Was es kostet, Mutter zu sein

PRESSEMITTEILUNG

des Verbands FAMILIENARBEIT e.V. und der Stiftung für FAMILIENWERTE

Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung kommt zum Ergebnis, dass Kinder zu einer deutlichen Minderung des Lebenserwerbseinkommens von Frauen führen, aber bei kinderlosen Frauen eine Annäherung an die Einkommen der Männer stattfinde. Die Diskriminierung der Mütter ist also in Wirklichkeit eine Diskriminierung der Erziehungsarbeit und benachteiligt damit alle Eltern, denn die Väter tragen die Benachteiligung der Mütter immer mit.

Wer sich mit der Situation von Eltern beschäftigt, weiß das schon seit Jahrzehnten. So wurde dieser Zustand etwa im 5. Familienbericht der Bundesregierung von 1994 als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ beschrieben, ohne dass sich bisher etwas gebessert hat. Neu bei der Bertelsmann-Studie ist lediglich, dass die politischen Ursachen der Diskriminierung der Mütter ausgeblendet werden, was seine Erklärung im vorherrschenden männlich geprägten Denken findet. So bleibt nur das Signal: Liebe Frauen, schafft euch keine Kinder an, sonst werdet ihr arm!

Schon Karl Marx ordnete der überwiegend von Frauen geleisteten Erziehungsarbeit keinen „produktiven Wert“ zu. Die Sozialgesetzgebung Konrad Adenauers löste dann sogar den Altersversorgungsanspruch gegenüber den Kindern sachwidrig von der Kindererziehung und band ihn an Erwerbsarbeit. Als Lobby der Wirtschaft übernehmen die „Bertelsmänner“ dieses von Männern geprägte Denken, weil es der kurzfristigen Profitmaximierung dient.

Es wird aber nicht beachtet, dass eine Gesellschaft unter diesen Bedingungen auf Dauer nicht lebensfähig ist. Das wird schon heute durch Geburtenrückgang, Arbeitskräftemangel, Familienarmut und Vernachlässigung der Kindererziehung deutlich. Der Schlüssel zur Lösung liegt in der Gleichbewertung der elterlichen Erziehungsarbeit gegenüber herkömmlicher Erwerbsarbeit, weil beides gleichwertig ist. Das hat unabhängig davon zu gelten, ob die Kindererziehung von der Mutter, dem Vater oder von beiden geleistet oder ob sie teilweise an andere delegiert wird.

Das bisher vorherrschend von der Erwerbsarbeit geprägte Denken muss überwunden und durch eine Gleichbewertung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit ersetzt werden, wenn unsere Gesellschaft zukunftsfähig werden soll.

 

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Lesen Sie dazu auch die kritische Bewertung von der Buchautorin Birgit Kelle.

http://vollekelle.de/2020/06/23/von-muettern-und-anderen-menschen-oder-gute-eltern-boese-eltern/

Einzelhaft für Kinder

Auch wenn man es nicht glauben mag: Die Nachrichten, dass einige Gesundheitsämter die totale Isolierung von Kindern anordnen, selbst wenn diese nicht selbst erkrankt sind, sondern nur Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, erschüttert nicht nur Eltern, sondern alle, denen die psychische Gesundheit von Kindern ein Anliegen ist. Haben die besagten Gesundheitsämter aus eigener Initiative gehandelt oder kam die Anordnung aus dem Gesundheitsministerium selbst? Ist dies die „Neue Normalität“, die uns Frau Merkel prophezeite?

 

PRESSEMELDUNG

Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte

Berlin, 31.07.2020

Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.


Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig. Ganz sicher müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht.

 

Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auch hier zum Download.

Empfehlenswertes Video: https://www.youtube.com/watch?v=OsnD342EwqU

 

 

 

Shut-Down – kontraproduktiv und konfliktträchtig

Der Redakteur Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung äußert sich aufgebracht über die Folgen des Shut-Downs für alte, kranke Menschen durch monatelange Isolation, und auf die Kinder und Schüler durch das isolierte Lernen. Der Shut-Down sei kein Heilmittel, sondern ein Elend. Der ausbleibende Schulunterricht schmälere zudem die Kompetenzentwicklung mit schwerwiegenden Folgen für den künftigen Arbeitsmarkt (ifo).

Südd. Ztg.

Offener Brief an die Ministerin für Schule und Bildung NRW

In ihrem Offenen Brief wenden sich 190 Ärzte, Kinderärzte und Psychologen an die Kultusministerin Gebauer in NRW gegen eine Maskenpflicht an Schulen. Neben der fehlenden Rechtsgrundlage weisen sie auf den fehlenden Nachweis über Schutzwirkung und  Verhältnismäßigkeit und auf die psychoimmunologischen Folgen für Kinder hin.

Siehe:

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Und sehenswert auch:

Propaganda

„Unsicherheit überschattet Ferienbeginn“                                                                 Schwäbische Zeitung, 30. Juli 2020                          

Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart

Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.

Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine  Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.

Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben. 

Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.

Bärbel Fischer

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Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:

Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020 

Sehr geehrte Frau Fischer, 

für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen. 

Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden. 

Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken. 

Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen. 

Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen. 

Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden. 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können. 

Mit freundlichen Grüßen 

lngrid Schmid 

 

ElternStehenAuf – Hilfe für Eltern und Kinder im Coronawahn

Je länger die Simulation einer Pandemie durch Regierung und Medien verlängert wird, umso mehr werden unsere Kinder durch  Abstandsregelungen und Gesichtsmasken physisch und psychisch geschädigt. Zudem klagen Eltern über Nötigung von Schülern durch Lehrer und Schulleiter, die ohne gesetzliche Grundlage ihre Schutzbefohlenen zu solchen Maßnahmen zwingen, indem sie drohen und sogar vom Klassenunterricht aussperren. Kinder werden zu potentiellen Tätern gemacht, wenn man ihnen die Schuld am Tod ihrer Großeltern gibt, wie es das Bundesinnenministerium  grausam zur Abschreckung empfiehlt. Ist unserer Regierung denn kein Mittel zu widerlich, um ihren PLAN durchzusetzen?

Unter dem Druck dieser Situation gründete sich die Elterninitiative „ElternStehenAuf“: https://www.elternstehenauf.de

Hier können sich Eltern Rat holen und sich vernetzen, Aktionen planen und Auswege finden.

Mit einer geschädigten Generation ist kein Saat zu machen.                           Könnte das der PLAN sein?

Frauenquote oder Familienquote?

Wird eine Frauenquote mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft schaffen? Der Verband Familienarbeit e.V. hat sich mit dieser Frage befasst.

Lesen Sie bitte den hochaktuellen Beitrag:

PM Frauenquote

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Passend zum Thema zwei Links:

Einmal zu einem Aufruf einer Arbeitsgruppe der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten

https://gute-erste-kinderjahre.de/aufruf-vollstaendige-version/

sowie ein Video des Norwegers Harald Eia zum „Gender Mainstreaming“

https://www.youtube.com/watch?v=B1U_sXZtIMU

 

600 000 Corona-Tote weltweit

Die Schwäbische Zeitung berichtet von einer Großzahl an Coronat-Toten, ohne dass sie diese Zahl ins Verhältnis setzt. Geht es um Panikmache oder worum?

Von 7,8 Milliarden Menschen auf dem Planeten sind durch Covid -19 seither nur 600 000 Menschen gestorben, ein minimaler Anteil gemessen an den Grippetoten, den Herz-Kreislauftoten, den Verkehrstoten, den Hungertoten der letzten Jahre. Haben wir dafür einen Lockdown ausgerufen und zahllose Existenzen vernichtet? Haben wir dafür unsere Kinder eingesperrt, unsere Schüler ins Homeschooling geschickt, ihnen ihr Recht auf Bildung vorenthalten? Mussten dafür tausende von Greisen in ihrer Sterbestunde auf den Beistand ihrer Familie verzichten? Mussten wir dafür auf religiöse Rituale in den Gemeinden verzichten? Mussten wir uns hinter Masken vermummen, weil wir plötzlich zu Bedrohern  geworden sind?

Mir bleibt verborgen, warum eine demokratische Gesellschaft sich klaglos ihrer grundgesetzlichen Freiheitsrechte berauben lässt, sich un-hinterfragt einem Corona-Dogma beugt, obwohl alle statistischen Zahlen seit vielen Wochen Entwarnung zeigen. Ebenso unverständlich erscheint mir, warum Frau Merkel am 20. März kein nationales Freudenfest ausgerufen hat, als der Ansteckungswert bereits unter 1 war. Stattdessen verordnete sie drei Tage später einen allgemeinen Lockdown, der unsere Wirtschaft seither in den Abgrund reißt.

Will die Schwäbische Zeitung mit o.g. Artikel Panik schüren? Darf die Panik unter keinen Umständen enden? Auch wenn unsere Regierung statistischen Aussagen keinen Wert beimisst, so sollte sie sich wenigstens auf Experten verlassen, die Zahlen zu deuten vermögen.

Bärbel Fischer
Leutkirch – Stadt

Einstellungskriterium Abtreibung?

Gibt es ausreichend Ärzte im Land, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten? Daran hegt das Stuttgarter Staatsministerium zunehmend Zweifel. Staatssekretärin im Sozialministerium Bärbl Mielich (Grüne) liebäugelt daher mit einer konkreten Maßnahme: Die Bereitschaft dazu, Abtreibungen vorzunehmen, könnte ein Einstellungskriterium für Ärzte an  den Universitätskliniken im Südwesten werden – so berichtete die Schwäbische Zeitung am 10. Juli 2020

 

Leserbrief:  

„Einstellungskriterium Abtreibung“, 10. Juli 2020

 

Eine grüne Regierungspartei, die sich angeblich  f ü r  das Leben einsetzt, sich gegen Tierquälerei, Massentierhaltung und Pflanzensterben engagiert, scheut sich nicht, von Ärzten zu fordern, Menschenleben vorzeitig zu beenden. 

Genauso, wie sich nach § 240 Strafgesetzbuch der Nötigung strafbar macht, wer Schwangere zur Abtreibung zwingt, macht sich strafbar, wer Ärzte zu Abtreibungen verpflichtet. Es drohen mehrjährige Haftstrafen. Das sollten sich die Grünen mal vor Augen halten. 
Zum Glück widersetzen sich noch biogrüne CDU-Leute in der Landesregierung, welche diese menschenverachtende Schizophrenie nicht mittragen. Lebensschutz muss auch für Menschenkinder gelten. Ärzte sind ihrem Gewissen verpflichtet und müssen dies ohne berufliche Nachteile bleiben dürfen.
Sollten die Unikliniken die widerrechtlichen Forderungen der Grün*innen dennoch umsetzen, so mutiert unsere vielbeschworene  „Europäische Wertegemeinschaft“ zu einer  abscheulichen Farce.
 
Bärbel Fischer

 

Nachtrag:

Am 11. Juli 2020 lesen wir: Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) distanziert sich von Abtreibungsvorstoß. „Mit  großem Ärger“ habe sie gelesen, dass Frau Mielich erkläre, die Landesregierung prüfe diesen Schritt. …“ Ich distanziere mich davon in aller Form“, so Bauer.

Nachtrag 2:

Mich irritiert, warum sich zu diesem Vorfall die Diözese nicht zu Wort meldet. Darum habe ich Herrn Bischof Dr. Gebhard Fürst um eine Erklärung gebeten, denn es erstaunt schon, dass die kath. Kirche einen solchen Affront ignoriert.

ELTERNINITIATIVE. FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Den 15. Juli 2020

Sehr geehrter Herr Bischof Gebhard Fürst,

den Print-oder TV-Medien konnten Sie den Vorstoß von Frau Mielich ( die Grünen) aus der  Landesregierung entnehmen, dass die Dame forderte, die Bereitschaft, Abtreibungen zum Einstellungskriterium für Ärzte an den Uni-Kliniken zu machen. Ihr war ein Dorn im Auge, dass es im Land BW mehrere Landkreise gibt, in denen sich kein Arzt dazu bereit erklärt.

Dem Pressedienst der ev. Kirche erklärte MP Kretschmann seine Absage für einen solchen Vorschlag. Was mich sehr verwundert ist, dass ich keinerlei Kommentar dazu aus Ihrem Haus vernahm. Vielleicht hat die Schwäbische Zeitung nicht darüber berichtet, vielleicht aber haben Sie sich gar nicht damit befasst, bzw. vorgezogen, sich nicht zu äußern, was ich allerdings sehr bedauern würde. „DU SOLLST NICHT TÖTEN“- ist das nicht ein biblisches Menschheitsgebot? 

  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, Freude darüber auszudrücken, dass sich noch die Mehrheit der Ärzte dem Leben und nicht dem Tod verschreiben?
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit, gewesen zu unterstreichen, dass unsere Gesellschaft ihr Fortbestehen von Lebenden und nicht von Toten erhofft? 
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, die Grünen daran zu erinnern, dass sie nur vorgeben, Leben zu schützen, wenn sie Abtreibungen befürworten.
  • Wäre das nicht d i e  Gelegenheit gewesen, den Staat an seine Pflicht zu erinnern, für ein   generatives Gleichgewicht zu sorgen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Sehr geehrter Herr Bischof, all das unterblieb, zumindest konnten wir in der Presse von keiner diözesanen Intervention lesen.

Dass Frau WissenschaftsministerinTheresia Bauer und Herr MP Winfried Kretschmann dem Ansinnen von Frau Mielich eine eindeutige Absage erteilten, ehrt sie. Überlassen wir es inzwischen den Politikern, wie sie Gottes Gebot einerseits und die Gewissensfreiheit der Ärzte andererseits  interpretieren?

Jedenfalls halten wir Eltern von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT das kirchliche Schweigen in dieser Angelegenheit für beschämend. Es ist für uns so, als hätte die Kirche uns im Stich gelassen. Denn für uns ist es von eminenter Bedeutung, wie die Kirche zu Familie, Nachwuchs und LEBEN steht. Noch weigere ich mich anzunehmen, dass die Kirche ihr Fähnlein in den politischen Wind hängt. Für eine Erklärung wären wir Ihnen dankbar.

Mit nachdenklichen Grüßen

Bärbel Fischer                                                                                                                     i. A. der  ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Geheuchelter Lebensschutz

Die Absicht der Regierung, anlässlich er ausgerufenen Corona-Pandemie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2,2 )  v o r  das Grundrecht auf die unantastbare Würde  j e d e s  Menschen zu stellen, kann nur Heuchelei sein, solange sie achselzuckend zusieht, wie jährlich in Deutschland mehr als 100 000 gezeugte Kinder aus dem Mutterleib abgetrieben werden. Die „christlichen Grundwerte“ pausenlos auf den Lippen verstößt sie nicht nur gegen diese, sondern auch gegen ihre staatstragende Pflicht, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, damit zukünftig der Generationenvertrag zwischen JUNG und ALT funktioniert. Schon weiß man nicht, wie die Renten der Babyboomer in 5 Jahren finanziert werden sollen, weil  sich seit 1965 die Geburtenzahl halbiert hat.

Herr Eugen Abler greift auf „Klartext Abler“ dieses Thema auf und mahnt wie ein Prophet, das gottlose Treiben zu beenden.