbolpolitik.

Doch die konträre Kritik der Eltern-und Familienverbände, wie auch mehrerer Verfassungsrechtler an dem Gesetzesentwurf fehlt in Ihrem Bericht leider gänzlich. Ich frage mich, ob diese überhaupt gehört wurden. Wir lehnen das Vorhaben nämlich nicht nur als überflüssig, sondern sogar als schädlich ab. Denn Kinderrechte sind erstens seit 1949 über Art.1 GG und Art. 6 GG gewährleistet. Zweitens soll nun das bewährt ausgewogene Verhältnis Eltern-Kinder-Staat zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden. Die Formulierung “Erstverantwortung der Eltern“ ist kein juristischer Begriff und daher wirkungslos.

Was also ist die Absicht der Koalition, Art. 6 GG noch vor der Bundestagswahl im September eiligst zu ergänzen? Um nur zwei Beispiele zu nennen, liegt dem Staat erstens daran, möglichst alle Eltern steuerzahlend aus dem Kinderzimmer in die Betriebe zu bekommen und deren Kinder möglichst schon einjährig in die Ganztagsbetreuung zu zwingen. Wollen Eltern aber ihre Kinder selber umsorgen, kann der Staat ihnen das künftig verwehren mit dem Argument, Kinder hätten ein Anrecht auf „Bildung“. Dadurch wird  aber das Anrecht der Kinder auf „satte personale Bindung“ verletzt, und das grundgesetzliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6,2 GG) beschädigt. Äußert zweitens ein 14-jähriger Sprössling nach langjährig schulischer Gender-Indoktrination z. B. den Wunsch, sein Geschlecht umzuwandeln, haben die Eltern künftig nichts mehr zu melden. Denn laut Entwurf „muss das Recht des Kindes auf Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit“ gegen den Elternwillen geachtet werden.

Eine schwammige Gesetzeslage dient weder Eltern noch Kindern. Im Übrigen gehört ein solcher Gesetzesentwurf zuvor abgestimmt mit dem „Internationalen Pakt über die Menschenrechte“.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE für FAMILIENGERECHTIGKEIT

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