Aufruf: FOCUS Nr. 20 / 15 kaufen!

Die neue Ausgabe des „Focus“ (im Handel seit  9.5.) nimmt den aktuellen Kita-Streik zum Anlass, sich in der Titelgeschichte ( siehe Anlage ) mit der Benachteiligung der Eltern auch unabhängig vom Kita-Streik zu beschäftigen. Bemerkenswert ist, dass dabei auch eine Honorierung der elterlichen Kinderbetreuung diskutiert wird, die den Eltern mehr Wahlfreiheit geben würde, statt nur auf Kinderkrippen angewiesen zu sein.

Für ein „Leitmedium“ wie den „Focus“ ist es mutig, gegen den „Mainstream“ in den Medien, der von Bundesregierung und  allen Bundestagsparteien gestützt wird, für die Rechte von Eltern einzutreten. Wir sollten das nach Kräften unterstützen.
Erfahrungsgemäß hat die Titelgeschichte einer Zeitschrift wesentlichen Einfluss auf die Verkaufszahlen im offenen Verkauf. Der Erfolg eines Beitrags bestimmt damit mit, ob das Thema auch später von der Redaktion wieder aufgegriffen wird. Durch den Kauf des Magazins können wir letztlich auch die künftige Berichterstattung beeinflussen. Das kommt dann dem Anliegen des Bündnisses automatisch zugute.

Der renommierte Experte Dr. Johannes Resch wurde kürzlich als Vertreter des Verbands Familienarbeit e.V. von der Redaktion des Focus angerufen und brachte das Erziehungsgehalt ins Gespräch.

Meine Anregung: Möglichst viele unserer Leser sollten in Leserbriefen (unter: leserbriefe@focus-magazin.de ) auf den Beitrag reagieren.

Es können auch Kommentare direkt im Internet abgegeben werden
(unter dem Beitrag mit dem Link: http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html ).

Außerdem kann ein Video zu diesem Beitrag angesehen werden unter:
http://www.focus.de/politik/focus-titel-wie-viel-sind-uns-die-familien-uns-wert_id_4670983.html
Familien haben in unserer Gesellschaft nur eine sehr schwache Lobby, zu der auch die ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  zählt. Hier haben wir die Möglichkeit, direkt auf ein führendes Magazin Einfluss zu nehmen.

Ich halte es für wichtig und weiterführend, wenn auf den Focus-Beitrag möglichst rasch auf breiter Basis hingewiesen wird, so dass diese Focus-Ausgabe möglichst oft gekauft und darauf reagiert wird.

Bärbel Fischer

Empört euch! Wehrt euch!

Mit eindringlichen Grußworten  an die Teilnehmer der DEMO für ALLE in Stuttgart mahnten der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin Dr. Christian Spaemann und der  Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Dr. Horst Schetelig, sich gegen die Entrechtung der Eltern und die verantwortungslose Schulpolitik nicht nur in Baden-Württemberg zu wehren.

https://demofueralle.files.wordpress.com/2015/03/christian-spaemann.pdf

https://demofueralle.files.wordpress.com/2015/03/horst-schetelig.pdf

https://demofueralle.wordpress.com/2015/03/23/reden-und-grusworte-der-demo-fur-alle-am-21-marz-in-stuttgart/

 

Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss von Sinnen sein!

OFFENER  BRIEF – zur Verbreitung empfohlen! 

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Altpeter,

über das Internet erfuhr ich durch Zufall von den Plänen der Landesregierung, einen  „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte in BW“ durchzusetzen. Sie wollen also Baden-Württemberg allen Ernstes, und ohne Auftrag der Bürger zum „Vorreiter für Offenheit und Vielfalt“ machen? Als Ländle-Bürgerin habe ich Ihren Plan sehr genau gelesen. Und ich bin als Mutter und Großmutter entsetzt und als Demokratin tief verletzt. Wohin sind wir geraten? In ein rotgrünes Gruselkabinett? Ich wiegte mich bisher in der Gewissheit, dass wir durch unser demokratisches Grundgesetz vor Anmaßungen dieser Art geschützt sind. Jetzt stelle ich fest, dass wir Bürger heutzutage sogar schon wieder darum kämpfen müssen, dass unsere Rechte als Bürger, als Eltern, als Lehrer, als Schüler von unserer Regierung überhaupt noch wahrgenommen werden.

Sie definieren ohne irgendeine demokratische Legitimation, welches Rollenbild „veraltet“ und deshalb aufzubrechen sei. Sie implementieren ohne  die Zustimmung der Bürger die Forderungen einer queeren Minderheit in unser Gemeinwesen. Das wirkt sich auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens aus bis hin zur Überarbeitung von Schulbüchern, zu Kontroll-und Bestrafungsmechanismen. Sind wir auf dem Weg in ein neues Stasi-Zeitalter? Sie verlangen ohne irgendeine demokratische Legitimation, dass ein Menschenbild im LSTBTTIQ-Regenbogen künftig von allen Bürgern, einschließlich ihrer Kinder zu akzeptieren sei. Damit überschreiten Sie Ihre Kompetenz auf unerträgliche Weise.

Auch wenn Sie sich auf die Vorgaben der WHO berufen – auch sie ist nicht legitimiert, den Menschen ihre Werteskala vorzuschreiben, genauso wenig wie die EU.

Ehrlich, ich fühle mich versetzt in die Zeit des Nationalsozialismus, wo den Menschen vorgeschrieben wurde, was als akzeptabel oder inakzeptabel zu gelten hatte. Genau diese ideologischen Verirrungen wollten die Schöpfer unseres Grundgesetzes für alle Zeiten verhindern. Deshalb übertrugen sie den Elternhäusern und der Schule die hoheitliche Aufgabe, ihre Kinder zu kreativen, für das Gemeinwohl verantwortlichen Staatsbürgern zu erziehen. Von einer LSBTTIQ-Gesellschaft kann sich der Staat keinen Nachwuchs erhoffen. Vielmehr werden diese Zeitgenossen ganz und gar auf die von Eltern gezeugten Kinder angewiesen sein. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie nicht vielmehr Ihr Augenmerk auf die Diskriminierungen werfen, unter denen Familien in unserem Land seit Jahrzehnten leiden. Diese scheinen Sie nicht im Mindesten zu interessieren.

So grenzt es an Schwachsinn, was die Landesregierung mit ihren Umerziehungsmaßnahmen bewerkstelligen will. Wir können nicht von LSBTTIQ-Akzeptanz leben, wir brauchen Kinder aus intakten, wertorientierten Elternhäusern, die sich in der Schule auf ihre künftige Rolle als staatstragende Bürger vorbereiten.

Als Bürgerin dieses Bundeslandes und als deutsche Staatsbürgerin fordere ich Sie auf, von Ihren staatsschädigenden Plänen Abstand zu nehmen, um unser Land nicht in den gesellschaftlichen, demografischen und wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Am Ende  sorgt eine winzige Minderheit für eine maximale Katastrophe.

Ich frage mich, wer wirklich rechtsaußen agiert, die Menschen, die ihre verbrieften demokratischen Rechte einfordern oder eine Regierung, die sich erdreistet, ihre krude, undemokratische Gesinnung per Gesetz durchzusetzen.

Wer jetzt noch rot-grün wählt, muss wirklich von Sinnen sein!

In der Hoffnung, dass diese Zeilen Sie zum Nachdenken bewegen, grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

Hier die Links zum Aktionsplan für Akzeptanz und  gleiche Rechte  aus dem Sozialministerium Stuttgart:

http://frau2000plus.net/wp-content/uploads/2015/03/Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_grün.pdf

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_gelb.pdf zuzugreifen

Klicke, um auf Übersicht_Maßnahmen+Bewertungen_nach-Beiratssitzung_rot.pdf zuzugreifen

 

Eltern klagen über www.elternklagen.de

Auf der Homepage der Erzdiözese Freiburg finden Sie ein Audio-Kurzinterview    ( 4:09 min ) mit Georg Zimmermann, dem Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken im Landesverband Baden-Württemberg, zur bundesweiten Aktion ELTERNKLAGEN,  www.elternklagen.de gemeinsam mit dem Deutschen Familienverband DFV. Zimmermann erläutert die Gründe und die überfällige Notwendigkeit der Aktion.

http://www.ebfr.de/html/audio_und_video.html?t=524003df8758d93972936ad02aaae667&tto=5f3f920c&

Machen Sie mit!                                                                                                          Verhelfen Sie der Aktion zum  Erfolg!                                                                      Informieren Sie andere Familien!

Aus der  SWR-Mediathek:

http://swrmediathek.de/player.htm?show=a1253f00-b2f2-11e4-983e-0026b975f2e6

Dazu auch im FOCUS:

http://www.focus.de/magazin/archiv/sozialbeitraege-familien-sollen-nicht-doppelt-zahlen_id_4456582.html

 

 

 

 

 

Tarabella-Umerziehungsprogramm stoppen

Tarabella-Umerziehungsprogramm stoppen
Jetzt E-Mail-Protest an EU-Abgeordnete senden
am 9. und 10. März werden die Abgeordneten über die „Tarabella-Entschließung“ im EU-Parlament beraten und abstimmen. Darin wird erneut ein EU-weites „Menschenrecht auf Abtreibung“ gefordert, und dies obwohl das EU-Parlament bereits Ende 2013 eindeutig festgestellt hat, dass dies nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union fällt.Aber damit nicht genug. Neben einigen durchaus wichtigen Maßnahmen ist das Papier durchzogen von Forderungen, die tief in das Familien- und Privatleben der Menschen eingreifen. So werden Männer und Frauen dazu aufgefordert, ihre „beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen ausgewogener“ aufzuteilen. Statt „sich nur um Haushalt und Kinder zu kümmern“ oder halbtags zu arbeiten, sollen Frauen in „typischen Männerdomänen“ Vollzeit arbeiten. Damit Eltern „gebührend zum Wachstum in Europa beitragen können“, sollen deren „Kinder ganztätig betreut werden“, heißt es in der Begründung des Berichtes. „Geschlechtsspezifische Stereotypen“ (sprich die Vorstellung, daß der Mann ein Mann und die Frau eine Frau ist und sie sich auch so verhalten) müssen bekämpft und schließlich überwunden werden – alles im Namen der Gleichstellung von Mann und Frau im Sinne des Gender Mainstreaming.

Diese Forderungen stellen einen gravierenden Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip dar. Sie fallen weder in die Zuständigkeit der EU noch in die der nationalen Parlamente. Wie Familien ihren Alltag und ihr Leben gestalten, ist allein deren Privatangelegenheit. Der Tarabella-Bericht forciert einenUmerziehungsprozeß von Mensch und Gesellschaft und setzt sich über EU-Recht ebenso wie über nationales Recht dreist hinweg.

Wenn Sie diese Umerziehungspolitik und ein „Menschenrecht auf Abtreibung“ verhindern wollen, dann schicken Sie Ihren Protest – am besten in Form von persönlichen Mails (gern auch unter Zuhilfenahme unserer Beispielmail) – an die deutschsprachigen Europa-Parlamentarier und fordern Sie sie auf, den Entschließungsentwurf A8-0015/2015 bei der Abstimmung am 10. März 2015 abzulehnen.

Mit einem Klick zu allen E-Mail-Adressen der deutschsprachigen MdEPs.

Besonders wirkungsvoll sind sachlich-freundliche Anrufe in den Abgeordnetenbüros. Eine Übersicht aller Telefonnummern finden Sie hier.

Wenn Ihnen die Zeit für all dies fehlt, Sie aber trotzdem protestieren wollen, dann unterschreiben Sie bitte mit nur einem Klick unsere Sammelpetition gegen den Tarabella-Bericht: Jetzt unterzeichnen.

Mit großem Dank und herzlichen Grüßen, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

PS: Hier finden Sie den Tarabella-Bericht in der amtlichen deutschen Übersetzung.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie u.a. hier.

Bitte unterstützen Sie diese wichtige Aktion für das Leben und die Freiheit auch mit einer kleinen Spende direkt hier oder per PayPal:

Herzlichen Dank!

Initiative Familienschutz., Büro Berlin- Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin,Tel. 0 30/88 62 68 96, Fax. 0 30/34 70 62 64,
Spende
nkonto Nr. 660 315 03 77 Berliner Sparkasse BLZ 100 500 00
www.familien-schutz.de

Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit

Bündnis fordert Gleichberechtigung aller Eltern

Parteien sollen Stellung nehmen

Das Bündnis „Rettet die Familie“, ein Zusammenschluss verschiedener Elternverbände und engagierter Einzelpersonen, hat insgesamt 12 deutschen Parteien ein „Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit“ (siehe Anhang) übersandt und um Stellungnahmen zu fünf konkreten Forderungen gebeten.

Im Fokus steht einmal, dass die elterliche Erziehungsarbeit gegenüber Erwerbsarbeit grundsätzlich unterbewertet ist, obwohl allein durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Erwerbstätige eine Rente erhalten und Alte gepflegt werden können und dass Innovations- und Wirtschaftskraft erhalten bleiben.

Zum Zweiten wird gefordert, dass der Staat die Eltern bei der Art der Kindererziehung nicht bevormunden darf, wie er das gegenwärtig durch Elterngeldgesetz und einseitige finanzielle Förderung der Krippenbetreuung tut. – Wer ein Kind länger als ein Jahr selbst betreut und deshalb auf Erwerbstätigkeit verzichtet, erhält bei einem Folgekind nur noch den Mindestbetrag an Elterngeld. Hier wird Elternliebe bestraft. – Die Betreuung eines Kindes in einer Krippe wird vom Staat mit mindestens 1000 € monatlich unterstützt. Wer sein/ihr Kind selbst betreut, wird mit 150 € abgespeist.

Diese extrem unterschiedliche Behandlung der Kindererziehung stellt nach Auffassung des Bündnisses eine schwere Diskriminierung aller Eltern dar, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Das Bündnis hält das für grundgesetzwidrig und sieht einen Widerspruch zu allen bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Autonomie.

Das Bündnis „Rettet die Familie“ fordert nicht nur die Parteien zur Stellungnahme auf, sondern möchte darüber hinaus eine breite Diskussion auf gesellschaftlicher Ebene und in allen Medien in Gang setzen.

http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Aktionsprogramm%20Buendnis%282%29.pdf

 

Mach mit! Wehre dich!

Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt.

Das muss beendet werden!

http://elternklagen.de

 

 

 

 

Wir jammern nicht – wir klagen

 

Vierzehn Jahre ohne politische Konsequenz:

Grundgesetz Marcito(Berlin). Ein 2001 verkündetes, wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.

„Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Das werden wir nicht länger hinnehmen!“, betont FDK-Präsident Stefan Becker. „Mit unserer Kampagne machen wir mobil gegen politische Ignoranz und verhelfen Familien zu mehr Gerechtigkeit!.“ DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh kritisiert: „Es ist dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht – auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neuregelung setzt Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber 2001 aufgefordert, den generativen Beitrag von Eltern anzuerkennen und die bestehende Benachteiligung von erziehenden Versicherten auszuräumen. Es gebot dem Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Das ist bis heute nicht geschehen. „Bei dem ab 2015 aufzubauenden kapitalgedeckten Vorsorgefonds wird stattdessen die Kindererziehung als generativer Beitrag erneut ignoriert. Das ist ein Skandal!“, betont Zeh. Und auch der unwesentlich höhere Beitrag für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet nicht wie geboten die Familien, sondern soll künftige Beitragsanhebungen abfedern.

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht. Mehr Informationen finden Sie unter www.elternklagen.de

Deutscher Familienverband e.V. • Bundesgeschäftsstelle • Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Luisenstr. 48 • 12345 Berlin • Tel: 030 – 30 88 29 65
presse@deutscher-familienverband.de

EllaOne rezeptfrei auf europäischen Nachttischen / Petition

Stellungnahme des Arbeitskreises „Ethik in der Medizin“ der Christdemokraten für das Leben zur Rezeptfreiheit von „EllaOne“

 

Nordwalde b. Münster, den 8.1.2015

„Ein viele Millionen Euro teures , nachträgliches Weihnachtsgeschenk hat die EU-Kommission gestern dem Produzenten der Pille danach „EllaOne“ beschert.
Dort dürften gestern die Champagnerkorken kräftig geknallt habe, als veröffentlicht wurde, dass die EU-Kommission das von HRA Pharma entwickelte hoch dosierte Hormonpräparat zum rezeptfreien Verkauf durch Apotheken und online Apotheken europaweit freigegeben habe. Was sich für den Schutz der Gesundheit von Frauen und für den Embryonenschutz als Tragödie erweisen wird, eröffnet dem alleinigen europäischen Produzenten und Weltmarktführer beste neue Wachstumsperspektiven.
Die überaus positive Resonanz, die diese Freigabe sofort in den Medien findet, ist angesichts einer ansonsten so Pharma- und gesundheitskritischen Öffentlichkeit, mehr als erstaunlich und sogar besorgniserregend. Denn während seitens der EU streng darauf geachtet wird, dass auf jeder Zigarettenschachtel auf die Lebensrisiken des Rauchens erinnert wird und auch ansonsten der Verbraucherschutz und die Gesundheitsvorsorge höchste staatliche Priorität genießen, wird ausgerechnet bei einem Hormonpräparat dieser hohen Wirkungsstufe der gesundheitliche Schutz der Frauen völlig ausgeblendet.
Dabei ist das vom Monopolisten HRA Pharma entwickelte und inzwischen weltweit vertriebene Präparat erst seit 2009 auf dem Markt. Das Mittel, das bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft mit fast hundertprozentiger Wirksamkeit verhindern soll, kann diesen erstaunlich hohen Wirkungsgrad nur erreichen, in dem es sowohl die Ovulation als auch die erfolgreiche Nidation hemmen kann. Als chemisches Präparat weist der Hauptwirkstoff Ulipristalacetat (UPA) zudem eine sehr weitgehende Verwandtschaft zu der bereits langjährig im gleichen Unternehmen entwickelten Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) auf. Dieses aus den gleichen Entwicklungslabors stammende, weltweit häufigst eingesetzte pharmakologische Abtreibungsmittel wird zudem schon seit Jahren z.B.in China und Russland auch rücksichtslos mit seiner extremen Belastungen als gängige „Pille danach“ eingesetzt. In internationalen früheren Veröffentlichungen haben die ellaOne® vertreibenden Firmen Watson- und HRA-Pharma sogar ihrerseits eindeutige positive Äußerungen zur nidationshemmenden, d.h. frühabtreibenden Wirkung von UPA gemacht. Dies trifft ebenso auch auf einzelne, uns vorliegende frühere Stellungnahmen anderer ärztlicher und pharmakologischer Befürworter der „Pille danach“ zu.
„EllaOne“ ist keinesfalls ein harmloses, sicher wirkendes „Notfall-Medikament zur Nachverhütung“, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und beendet früh das Leben des möglicherweise schon entstandenen Embryos. Dies geschieht durch die sehr hohe Hormondosis, die etwa der Größenordnung der gesamten Monatspackung üblicher Verhütungspillen entspricht. Erst im Juli 2014 zahlte der Pharmakonzern Bayer in den USA betroffenen Frauen, die entsprechende Antibabypillen des Konzerns eingenommen hatten, in einem Vergleich 1,8 Milliarden $ Schadensersatz. Dort ging es um die Gesundheitsbelastungen und -Risiken und um mögliche Todesfälle durch zwei Antibabypillen (Yaz und Yasmin). 8900 Klägerinnen hatten u.a. gegen Bayer geklagt, weil das Thromboserisiko der Pillen nachgewiesen wurde. Ähnlich verhielt es sich z.B. mit einer anderen Antibabypille in Frankreich. Dies läßt bereits die gefährliche Belastungssituation durch Hormonpräparate für Frauen deutlich erkennbar werden.
Die CDL und andere Lebensschutz- und Bioethik-Organisationen haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die wenigen bisher vorliegenden Studien keine Langzeitwirkungen dokumentieren und dass sie nahezu ausschließlich von starken Befürwortern beziehungsweise, nicht von neutralen, interessenunabhängigen Studienverfassern erstellt worden sind. Während normalerweise wissenschaftliche Studien bei denen wirtschaftliche Interessenverquickungen zwischen Pharmaindustrie und medizinischen Wissenschaftlern dokumentiert werden, und entsprechendes Sponsorenschaften kritisch hinterfragt werden, sind hier in der öffentlichen Diskussion weitestgehend alle ethischen und medizinischen Bedenken zurückgestellt worden, um die „Pille danach“ möglichst als unproblematisch und unbedenklich darstellen zu können.
Erfreulicherweise gehörte Deutschland bei der nun erfolgten EU-Kommissionsentscheidung zu denen sieben Ländern, die im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes gegen eine völlige Rezeptfreigabe votiert haben. Dies ist sicherlich auch ein Verdienst des jetzigen Gesundheitsministers Gröhe. Denn ohne eine Beibehaltung der Rezeptpflicht, so war schon bisher erfreulicherweise auch aus seinem Haus zu hören, fehlt jede Möglichkeit von fachkundiger ärztlicher Beratung für die betroffene Frau. Vielfach würde sie die belastend hohe Hormondosis sogar sonst auch noch vergeblich und zu häufig einnehmen.
Es ist aufgrund der beobachtbaren Erfahrungen in anderen Ländern mit Rezeptfreiheit zu befürchten, dass zukünftig bald sehr viel mehr Frauen als bisher von ihren Partnern gedrängt werden, diese für Männer praktische und bequemste Lösung als Mittel der Wahl zur Verhinderung oder frühen Beendigung der Schwangerschaft häufiger einzunehmen. Schon im Dezember ließ der Hersteller HRA Pharma verlauten, dass sie nun gezielt die Apotheker auf die Freigabe vorbereiten wollen und in Deutschland, unterstützt durch ein externes Vertriebs-Team des Ulmer Pharmadienstleisters MARVECS ihr Monopolprodukt der „Pille danach“ nun auch in Deutschland zum kommerziellen Erfolgsschlager machen wollen.
Wir appellieren daher dringend an Gesundheitsminister Gröhe und seine Staatssekretärin Fischbach, ihr Augenmerk nun verstärkt auf die wenigen interessenneutralen Studien zur „EllaOne“ zu richten, und sich weiterhin dem Votum der Bundesärztekammer anzuschließen, das in Deutschland die Beibehaltung der Rezeptpflicht dringend gefordert hat. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere europäische Länder die Rezeptfreiheit im Interesse der Gesundheitsfürsorge nicht umsetzen werden und somit ein kritisches Signal an den Weltmarktführer für die „Pille danach“ senden. Vor allem ist dies im Interesse auch der vielen jungen Mädchen und Frauen, die aufgrund der starken medialen Unterstützung und kostenlosen Werbung für „ellaOne“ inzwischen den Eindruck gewinnen könnten, eine gelegentliche Notfallverhütung durch diese Hormonbombe sei nicht schädlicher als ein alltägliches Schnupfenmittel. Oder soll der Staat vielleicht erst dann eingreifen, wenn, wie in den USA und Frankreich, gefährliche, tödliche Thrombosen bei Frauen Pharma-Unternehmen zur Schadensersatzzahlungen zwingen? Aber vielleicht können sich ja auch einmal unverhofft investigative Journalisten, Alice Schwarzer oder aktive Verbraucherschützer der Frage annehmen, wer hier eigentlich wem die Unbedenklichkeit eines „Hormonhammers“ attestiert, das immerhin sehr erfolgreich den Anspruch erhebt, jede Schwangerschaft in den ersten 5 Tagen nach der möglichen Befruchtung verhindern zu können?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                   Odila Carbanje,                                                                                                                Stellv. Bundesvorsitzende                                                                            Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –

Helfen Sie uns, diese Petition zum Erfolg zu führen, indem Sie Ihre Freunde und Familienangehörigen bitten, ebenfalls zu unterschreiben. Es ist sehr einfach, die Petition mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen. Es genügt, http://www.citizengo.org/de/signit/15425/view anzuklicken. 

Und das Wichtigste: Weiter unten finden Sie einen Beispieltext für eine E-Mail. Wir bitten Sie, diese Mail an so viele Freunde und Bekannte weiterzuleiten, wie nur möglich. 
Vielen herzlichen Dank!

Freiheit und Autonomie für Familien sowie Gleichberechtigung aller Eltern

Das Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de), bestehend aus  16 einzelnen Initiativen, veröffentlicht ihr

 Aktionsprogramm gegen Diskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit  

Die Generationensolidarität zwischen Eltern und Kindern, bestehend aus Kindererziehung und Altersversorgung, ist zerstört. Kinder sind nicht mehr eine Alterssicherung für die Eltern, wie das früher der Fall war sondern zum höchsten Risiko für Familien- und Altersarmut geworden. Die Erziehung von Kindern wandelte sich aufgrund unserer Sozialgesetzgebung von einer Investition in die eigene Alterssicherung zu einer sozialisierten Altersversorgung für die ganze Gesellschaft. Der gesamte Familienlastenausgleich entspricht nur einem Bruchteil des Betrages, der den Familien durch die Vergesellschaftung der Alterssicherung entzogen wurde. Das Ergebnis ist eine mit steigender Kinderzahl wachsende Verarmung der Familien. Die einseitige Belastung von Eltern verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundsätze der Gleichberechtigung, des Schutzes der Familie und gegen das Sozialstaatsgebot.

Die Politik reagierte auf diese Entwicklung mit der Tendenz, den Eltern ein Angebot zur Übernahme der Betreuungsarbeit zu machen (Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und -schulen), um so eine Vollzeit-Erwerbsarbeit für beide Eltern zu ermöglichen. So soll der Verarmungsprozess der Eltern aufgehalten werden.

Diese Strategie reduziert aber gleichzeitig den Spielraum, die Beziehung zu den eigenen Kindern zu festigen und sie nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Die Verringerung der wirtschaftlichen Benachteiligung wird so durch eine Einschränkung der elterlichen Freiheit erkauft. Eltern stehen vor der Wahl zwischen kräftemäßiger Überforderung und Verarmung. Die Kombination ganztägiger Erwerbstätigkeit mit Kindererziehung führt trotz Krippenversorgung immer häufiger zum Burnout. Verzicht auf Erwerbsarbeit zugunsten der Kinder hat dagegen Verarmung im Vergleich zu Kinderlosen zur Folge. Beides fördert Unzufriedenheit und Belastung von Eltern und Kindern. Die staatlichen Eingriffe in die Familien  ignorieren insbesondere die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern zu Gunsten von arbeitsmarktpolitischen Überlegungen.

Die bestehende Einschränkung der Elternrechte und die damit verbundene finanzielle Schieflage schränkt  gleichzeitig die Rechte der Kinder ein. Eltern- und Kindeswohl sind in der Regel nicht trennbar. Die von Wirtschaftskreisen und Trägern von Betreuungseinrichtungen wiederholt aus Eigeninteresse vorgebrachte Behauptung, allein Krippenbetreuung bedeute frühkindliche Bildung und sei deshalb gezielt zu fördern, ist wissenschaftlich nicht haltbar und stellt zudem eine Beleidigung für ganze Elterngenerationen dar. Im Gegensatz dazu führt bei unter drei-jährigen Kindern erst die Bindung zu festen Bezugspersonen – in der Regel den Eltern – zu einem Urvertrauen als Voraussetzung für die Entwicklung  einer stabilen Persönlickeit und späterem Bildungswillen.

Die einseitige finanzielle Begünstigung der Krippenbetreuung von Kleinkindern gegenüber der elterlichen Betreuung drängt immer mehr Eltern, möglichst durchgängig vollerwerbstätig zu sein. Auf Druck von Kreisen der Wirtschaft ist das politisch erwünscht und begünstigte es, – wegen des größeren Arbeitskräfteangebots – die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Folge sind immer mehr prekäre und befristete  Arbeitsverhältnisse, die die Verarmung besonders der Familien fördern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen und nicht von der Krippenförderung profitieren. Bei voll erwerbstätigen Eltern führte das dagegen zu zunehmender Überbelastung mit immer häufigerem Burn-out, wie die Statistik der Krankenkassen zeigt. Beides widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot nach Art. 3 GG und dem Schutz der Familie nach Art. 6 GG.

Vor dem Hintergrund dieser gesellschaftlichen Situation stellen wir folgende Forderungen:

  • Wir fordern eine angemessene Gegenleistung für die Erziehung der nachwachsenden Generation, weil allein Eltern durch Kindererziehung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Angehörigen ihrer eigenen Generation im Alter versorgt werden.
  • Wir fordern die  Gleichbehandlung aller Eltern bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Es ist Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen zu regeln. Daher muss die elterliche Erziehungsarbeit finanziell ebenso behandelt werden wie die staatlich organisierte Kinderbetreuung. Bisherige bindende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (1, 2) bestätigen die elterliche Autonomie und Freiheit bei der Wahl der Art der Kinderbetreuung. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls ist ein Eingriff des Staates gerechtfertigt. Die gleichberechtigte Finanzierung der Kinderbetreuung ist keine Kostenfrage, sondern eine Verteilungsfrage.
  • Wir fordern, den aus Steuermitteln für Kindererziehung eingesetzten Geldbetrag den Eltern (oder anderen Sorgeberechtigten) auszuhändigen, damit sie frei über Art, Eintritt und Umfang etwaiger Fremdbetreuung ihrer Kinder entscheiden und diese gegebenenfalls finanzieren können.
  • Wir fordern, dass sich der Umfang der Leistung für Kinderbetreuung am Arbeitsaufwand und damit am Alter und an der Anzahl der Kinder orientiert und nicht am früheren Erwerbseinkommen einer Mutter oder eines Vaters. Leistungen für die Kindererziehung sind nicht als „Verdienstausfallentschädigung“ wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu betrachten und zu behandeln, wie das beim heutigen Elterngeld der Fall ist, sondern als Gegenleistung, vergleichbar einem Lohn. Ein Kind ist kein Schaden, den es zu kompensieren gälte. Wenn Kindererziehung wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt werden, wird sie zusätzlich ideell abgewertet. Die zur Zeit bestehende Einkommensbezogenheit des Elterngeldes benachteiligt Eltern mit zweiten und weiteren Kindern, sowie in Ausbildung befindliche Eltern. Das widerspricht dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes als auch den Artikeln 3 und 6 GG. Dadurch werden Eltern erster und zweiter Klasse geschaffen.
  • Wir fordern in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Autonomie und Freiheit der Eltern. Der Staat hat kein Recht, auf die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie Einfluss zu nehmen. Vielmehr ist es Aufgabe und Recht der Eltern, Erziehungs- und Erwerbsarbeit innerhalb der Familie nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen aufzuteilen. Die Forderung nach „Gleichstellung“ der Geschlechter darf nicht dazu missbraucht werden, Mütter und Väter zu bevormunden, indem eine bestimmte Arbeitsteilung in der Familie vorgeschrieben wird.

Wie bei unseren familien- und elternbezogenen Vorstellungen und Zielen lehnen wir alle mit dem Grundgesetz unvereinbaren Bestrebungen auch in anderen Lebensbereichen ab.

(1) BVerfGE 6, 55, Randnummer 86, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006055.html
(2) BVerfGE 216, 99, 1. Leitsatz und Randnr. 70, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv099216.html