Naive Mütter?

Im Wirtschaftsteil der Schwäbischen Zeitung findet sich heute ein Interview mit der Finanzberaterin Constanze Hintze, die Frauen empfiehlt, sich ein eigenes Vermögen aufzubauen, um im Alter oder beim Scheitern der Ehe nicht mittellos dazustehen.  Dieses Ansinnen ist durchaus löblich und realistisch. Doch ob es  realisierbar unter den gegebenen juristischen Gegebenheiten ist, wirft Fragen auf:
„Sich auf das Geld des Mannes zu verlassen, ist naiv“ 
Schwäbische Zeitung 26. 10. 2019 – Wirtschaft
Leserbrief
Auch wenn sich die Mehrheit der Ehefrauen noch immer auf das Geld ihres Gatten im Alter verlassen kann, so ist es doch ratsam, dass sich Frauen ihre eigenen Rücklagen erwirtschaften. Es ist nur die Frage, auf welche Weise sie sich diese aneignen, durch Erwerbsarbeit oder eben gleichberechtigt durch Kindererziehung. Ohne gut versorgte, erzogene und gebildete Jugend keine ausreichenden Renten – das ist aufgrund unseres Umlagesystems so sicher wie das Amen in der Kirche!
Für kinderlose Frauen sind Rücklagen in die Altersversorgung kein Problem. Anders für Frauen, die  über Jahre unter Verzicht auf eigenes Einkommen Kinder geboren, ernährt, gepflegt, gekleidet, erzogen und gebildet haben. Sie leisteten weit mehr für den Generationenvertrag als andere. Warum verweigert unser Sozialgesetz Müttern eine Altersversorgung aufgrund geleisteter Familienarbeit je nach Kinderzahl? Weshalb sollen sich ausgerechnet Mütter noch zusätzlich einschränken, wo doch unser Gesetz Eltern bereits familienblinde Sozialabgaben abpresst, so als hätten sie gar keine Kinder? 
 
Sind Frauen, die sich der nächsten Generation verpflichtet fühlen, tatsächlich  n a i v , nur weil sie zugunsten der eigenen Kinder die Kosten für einen eigenen Vermögensaufbau gar nicht aufbringen können?
Ratschläge aus der Finanzwirtschaft sind völlig unangebracht solange unsere Gesetzeslage Familienarbeit mit NULL bewertet. Jede Mutter, ob alleinerziehend oder familiär hat nach Art. 3 GG den Anspruch auf Gleichbehandlung. Aber auch diesen Anspruch verweigern unsere christlich-sozialen Regierungen seit Jahrzehnten bis heute jenen Müttern, die dafür bürgen, dass wir Rentner noch immer Brot zu essen haben. 
 
Altersarmut wegen Kindererziehung – eine Schande! Wäre es nicht an der Zeit, Mütter und Väter zu rehabilitieren und ihnen ein Altersgeld zu gewähren, was ihnen aufgrund jahrelangem Einsatzes zugunsten der kommenden Generationen längst zusteht?
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Stuttgart 05.10.2016

Vortrag von Dr. Klaus Nopper beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU Stuttgart „Der Zukunft eine Stimme geben“ – Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Einleitende Hinführung

Nicht erst seit der Grenzöffnung durch Frau Merkel ist unsere Gesellschaft einem grundlegenden Wandel unterworfen. Grundlegende Veränderungen haben auch stets Veränderungen des Wahlrechts mit sich gebracht. So gab es etwa im deutschen Reich zwischen 1871 und 1914 einen starken Bevölkerungsanstieg, die Zuschnitte der Wahlkreise wurden aber nicht verändert. Dies führte dazu, dass in einem Wahlkreis in Berlin deutlich mehr Wahlberechtigte einen Reichstagsabgeordneten wählten als etwa im Ostpreußischen Heiligenbeil. Eine Wählerstimme dort hatte also deutlich mehr Gewicht als in Berlin.

Die Geschichte des Wahlrechts zeigt aber auch, dass gesellschaftliche Veränderungen irgendwann auch Auswirkung auf das Wahlrecht haben. So hatten wir etwa bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, das das Stimmengewicht nach dem Steueraufkommen zumaß und die Wähler in drei Kategorien einteilte. Dies hat zum Bespiel zur Folge, dass in einem Wahlkreis ein Wurstfabrikant alleine so viele Wahlmänner bestimmen konnte wie die restlichen Wähler zusammen.

Das Frauenwahlrecht wurde ebenfalls erst später eingeführt. Ein Dreiklassenwahlrecht, Wahlrecht nur für (steuerzahlende) Männer und nicht für Frauen, sind heute nicht mehr vorstellbar und zeigen, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem Wahlrecht nicht halt machen. Und das sollen sie auch nicht, denn das Wahlrecht ist ja in unserer repräsentativen Demokratie das entscheidende Instrument der Volkssouveränität.

Und wie andere Generationen vor uns, sind auch wir wieder tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. der demographische Wandel wird uns einen größeren Bevölkerungsverlust als der dreißigjährige Krieg bescheren. Wir werden die historisch bisher einzigartige Situation haben, dass wir mehr Alte als Junge haben werden. Auch die aktuelle Zuwanderung hat nur sehr eingeschränkte Auswirkung auf diese langfristige Bevölkerungsentwicklung. Der Trend zur zunehmenden Alterung der Bevölkerung kann dadurch nicht umgekehrt werden. Abgesehen davon löst der massenhafte Zuzug vorwiegend männlicher Transferleistungsempfänger nicht die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, er beschleunigt vielmehr das Auftreten dieser Probleme. Die FAZ von gestern führt aus, dass die Gesamtzahl der Menschen im Erwerbs- und damit Beitragszahleralter in Deutschland auch bei einer auf Dauer angelegten Zuwanderung von jährlich 200.000 Menschen bis in die 2030er Jahre um 5 Millionen schrumpfen wird.

Die derzeitigen sozialen Sicherungssysteme honorieren Kinderlosigkeit und bestrafen diejenigen ( vor allem Frauen ), welche die Grundlage für den Generationenvertrag schaffen und Kinder bekommen und großziehen.

Die Aussage von manchem Rentner „Ich habe ja auch einbezahlt“ mag aus persönlicher Sicht nachvollziehbar sein, bei einem Umlagesystem ist diese jedoch nicht zutreffend: Denn die Beiträge der Vergangenheit wurden in der Vergangenheit verbraucht, die gesetzlich Rentenversicherung lebt von der Hand in den Mund. Da die Beitragseinnahmen schon heute nicht ausreichen, werden Steuermittel in solcher Höhe zugeschossen, dass dieser Zuschuss den mit Abstand größten Einzelposten ( ca. 90 Mrd € ) im Bundeshaushalt darstellt.

Die Anerkennung von Erziehungsleistungen rührt nicht von der Politik, sondern von der Rechtsprechung des BVerfG (.z.B. Trümmerfrauenurteil). Der Grund für diesen verhängnisvollen Konstruktionsfehler, der mit der Rentenreform 1957 begonnen hat, liefert das Wahlrecht: Die große Rentenreform von1957 sah ursprünglich vor, dass die Erwerbsgeneration die junge und die alte Generation finanziert. Adenauer sagte aber seinen bekannten Satz: “Kinder haben die Leute eh immer“ strich die Rente für die Jungen und verdoppelte die Rente für die Alten und wurde dafür mit der absoluten Mehrheit belohnt.

Berücksichtigt man die explizite und vor allem die implizite Staatsschuld, so zeigt sich, dass der Staat die gemachten Versprechungen (Renten, Beamtenpensionen) nicht oder nicht in dieser Höhe wird erfüllen können. Diese Versprechungen sowie die Konstruktion der Sozialen Sicherungssysteme sind ein Vertrag zu Lasten der Jungen und ungeborenen Generation. Aus dem Zivilrecht wissen wir aber, dass ein solcher Vertrag nicht rechtswirksam ist, und so ist es auch hier: Die Junge Generation wird sich – zu Recht – nicht ausplündern lassen und diese Versprechungen auch gar nicht in voller Höhe erfüllen können.

Die Politik weiß aber sehr genau, wer Mehrheiten, Dienstwagen und eigene Pension sichert: Dies ist die ältere Generation. Wer wählt, der zählt! Dies zeigen auch die irrsinnig teuren Rentenpakete der großen Koalition wie Mütterrente *) und Rente mit 63 für einen abgegrenzten Ausschnitt potentieller SPD-Wählerklientel. Dies zeigt, dass das Wahlrecht einen maßgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen hat, was in einer Demokratie aber auch keine allzu große Überraschung darstellt.

Vorschlag eines Wahlrechts ab Geburt

Fakt ist, dass sich alle Parteien direkt oder indirekt an ihren potenziellen Wählern orientieren. Zurzeit sind jedoch ca. 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Kinder unter 18 haben allein aufgrund ihres Alters keine Stimme. Damit die Interessen der jungen Generation und von Familien jedoch politisch auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden, treten vermehrt Personen für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Dieses besagt, dass – wie bei anderen Grundrechten auch – jeder Mensch das Wahlrecht von Geburt an hat und dieses bis zur Volljährigkeit durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt wird.

So gab es im Bundestag bereits 2003 und 2008 eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative. Die früheren Vorsitzenden es Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog und Paul Kirchhof, aber auch Erwin Teufel sprachen sich öffentlich für ein solches Wahlrecht aus. Zuletzt hatte sich Jens Spahn für ein solches Wahlrecht stark gemacht. Doch ein solcher Vorschlag ist mit einigen kritischen Fragen verbunden, auf die es jedoch durchaus plausible Antworten gibt.

Wie kann ein solches Wahlrecht ab Geburt konkret ausgestaltet sein?

Jede Person soll unabhängig von ihrem Alter eine Stimme bekommen. Eltern sollen dabei die Stimme ihres Kindes bei der Wahl vertreten. Wenn Jugendliche es explizit beantragen, können sie ihr Wahlrecht ab 14 selbst ausüben, ansonsten spätestens mit 18.

Ist ein solches Wahlrecht mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar?

In den Grundrechten steht: „Die Staatsgewalt geht vom Deutschen Volke aus.“ (Artikel 20 Grundgesetz). Da Kinder unbestritten auch zu unserem Volk gehören, sollen sie bei Wahlen ebenso mit einer Stimme vertreten werden. Das Wahlrecht ist daher als altersunabhängiges Grundrecht zu sehen. Das Wahlalter ist hingegen in Artikel 38 Grundgesetz festgelegt und ist weder zwingend noch unabänderlich; in der Vergangenheit wurde es bereits von 21 auf 18 geändert. Nicht zuletzt macht der Einsatz von Paul Kirchhof und Roman Herzog deutlich, dass eine solche Reform durchaus mit unserer Verfassung im Einklang stehen kann.

Ist die Höchstpersönlichkeit der Wahl gesichert?

Dem Wahlrecht ab Geburt wird vor allem entgegengehalten, dass es sich beim Wahlrecht um ein sog. höchstpersönliches Recht handelt, das stellvertretungsfeindlich ist. Genauso wie bei einer Eheschließung können man sich hier nicht vertreten lassen. Zudem führe dieses Modell faktisch dazu, dass Eltern damit mehrere Stimmen hätten und die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleistet sei (verkapptes Pluralwahlrecht). Hierzu ist anzuführen, dass es sich eben gerade um kein Pluralwahlrecht handelt, weil ja jeder Mensch Inhaber dieses Wahlrechts ist und der gesetzliche Vertreter bis zum Erreichen der Volljährigkeit dieses Recht, so wie andere Rechte (Einwilligung in Operation, etc.) auch.

Bereits jetzt kontrolliert niemand, wer bei einer Briefwahl das Kreuz macht. Auch in anderen Ländern, wie z.B. England, kann der Wahlberechtigte jemand anderes für sich an die Urne schicken. Beim Wahlrecht ab Geburt geben die Eltern ihre Stimme stellvertretend für ihre Kinder als Treuhänder ab. Um einen Streit zwischen Eltern über die Vergabe der Stimmen zu vermeiden hat Paul Kirchhof einen einfachen Vorschlag: Jeder Erziehungsberechtigte nimmt das Wahlrecht seiner Kinder mit einer halben Stimme je Kind wahr.

Ist die geheime Wahl und der Freiheit der Wahl gewährleistet?

Zwar entscheiden die Eltern für das Kind, solange das Kind dazu nicht in der Lage ist über die Ausübung des Wahlrechts. Aber sie handeln im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts, als Treuhänder für ihre Kinder. Auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen wird von ihnen gefordert und zugetraut, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Die Ausübung des Wahlrechts durch die Kinder selbst, könnte grundsätzlich weiter ab 18 Jahren erfolgen. Sofern sie z.B. ab dem 14. Lebensjahr bereits selbst wählen wollen, könnte dies auf expliziten Antrag bei der Wahlbehörde ermöglicht werden. Ab diesem Alter ist man nicht zuletzt auch voll religionsmündig.

Ist die Gleichheit der Wahl weiter gewährleistet?

Die Gleichheit der Wahl erfordert geradezu die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, weil nur so den Kindern endlich auch ihr eigenes Grundrecht auf Wahl eingeräumt wird. Ein kinderloses Ehepaar hat momentan genau doppelt so viel politisches Gewicht wie eine Alleinerziehenden-Familie mit drei Kindern – in der aber zweimal so viele Staatsbürger leben. Die Position von Familien und der nächsten Generation wird so in gerechter Weise gestärkt.

Kann Familien- und Generationengerechtigkeit so verbessert werden?

Vor Einführung des Frauenwahlrechts vor rund 100 Jahren wurde argumentiert, dass die Interessen der Frauen bereits durch das Wahlrecht ihrer Männer berücksichtigt werden. Jedoch erst nach Einführung eines eigenen Wahlrechts wurden schrittweise Reformen möglich, welche die rechtliche Stellung der Frauen zu stärkten. In gleicher Weise ist es jetzt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, durch ein Wahlrecht ab Geburt die Familien- und Generationengerechtigkeit zu stärken.