Die Politik beschädigt die Gesundheit unserer Kinder

Der ehem. Rechtsanwalt, Jugendrichter und Familienrechtler Hans-Christian PRESTIEN ist damit bekannt geworden, dass er 1980 das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern für ihre Kinder durchgesetzt hat. Um die Lage der Kinder in der gegenwärtigen „Pandemie“ zu erörtern, wurde er  erneut in den Corona-Ausschuss geladen, wo er seine Sicht auf die fatalen Folgen der staatlichen Coronamaßnahmen für die junge Generation ausbreitete. In der  48. Sitzung des Ausschusses erläuterte er von  Minute 31:11 bis 1:10:38, wie die Corona-Maßnahmen ( z.B. Testungen, Maskenpflicht  etc. ) gegen mehrere nationale und internationale Gesetze zum Schutz von Kindern verstoßen und das Kindeswohl physisch und psychisch beeinträchtigen. Gleichzeitig gibt er Ratschläge, wie sich die Verantwortlichen dagegen zur Wehr setzen können.

Siehe: https://corona-ausschuss.de/sitzungen/

WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG

Herr Prestien gibt Auskunft über dringend notwendige Kinderschutzverfahren, die jedermann anstrengen kann, der das Leid der Kinder nicht mehr mit ansehen kann.

Familien empfinden Lockdown als große und unnötige Belastung

In ihrem Newsletter vom 31. 03. 2021 weist Frau Hedwig von Beverfoerde auf  die Ergebnisse einer Umfrage zu den staatlichen Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise im Hinblick auf Familien hin.

Sehr geehrte Familien,

diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: DemoFürAlle hat 2435 Bürger befragt, wie sie mit ihrer Familie die staatlichen Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise erleben. Dabei empfindet eine deutliche Mehrheit die Corona-Zeit als negativ, die nicht endenden Lockdowns sowie die Kontaktbeschränkungen als unnötige Belastung für die gesamte Familie.

Eine klare Mehrheit ist zudem gegen die Schulschließungen. Die Maskenpflicht für Kinder während des Schulunterrichts wird von der überwältigenden Mehrheit der Befragten abgelehnt. Mehr als die Hälfte lehnt die Pflicht zum Tragen einer Maske in der Schule generell ab.

Auch der Umgang der Bundesregierung mit den Bedürfnissen der Familie in der Corona-Krise wird mehrheitlich negativ bewertet. Die Ergebnisse unserer Umfrage sind ein energischer Appell an die Politik, das Leben der Familien nicht noch länger einzuschränken. Andernfalls wird dies dramatische Folgen für die gesamte Gesellschaft haben.

Hier haben wir die Ergebnisse unserer Umfrage im Detail für Sie aufgearbeitet.

Außerdem empfehle ich Ihnen unser Online-Symposium »Heikle Beziehungen: Sexualpädagogik und Kindesmissbrauch«, für das Sie sich  hier anmelden können: Am Samstag, den 17. April, von 14 bis 20 Uhr senden wir im Livestream vier hochkarätige wissenschaftliche Vorträge über „emanzipatorische Sexualpädagogik“, Missbrauchsprävention, Täterstrategien und die gefährlichen Folgen für Kinder. (Hier zum Programm.)

Zu guter Letzt darf ich Ihnen die dritte Folge unseres Podcasts „Familie & Gedöns“ ans Herz legen: Unsere Moderatoren sprechen über die „Transkinder“-Radiogeschichte des WDR, die SPD-Pläne für die „Stiftung Gleichstellung“ und zur Änderung des Abstammungsrechts.

Zudem klären sie, was es mit „Drag Queen Story Hours“ auf sich hat und warum Eltern aufpassen sollten, was ihre Kinder im Netz so treiben. Hören Sie rein auf YouTube, Spotify, iTunes oder Google Podcasts und empfehlen Sie unseren Podcast bitte Ihren Freunden und Bekannten.

Ich wünsche Ihnen gesegnete Kar- und Ostertage!

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

 

Propaganda

„Unsicherheit überschattet Ferienbeginn“                                                                 Schwäbische Zeitung, 30. Juli 2020                          

Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart

Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.

Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine  Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.

Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben. 

Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.

Bärbel Fischer

…………………………….

Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:

Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020 

Sehr geehrte Frau Fischer, 

für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen. 

Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden. 

Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken. 

Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen. 

Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen. 

Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden. 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können. 

Mit freundlichen Grüßen 

lngrid Schmid