Planet Fifty – Fifty / Gleichstellungspolitik im Visier

Sehr geehrte Frau Dr. Sierck,                                                                                                  sehr geehrte Frau Bierbaumer,

In der „Herder-Korrespondenz 7 / 15 “ entdeckte ich Ihren Beitrag „Planet Fifty-Fifty“ zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Wie auch die EKD, so sehen Sie in der „vorbildlichen“ Gleichstellungspolitik (GP) der EU die Beendigung der Diskriminierung von Frauen gegenüber Männern.

Leider decken sich unsere Erfahrungen in keiner Weise mit diesem hehren Ziel. Denn diese GP missachtet strukturell die Ansprüche einer Mehrheit europäischer Frauen, die als präsente Mütter für ihre Kinder da sein wollen, und zwar ohne dass diese Entscheidung wie bislang mit finanziellen Bestrafungen einhergeht.

Weder das deutsche AGG, noch die Charta der Grundrechte im Vertag von Lissabon schützt deutsche Eltern vor Diskriminierung wegen ihrer Kinder, denn bis heute suchen Eltern mit mehreren Kindern vergeblich nach bezahlbarem Wohnraum. Bis heute zahlen sie den Löwenanteil  an Verbrauchssteuern in die Staatskasse, bis heute wird ihr generativer Beitrag in den Sozialversicherungen  missachtet, bis heute sind Eltern doppelte Beitragszahler, weil bei den Sozialabgaben die Kinderzahl überhaupt keine Rolle spielt. Bis heute sind Familien die am stärksten belastete Kohorte, weil im Adenauer´schen Umlagesystem von 1957  Eltern durch Kindererziehung bestraft werden, indem sie lebenslang Kinderlosen zu einer feudalen Altersversorgung verhelfen, während sie selbst wegen mangelnder Rücklagen im Alter in die Röhre schauen.

Sehr geehrte Autorinnen, Sie könnten natürlich der Auffassung vieler Feministinnen sein, Mütter, die ihren Kindern ganztägig zur Verfügung stehen wollen, seien nicht  ernst zu nehmen, da nur erwerbstätige Mütter die Aufmerksamkeit der EU verdienten. Wir aber sagen: Genau daran krankt Europa, dass es seine regenerierenden Wurzeln ignoriert. Seine Kinderlosen, seine Alten, seine Homosexuellen, seine Behinderten etc. lässt Europa nicht im Stich, wohl aber diejenigen, die Europa unter großen finanziellen und ideellen Opfern regenerieren. Lieber kümmert man sich in Berlin und Brüssel um die Gleichstellung Homosexueller oder die von Nichtchristen, als dass man Eltern mit Nichteltern gleichstellt. Den Grund dafür sehen wir Eltern in einer feministisch-ideologisierten Grundhaltung, die eine Gleichstellung von Eltern völlig missversteht. Die Gleichstellungspolitik konzentriert sich lediglich auf Erwerbseinkommen, nicht aber auf die bislang unentgeltlich erbrachte Haus-und Familienarbeit von Frauen in aller Welt. Das ist ein Skandal, um den sich die Genderlobby bislang einen Dreck scherte. Weder in Deutschland noch in Europa gab es bisher Abstimmungen zur Gleichstellung von Eltern gegenüber Nichteltern. Solange die GP diesbezüglich einen blinden Fleck hat, solange bleibt sie absolut unglaubwürdig.

Außerdem kritisieren wir Eltern, dass das Europaparlament „Frauenrechte“ missversteht, indem es „Abtreibung als Menschenrecht“ mehrfach schon zur Abstimmung vorschlug. Mit abgetriebenen Kindern ist aber  „kein Staat zu machen“. Denn abgetriebene Kinder generieren keine neue Generation mehr.  Die Folge ist eine demographische Implosion zum Schaden aller Bürger.

Daher werden Sie, werte Autorinnen, es uns nicht verübeln, dass wir der hochgelobten Gleichstellungspolitik der EU und der BRD nichts, aber auch rein gar nichts abgewinnen können. Denn viel zu sehr fühlen wir Eltern uns beiseite geschoben, weil wir dem feministischen Ideal der vollerwerbstätigen, kinderlosen Frau nicht entsprechen wollen und dafür kräftig büßen müssen. Für uns hat die Gleichstellungspolitik der EU überhaupt keinen Vorbildcharakter. Im Gegenteil, sie schädigt die Regeneration von Europa ungemein.

In der Hoffnung, Ihnen unseren Standpunkt deutlich gemacht zu haben, grüßen wir mit der Bitte um Antwort. Diese würden wir gerne auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Für die ELTERNINITIATIVE  FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

 

Hier die Antwort der Autorinnen:

Sehr geehrte Frau Fischer,

herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme zu unserem Beitrag zur Gleichstellungspolitik der Vereinten Nationen, der EU und der Katholischen Kirche. Wir pflichten Ihnen bei, dass die EU-Mitgliedsländer neuer Modelle bedürfen, die die Familienarbeit von Müttern und  Vätern auch ökonomisch und steuerlich wertschätzen und die Vereinbarkeit von Familienarbeit mit den Berufsbiographien beider Elternteile ermöglichen. Für diesen Schritt bedarf es allerdings zuerst einer Harmonisierung des Familienrechts und des Steuerrechts, weil diese Kompetenzen leider derzeit noch bei den einzelnen Mitgliedsstaaten liegen. Gerne werden wir Ihre Gedanken in etwaige zukünftige Artikel einfließen lassen.

Mit besten Grüßen

Die Autoren

 

 

Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

und

2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

Wahlprüfstein „Gleichstellungspolitik“

Presseinformation
Bündnis „Rettet die Familie“ 

Wahlprüfstein zur „Gleichstellungspolitik“

Im Amsterdamer Vertrag (1997) verpflichteten sich die Mitglieder der Europäischen Union zur „Gleichstellungspolitik“, die den Eindruck erwecken soll, es gehe um die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wird beispielsweise die Umsetzung in Deutschland betrachtet, geht es aber um etwas ganz anderes. „Gleichstellungspolitik“ heißt hier, dass Frauen und Männer in ein möglichst gleiches Erwerbsschema gepresst werden sollen, wobei die Erziehung der Kinder zumindest ab dem zweiten Lebensjahr aus der Familie ausgelagert werden soll.

Deutlich wird diese Politik in der Begrenzung des Elterngeldes auf ein Jahr nach einer Geburt und in der fast ausschließlichen Honorierung der Krippenbetreuung, während Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, fast leer ausgehen. Das zwingt immer mehr Eltern aus wirtschaftlichen Gründen, die Erziehung ihrer Kinder an öffentliche Einrichtungen zu delegieren. Nach den wirklichen Wünschen der Eltern oder gar dem Wohl der Kinder wird nicht ernsthaft gefragt.

Eltern, die sich trotz aller gesetzlich geschaffenen Nachteile dazu entschließen, im Interesse ihrer Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit zu verzichten oder diese einzuschränken, werden bei einem weiteren Kind per Gesetz meist mit einem Bruchteil des Elterngeldes abgespeist im Vergleich zu Eltern mit erstem Kind, die zuvor voll erwerbstätig sein konnten. Diese gezielte Diskriminierung von Eltern mit mehreren Kindern ist das krasse Gegenteil von Gleichberechtigung und auch mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes gegenüber der Familie nicht vereinbar.

Auf diesem Hintergrund hat das Bündnis „Rettet die Familie“ 13 Parteien, die an der Europawahl am 25.Mai 2014 teilnehmen, einen Wahlprüfstein übersandt mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie die im Amsterdamer Vertrag vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ verstehen. Die Tierschutzpartei und die PBC haben bisher nicht geantwortet. Von der SPD und AfD liegen vorläufige Antworten vor.

Das Anschreiben an die Parteien und die jeweiligen Stellungnahmen sind auf der WEB-Seite des Bündnisses (www.rettet-die-familie.de ) einzusehen. Folgender Link führt direkt dahin:

http://www.rettet-die-familie.de/wahlpruefsteine-europawahl-2014

Wir überlassen es den Lesern, sich ihr Urteil zu bilden.