„Herr Doktor, helfen Sie mir zu sterben!“

Gegenwärtig diskutiert man, ob und welchen Lebenswert ein todkranker Mensch noch besitzt.  Ein Großteil unserer Gesellschaft sympathisiert bereits mit dem Gedanken an ein vorzeitiges Lebensende, falls die körperlichen und geistigen Kräfte schwinden. Ist es nicht vernünftiger, seinem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen, als unter Schmerzen noch wochenlang der Familie und der Krankenkasse auf der Tasche zu liegen? Wir wollen doch unserer Familie und der Gesellschaft nicht zur Last fallen!

Was ist geschehen, dass wir etwa seit der Jahrtausendwende die persönliche Selbstbestimmung zum einzigen Kriterium über Leben und Tod erheben? Was ist geschehen, dass wir persönliche Souveränität im Vollbesitz unserer Vernunft mit WÜRDE verwechseln?

  • Wo beginnt und wo endet persönliche Autonomie?
  • Gibt es die absolute, von Mitmenschen völlig unabhängige Souveränität überhaupt, oder ist diese Vorstellung reine Illusion?
  • Waren wir nicht bereits ein Leben lang auf die Begleitung und Unterstützung unserer Mitmenschen angewiesen? Warum sollte das auf der letzten Wegstrecke nicht mehr gelten?
  • Besitzt ein Baby, das vollkommen auf Hilfe und Versorgung seiner Eltern angewiesen ist, keine Würde, keinen Wert?
  • Welche Würde besitzt ein behinderter Mensch, der total auf die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen ist?
  • Verliert ein alter Mensch nach seiner Lebensleistung Würde und Wert, wenn seine körperlichen und geistigen Kräfte nachlassen?

Wie kommt es, dass Euthanasie plötzlich diskutabel geworden ist, dass wir neuerdings wieder zwischen „wertem und unwertem Leben“ unterscheiden? Hat etwa die demographische Entwicklung damit zu tun, weil wir fürchten, auf der letzten Wegstrecke allein gelassen zu werden? Oder geht es eher darum, Kosten zu vermeiden, wenn demnächst die Pflegebedürftigkeit der alten Menschen massiv ansteigt und nicht mehr zu leisten ist? Sorgen wir mit dieser Diskussion  nicht klammheimlich dafür, dass sich die „Ineffektiven“ allmählich selbst aus dem Weg räumen?

Diese Diskussion wird unsere Gesellschaft verändern. 

Im Rückblick: Die Aufweichung des Abtreibungsverbots hatte zur Folge, dass in Deutschland jährlich etwa 100 000 Nachkommen und deren künftige Sippen verschwanden. Heute beklagen wir den „demographischen Wandel“, der in Wahrheit eine demographische Katastrophe ist, und der uns den Titel WELTMEISTER  DES KINDERSCHWUNDS verleiht. Der Wert eines gezeugten Menschen scheint hierzulande gegen Null zu tendieren. Mehrere Eingaben von Parlamentariern im Europaparlament fordern sogar, „Abtreibung als Menschenrecht“ zu deklarieren. Die freiverkäufliche „Pille danach“ tut das Übrige. 

So wenig, wie wir seit Jahren die menschlichen Föten vor Gewalt schützen, so willig werden wir die Gewalt von Greisen gegen sich selbst tolerieren, wenn wir die mediale Diskussion nur lange genug und beharrlich  fortsetzen. Am Ende wird der Tötungsparagraph ebenso aufgeweicht sein wie der Abtreibungsparagraph.

Damit aber hat sich Artikel 1 GG  erledigt. Denn wenn wir nicht mehr willens sind, die Schwächsten in unserer Gesellschaft, ob am Anfang oder am Ende des Lebens, zu schützen und zu stützen, dann haben wir den Anspruch verspielt, ein Rechtsstaat zu sein.

Wir verabscheuen nationalistisches Gedankengut wenn es um Flüchtlinge geht. Erznationalistische Euthanasie aber halten wir paradoxerweise  für akzeptabel.

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

EllaOne rezeptfrei auf europäischen Nachttischen / Petition

Stellungnahme des Arbeitskreises „Ethik in der Medizin“ der Christdemokraten für das Leben zur Rezeptfreiheit von „EllaOne“

 

Nordwalde b. Münster, den 8.1.2015

„Ein viele Millionen Euro teures , nachträgliches Weihnachtsgeschenk hat die EU-Kommission gestern dem Produzenten der Pille danach „EllaOne“ beschert.
Dort dürften gestern die Champagnerkorken kräftig geknallt habe, als veröffentlicht wurde, dass die EU-Kommission das von HRA Pharma entwickelte hoch dosierte Hormonpräparat zum rezeptfreien Verkauf durch Apotheken und online Apotheken europaweit freigegeben habe. Was sich für den Schutz der Gesundheit von Frauen und für den Embryonenschutz als Tragödie erweisen wird, eröffnet dem alleinigen europäischen Produzenten und Weltmarktführer beste neue Wachstumsperspektiven.
Die überaus positive Resonanz, die diese Freigabe sofort in den Medien findet, ist angesichts einer ansonsten so Pharma- und gesundheitskritischen Öffentlichkeit, mehr als erstaunlich und sogar besorgniserregend. Denn während seitens der EU streng darauf geachtet wird, dass auf jeder Zigarettenschachtel auf die Lebensrisiken des Rauchens erinnert wird und auch ansonsten der Verbraucherschutz und die Gesundheitsvorsorge höchste staatliche Priorität genießen, wird ausgerechnet bei einem Hormonpräparat dieser hohen Wirkungsstufe der gesundheitliche Schutz der Frauen völlig ausgeblendet.
Dabei ist das vom Monopolisten HRA Pharma entwickelte und inzwischen weltweit vertriebene Präparat erst seit 2009 auf dem Markt. Das Mittel, das bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft mit fast hundertprozentiger Wirksamkeit verhindern soll, kann diesen erstaunlich hohen Wirkungsgrad nur erreichen, in dem es sowohl die Ovulation als auch die erfolgreiche Nidation hemmen kann. Als chemisches Präparat weist der Hauptwirkstoff Ulipristalacetat (UPA) zudem eine sehr weitgehende Verwandtschaft zu der bereits langjährig im gleichen Unternehmen entwickelten Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) auf. Dieses aus den gleichen Entwicklungslabors stammende, weltweit häufigst eingesetzte pharmakologische Abtreibungsmittel wird zudem schon seit Jahren z.B.in China und Russland auch rücksichtslos mit seiner extremen Belastungen als gängige „Pille danach“ eingesetzt. In internationalen früheren Veröffentlichungen haben die ellaOne® vertreibenden Firmen Watson- und HRA-Pharma sogar ihrerseits eindeutige positive Äußerungen zur nidationshemmenden, d.h. frühabtreibenden Wirkung von UPA gemacht. Dies trifft ebenso auch auf einzelne, uns vorliegende frühere Stellungnahmen anderer ärztlicher und pharmakologischer Befürworter der „Pille danach“ zu.
„EllaOne“ ist keinesfalls ein harmloses, sicher wirkendes „Notfall-Medikament zur Nachverhütung“, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und beendet früh das Leben des möglicherweise schon entstandenen Embryos. Dies geschieht durch die sehr hohe Hormondosis, die etwa der Größenordnung der gesamten Monatspackung üblicher Verhütungspillen entspricht. Erst im Juli 2014 zahlte der Pharmakonzern Bayer in den USA betroffenen Frauen, die entsprechende Antibabypillen des Konzerns eingenommen hatten, in einem Vergleich 1,8 Milliarden $ Schadensersatz. Dort ging es um die Gesundheitsbelastungen und -Risiken und um mögliche Todesfälle durch zwei Antibabypillen (Yaz und Yasmin). 8900 Klägerinnen hatten u.a. gegen Bayer geklagt, weil das Thromboserisiko der Pillen nachgewiesen wurde. Ähnlich verhielt es sich z.B. mit einer anderen Antibabypille in Frankreich. Dies läßt bereits die gefährliche Belastungssituation durch Hormonpräparate für Frauen deutlich erkennbar werden.
Die CDL und andere Lebensschutz- und Bioethik-Organisationen haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die wenigen bisher vorliegenden Studien keine Langzeitwirkungen dokumentieren und dass sie nahezu ausschließlich von starken Befürwortern beziehungsweise, nicht von neutralen, interessenunabhängigen Studienverfassern erstellt worden sind. Während normalerweise wissenschaftliche Studien bei denen wirtschaftliche Interessenverquickungen zwischen Pharmaindustrie und medizinischen Wissenschaftlern dokumentiert werden, und entsprechendes Sponsorenschaften kritisch hinterfragt werden, sind hier in der öffentlichen Diskussion weitestgehend alle ethischen und medizinischen Bedenken zurückgestellt worden, um die „Pille danach“ möglichst als unproblematisch und unbedenklich darstellen zu können.
Erfreulicherweise gehörte Deutschland bei der nun erfolgten EU-Kommissionsentscheidung zu denen sieben Ländern, die im Interesse des Gesundheits- und Lebensschutzes gegen eine völlige Rezeptfreigabe votiert haben. Dies ist sicherlich auch ein Verdienst des jetzigen Gesundheitsministers Gröhe. Denn ohne eine Beibehaltung der Rezeptpflicht, so war schon bisher erfreulicherweise auch aus seinem Haus zu hören, fehlt jede Möglichkeit von fachkundiger ärztlicher Beratung für die betroffene Frau. Vielfach würde sie die belastend hohe Hormondosis sogar sonst auch noch vergeblich und zu häufig einnehmen.
Es ist aufgrund der beobachtbaren Erfahrungen in anderen Ländern mit Rezeptfreiheit zu befürchten, dass zukünftig bald sehr viel mehr Frauen als bisher von ihren Partnern gedrängt werden, diese für Männer praktische und bequemste Lösung als Mittel der Wahl zur Verhinderung oder frühen Beendigung der Schwangerschaft häufiger einzunehmen. Schon im Dezember ließ der Hersteller HRA Pharma verlauten, dass sie nun gezielt die Apotheker auf die Freigabe vorbereiten wollen und in Deutschland, unterstützt durch ein externes Vertriebs-Team des Ulmer Pharmadienstleisters MARVECS ihr Monopolprodukt der „Pille danach“ nun auch in Deutschland zum kommerziellen Erfolgsschlager machen wollen.
Wir appellieren daher dringend an Gesundheitsminister Gröhe und seine Staatssekretärin Fischbach, ihr Augenmerk nun verstärkt auf die wenigen interessenneutralen Studien zur „EllaOne“ zu richten, und sich weiterhin dem Votum der Bundesärztekammer anzuschließen, das in Deutschland die Beibehaltung der Rezeptpflicht dringend gefordert hat. Es ist davon auszugehen, dass auch weitere europäische Länder die Rezeptfreiheit im Interesse der Gesundheitsfürsorge nicht umsetzen werden und somit ein kritisches Signal an den Weltmarktführer für die „Pille danach“ senden. Vor allem ist dies im Interesse auch der vielen jungen Mädchen und Frauen, die aufgrund der starken medialen Unterstützung und kostenlosen Werbung für „ellaOne“ inzwischen den Eindruck gewinnen könnten, eine gelegentliche Notfallverhütung durch diese Hormonbombe sei nicht schädlicher als ein alltägliches Schnupfenmittel. Oder soll der Staat vielleicht erst dann eingreifen, wenn, wie in den USA und Frankreich, gefährliche, tödliche Thrombosen bei Frauen Pharma-Unternehmen zur Schadensersatzzahlungen zwingen? Aber vielleicht können sich ja auch einmal unverhofft investigative Journalisten, Alice Schwarzer oder aktive Verbraucherschützer der Frage annehmen, wer hier eigentlich wem die Unbedenklichkeit eines „Hormonhammers“ attestiert, das immerhin sehr erfolgreich den Anspruch erhebt, jede Schwangerschaft in den ersten 5 Tagen nach der möglichen Befruchtung verhindern zu können?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                   Odila Carbanje,                                                                                                                Stellv. Bundesvorsitzende                                                                            Christdemokraten für das Leben e.V.

– Bundesgeschäftsstelle –

Helfen Sie uns, diese Petition zum Erfolg zu führen, indem Sie Ihre Freunde und Familienangehörigen bitten, ebenfalls zu unterschreiben. Es ist sehr einfach, die Petition mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen. Es genügt, http://www.citizengo.org/de/signit/15425/view anzuklicken. 

Und das Wichtigste: Weiter unten finden Sie einen Beispieltext für eine E-Mail. Wir bitten Sie, diese Mail an so viele Freunde und Bekannte weiterzuleiten, wie nur möglich. 
Vielen herzlichen Dank!