Schriftverkehr zu „Kinderrechten ins GG“

Wir stellen folgende Schreiben als Vorlagen für weitere persönliche  Schreiben an Ihre BTAbgeordneten auf unseren Blog. Machen Sie bitte Gebrauch davon! Es könnte sehr knapp werden. Gerne auch mit Rückmeldung an uns. DANKE!

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Sehr geehrter, lieber Herr Rief, MdB,

mit Interesse und erfreut habe ich die ablehnende Stellungnahme der Werteunion zur Aufnahme sogenannter Kinderrechte ins Grundgesetz zur Kenntnis genommen.

Die Vorstellung, dass Linkspolitiker die erstrebte Oberhoheit über die Kinderbetten erhalten und das noch mit Unterstützung der christlich demokratischen Union ist nicht nur mir, sondern allen jenen, denen das Wohl der Familien am Herzen liegt, ein Gräuel.

Ich hoffe gar sehr, dass Sie sich der Haltung der Werteunion anschließen.

Wäre das nicht die Chance zu zeigen,  dass dort, wo CDU draufsteht noch ein bisschen CDU drin ist? Und Sie würden so auch jenen, die die Regierungsarbeit der letzten Jahre als „grottenschlecht“ beurteilen, keine weiteren Argumente liefern.

Mit freundlichen Grüßen – Eduard Grabherr

Antwort:

Sehr geehrter Herr Grabherr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. November!

Ich stimme Ihnen weitestgehend zu. Kinder dürfen nicht gegen die Eltern aufgehetzt werden. Das zusätzliche Problem, ab wann die Kinderrechte gelten sollen – auch für ungeborene Kinder? -, haben die Befürworter nicht gelöst. Ich bin daher gegen die Einführung der Kinderrechte ins GG in Gestalt der jetzigen Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rief – Büro MdB Josef Rief – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin –                          Tel. 030 22 77 19 05 – Fax 030 22 77 60 60

www.josef-rief.de

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Sehr geehrte Frau MdB ………………., sehr geehrter Herr MdB ………….

mit Bestürzung habe ich den vorgeschlagenen Text für die Aufnahme von Kinderrechten ins GG gelesen,  wie er von der Bundesjustizministerin vorgetragen wurde. Da werden Familie oder Eltern nicht einmal erwähnt! Was hätten die Väter des Grundgesetzes dazu gesagt? Wenn man bedenkt, wieviel in diesem Lande nur deshalb noch funktioniert, weil diese sozialen Mikroosysteme trotz viel Gegenwindes größtenteils noch funktionieren, sind die Folgen solcher Kursänderung zugunsten einer imaginären „sozialen Gemeinschaft“ völlig unkalkulierbar – selbst dann, wenn der endgültig ins GG aufgenommene Alternativ-Text etwas moderater formuliert sein sollte.

Ich war vor kurzem in einer Veranstaltung der Ev. Akademie Meißen, die – wie zu befürchten war – an Einseitigkeit nicht zu überbieten war. Ich füge Ihnen eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht an und mein Feed-back an den Studienleiter.

Ich bin fassungslos, dass die CDU in der GroKo diesem Weg einer Grundgesetzänderung nicht konsequent widerspricht. Letzten Ende ist dieser Aktionismus  ja nur eine Ablenkung von den eigentlichen Skandalen: Art 6 GG wird seit Jahren nicht eingehalten ( Kinder sind Armutsrisiko, Eltern auf dem Wohnungsmarkt und in der Rente benachteiligt etc. ). Ich verstehe nicht, weshalb sich die CDU – als ehemaliger Anwalt für die Mitte der Gesellschaft – die elementar wichtige Familienpolitik aus Gründen des Machterhaltes derart aus der Hand nehmen läßt.  Da die AfD seriöse verfassungsrechtliche Argumente  kompetent vertritt (Kühnel-Harder MdB), kommt man infolge einer unsachlichen Diskussionskultur im Lande als familienpolitisch Engagierter vielleicht noch in Verruf, wenn man in der Sache verantwortlich denkt. Was sind das für Verhältnisse!

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich diese Email an Sie  bewußt nicht zurückhaltend formuliere – mit der Bitte, diese meine Haltung, aber auch das Unverständnis verantwortungsvoller Familienvertreter an der Basis in geeigneter Weise den Wankelmütigen in der ehemaligen Partei der Mitte kundzutun. Reichen die zahlreichen bisherigen Gutachten, Appelle, Aufrufe immer noch nicht? (s. auch Halle´sche Erklärung im Anhang) > s. neuer Eintrag, die Redaktion.

Gern höre ich von Ihnen eventuell weitere sinnvolle Möglichkeiten, noch etwas gegen die Zerstörung  der Familie zu tun, die die Basis unserer subsidiär funktionierenden Sozialordnung darstellt.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich diese Nachricht auch an ehrenamtliche familienpolitische Akteure weiterleite, um sie vielleicht auch zu Stimmungsberichten von der Basis an Abgeordnete des Bundestages zu motivieren. Ohnehin ist ja unermeßlich, was Ehrenamtliche an Zeit und Energie aufwenden, damit Art. 6 nicht verwässert und vom Nötigen abgelenkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Günther – Kontakt: Dr. Heinrich Günther Lönsstr. 12  01259 Dresden

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Sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Müller,

sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter Strasser,
Die Schwäbische Zeitung hat erst gestern in einer Mini-Notitz über das Vorhaben der Regierung berichtet, das Grundgesetz zugunsten von Kinderrechten zu ändern, obwohl die Diskussion im Internet längst auf Hochtouren läuft. Will man uns Eltern vor vollendete Tatsachen stellen?
  • Der Entwurf (Lambrecht)verzichtet auf den Begriff FAMILIE. Familie soll offensichtlich nicht mehr stattfinden.
  • Er sieht unmündige Kinder als autonome Personen losgelöst von ihrem Elternhaus.
  • Kinder sollen in einer „sozialen Gemeinschaft“ zu eigenständigen Persönlichkeiten reifen. Diese wird aber nicht definiert. Geht es in Abkehr von der Familie um die Kommune, den Staat, die Schule, die Gruppe?
  • Die Gefahr besteht, dass der Staat anstelle der Eltern künftig definiert, was dem Kindeswohl dient (Kitapflicht beschönigt als „frühkindliche Bildung“, Ganztagsbetreuung, Frühsexualisierung etc.) Der Widerstand der Eltern wird somit zum Straftatbestand.
  • Der Absatz 1a soll dem Elternrecht vorangestellt werden. Damit tritt das Elternrecht an 2. Stelle.
  • Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.
  • Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben.
  • Viele Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.
  • Unsere deutschlandweite ELTERNINITIATIVE fordert von unseren Abgeordneten, dass sie die bisherige Freiheit der Familien vor staatlichen Eingriffen schützen und den Koalitionsentwurf entschieden ablehnen.
  • Wir können uns nicht vorstellen, weiterhin UNION oder FDP zu wählen, sollte der Bundestag diesen Angriff auf die Autonomie unserer Familien nicht verhindern.
  • Ein Hauruckverfahren wie bei der EHE FÜR ALLE wäre für Union und FDP ein weiteres Desaster.
 
Gerade wir Oberschwaben setzen auf SIE, werte Abgeordnete! Nur mit intakten Familien unter Art. 6 GG werden wir unser Gemeinwesen voranbringen. Setzen Sie auf FAMILIE!
Mit Zuversicht grüßt Sie für die ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT
Bärbel Fischer
Antwort von Herrn Strasser, MdB

Sehr geehrte Frau Fischer,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie sich auf die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz beziehen.

Hierzu nehme ich gerne wie folgt Stellung.

Die Situation für Kinder wird in erster Linie durch eine vernünftige Familienpolitik verbessert, nicht durch reine Symbolpolitik oder einen starken Staat als Wächter über die elterliche Erziehung.

Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und Kindern mehr Rechte, mehr Chancen und mehr Beachtung zu schenken, klingt intuitiv sinnvoll und richtig. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen aber darauf vertrauen können, dass sie ihr Privat- und Familienleben selbst gestalten dürfen, ohne dass der Staat jederzeit hineinblickt, wie Sie es in Ihrem Schreiben ansprechen. Der Staat sollte sich niemals als stiller Miterzieher in die Familie einmischen indem er die „richtige“ Erziehung durchsetzt, sondern nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv in Gefahr ist. Eine Stärkung der Rolle des Staates würde dieses Beziehungsgeflecht aus Kindern, Eltern und Staat aber zerrütten.

Anders als es SPD, Linke und Grüne teilweise proklamieren ist es völlig unzutreffend, dass Kinder im Grundgesetz nicht schon jetzt vorkämen. Denn Grundrechte, die Menschen und Bürger betreffen, entfalten ihre Wirkung für alle Gruppen von Menschen, auch ohne dass sie noch einmal einzeln aufgezählt werden. Zusätzlich ist die Gestaltung des Familienlebens, wie Sie ebenfalls festgestellt haben, durch Art. 6 im GG bereits verankert.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 25. Oktober 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem verschiedene Modelle zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Entwurf liegt nun vor und stellt eine gute Grundlage für anstehende Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung dar. Schon jetzt zeichnet sich aber Verhandlungsbedarf ab und die Bedenken bleiben, dass der Staat sich in den Familienbund einmischen könnte. Nach Art. 79 Abs. 2 GG bedarf eine Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag wird sich konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren. Für uns ist dabei wichtig, dass der Staat nicht als Aufpasser und stiller Miterzieher in den Familienverbund eindringt. Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl objektiv gefährdet ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter zu helfen.                                               Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Strasser MdB

Abgeordnetenbüro Benjamin Strasser MdB | Deutscher Bundestag | Platz der Republik 1 | 11011 Berlin    Tel: (030) 227-78419 | Fax: (030) 227-70422                                         Mail: benjamin.strasser@bundestag.de | Web: www.benjamin-strasser.de

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Presse verharmlost die Tragweite der Grundgesetzänderung

Zunächst verwundert, warum erst wenige Tage vor der Abstimmung in Berlin das Thema nur so beiläufig in TV und Presse gelangt, während bereits seit vielen Monaten darüber im Netz diskutiert wird. Auch die demokratisch vorgeschriebenen Anhörungen von Experten war der Presse kein Wort wert. Soll die Bevölkerung etwa vor vollendete Tatsachen gestellt werden? – Ohne die enorme Tragweite des koalitionären Vorhabens auch nur im Ansatz zu erkennen, tut man medial so, als ginge es bei diesem Plan lediglich um Spielplatzplanung, Verkehrsführung o.ä.

Leserbrief

Während grüne Minister wie M. Lucha u. a. das Vorhaben der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes zugunsten von Kinderrechten als „völlig unzureichend“ kritisieren, wenden sich Verfassungsrichter wie Kirchhof, Papier, Uhle, Schlink u.v.a. strikt gegen diesen Plan. Denn Kinder, Senioren, Behinderte, Flüchtlinge u.a. sind bereits alle durch Art. 1 GG in ihrer Menschenwürde unverhandelbar geschützt. 

Ähnlich argumentiert der Verband der Juristen in der CDU (BACDJ) und erteilt dem Plan der Bundesregierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, eine klare Absage. Die Einführung von Kinderrechten würde ein Einfallstor für zukünftige verfassungspolitische Forderungen nach weiteren Sondergrundrechten darstellen.

Die WerteUnion sieht, wie viele Elternverbände auch, in der Grundgesetzänderung die Gefahr, dass die Aufnahme von „Kinderrechten“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie dann auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „heraus geklagt“ werden.

Familienverbände fordern, dass Kinder zuallererst ein „Recht auf Leben“ ab der Zeugung zusteht. Es sind die selben Politiker, die heute heuchlerisch Kinderrechte fordern, Kindern vor der Geburt aber ihr Recht auf ein eigenes Leben absprechen.

Nach den bitteren Erfahrungen des Dritten Reichs mit der staatlichen Indoktrination der Jugend sprachen die Verfasser des Grundgesetzes bewusst den Eltern das alleinige Recht und die Pflicht zu, ihre Kinder zu erziehen. Den staatlichen Behörden erteilten sie lediglich ein Wächteramt bei Totalversagen der Eltern. Und so soll es auch bleiben

Sollte der Bundestag dem Gesetzentwurf mit 2/3-Mehrheit zustimmen, so hätte sich das sozialistische Konzept von Olaf Scholz durchgesetzt, der Staat müsse die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ erringen.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

25% aller Kinder sind psychisch krank!

Wer sich  am 21. November den Stress antat und bei Maybrit Illner ZDF die Diskussion zur Kinder-und Familienarmut verfolgte, der weiß, wie ELITEN ticken. Am deutlichsten hat es Frau Jutta Allmendinger, Frontfrau der SPD aus BW, auf den Punkt gebracht: „Eltern wollen ihre Kinder gar nicht selbst betreuen und erziehen. Sie wollen sie möglichst früh in „professionelle“ Ganztagsbetreuung  geben, um die Arme frei zu haben für ihre beruflichen Chancen“. Die Kinder seien nur Hindernisse  bei der beruflichen Karriere ihrer Mütter.

Und wenn eine mehrfache Mutter aus der AfD warnt vor zu früher und zu langer Fremdbetreuung, dann nimmt man sie nicht ernst. Sie vertritt ja die Maximen der AfD, und damit sind diese von vornherein frei zum Abschuss, wie jeder noch so sinnvolle Antrag dieser Partei im Bundestag. Soll erfüllt, Schwarzer Peter ausgemacht!

Fast zeitgleich berichtet die Schwäbische Zeitung, dass fast 25% aller deutscher Kinder- und Jugendlichen an psychischen Auffälligkeiten von Angsstörungen bis hin zu Depressionen leiden ( „Kinder-und Jugendreport 2019 der DAK“). Alle mögliche Gründe für diese Erscheinungen werden aufgeführt von der exzessive Mediennutzung bis zur Fettleibigkeit wegen Bewegungsmangel. Dabei sind solche Erscheinungen doch bereits ein lautes Alarmzeichen für dem Mangel an Zuwendung. Sie sind der Beginn einer Depression und nicht nur ein Symptom.

Natürlich unterbleiben bei dieser Nachricht – politisch erwünsch –  die wahren Gründe für die psychischen Schäden der Kinder.

Leserbrief

Erschrocken erfährt die Öffentlichkeit von einer 25%-igen Kindergeneration mit psych. Auffälligkeiten bis hin zur Depression bei weit höherer Dunkelziffer. Das ist leider seit 20 Jahren die präzise Prognose von erfahrenen Kinderpsychiatern, die sich seither vergeblich mit ihren Warnungen an die Politik wenden. Die staatlich gewollte und hoch subventionierte „Ent-Elterung“ zeigt nun ihre hässliche Fratze. Man hätte zwar von der DDR und von Schweden lernen können ( hier ist die Suizidrate bei Jugendlichen die höchste in ganz Europa ). Aber solange der Mammon regiert, wird der Mensch, also der biologische Anspruch unserer Kinder auf Zeit, Zuwendung und Zärtlichkeit durch die eigenen Eltern, ignoriert. Solange unsere Politiker glauben, Kinder wie Möbelstücke von hier nach dort schieben zu dürfen, solange sie glauben, Kinder hätten tagsüber keinen Anspruch auf die liebenden Arme ihrer eigenen Eltern, solange werden wir uns abfinden müssen mit beschädigten Kinderseelen, denen der Tod lieber ist als ein Leben ohne Nähe. Wie sollen denn junge Menschen erfahren, dass sie geliebt sind, wenn nicht in der Gewissheit, dass sie ihren Eltern mehr bedeuten als deren Beruf und Karriere?

 

Sollten unsere Eliten in Politik und Wirtschaft jedoch aufwachen und erkennen, welchen enormen Schaden ihre Ansprüche auf elterliche Vollzeit an der Jugend anrichtet, so würden sie dafür sorgen, dass Eltern mit ihrem Einkommen sich wenigstens drei Jahre dem Kind widmen können, ohne Einbußen in ihrer Altersversorgung zu riskieren. Dann würde auch Frau Giffey ihre Milliarden so verteilen, dass sie allen Kindern nützen, und nicht nur denen in der Kita.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE FAMILIENGERECHTIGKEIT

Dammbruch

Herr Carsten Linnemann CDU war ein  absoluter Verfechter der „Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Um die labile Koalition nicht platzen zu lassen, hat – wie schon so oft – die CDU ihre eigene Position preisgegeben. Herr Linnemann schäumt zu Recht und spricht von einem Dammbruch, weil er, wie viele Mitglieder an der Basis noch immer meint, dass Sozialleistungen doch nur Bedürftigen zustünden.

Leserbrief *)

Herr Linnemann CDU geht in seiner Beurteilung zur beschlossenen Grundrente naiv noch immer davon aus, dass Sozialleistungen nur der erhält, der sie wirklich braucht. Er ist zu jung, um zu wissen, dass die Abkehr von diesem Prinzip bei der UNION bereits eine lange Tradition hat. Unter Helmut Kohl wurde ab 1987 ein Erziehungsgeld von 600 DM allen Müttern für ein, später für zwei Jahre nach der Niederkunft bezahlt, weil durch deren Erwerbslosigkeit das Familienbudget erheblich reduziert war. Damals galt es im Vergleich zur DDR noch als westdeutsches Prädikat, dass Mütter ihre Babys selbst und über Jahre konstant betreuen. Beim Erziehungsgeld handelte es sich um eine echte Sozialleistung: Schwächere wurden gestärkt, Wohlhabenden standen keine Sozialleistungen zu. Erwerbstätige Mütter bekamen dieses Erziehungsgeld nicht. Vor allem für Eltern mehrerer Kinder war das Erziehungsgeld ein Segen.

In der Ära Merkel wurde dann der Dammbruch vollzogen. Mit Ursula v. d. Leyen als CDU-Familienministerin (2005 bis 2009) wurde der Spieß umgedreht und das zweijährige Erziehungsgeld 2006 durch das einjährige Elterngeld abgelöst. Dieses bemisst sich seither nicht mehr an der Bedürftigkeit, sondern an der Höhe des Einkommens der Mutter vor der Niederkunft. Frauen in höheren Gehaltsstufen können mtl. bis zu 1800 € beziehen, während kinderreiche, erwerbslose Mütter sich mit dem Mindestbetrag von 300 € abfinden müssen. Die Differenz beträgt nach zwölf Monaten 18 000 € ! So bezogen bedürftige Mütter unter Kohl in zwei Jahren 7368 €, seit Merkel nur noch 3600 €. Wohlhabende werden heute gestärkt, Bedürftige geschwächt. Ebenso profitieren erwerbstätige Mütter pro Kind und Monat von der staatlichen Bezuschussung von mindestens 1200 € für einen Krippenplatz, während selbst erziehende Mütter keinen Cent für ihre Arbeit bekommen.

So buchstabiert die Union bereits seit 13 Jahren den Begriff „Sozialleistung“. Fragt noch jemand, warum die CDU ihre Wählerschaft verliert?

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

*) Dieses Schreiben geht natürlich auch an Herrn Linnemann.

WerteUnion: Geplantes „Kindergrundrecht“ gefährdet das Erziehungsrecht der Eltern

Per Pressemitteilung warnt nun auch die „Werte-Union“ vor der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz:

Die WerteUnion kritisiert als konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU die Aufnahme eines eigenen Kindergrundrechts ins Grundgesetz. Kanzlerin Merkel und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion müssen dieses Vorhaben laut WerteUnion unbedingt ablehnen, auch wenn es darüber zu einem Bruch der Großen Koalition käme. Derzeit berät sich die eigens zum Thema gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Verfassungsänderung und will bis Ende 2019 einen Vorschlag zur Umsetzung vorstellen.

Keine Verbesserung des Kindeswohls durch „Kindergrundrecht“
Da die bereits geltenden Grundrechte aus den Artikeln 1 bis 19 GG – insbesondere der Schutz der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 GG – ohnehin auch für Kinder gelten, sieht die WerteUnion in der zusätzlichen Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz keinen Vorteil für das Kindeswohl.

Vielmehr bestehe die Gefahr, dass die Aufnahme des „Kinderrechts“ zu einer Grundrechtskollision mit dem in Artikel 6 Absatz 2 GG niedergelegten Erziehungsrecht der Eltern führt. Dies könne dazu führen, dass das Erziehungsrecht der Eltern aufgeweicht wird und Kinder unter staatliche Kontrolle geraten, indem sie auf Grundlage des „Kinderrechts“ aus dem Erziehungsbereich der Eltern quasi „herausgeklagt“ werden.
„Die SPD will die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ im Grundgesetz verankern.“
Alexander Mitsch, Bundesvorsitzender der WerteUnion, stellt dazu fest: „Als SPD-Generalsekretär forderte der amtierende Finanzminister Olaf Scholz im Jahr 2002, der Staat müsse die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ erlangen. Nun erfolgt durch die SPD der Versuch, diese auch im Grundgesetz zu verankern. Die Unionsparteien müssen hier eine klare Grenze ziehen. In der bisherigen Legislaturperiode ist die Union dem Koalitionspartner SPD bei so gut wie allen Themen und ohne Not mehr als entgegengekommen, vom Klimapaket bis zur Grundrente. Mit der Einführung der Kinderrechte läuft die Union nun erneut Gefahr, eines ihrer Kernklientele zu verprellen, nämlich die Eltern und Familien in Deutschland. Und das Kinderrecht im Grundgesetz wird entgegen der Intention seiner Befürworter nicht zu einer Verbesserung, sondern eher zu einer Verschlechterung des Kindeswohls führen.“
Quellen:
Debatte um die Verankerung eines „Kinderrechts“ im Grundgesetz: https://www.rnd.de/politik/kinderrechte-sollen-bald-ins-grundgesetz-6N7KQJZPUJDDTAT2Z54EBWBWYY.html
Online-Petition gegen die Aufnahme des „Kinderrechts“ ins Grundgesetz: https://www.citizengo.org/de/fm/174970-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Pressekontakt:
Ralf Höcker – Pressesprecher WerteUnion e.V. – Bundesverband
+49 221 933 191 0, presse@werteunion.info
Über die WerteUnion:
Die WerteUnion ist die konservative Basisbewegung und am schnellsten wachsende Gruppierung innerhalb der CDU/CSU. Sie wurde im Jahr 2017 gegründet und hat bereits fast 3.500 Mitglieder. Zu den prominenten Mitgliedern zählen u.a. der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Dr. Hans-Georg Maaßen sowie der Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt. Die inhaltliche Ausrichtung der WerteUnion ist in dem 2018 verabschiedeten „Konservativen Manifest“ niedergelegt und fokussiert sich auf fünf Thesen für ein starkes Deutschland: 1. Leistung belohnen und fördern. 2. Europa mit Freiraum gestalten. 3. Einwanderung begrenzen und steuern. 4. Innere und äußere Sicherheit stärken. 5. Rentenreform angehen.
www.werteunion.info

„Sind wir noch zu retten?“

Der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs fordert in seinem Buch „Sind wir noch zu retten?“ eine gesellschaftliche Umkehr zugunsten unserer Kinder.

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Interview mit Prof. Dr. med. Hans Sachs

Hans Sachs: »Im Namen der Gleichstellung treibt man uns in die mutterlieblose Gesellschaft«

Häufig wechselnde Bezugspersonen bei einer permanent abwesenden Mutter können sich traumatisch auf die Entwicklung des Kleinstkindes auswirken. Die frühe Erfahrung des Mutterverlusts brennt sich ins kindliche Gehirn ein. Mit dem Ausbau der Krippenbetreuung riskiert der Staat deshalb massenhaft schwer gestörte Beziehungen in den Familien. Die negativen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen sind immens. Zeit umzudenken, fordert der Lübecker Psychotherapeut Prof. Dr. med. Hans Sachs.

Lesen Sie hier das ganze Interview:

https://www.freiewelt.net/interview/hans-sachs-im-namen-der-gleichstellung-treibt-man-uns-in-die-mutterlieblose-gesellschaft-10079213/

Das aktuelle Buch von Hans Sachs „Sind wir noch zu retten? Die politische Bedeutung der frühen Kindheit“ ist bestellbar beim Agenda Verlag: http://agenda.de/

Was sagen die Juristen über die Textvarianten, die ins GG sollen? Werden Sie aktiv!

Angeregt durch den Kommentar von Herrn Dr. Gerd Brosowski haben wir von der ELTERNINITIATIVE ein eigenes Schreiben formuliert, um unsere Abgeordneten davon zu überzeugen, gegen eine Grundgesetzänderung zu stimmen. Es geht darum, dass die drei Varianten zu wenig konkret und daher juristisch unklar formulieren, wer das Kindeswohl definiert, der Staat oder die Eltern.

Bitte bedienen Sie sich unseres Vorschlags, um die BT-Abgeordneten mit Elternmeinungen zu konfrontieren.

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Sehr geehrte Frau BT-Abgeordnete,                                                                                    sehr geehrter Herr BT-Abgeordneter!

Die Arbeitsgruppe „Kinderrechte in die Verfassung“ hat ihre Arbeit wohl ohne Juristen gemacht, denn sonst dürfte in den drei Textvarianten nicht folgende Kernaussage stehen:

…. einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. ….

Jeder Jurist weiß, dass ein Gesetz konkrete und unmissverständliche Begriffe braucht. Aber „Entwicklung“, „Persönlichkeit“ und „soziale Gemeinschaft“ sind keine juristischen Begriffe, sondern schwammig, dehnbar und unverbindlich. Sie lassen jede ideologische Deutung zu.

  • Wer soll denn die „soziale Gemeinschaft“ sein? Der Clan? Der Freundeskreis? Die Gemeinde? Der Staat? Oder gar die EU?
  • Und was bedeutet Persönlichkeit? Wir brauchen keine Persönlichkeiten, die eine Rolle spielen, sondern konkrete „Menschen“!
  • Wer soll denn übrigens die Kinder in die o.g. Lage versetzen? Staatliche  Behörden? Ämter? Kitas und Ganztagsschulen? Eltern sind wohl nicht vorgesehen!
  • Von Vätern und Müttern, von Eltern und von Familie ist jedenfalls kein Wort in den Varianten zu finden. 

Dagegen formuliert der Art. 6 GG messerscharf:

„ Die Pflege und die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht“.

Fazit: Alle drei Varianten sind untauglich, weil sie dem jeweiligen Zeitgeist Tür und Tor öffnen, sei er sozialistisch, liberalistisch, nationalistisch, grün, rot, schwarz, blau oder gelb. Nicht umsonst  wurde das Grundgesetz neutral formuliert, um eben uns und den uns nachfolgenden Generationen eine Wertevielfalt zu ermöglichen. Damit wird verhindert, dass eine einseitige Staatsideologie (z.B. Nationalsozialismus oder heute GENDER ) die Macht über die Jugend gewinnt. Kindern losgelöst aus ihrem natürlichen Aufwachsen innerhalb der Familie heute „eigene Rechte im Grundgesetz“ zu verschaffen, scheint eher darauf abzuzielen, dass sich der Staat die „Hoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) sichern will. Denn über den Nachwuchs lässt sich eine jeweilig geplante Gesellschaftsveränderung am schnellsten bewerkstelligen.

Wollen wir also verhindern, dass der Staat, wie vor 80 Jahren die Jugend in irgendeiner Richtung verblendet, so müssen wir uns gegen den koalitionären Plan „Kinderrechte ins Grundgesetz“ wenden und den Eltern nach Art. 6 GG weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder explizit belassen. Der Staat soll sich mit seinem grundgesetzlichen Wächteramt bei Versagen der Eltern begnügen.

Wir bitten Sie, werte Abgeordnete, in diesem Sinne abzustimmen, weil die Bevölkerung selbst sowohl von der Politik als auch den Medien noch immer von deren scheinheiligem  Vorhaben nicht aufgeklärt wurde.

Ihre Unterschrift + Absender-Adresse

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Bitte senden Sie Ihr Schreiben an möglichst viele BT-Abgeordnete, die Sie so erreichen können:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=0

Naive Mütter?

Im Wirtschaftsteil der Schwäbischen Zeitung findet sich heute ein Interview mit der Finanzberaterin Constanze Hintze, die Frauen empfiehlt, sich ein eigenes Vermögen aufzubauen, um im Alter oder beim Scheitern der Ehe nicht mittellos dazustehen.  Dieses Ansinnen ist durchaus löblich und realistisch. Doch ob es  realisierbar unter den gegebenen juristischen Gegebenheiten ist, wirft Fragen auf:
„Sich auf das Geld des Mannes zu verlassen, ist naiv“ 
Schwäbische Zeitung 26. 10. 2019 – Wirtschaft
Leserbrief
Auch wenn sich die Mehrheit der Ehefrauen noch immer auf das Geld ihres Gatten im Alter verlassen kann, so ist es doch ratsam, dass sich Frauen ihre eigenen Rücklagen erwirtschaften. Es ist nur die Frage, auf welche Weise sie sich diese aneignen, durch Erwerbsarbeit oder eben gleichberechtigt durch Kindererziehung. Ohne gut versorgte, erzogene und gebildete Jugend keine ausreichenden Renten – das ist aufgrund unseres Umlagesystems so sicher wie das Amen in der Kirche!
Für kinderlose Frauen sind Rücklagen in die Altersversorgung kein Problem. Anders für Frauen, die  über Jahre unter Verzicht auf eigenes Einkommen Kinder geboren, ernährt, gepflegt, gekleidet, erzogen und gebildet haben. Sie leisteten weit mehr für den Generationenvertrag als andere. Warum verweigert unser Sozialgesetz Müttern eine Altersversorgung aufgrund geleisteter Familienarbeit je nach Kinderzahl? Weshalb sollen sich ausgerechnet Mütter noch zusätzlich einschränken, wo doch unser Gesetz Eltern bereits familienblinde Sozialabgaben abpresst, so als hätten sie gar keine Kinder? 
 
Sind Frauen, die sich der nächsten Generation verpflichtet fühlen, tatsächlich  n a i v , nur weil sie zugunsten der eigenen Kinder die Kosten für einen eigenen Vermögensaufbau gar nicht aufbringen können?
Ratschläge aus der Finanzwirtschaft sind völlig unangebracht solange unsere Gesetzeslage Familienarbeit mit NULL bewertet. Jede Mutter, ob alleinerziehend oder familiär hat nach Art. 3 GG den Anspruch auf Gleichbehandlung. Aber auch diesen Anspruch verweigern unsere christlich-sozialen Regierungen seit Jahrzehnten bis heute jenen Müttern, die dafür bürgen, dass wir Rentner noch immer Brot zu essen haben. 
 
Altersarmut wegen Kindererziehung – eine Schande! Wäre es nicht an der Zeit, Mütter und Väter zu rehabilitieren und ihnen ein Altersgeld zu gewähren, was ihnen aufgrund jahrelangem Einsatzes zugunsten der kommenden Generationen längst zusteht?
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

„Nur wer wählt, zählt!“ – Kinderwahlrecht *) weiter unberücksichtigt!

*) von den Eltern für ihre unmündigen Kinder wahrgenommenes Wahlrecht

 

Pressemitteilung des Deutschen familienverbandes e. V.

Abschlussbericht zu Kinderrechten im Grundgesetz: Wahlrecht für Kinder weiterhin unberücksichtigt

Abschlussbericht Kinderrechte im GG(Berlin). Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

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Lesen Sie dazu auch:

https://www.familiengerechtigkeit-rv.de/wp-admin/post.php?post=9376&action=edit

 

Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.

Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:

SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken

Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.

Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!

Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.

„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

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PROTESTBRIEF

Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?   

Leider hat die Forderung   „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Wir fragen: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Wir fragen: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Wir fragen: Was versteht die jeweilige Regierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar keine Unterstützung, sondern endlich ökonomische Gleichbehandlung mit Kinderlosen.
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Wir fragen: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?)  im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen  parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung  bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen. 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

i.A. Bärbel Fischer