Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden Württemberg

Das Bündnis „Rettet die Familie“ wendet sich zusammen mit dem „Verband Familienarbeit“ mit Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg an die einzelnen, im Landtag vertretenen Parteien. Sofern sich diese Parteien äußern, werden wir deren Antworten hier rechtzeitig veröffentlichen.

1.   Familienpolitik und Grundgesetz (GG)

Bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) wurde eine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben. Das wurde besonders durch unser Rentenrecht begründet, das den wirtschaftlichen Gewinn der Kindererziehung durch die Lohnbindung der gesetzlichen Renten großenteils auf kinderlose Erwerbstätige umlenkt, obwohl die Investitionskosten weiter überwiegend von den Eltern getragen werden müssen. Diese Rücksichtslosigkeit gegenüber Eltern und Kindern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der „Gleichstellungspolitik“ eher noch weiter verschärft. Das führte und führt u.a. zu einer zunehmenden relativen Verarmung von Familien, zu erschwerten Erziehungsbedingungen und einem Geburtenmangel.

  • Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,1) vereinbar, dass Kosten und Wertschöpfung der Kindererziehung so stark auseinander fallen, wie das zur Zeit der Fall ist, indem die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Erwerbstätigen, die weniger Kinderkosten getragen haben, in der Regel höhere Renten finanzieren müssen als den eigenen Eltern?
  • Hält es Ihre Partei für mit dem GG (Art. 6,2) vereinbar, dass der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die ausschließliche Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

2.   „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Aktuell bestehen Bestrebungen, im GG „Kinderrechte“ besonders aufzuführen. Das wird damit begründet, dass die Rechte der Kinder besser geschützt werden sollen. Tatsächlich werden die Rechte der Kinder aber heute besonders durch staatliches Eingreifen eingeschränkt. So wird etwa dem wichtigen Kinderrecht auf elterliche Betreuung durch die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung entgegengewirkt. Insgesamt wirkt sich die Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit im Sozialrecht nicht nur zum Nachteil der Eltern, sondern auch zum Nachteil der Kinder aus. Nach dem bestehenden GG sind die Eltern die wichtigsten Wahrer der Kinderrechte. Eine besondere Erwähnung im GG könnte den Eindruck vermitteln, als habe der Staat ein stärkeres Eingriffsrecht als nach dem bisherigen Wortlaut.

  • Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das Kinderrecht auf Betreuung durch die Eltern besser verwirklicht wird? Wie soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass eine neue Passage im GG zum Vorwand genommen wird, die Erziehungsarbeit der Eltern noch stärker zu behindern, als das schon bisher geschieht?

3.   „Gleichstellungspolitik“

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, als diene diese der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird aber lediglich eine Gleichstellung im Bereich der herkömmlichen Erwerbsarbeit angestrebt. Das führt zu einer weiteren Abwertung der elterlichen Erziehungsarbeit, was die Entstehung einer festen Bindung zwischen Eltern und Kind erschwert. Nach überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen belastet eine mangelnde Bindung des Kindes an die Eltern die Entwicklung von Selbstbewusstsein und späterer Lern- und Bildungsfähigkeit. Die einseitige Orientierung am erwerbsfixierten Denken führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller Eltern, da die Erziehungsarbeit einen wesentlichen Teil ihrer Lebensarbeitsleistung ausmacht. Auch eine stärkere Einbeziehung der Väter würde an der Diskriminierung der Erziehungsarbeit gegenüber der Erwerbsarbeit nichts ändern, solange deren Honorierung verweigert wird.

Die bestehende Geringbewertung der Erziehungsarbeit ist nicht mehr zeitgemäß, weil deren wirtschaftliche Wertschöpfung (besonders aufgrund des Rentenrechts) nicht mehr allein den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern allen Erwerbstätigen.

  • Wird sich Ihre Partei für eine Gleichberechtigung der Mütter und Väter auf der Grundlage einer Gleichbewertung von Erziehungsarbeit und herkömmlicher Erwerbsarbeit einsetzen, auch wenn die Kinder länger als das erste Lebensjahr von den Eltern selbst betreut werden?

4.   Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Diskriminierung selbst betreuender Eltern abzubauen.

  •  Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass eine finanzielle Gleichberechtigung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, verwirklicht wird, um eine echte Wahlfreiheit herzustellen?

5.   Elterngeldgesetz

Über den Bundesrat entscheiden die Länder auch mit über die Bundespolitik, wozu das Elterngeldgesetz gehört. Die Lohnorientierung des Elterngeldes („Lohnersatzfunktion“) entwertet die Kinderbetreuung zur Nichtarbeit analog von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Diese Abwertung scheint das uralte, aber unberechtigte Vorurteil einer Minderwertigkeit der traditionell von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit zu bestätigen und verstärkt es sogar. Das schadet vor allem den Eltern, die vor einer Geburt bereits ältere Kinder betreuten und den jungen, noch in Ausbildung befindlichen Eltern (z.B. Studenten), weil sie vor der Geburt keinen oder nur geringen Lohn hatten.

  • Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von jungen Eltern einsetzen?

Ein Gedanke zu „Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021 in Baden Württemberg

  1. Ich bin sehr gespannt, ob eine Partei es schafft, aus dieser familienpolitischen Sackgasse auszubrechen. Frauenministerin Giffey bejubelte neulich, wie erfolgreich sie damit sei, immer mehr Mütter in die Erwerbsarbeit zu bringen. Familie löst sich auf.

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