Die Abschaffung von §219a ist ein Schritt in die falsche Richtung

The European

Die Werbung für Abtreibung ist in einer wirklich humanen Gesellschaft, die allen ihren Mitbürger Wertschätzung in jeder Lebensphase ausdrücken will, nicht zu rechtfertigen! Die Abschaffung von §219a ist ein Schritt in die falsche Richtung, der den Fokus des Staats auf dem Schutz des ungeborenen Lebens endgültig verlässt.

Ein Kommentar von Sylvia Pantel, CDU MdB von 2013 bis 2021

https://www.theeuropean.de/syliva-pantel/die-werbung-fur-abtreibung-ist-nicht-zu-rechtfertigen/

 

 

Schlechtes Kita-Gesetz

Birgit Kelle, die Vorsitzende  von „Frau 2000 plus“ nimmt Stellung zum so genannten  GUTE-KITA-GESETZ, das Frau Giffey und mit 5,5 Mrd. Steuergeldern auf den Weg gebracht hat, ohne gleichzeitig die GUTE elterliche Erziehung zu würdigen.

Die Notwendigkeit, Kitas zu qualifizieren, bedeutet doch das Eingeständnis, dass die Tageseinrichtungen seit Beginn verantwortungslos unter Personalmangel mangelhaft arbeiteten. Wie kommt das bei Eltern an, die ihre Kleinkinder in der Vergangenheit notgedrungen oder leichtfertig dort abgaben? Mit welchen Schäden müssen ehemalige und künftige Krippenkinder fertig werden? BF

 

Schlechtes Kita-Gesetz

Wir hatten bereits berichtet über das Vorhaben der Bundesregierung, ein sogenanntes „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg zu bringen und herausgekommen ist erwartungsgemäß ein schlechtes Kita Gesetz unter dem Namen „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG).
Schlecht, aus zahlreichen Gründen, auch wenn die Vernebelungstaktik in den Medien durchaus erfolgreich läuft. „Alles, was wir für Kinder tun, ist gut“ sagt die Familienministerin. Das klingt zwar herzzerreißend, aber wir schütten doch an dieser Stelle einfach stichwortartig nochmal Wasser in den Wein von Frau Giffey:

1.      Es ist nicht gut, wenn das gesamte staatliche Budget auch weiterhin nur in den Ausbau von staatlicher Kinderbetreuung fließt und nicht an die Familien selbst. Nach wie vor finanziert dieser Staat lieber das Plagiat, statt das Original. Das hat keine finanziellen Vorteile, ist gar teurer als die Betreuung von Kindern in der Familie und somit staatlich gelenkte Familienpolitik. Wir fordern eine gerechte Verteilung der Gelder an alle Familien und alle Betreuungsformen. Denn: die Mehrheit der Familien betreut eben ihre Kinder gern SELBST und STÄNDIG.

2.      Die 5,5 Milliarden Euro, die nun in die „Qualität“ fließen sollen, sind in Wahrheit ein Tropfen auf den heißen Stein, denn um tatsächlich einen Betreuungsschlüssel zu garantieren, den jedes Kind sowieso in der eigenen Familie vorfinden würde, müsste diese Summe jährlich nur in Personal investiert werden. Tatsächlich werden 5,5 Milliarden auf mehrere Jahre nun genutzt, um vor allem den beitragsfreien Kindergarten zu ermöglichen

3.      Das wiederum ist ein Lieblingsprojekt der SPD, denn erinnern wir uns: Man diskutiert dort längst die Kita-Pflicht. Grundvoraussetzung dafür wäre aber die Beitragsfreiheit. Denn man kann Eltern nicht zwingen, ihre Kinder in eine Einrichtung zu geben, die sie auch noch bezahlen müssen. Das Projekt „Lufthoheit über den Kinderbetten“ ist also in vollem Gange – mit freundlicher Unterstützung einer schlafenden CDU.

4.      Wir möchten eine Ausnahmestimme hier würdigen, denn die CDU-Abgeordnete Sylvia Pantel hat als einzige eine persönliche Erklärung an den Präsidenten des Bundestages im Gesetzgebungs-Verfahren abgegeben, warum sie nicht zustimmen wird, aus dem ich gerne zitiere: „…Die Anhörung von Sachverständigen zum „Gute-Kita-Gesetz“ im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat diesen Anspruch klar bestätigt: Qualität vor Beitragsfreiheit. Neun von zehn Experten haben klar kommuniziert, dass die Bundesmittel erst in die Qualität (erst die Pflicht) und erst in einem zweiten Schritt in die Senkung der Kita-Gebühren (dann die Kür) fließen sollen. Damit spiegelten die Experten auch die Meinung der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland wider, die gerade in der frühkindlichen Bildung eine gute Qualität mit angemessen Betreuungszeiten, einem guten Personalschlüssel und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu fairen Preisen viel wichtiger empfinden, als die Kostenfreiheit. …Ich habe die Befürchtung, dass viele Bundesländer die Bundesmittel in Höhe von 5,5 Mrd. Euro in die Beitragsfreiheit stecken werden oder die Mittel in andere gesetzesfremde Bereiche fließen, weil wir keine konkreten Maßnahmen im Gesetz prioritär festschreiben. Nach meinen Informationen haben bereits 10 von 16 Bundesländern angekündigt, die Bundesmittel voll oder in großen Teilen für Gebührenfreiheit zu verwenden. Eine prominente Vertreterin war dabei auch die ehemalige Bundesfamilienministerin und gegenwärtige Ministerpräsidentin von Mecklenburg Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD). Angesichts dieser Ausgestaltung des Gesetzes kann ich dem Gesetz keine Zustimmung erteilen.“

Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Frau Verena Föttinger, Sprecherin der ÖDP Baden-Württemberg für schulische und kirchliche Angelegenheiten:

http://www.oedp-ravensburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/verena-foettinger-kritisiert-gute-kita-gesetz-und/