Laut schreien!

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, schreibt in seinem neuesten Newsletter:

Lieber Familienfreund! 

stresing„Eltern wehrt euch! Eltern werdet aktiv!“, muss man ganz laut schreien!

Als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld anstand, haben wir bereits gewarnt, dass es auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben könnte. Nun ist es soweit!

Es gibt interne Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Sockelbetrag des Elterngeldes zu streichen! Das sind 300 Euro, den Familien weggenommen werden würde! Das wäre ein Frontalangriff auf den Mindestbetrag des Elterngeldes, den beispielsweise Eltern mit mehreren Kindern bekommen, die vor der Geburt wegen der Kindererziehung weiterer Kinder keinen gut bezahlten Arbeitsplatz hatten.

Der Deutsche Familienverband nimmt ganz klar Stellung: FINGER WEG VOM ELTERNGELD!

Auf die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, haben wir im Deutschen Familienverband e.V. mit scharfer Kritik reagiert, denn das Elterngeld soll Familien ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Wenn nach dem Aus für das Bundes-Betreuungsgeld für 1- und 2-jährige Kinder jetzt auch noch Hand ans Elterngeld gelegt wird, nimmt der Staat Eltern mit geringerem Einkommen vollends die Entscheidungsfreiheit und drängt sie kurz nach der Geburt des Kindes in die Erwerbstätigkeit.


Es gibt 10 gute Gründe, um Fördermitglied im Deutschen Familienverband e.V. zu werden.


Die Devise muss lauten: Familiengerechte Arbeit, statt arbeitsmarktgerechter Familie!

Die finanzielle Absicherung der Elternzeit darf nicht den Anforderungen der Wirtschaft und einer rein arbeitsmarktorientierten Politik geopfert werden, die Mütter und Väter nur noch als Arbeitskräfte sehen und das Wohl der Kinder in einer möglichst frühzeitigen staatlichen Betreuung. Erziehungsleistung wird dann nur noch bei möglichst nahtloser, umfangreicher und gut bezahlter Erwerbstätigkeit anerkannt. Klarere Signale gegen Kinder kann man nicht setzen!

 

Freiheit von Kindern oder Freiheit mit Kindern?

Hier ein FAZ-Beitrag, der sich kritisch damit auseinandersetzt, ob das Angebot zur Fremdbetreuung ein Mehr oder ein weniger an Freiheit für Eltern erzeugt. Nach der Freiheit für die entsorgten Kinder allerdings wird nicht gefragt.

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/kinderbetreuung-bis-spaetnachts-13250031.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Auch folgender Artikel auf ZEIT-online passt unter obige Überschrift. Sie können kommentieren.

http://www.zeit.de/kultur/2015-09/eltern-glueck-kinder-10nach8

 

Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer

Verheerende Botschaft!

Verband Familienarbeit e.V. 

Pressemeldung

07.09.2015

Nach dem Urteil des BVerfG: Die für das Betreuungsgeld vorgesehenenBundesmittel müssen den Ländern überlassen werden

Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.

Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu: 

„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher: 

Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.

Pressesprecher:
Dr. Johannes Resch
Johannes.Resch@t-online.de
www.johannes-resch.de

 

AfD: Freiräume für Familien schaffen!

Für die AfD in Sachsen hat FAMILIE Priorität vor allen anderen gesellschaftlichen Kriterien. Darum beginnt  ihr Wahlprogramm  mit dem Blick auf die Familie als der Keimzelle der Gesellschaft. Während Familienministerin Schwesig das Familienmodell der ehemaligen DDR zugunsten des Arbeitsmarktes beibehalten will, möchte umgekehrt die AfD in Sachsen dieses Modell endgültig überwinden. Hören und urteilen Sie selbst:

http://afdsachsen.de/download/programm/mp3/01%20familie.mp3

 

Bund der Steuerzahler: Eltern dürfen nicht länger benachteiligt werden!

Kinder sind dem Fiskus im vergangenen Jahr 72 Euro zu wenig wert gewesen. Statt 4.440 Euro gewährte der Gesetzgeber Eltern nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. Das macht sich bei den Steuerbescheiden, die viele Eltern jetzt erhalten, bemerkbar. Denn diese Eltern zahlen wegen des zu niedrigen Kinderfreibetrags mehr Steuern als sie müssten. Je nach Steuersatz können über 30 Euro je Kind zusammenkommen, die den Familien nicht zur Verfügung stehen, obwohl das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt werden muss. Der Bund der Steuerzahler hält dies für verfassungswidrig und wird deshalb ein Klageverfahren unterstützen.

http://www.steuerzahler.de/Eltern-duerfen-nicht-laenger-benachteiligt-werden/66246c76941i1p1520/index.html

Zur Ihrer Info die Staatsschuldenuhr – nichts für schwache Nerven! Frage: Wie können hoch verschuldete Staaten anderen hoch verschuldeten Staaten Sicherheiten geben?

http://www.staatsschuldenuhr.de

 

Kinderrechte in die Landesverfassung BW – unnötig, gefährlich, populistisch!

Die Schwäbische Zeitung berichtete am 28. August von dem Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode als neue Staatsziele u.a. „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Man fragt sich, welchen Zweck dieses Vorhaben verfolgt, nachdem Kinder über Art. 6 GG  bereits vollumfänglich geschützt sind ( nur bei Elternversagen muss der Staat einschreiten ). Kindeswohl ist Elternrecht seit 1949. Und das muss auch so bleiben!

 

Leserbrief

Ganz eilig hat es die SPD mit der Erweiterung der baden-württembergischen Landesverfassung. U. a. sollen „Kinderrechte“ als Staatsziel aufgenommen werden. Dieses Vorhaben ist m. E. unnötig, gefährlich und populistisch.

  • Unnötig, weil Art. 6 GG bundesweit Kinder-und Elternrechte bereits umfassend schützt. Aus bitteren historischen Erfahrungen weist das Grundgesetz seit 1949 explizit den Eltern und nicht dem Staat  Erziehungsrecht und Erziehungspflicht zu. Sozialistische Kräfte versuchen jedoch seit Jahren, diesen Artikel nach und nach auszuhebeln, indem der Staat sich immer mehr des Rechts der Eltern auf Erziehung bemächtigt ( z. B. Ganztagsbetreuung von der Wiege bis zur Hochschulreife).
  • Gefährlich, weil ideologischer Beeinflussung der Kinder, sei sie rot, schwarz oder grün, Tür und Tor geöffnet wird ( z. B. Akzeptanz sexueller Vielfalt ). Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat definiert künftig, was Kindern zum Wohle zu gereichen hat. Ebenso kann er Elternversagen je nach seinem Belieben interpretieren.
  • Populistisch macht es sich immer gut, sich  für Kinder einzusetzen. Wer könnte schon etwas einwenden gegen die hehre Absicht, Kinder zu schützen?  Dass es der baden-württembergischen Landesregierung mit ihrem Vorhaben nicht um das           ( bereits umfänglich geschützte ) Kindeswohl geht, sondern um eine weitere Beschränkung des Elternrechts zugunsten staatlicher Interessen, das steht zu befürchten.

Kinderrechte als Staatsziel  bedeutet jedoch eine weitere, nicht hinzunehmende Beschränkung des Elternrechts. 

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Mehr Geburten, aber nicht genug

Der Leitartikel vom 22. 08. 2015 in der Schwäbischen Zeitung beschäftigte sich mit der Meldung des Statistischen Landesamts, dass in Baden Württemberg 2014 migrationsbedingt 715 000 Kinder mehr geboren wurden als im Vorjahr. Das sei allerdings kein Verdienst der Politik und erst recht keine Entwarnung, so der Autor.

Dazu zwei Leserbriefe:  

Die Lösung ist so einfach!

Herr Buchsteiner hat in seinem Leitartikel vollkommen recht, dass diese gute Nachricht nichts mit den katastrophalen Entwicklungen in der Familienpolitik und schon gar nichts mit Frau Schwesigs Bemühungen, Familienpolitik als Zubringer für die Wirtschaft zu betrachten und Mütter möglichst früh – aller Bedenken der Entwicklungspsychologen zum Trotz –  wieder in den Arbeitsprozess zu stecken,zu tun hat.

Die Einseitigkeit der Sichtweise, auch von den Familienforschern Rost und Dorbritz, ist bei diesem Thema enorm. Es wird immer nur aus der Perspektive der Frau in Erwerbsarbeit geschaut. Somit  werden Elterngeld und außerfamiliäre Betreuung als Retter bezeichnet. Eine Mogelpackung.

Viele würden gerne beim Kind bleiben oder mehrere Kinder haben, wenn sie es sich leisten könnten.

Was ist aus Bundes- und Landeserziehungsgeld geworden, die gerade einkommensschwächere Familien drei Jahre lang unterstützten? Warum werden mit dem vergleichsweise kurzen Elterngeld gut verdienende Frauen besser unterstützt? Weil es Lohnersatz ist, keine Familienleistung!

Hier wurden seit Jahren zu viele falsche Weichen gestellt.

Die Frage nach einer schnellen Verbesserungsmöglichkeit läßt sich übrigens leicht beantworten:

1. Geben wir jeder Mutter ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt: Dann gibt es echte Wahlfreiheit statt Kinderhort oder Verarmung. 2. Kümmern wir uns damit wirklich endlich um alle gebärfähigen Frauen (nicht nur die gut verdienenden). Dann entscheiden sich schwangere Frauen für ihr Kind, dann sinkt die Zahl der Abtreibungen (90% soziale Indikation = 90000 Kinder mehr pro Jahr und das seit Jahrzehnten).

Die Lösung ist längst da, doch wo sind der politische und gesellschaftliche Wille?

Thomas Bergmann, Bad Waldsee

………………………………………………………………………………………………………………………………..

Professor Herwig Birg, der Nestor vorausschauender Bevölkerungsentwicklung, bestätigt, dass trotz migrationsbedingtem Geburtenplus 2014  noch immer längst nicht genug Kinder geboren werden als nötig wären, um den künftigen Fachkräftebedarf, und damit den Lebensstandard von heute  zu sichern. Er rechnet vor, dass aufgrund jahrelanger Stagnation der Geburten von nur 1,4 Kindern pro Frau bereits eine Bevölkerungsschrumpfung von 16 Mio. bis 2050 auch durch Migration nicht mehr rückgängig zu machen ist. Dies ist die Folge deutscher Gesellschaftspolitik, die blind auf die Arbeitsmarktverwertbarkeit, d.h. auf Lohnsteuereinkünfte und Sozialabgaben durch junge Frauen setzt, ihnen aber keine Möglichkeit mehr lässt, eine Familie mit mehreren Kindern zu gründen und ihre  Wunschkinder so viele Jahre ohne finanzielles Risiko zu begleiten, wie es humanbiologisch erforderlich wäre. Solange Eltern in Deutschland jedoch ab dem zweiten Kind bereits Strafsteuern zahlen müssen dafür, dass sie überhaupt noch Kinder aufziehen, solange wird sich der ökonomische und rentenpolitische Abstieg in unserem Land trotz Migration nicht aufhalten lassen.
Bärbel Fischer, Leutkirch

Gesellschaftlicher Wandel – was ist das?

Mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ begründet z. B. das baden-württembergische Sozialgericht die Ablehnung der Klage eines Elternpaares wegen der Ungleichbehandlung von Eltern  beim Elterngeld ( Differenz bis zu 1500.- monatlich ). Mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ rechtfertigt unser Parlament die Freigabe der „Pille danach“ als  Recht auf freie Entfaltung der Person. Das Recht auf Abtreibung von 100 000 Föten pro Jahr in Deutschland wird ebenfalls mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ legalisiert. Ebenfalls mit dem „Gesellschaftlichen Wandel“ soll die Freigabe von Cannabis begründet werden. Schließlich wird der „Gesellschaftliche Wandel“ ins Feld geführt, wenn es darum geht, Euthanasie an Greisen und unheilbar Kranken zu rechtfertigen ( weil diese mit immensen Kosten díe Sozialsysteme  über Gebühr beanspruchen ).

Der „Gesellschaftliche Wandel“ scheint jedwede alternative Rechtfertigung zu toppen. Nichts scheint mehr sicher zu sein vor dem Totschlagargument „Gesellschaftlicher Wandel“.

Was ist eigentlich der „Gesellschaftliche Wandel“?                                                       Woher erhält der „Gesellschaftliche Wandel“ seine Macht?                                               Wie kommt er zustande?

Ein Erklärungsversuch:

Zuerst setzt die entsprechende Lobby eine These in die Welt, z. B. „Warum nicht Cannabis freigeben?“ oder „Straffreie Beihilfe zum Suizid an Schwerstkranken“. Gerne wird zur Begründung angeführt, dass sich Drogenabhängige sowieso den Stoff beschaffen, Schwangere eben im Ausland abtreiben, oder dass es ein Recht auf Selbstbestimmung bis in den Tod gebe.

Und dann folgt das übliche Verfahren:

  1. Entrüstung in der Bevölkerung und im Parlament
  2. erneuter Vorstoß der Lobby
  3. gedämpfte Entrüstung der Bevölkerung und im Parlament
  4. Beschränkung unliebsamer Beiträge in Talkshows und Presseartikeln durch Missachtung von Parität und Redezeit (Manipulation)
  5. nachlassendes Interesse der Bevölkerung. („Auf uns hört ja doch keiner“)
  6. Bundesratsinitiative – Gesetzesentwurf – parlamentarische Abstimmung
  7. Neufassung des Gesetzes

Letzten Endes bestimmt in Deutschland die Jurisdiktion, inwieweit sich die Gesellschaft verändert.

Ob sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist?

Bärbel Fischer

 

Schuss nach hinten, werte ARD-Zensur! Bravo!

Aus dem Newsletter von Frau 2000 PLUS vom 27. 08. 2015. Frau Birgit Kelle schreibt:

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,Ich habe einen neuen Begriff gelernt dieser Tage, den „Streisand-Effekt“. Er beschreibt das Phänomen, dass der Versuch, eine Sache zu zensieren, genau das Gegenteil auslöst und die Sache, die man versucht, zu verdecken, durch die Aktion erst einem großen Publikum bekannt wird. Genau das geschieht derzeit mit der „Hart aber Fair“- Sendung vom 2. März 2015, mit dem Titel „Nieder mit dem Ampelmännchen  – Deutschland im Gleichheitswahn?“, an der damals neben mir selbst, die Schauspielerin Sophia Thomalla, Wolfgang Kubicki (FDP), die Netz-Feministin Anne Wizorek und Anton Hofreiter von den Grünen teilgenommen haben. Nach Beschwerden von Frauenverbänden, hat der WDR Rundfunkrat die Sendung aus der ARD-Mediathek gelöscht. Seither überschlägt sich die Presselandschaf mit dem Vorwurf der Zensur beim WDR. Und Tausende von Menschen haben die Sendung, die zwar nicht mehr in der ARD-Mediathek, aber immer noch bei Youtube zu sehen ist, jetzt das erste Mal gesehen. Genaugenommen über 140.000 Menschen in nur einer Woche. Klassischer Schuss nach hinten, könnte man sagen. Wenn Sie ebenfalls nochmal in die Sendung reinschaue wollen, in der wir den ganzen Gender-Irrsinn beim Namen genannt haben, finden Sie die Sendung unter diesem Link.

 

………………………………………………………………………………………………………………………………. Anmerkung:Bitte verhelfen Sie der besagten Sendung zu 150 000 Klicks.                                                             Die Medien müssen lernen, dass mit Zensur in Deutschland kein Blumentopf zu gewinnen ist.

Danke!