SWR – linientreu!

An den SWR                                                                                                                      Betr. Kommentar Ihrer Mitarbeiterin Christine B. zur Karlsruher Anhörung                           in Sachen  BETREUUNGSGELD                                                                                        ARD – Tagesthemen, 14. 04. 2015 um 22.15 Uhr

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Kommentar Ihrer o.g. Mitarbeiterin hinterlässt in mir noch heute einen eisigen Schauder. So uninformiert, kaltherzig und ideologisch kam selten ein Kommentar auf meinen Bildschirm. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Dame auf Plattitüden verzichten würde, die längst widerlegt sind, selbst von ernsthaften Journalisten elitärer Medien.

Nirgendwo ist erhoben worden, dass Eltern in prekären Verhältnissen ihre Kinder weniger lieben, oder sie von Bildung fern halten. Vielmehr verzichten die meisten armen Eltern auf jeden Komfort, nur um ihren Kindern bessere Chancen zu ermöglichen. Das o.g. überhebliche Argument ist eine bloße, aber völlig unbewiesene  Annahme. Frau C.B. aber stützte ihren gestrigen Kommentar aber genau auf diese Hypothese. Außerdem verschwieg sie die Tatsache, dass Eltern aus gehobenen Bildungsschichten von einer staatlichen Kita-Betreuung gar nichts halten, und deswegen ihre 2,3,4 oder mehr Kinder nach eigener Wertvorstellung erziehen und bilden wollen, koste es, was es wolle.  Dies ist aber den fanatischen Gleichstellern ein schmerzhafter Dorn im Auge. Was nicht dem sozialistischen Gleichmacherprinzip entspricht, muss bestraft werden – basta!

Autonome Familien, die sich nicht drangsalieren lassen, wird es auch weiterhin geben, auch wenn das Betreuungsgeld gestrichen wird. Eltern in prekären Verhältnissen oder Familien, in denen die heimatliche Muttersprache gepflegt wird ( übrigens ein Menschenrecht !) werden auch ohne Betreuungsgeld überleben, nur eben noch schlechter.

Doppelzüngig  werden Migranten in Deutschland einerseits wegen ihres Beitrags zur Prosperität unseres Arbeitsmarktes geschätzt, andererseits aber für ihr humanes Familienverständnis  angeprangert. Hat sich Ihre flotte Kommentatorin schon einmal darüber Gedanken gemacht?

Wir TV-Nutzer fragen uns ernsthaft, wie Sie als SWR-Redaktion der ARD-Tagesthemen einen solchen kaltschnäuzigen Kommentar überhaupt durchgehen ließen. Warum gaben Sie das Wort nicht Herrn Dr. Klaus Zeh vom Deutschen Familienverband ( http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden )?

Überhaupt schien die Besetzung in Karlsruhe äußerst unausgewogen, denn gegenüber dem Deutschen Familienverband allein durfte ein halbes Dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen. Das nennen wir übelste Parteilichkeit.

Um es kurz auf einen Nenner zu bringen: Der SWR hat gestern nicht zur demokratischen Ausgewogenheit beigetragen, sondern (wieder einmal) politisch korrekt und linientreu anstatt kritisch, die sozialistische Position der Großen Koalition gestärkt. Das zahlt sich für den SWR offenbar bestens aus! Diese  Ausrichtung veranlasst mich als Demokratin, den SWR künftig als Mitläufersender zu meiden. „Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“.

Mit freundlichem Gruß in der Hoffnung auf gründliche Reflexion Ihrer Sender-Philosophie

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                                       P.S. Dieser Brief wird auf unserem Blog veröffentlicht.

 

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit des Gerichts

Pressemeldung des Verband Familienarbeit

Datum: 14.April

Betreuungsgeld:

Mündliche Verhandlung in Karlsruhe zeigt Voreingenommenheit

des Gerichts

Am Dienstag, 14.April, fand am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung zum Betreuungsgeld statt. Der Hamburger Senat als Kläger hält es für verfassungswidrig. Bundesregierung und bayerische Landesregierung halten es für verfassungsgemäß. Der Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, äußert sich zu deren Verlauf:

Schon die Auswahl der geladenen Verbandsvertreter/innen legt eine Voreingenommenheit des Gerichts nahe. Nur der Vertreter des Deutschen Familienverbandes konnte als einziger das Betreuungsgeld als grundsätzlich berechtigte Leistung verteidigen. Auf der anderen Seite durften ein halbes dutzend Verbandsvertreter/innen ihre gegenteiligen Positionen darlegen.

Auch in den Fragen der Richter/innen wurde Voreingenommenheit erkennbar. Mehrmals wurde von ihnen eine „Anreizwirkung“ des Betreuungsgelds problematisiert, die Kinder nicht in öffentliche Betreuung zu geben. Dagegen wurde eine Anreizwirkung durch die weit höher dotierte öffentliche Krippenfinanzierung, die Kinder nicht selbst zu betreuen, nicht thematisiert. Eine solche einseitige Betrachtungsweise ist nur so erklärbar, dass das Richterkollegium die öffentliche Betreuung für förderungswürdiger hält als die elterliche Betreuung.

Diese Grundeinstellung zeigt, dass die Richter/innen kritiklos der von Wirtschaftslobby und anderen lautstark vertretenen Auffassung der Überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung für unter dreijährige Kinder folgten. Diese Überlegenheit ist jedoch durch keinerlei seriöse Studien belegt und zwar auch nicht für Familien aus prekären Verhältnissen. Fachleute, die sich inhaltlich zu Vor- und Nachteilen der zur Diskussion stehenden Betreuungsformen von Kleinkindern hätten äußern können, kamen gar nicht zu Wort. Fachleute, die die Interessen der Kinder hätten vertreten können, waren offensichtlich gar nicht eingeladen.

Die regierungsamtlichen Befürworter des Betreuungsgeldes versuchten, es als Teil eines „Gesamtkonzeptes“ in Verbindung mit der staatlichen Krippenfinanzierung im Sinne einer Wahlfreiheit für die Eltern darzustellen. Das war allerdings insofern wenig überzeugend, da 150 € Betreuungsgeld im Vergleich zu einem mehrfachen Betrag zur Finanzierung eines Krippenplatzes keine tatsächliche Wahlfreiheit begründen können. Diesen Schwachpunkt in der Argumentation der Befürworter nutzten die Kläger denn auch zur Begründung ihrer These, dass Betreuungsgeld und Krippenfinanzierung völlig getrennt zu betrachten seien. So konnten sie das geringe Betreuungsgeld als einseitige Begünstigung eines Teils der Eltern darstellen und gleichzeitig die tatsächlich weit höhere Begünstigung anderer Eltern durch die viel kostenträchtigere Krippenfinanzierung unbeachtet lassen.

Aus einzelnen Fragen der Richter/innen war zu schließen, dass sie im Betreuungsgeld eine Begünstigung einer „überkommenen Rollenverteilung“ sehen, die angeblich zu überwinden sei. Dagegen war aus den gestellten Fragen nicht zu schließen, dass die Wünsche der Eltern für die Richter/innen überhaupt von Interesse sind.

Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist zu befürchten, dass es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt, das erstmals das Recht auf Gleichberechtigung von Müttern und Vätern ummünzt zu einem Gleichstellungsrecht des Staates im Sinne einer Bevormundung, ohne das Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 GG und das Recht auf Gleichberechtigung nach Art. 3 GG zu beachten. Diese Befürchtung drängt sich auch deshalb auf, weil die Umdeutung von Gleichberechtigung der Eltern zu Bevormundung durch staatlich verfügte Gleichstellung bereits in mehreren Beschlüssen von Kammern aus Richter/innen des gleichen Senats offen betrieben wurde (vergl. z.B. 1 BvR 1853/11, Rn 18). – Allerdings ging es bei diesen Kammerbeschlüssen „nur“ um die Grundrechte einzelner Beschwerde führender Eltern. Gesetzt den Fall, diese Logik würde zum Inhalt eines von einem ganzen Senat getragenen Urteils, so würde das bedeuten, dass fundamentale Elternrechte, die bisher zu den Grundrechten nach Art. 3 und Art. 6 GG gezählt wurden, praktisch außer Kraft gesetzt werden. Eine solches Urteil würde die Grundfesten unseres Rechtsstaats nachhaltig erschüttern.“

 

Betreuungsgeld heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen. 

Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden

Klagen!

Herr Wolfgang Keppler sieht in der geplanten Bildungsplanreform vielfache Verstöße der baden-württembergischen Landesregierung gegen Grundgesetz und Landesverfassung. Herr Keppler hat hier einzeln aufgelistet, welche Artikel und Paragraphen durch unsere Landespolitik in die Tonne getreten werden sollen. Es ist an der Zeit, juristische Schritte einzuleiten und den Klageweg zu beschreiten. Dazu müssen betroffene Eltern und Juristen gefunden werden. Helfen Sie mit und wenden Sie sich an uns.

Sehr geehrte Funktionsträger der verschiedener gesellschaftlichen Gruppen, liebe Geschwister + Freunde!

Das o.g. Thema treibt mich mehr + mehr um. Es ist unvorstellbar, mit welcher Vehemenz Grün-Rot in Ba-Wü + auch in anderen Bundesländern dieses gottlose + für unser Volk + Land schädliche Thema mit allen Mitteln durchsetzen will. Die Linken Systemveränderer in BaWü ahnen wahrscheinlich, dass sie nach der Wahl nichts mehr zu sagen haben (hoffentlich!).

Diese Vorhaben greifen in verfassungs- + schulgesetzliche Grundlagen massiv ein + verletzen diese.

Nach Art. 1 GG ist die Würde des Menschen (das sind auch Schüler + Kindergartenkinder) unantastbar. Diese soll der Staat sogar schützen.

Nach Art. 2 Abs. 2 ist die Freiheit der Person (auch der Kinder) unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden (nicht durch Verwaltungsmassnahmen wie den Bild.plan).

Nach Art.6 stehen Ehe + Fam. unter d.bes. Schutz der staatlichen Ordnung! Pflege+ Erziehung d. Kinder sind nach Abs.2 das natürliche Recht der Eltern + die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht.

Die Landesverfassung BW bestimmt in Art. 1, dass die Erfüllung des christlichen Sittengesetzes Aufgabe der menschlichen Gemeinschaft sei. Der Staat hat nach Abs. 2 die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. In Art.12 heisst es, dass die Jugend in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, … zu sittlicher Verantwortung … zu erziehen. Nach Art. 13 ist die Jugend gegen sittliche, geistige + körperliche Gefährdung zu schützen. Art.15 Abs.3: das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung + Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des Erziehungs- + Schulwesens berücksichtigt werden.

Im Schulgesetz BW heißt es in Paragraph (nachstehend mit & abgekürzt) 1 Abs. 2, dass die Schule insbes. gehalten ist, die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe … zu erziehen + in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit … zu fördern. Nach § 100b Abs. 1 gehört die Fam.- + Geschlechtserziehung zum Bildungsauftrag der Schule. Sie wird unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertauffassungen fächerübergreifend durchgeführt (von Akzeptanz ist hier nicht die Rede!). Nach Abs. 2 hat dies altersgemäß zu erfolgen. Es soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre … entwickelt + gefördert werden; ebenso partnerschaftliches Verhalten insbes. in Ehe + Familie.

Gegen diese verfassungs- + schulgesetzlichen Vorgaben verstoßen die genannten Pläne ziemlich eindeutig. Es wird ausserdem damit neues materielles Recht geschaffen, was durch Verwaltungsvorschriften wie Bildungsplan usw. rechtlich nicht zulässig ist. Das kann nur aufgrund eines Gesetzes geschehen. Das bestimmt unser Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Verwaltung, also auch die Ministerien, dürfen nur bestehende Gesetze anwenden + auslegen, aber nicht selbst neues Recht schaffen! Also was tun?

Mir scheint, dass es an der Zeit ist, nun rechtliche Schritte einzuleiten. Wir bräuchten betroffene Eltern, die eine entsprechende  Klage einreichen. Verbände sind m.E. nicht klagebefugt; nur Eltern, die in ihren Rechten verletzt sind. Natürlich sollten diese Eltern qualifizierten rechtlichen Rat erhalten.

Finden sich aus unserem Kreis Eltern, die klagen würden? Haben wir Juristen, die eine solche unterstützen? 

Es gibt eine Reihe von Gutachten + wissenschaftliche Studien über die Folgen der staatlichen Frühsexualisierung unserer Kinder. Es ist ein Verbrechen was an unseren Kindern geschieht! Staatlicher Missbrauch an unseren Kindern. Das sollte strafbar sein.

Liebe Eltern. Falls jemand von euch diese Strapazen einer Klage auf sich nehmen will, dann meldet euch bei einer der o.g. Organisationen. Dort kommt ihr hoffentlich weiter + erfahrt die Unterstützung, die Ihr braucht. Gott segne Euch.

Aus tiefer Sorge um unser Land + unsere Kinder grüsse ich herzlich

Euer Wolfgang Keppler

 

Granatenheuchelei!

 

Uns erreichte folgender Brief von Herrn Eduard Grabherr an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung :

Betreff:

Blutritt Weingarten 2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

der „Schwäbischen“ vom 7.4. d. J habe ich entnommen, dass Sie zum diesjährigen „Blutritt“ nach Weingarten kommen. Ich habe das mit großem Wohlwollen registriert, denn ich habe Ihre beabsichtigte Präsenz als Wertschätzung dieser oberschwäbischen Tradition und der kath. Kirche insgesamt interpretiert.

Ja ich dachte noch schmunzelnd: Eigentlich sehr mutig von Herrn Kretschmann, denn Claudia Roth und andere Feministinnen in seiner Partei werden sicher „zetern“, wenn Sie einer reinen Männerprozession die Ehre geben, von der nach wie vor die Frauen ausgeschlossen sind.

Seit drei Tagen hat sich aber mein Wohlwollen Ihnen gegenüber in Zorn verwandelt. Und ich werde zum ersten Mal seit 30 Jahren nicht beim Blutritt sein, weil ich Ihr Kommen nur als „Granatenheuchelei“ deuten kann.

Hintergrund: ich wurde auf den „Aktionsplan gleiche Rechte“ aufmerksam gemacht, der heimlich, still und leise von Ihren Ministerialen geschmiedet wird und ohne Ihre Duldung nicht denkbar ist. Bei der Lektüre wird schnell klar, dass jedem, der Ehe und Familie als Idealform menschlichen Zusammenlebens und menschlicher Sexualität betrachtet, ein „veraltetes Menschenbild (Altpeter)“ unterstellt wird, auch wenn er anderen Ausprägungsformen der Sexualität mit Toleranz begegnet. Da diese Einstellung in etwa der kath. Kirche entspricht, soll sie mit Entzug finanzieller Mittel für ihre Erziehungseinrichtungen ( wohl kath. Kindergärten, freie kath. Schulen etc.) b e s t r a f t  werden. Hingegen sollen sich so genannte „Szenenkneipen“ und ähnliche Einrichtungen endlich finanzieller Förderung durch ihre Regierung erfreuen! Unglaublich!

Meiner Frau und mir hat es die Sprache verschlagen, wie wohl auch so manchem Blutreiter, wenn er davon erfahren wird. Und würde ich Sie beim Blutritt auf dem Balkon des Weingartner Rathauses erleben, wie Sie die gleichzeitige Präsenz von Bischof Fürst und Kardinal Koch wohl publikums- und auch wählerwirksam auskosten, würde sich mir der Magen umdrehen.

Beim Biberacher Aschermittwoch haben Sie mit großer Emotionalität beteuert, dass der Islam ohne wenn und aber zu Baden-Württemberg gehöre, (trotz dessen Geschlechterverständnis und Intoleranz gegenüber Homosexualität). Uns Katholiken geben Sie dagegen das Gefühl, das wir nicht mehr dazugehören, bestenfalls zu von grün/rot diktierten Bedingungen.

Deshalb nehme ich an, das Ihre Teilnahme am Weingartener  Blutritt letztlich ein wahltaktisches Manöver ist in der Hoffnung, dass dies die arglosen Pilger nicht nur nicht bemerken, sondern sogar anders deuten……, was für eine Granatenheuchelei. Wenn Sie diesen „Aktionsplan für gleiche Rechte“ so durchgehen lassen, gehören Sie nicht auf den Blutritt!

Zu guter letzt noch zu meiner Person: Obwohl ich Mitglied der CDU bin, brachten meine Frau (Prädikandin  der Ev. Landeskirche) und ich Ihnen stets Wohlwollen entgegen. Ich wünschte mir sogar bis jetzt gegebenenfalls für B.-W. eine schwarz-grüne Koalition. Ich zähle 73 Jahre, war leitender  Angestellter in der Pharmaindustrie und übe als  Ruheständler noch zahlreiche Ehrenämter in der Jugendarbeit des Sportvereins und bei der Kath. Kirche aus, u.a. als fremdsprachlicher Führer in der „schönsten Dorfkirche der Welt“ – Steinhausen

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Grabherr, Ziegelstrasse 47, 88456  Ingoldingen

PS. Nach wie vor gibt es junge Paare, die sich 3 oder mehr Kinder wünschten. Wie wäre es, wenn Sie und die Sozial- und Familien(!)ministerin  den Ehrgeiz entwickelten, dass Baden-Württemberg  auch für diese „Vorreiter für Offenheit und Vielfalt incl online-Befragung, regionaler Workshops und 200 Punkte Aktionsplan“ ist. Denn entsprechend dem „neuen“ Menschenbiold sind  gerade diese Mehrkindfamilien heute ausgegrenzt wie zu früheren Zeiten die LSB’s

 

Nachrichtlich an: Kath. Pfarramt St. Martin Weingarten                                                  Herrn Stephan Müller – Gruppenführer der Blutreitergruppe Ingoldingen-Winterstettenstadt                                                                                                            Herrn Marc Zinser – Vorsitzender CDU Ortsgruppe Ingoldingen

Pädagogische Hochschule unter dem Diktat von GM

Kritisch äußerte sich in der Schwäbischen Zeitung vom  1. April 2015  der Berichterstatter zur  6. Stuttgarter DEMO für ALLE in seinem Kommentar zum baden-württembergischen „Bildungsplan“ und zum „Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte“. „Die Gegner liegen richtig“, hatte er mutig getitelt. Dazu äußerten sich zwei Professoren einer süddeutschen Pädagogischen Hochschule per Leserbrief und unterstellten dem Autor „unseriösen Journalismus“, obwohl das deutsche Presserecht die Äußerung der persönlichen Meinung eines Journalisten in der Form eines Kommentars / Leitartikels  demokratisch ausdrücklich  befürwortet. 

Eine Professorin derselben Hochschule wirft  dem  Kommentator heute ( 7. April 2015 ) mangelndes Wissen vor und empfiehlt ihm Nachhilfe in Gender- Mainstreaming ( GM ).

Mich als ehemalige Studentin derselben Hochschule  erschüttert, wie in wenigen Jahrzehnten die Ausbildung künftiger Lehrer unter das Diktat einer solch verblendeten Elite  geraten ist. Ich erkenne meine Hochschule nicht mehr wieder, die vor Jahrzehnten noch als Hort kultureller Werte galt. Noch mehr erschreckt mich, was wohl aus meinen Enkeln wird, wenn sie künftig von hirngewaschenen Lehrern unterrichtet werden. Konsterniert muss ich heute zur Kenntnis nehmen, dass GM an der Quelle, also in der Ausbildung künftiger Lehrer, bereits festen Fuß gefasst hat.  In kaum zu übertreffender Arroganz macht sich ein Geist globalen Werteverlustes  dort breit, wo ehemals die Wiege unserer oberschwäbischen Kultur stand.

Woher nehmen sich steuerfinanzierte Hochschullehrer das Recht, in den Müll zu kippen, was seit Jahrtausenden als Basis  kultivierter Völker galt: ein Aufwachsen der Kinder in stabilen Familien, eine Wertevermittlung durch Eltern und Großeltern, eine Stabilisierung dieser Werte durch die Schule, eine Bildung im Interesse der Elternhäuser, die Übernahme von Verantwortung für die künftigen Generationen, die Achtung persönlicher Schamgrenzen, den verantwortlichen Umgang mit Sexualität, die Toleranz gegenüber Lebensweisen anderer Menschen, ohne diese gut heißen zu müssen, die Wahrung von Tabus, ohne die ein Volk seine Kultur verliert.

Ein Volk im Taumel unbegrenzter Freiheit verliert das Wertvollste, was besitzt, nämlich Kultur und Autonomie.

Wollen wir das?

Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Erfolgreiche Bilanz – kein Aprilscherz!

In ihrem Buch „The Gender Agenda“ fasst die US-Journalistin Dale O´Leary, Teilnehmerin an der Gründungskonferenz Peking 1995, die fünf Thesen*) von Gender-Mainstreaming (GM) zusammen: 

  1. „In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen, sowie die Abschaffung der Vollzeitmütter.“                  In  der Abschaffung von Vollzeitmüttern war GM bisher schon sehr erfolgreich. In Deutschland gibt es von dieser Gattung nur noch 4,6 %. Mit den Vollzeitmüttern sterben konsequenterweise auch die Mehrkinderfamilien aus. Somit wäre auch die Forderung erfüllt, den Nachwuchs peu a peu abzuschaffen. Für mehr sexuelle Vergnügungen sorgen künftig auch die Schulen mit ihren neuen Vielfalts-Lehrplänen. Die Abschaffung von geschlechtlichen Unterschieden wird nicht so schnell gelingen, aber GM ist auf gutem Wege.
  2. Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zu Empfängnis kommt.“    Auch  in diesem Punkt sind wir schon ziemlich gut vorangekommen. Das EU-Parlament stimmte kürzlich mit großer Mehrheit dem Tarabella-Bericht zu, der  u. a. Abtreibung als Menschenrecht definiert. Die „Pille-danach“ ist jetzt auch ohne Rezept und ohne ärztliche Beratung frei zugänglich. Höchstens der Überdruss kann uns noch das Vergnügen verhageln.
  3. „In der Welt braucht es einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt. Es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder.“                                      Zu sexuellem Experimentieren wird heute schon in Berliner Kindergärten angeregt.  LSBTTIQ in Schulbüchern ist ein großes Anliegen von GM: http://www.gew.de/Binaries/Binary88533/120423_Schulbuchanalyse_web.pdf    Wie Landesregierungen mit Elternrechten umgehen, zeigen Petitionen, Demonstrationen, Elternbriefe, die allesamt ungelesen ins ministerielle Altpapier wandern. Das Engagement der SPD-Sozialministerin in BW, „Kinderrechte“ in der Landesverfassung zu verankern, ist ebenfalls als Entmündigung der Eltern zu verstehen. Denn damit ermächtigt sich eine Regierung verfassungswidrig zu definieren, was als Kindeswohl zu gelten hat.
  4. „Die Welt braucht eine 50/50-Männer/Frauenquote für alle Arbeits-und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten  einer Erwerbsarbeit nachgehen.“                                                                                   Bis jetzt haben wir erst eine 30%-ige Frauenquote für DAX-Unternehmen. Es gibt also noch viel zu tun, bis eine Fifty-fifty -Gleichstellungsquote erreicht ist. Die Ganztagstrennung von Mutter und Kind und das milliardenschwere Angebot von Bewahranstalten für die versehentlich doch noch geborenen  Kinder machen rasante Fortschritte.( Später, wenn die Krippen mangels Kindern leer stehen, können sie noch  als Eros-Center für gealterte Sexspezialisten und Sexspezialistinnen genutzt werden!)   
  5. „Die Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden.“                                                               Ja, es gibt christliche Konfessionen, die gegenüber der Gender-Agenda aufgeschlossen sind und Skepsis tunlichst vermeiden. Diese entgehen dann auch der Lächerlichkeit. Andere Konfessionen fürchten sich noch davor, klare Kante zu zeigen. Sie lavieren sich so durch aus Angst, als fundamentalistisch oder rechtslastig zu gelten. Der Islam aber, der von der Gender-Agenda gar nichts hält, muss unbedingt lächerlich gemacht werden, sei es mit Karikaturen oder anderen Mitteln. 

Fazit: Man kann den Vereinten Nationen und der EU nur gratulieren, dass sie es in nur 20 Jahren zu solch beachtlichen Erfolgen bei der Umsetzung von GM gebracht haben. Wir EU-Bürger dagegen haben uns einen zwanzigjährigen Dornröschenschlaf genehmigt und reiben uns jetzt verwundert die Augen.

Bärbel Fischer                                                                                             ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

*) entnommen dem Kasten „Gender-Mainstreaming“, Schwäbische Zeitung, 1. April 2015 Seite 3

 

 

Übelkeit und Erbrechen

OFFENER  BRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren von der ZDF-Programmgestaltung!

Zunächst möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen für den gestrigen Film “Sein gutes Recht“ ( 30. 03. 2015 / 20:15 ) und die anschließende Doku-Informationssendung: eine von zwei genialen Hauptdarstellern exzellent gespielte Handlung, ohne Hektik und mit viel Zeit, um zwischen den Schnitten nachzuspüren, was die Protagonisten bewegt. Die kleinen Episoden des zweisamen Gücks bei aller Tragik sind Edelsteine in diesem Streifen. Aber auch der Trotz und der verletzte Stolz des verstoßenen Sohnes waren nachvollziehbar, wie auch die betrügerischen Absichten der beauftragten Kanzlei. Kurzum: für mich ein Highlight!

Wenn wir Zuschauer uns nur nicht immer die gender-vielfalts-verordnete  U m e r z i e h u n g  durch das ZDF gefallen lassen müssten. Ohne das Thema Trans-, Bi- oder Homosexualität geht heute offenbar kaum mehr ein Drehbuch durch. Ich vermute, die Autoren werden von höherer Stelle angehalten, sexuelle Vielfalt möglichst lautlos aber stetig unters Publikum zu bringen. Kaum ein Krimi kommt heute noch ohne Homos oder Lesben aus. Mich persönlich stößt das aber ab, weil ich nicht Opfer irgend einer Kampagne werden will. „Man spürt die Absicht, und man ist verstimmt“. Bei aller Toleranz für alternative Lebensweisen, das penetrante Unterjubeln von Abweichungen der Norm durch die Fernsehanstalten , das macht mich wütend. Unmäßigkeit verursacht beim Publikum Übelkeit und Erbrechen.

Im Übrigen wollen viele Homosexuelle gar nicht gleichgestellt und als „normal“ gelten, sondern sie lieben und zelebrieren ihre Exklusivität. Und die steht ihnen auch zu.

Ich bin es schon gewohnt, in entsprechenden Kreisen mit dieser Meinung sofort als „homophob“, als „rechts“ oder als „fundamentalistisch“ zu gelten. Das ist aber die Sache derjenigen, die sich intolerant als Besserwisser gerne über andere erheben. Ich selbst jedenfalls wehre mich dagegen, als Fernsehzuschauerin in jeglicher Weise ideologisch missbraucht zu werden und bitte das ZDF, künftig sensibler und sparsamer mit dem Thema Sexuelle Vielfalt umzugehen. Ich hätte mich sehr gefreut, ein solch wichtiges Thema wie Betreuung im Alter ohne irgendeine mediale Manipulation behandelt zu wissen.

Ihr Verständnis erwartend grüße ich Sie freundlich

Bärbel Fischer

 

Grandios gescheitert!

Als besonders erfolgreich Nachwuchs verhindernd hat sich die Familienpolitik einer Frau von der Leyen und deren Nachfolgerinnen erwiesen. Mit dem einkommensabhängigen einjährigen Elterngeld bis zu 1800 Euro wollte man seit 2007 Akademikerinnen zu Karriere+Kind bewegen, während erwerbslose Vollzeitmütter mit mehr als zwei Kindern mit einem Betreuungsgeld von 150 Euro abgespeist werden. Dazu lässt Vater Staat monatlich noch 1000 Euro oder mehr pro Krippenplatz springen. Das Ergebnis ist, dass im Westen mittlerweile 30% der Akademikerinnen kinderlos sind. Wo bleibt Deutschlands so genannte Elite? Gibt das nicht zu denken? Die arbeitsmarkt-kompatible  Familienpolitik scheint grandios gescheitert zu sein. Obwohl besonnene Demographen dieses Dilemma haarscharf voraussahen, galt sie als „alternativlos“. Umdenken? Fehlanzeige! Lieber betreibt man in Deutschland Kolonialismus von Humanressourcen per Einwanderung!

http://www.kinderreichefamilien.de/tl_files/vkrf/bilder/1kind.pdf

http://www.familienbund-wuerzburg.de/nachrichten/kinderreichtum-macht-arm/40d76b85-bc5b-4296-85a8-2fbf82618702?mode=detail

 

Gehetzte Eltern leiden unter Vereinbarkeitslüge

Irgendwann müsse mit der Vereinbarkeitslüge Schluss sein, meint Marc Brost, wirtschaftspolitischer Korrespondent der WELT, im Deutschlandradio Kutur: Arbeitende Eltern seien permanent gehetzt und übermüdet. Nicht nur Karrieristen würden darunter leiden, Job und Familie nicht unter einen Hut zu bekommen. Diese gehetzten Menschen, das sind wir.

Zum Lesen und Hören:

http://www.deutschlandradiokultur.de/familie-und-beruf-gehetzte-eltern-leiden-unter.1005.de.html?dram:article_id=315415