Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer