Hat Familie eine Zukunft?
Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht
Der Verband Familienarbeit e.V. mahnt in seiner Pressemeldung: Ein „Weiter so“ in der Familien-und Rentenpolitik raubt Familien und Gesellschaft die Zukunft.
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Hat Familie eine Zukunft?
Bei einem „Weiter so“ hat sie das nicht
Der Verband Familienarbeit e.V. mahnt in seiner Pressemeldung: Ein „Weiter so“ in der Familien-und Rentenpolitik raubt Familien und Gesellschaft die Zukunft.
Allen Müttern wünschen wir einen wunderschönen Muttertag!
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Die Ärztin Frau Dr. Carmen Reichert-Schuhwerk antwortet auf den Artikel „FDP-Politiker fordert Zuschlag für Bedürftige“, Schwäbische Zeitung, 29. 04. 2020 in folgendem
Leserbrief:
Wie die Obduktionen ergeben haben, starben nicht alle an den Infekten selbst, sondern an einer anderen Erkrankung wie zum Beispiel Herzinfarkt. Die mittelbare Todesrate durch Corona könnte aber durch Rezession und Arbeitslosigkeit bald noch drastischer steigen: Unter anderem, wenn werdende Eltern Zukunftsangst haben und es dadurch nicht bei den 100 000 Abtreibungen pro Jahr bleiben wird.
Es ist deshalb dringendst notwendig, besonders Schwangeren und Familien in prekären Verhältnissen sofort tatkräftig zu helfen. Österreich hat den Familienhärtefonds auf 60 Millionen Euro verdoppelt; nträge können seit dem 15. April 2020 gestellt werden. Die Slowakei plant sogar, Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat finanziell zu unterstützen. Diese Länder investieren in die Zukunft!
Kinder aber, die nicht leben durften fehlen dann in 20 bis 25 Jahren auch auf dem Arbeitsmarkt. Nur Firmen mit ihrem lauten Ruf nach immensen Finanzspritzen zu bedienen, ist zu kurz gedacht, Artikel 1 unseres Grundgesetzes meint nicht die Wirtschaft, sondern den Menschen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Unterstützung von Familien und ungeborenen Kindern in suffizienter Weise auch umsetzen. Schöne Worte und Minimalerhöhungen von Kindergeld und so weiter sind zu wenig. Und Kitas bringen fürs Familienbudget von arbeitslosen Eltern leider auch nichts.
Liebe Freunde,
Am 15. Mai will der Bundestag darüber abstimmen, ob wir Bürger künftig mit einem Immunitätsdokument nachweisen müssen, dass wir geimpft sind mit einem Serum, das noch nicht ausreichend auf Langzeitschäden getestet wurde. Wer dieses Dokument nicht nachweisen kann, soll wie im totalitären China, einzelne Grundrechte verlieren und mit Repressalien bestraft werden.
Nach Art. 2.2 Grundgesetz haben wir Bürger das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich will selber entscheiden, ob, wogegen und wann ich mich impfen lasse. Es darf kein Gesetz beschlossen werden, das dieses Grundrecht aushebelt.
Ein Beitrag von Birgit Kelle bei DEMO für ALLE
Leserbrief:
Das Verband Familienarbeit e. V. äußert sich in folgender Pressemeldung zu dem seit Jahren beklagten Mißstand, dass die Höhe des Elterngelds EG von der Höhe des Erwerbseinkommens der Mutter abhängt. Je weniger Einkommen eine Mutter vor der Niederkunft hatte, umso geringer fällt es aus. Das EG honoriert nicht die mütterliche Erziehungs-und Pflegeleistung, sondern es hat verfassungswidrig die Funktion des Lohnersatzes, was in der Coronakrise überdeutlich sichtbar wird. Nachbesserungen kommen nur wieder jenen Müttern zugute, die Erwerbseinkommen hatten, anstatt dass alle Mütter für ihren generativen Einsatz mit dem gleichen Betrag bedacht werden.
Siehe: PM Corona
Das Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie IDAF kritisiert die derzeitigen Einkaufsbeschränkungen. wegen CORONA, weil sie die Ansprüche von Kinderreichen und Alleinerziehenden nicht berücksichtigen: Kinderreiche und Alleinerziehende: Erfahrungen von unüblichen Haushalten in Corona-Zeiten
Sie können auch folgende Petition unterzeichnen:
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen
Das Elterngeld (EG) ist eine Lohnersatzleistung, die nach dem Vorbild der Arbeitslosenversicherung konstruiert wurde. Es richtet sich nach dem Einkommen der Mutter vor der Niederkunft. Wer wegen vorhandener Kleinkinder oder aus anderen Gründen kein Erwerbseinkommen nachweisen kann, darf nur mit dem Sockelbetrag von 300 € rechnen. Je höher das letzte Gehalt, umso höher das EG, bis zu 1800 € monatlich. Die monatliche Differenz von Mutter zu Mutter beträgt also 1500 €, jährlich somit 18 000 € ! Nicht die Erziehungsleistung soll mit dem EG honoriert werden. Diese Leistung dient einzig der Steigerung der Müttererwerbstätigkeit. Dass sich eine solche Konstruktion negativ auf die Geburtenraten auswirkt, ist offensichtlich. Andere europäische Länder gehen einen anderen Weg, um ihre Geburtenraten zu stabilisieren oder zu erhöhen, wie der Blick nach Schweden, Finnland, Tschechien, Frankreich u.a. zeigt.
Durch die Coronakrise werden die Einkommen drastisch gekürzt werden, folglich auch das EG. Frau Giffey weiß Rat, wenigstens für „systemrelevant Beschäftigte“. Wir behaupten jedoch:
Mütter und Väter sind und waren immer s y s t e m r e l e v a n t.
Lesen Sie bei IDAF: