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„Unsicherheit überschattet Ferienbeginn“                                                                 Schwäbische Zeitung, 30. Juli 2020                          

Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart

Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.

Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine  Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.

Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben. 

Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.

Bärbel Fischer

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Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:

Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020 

Sehr geehrte Frau Fischer, 

für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen. 

Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden. 

Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken. 

Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen. 

Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen. 

Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden. 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können. 

Mit freundlichen Grüßen 

lngrid Schmid 

 

Ein Gedanke zu „Propaganda

  1. In seinem „Sendbrief zum Dolmetschen“ schrieb Martin Luther „…man muß die Mutter im Haus, die Kinder auf der Gassen, den gemeinen Mann auf dem Markt drumb fragen und denselbigen auf das Maul sehen, wie sie reden, und darnach dolmetschen“.

    Den „Mann auf dem Markt“ würde er heute wohl noch finden, aber die Mutter würde er vergebens im Haus suchen; sie muss außer Haus arbeiten, wenn sie denn überhaupt ein Haus hat. Denn die große Mehrzahl der Familien kann oder will sich kein Haus mehr leisten; das Wort „Elternhaus“ wird bald verschwunden sein.
    Vor allem aber würde der Reformator keine „Kinder auf der Gassen“ mehr finden. Noch in den fünfziger Jahren gehörte die Straße am späten Nachmittag und in den Ferien den ganzen Tag über den Kindern; Jungs spielten Völkerball oder Schlagball, Mädchen hüpften Seil, beide versuchten das Kunststück, zwei oder gar drei Bälle in Folge an die Wand zu werfen und wieder aufzufangen, ohne dass ein Ball zu Boden fiel. Heute gehört die Straße den Fahrzeugen; und fehlen diese, so wirken „die Gassen“ wie ausgestorben. Man gehe an einem Nachmittag im November, wenn die Sonne nur noch fahl scheint, durch eine Straße einer Wohnsiedlung: Man meint, in einer Totenstadt zu sein.

    Nur noch in den Kitas und vielleicht noch auf den Schulhöfen sind die Kinder unter Ihresgleichen, wenn auch permanent unter Aufsicht. Soll nun wegen der Corona-Geschichte ihnen auch dieses letzte Refugium genommen werden? Sollen sie auf Abstand gehalten und in Angst versetzt werden? Soll das Kinderlachen unter der Maske ersterben? Und das alles, weil irgendeiner der zahllosen Wissenschaftler den vagen Verdacht geäußert hat, Kinder könnten, wenn auch selbst vom Virus kaum behelligt, dieses vielleicht, vielleicht an irgendwen weitergeben? Kommt denn niemand auf die naheliegende Idee, dass dann der Irgendwer gefälligst auf sich selbst aufpassen kann?

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