Meinungsfreiheit in Gefahr!

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2018
DemoFürAlle-Organisatorin Hedwig v. Beverfoerde erhebt Verfassungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Magdeburg – Hedwig von Beverfoerde hat zusammen mit zwei weiteren Mitstreitern am 28.9.2018 über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist, dass dieses neue Gesetz sowohl die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Beverfoerde und ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.

Das vorliegende Verfahren ist die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG. Die Beschwerdeführerin Beverfoerde will das gesamte Gesetz mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen, um allen Bürgern in Deutschland und insbesondere dem von ihr geleiteten Aktionsbündnis DemoFürAlle wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zurückzubringen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Das Aktionsbündnis DemoFürAlle ist ein aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland getragenes Bündnis, das sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzt.

Hedwig von Beverfoerde: »Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht.«

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde bereits von einer Vielzahl renommierter Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert; gleichwohl ist es am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Während z.B. die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und die Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe bereits vielfach gerügt wurden, stellt die vorliegende Verfassungsbeschwerde zusätzlich darauf ab, dass das Gesetz im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde. Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Lipinski: »Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.« Außerdem thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert.

Medienvertreter können sich für etwaige Rückfragen an Hedwig v. Beverfoerde (0172 / 8880198) oder an die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski/Heidelberg (06221 / 6500584) wenden.

V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Koordinatorin DEMO FÜR ALLE
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
kontakt@demofueralle.de
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de

Hoffentlich war es kein Flüchtling!

In der neuesten Ausgabe von Publik „Forum – Zeitschrift für kritische Christen“ veröffentlicht die Redaktion einen Beitrag der Journalistin und Dozentin Ulrike Schnellbach unter dem Titel: „Hoffentlich war es kein Flüchtling! – über die Freiheit der Presse in Zeiten des Rechtspopulismus.“

Frau Schnellbach legt dar, vor welcher Entscheidung die Medien heute zu stehen glauben. Sollen sie die Nationalität der Gewalttäter in unserem Land nennen oder besser zurück halten, um den „Rechtspopulisten“ kein Kanonenfutter zu liefern?

Doch schon die Überschrift verrät, dass die Medien für sich neuerdings einen Schutzauftrag beanspruchen. Ich frage beunruhigt: Seit wann haben die Medien den Auftrag, Rechtspopulisten, Kommunisten, Reichsbürger, Konservative oder Kritiker aller Couleur zu verhindern?  Von wem haben die Medien diesen Auftrag denn bekommen? Oder muss man bereits von Zensur sprechen?  Müssen sich die Medien bei Ihren Reportagen heute nicht mehr sachlich an bloße Fakten halten? Letzteres war zumindest seit der Gründung der Bundesrepublik, also im „faktischen Zeitalter“ noch die gängige Regel. Fakten zu verschweigen halte ich für eindeutig postfaktisch * ). Macht sich der Journalismus nicht selber zu einem postfaktischen Instrument, wenn er sich die Rolle eines Volkserziehers zu eigen macht?

 

Zudem fragt die Autorin bei dem Freiburger Mord an Maria L. nach möglichen entlastenden Erklärungen für die Gewalttat ( Gewalterfahrung in der Kindheit, Geringschätzung von Frauen, niedere Hemmschwelle…) Ich frage: Trifft dies nicht für Gewalttäter jeglicher Nationalität zu? Eine schwierige Kindheit als entlastend zu bewerten obliegt aber nicht den Medien, sondern allein den Gerichten.

 

Für mich lässt sich das Problem ganz einfach lösen, indem bei den Berichten über Gewaltverbrechen künftig zwingend die Nationalität ( deutsch, tschechisch, arabisch, polnisch, belgisch etc.) genannt werden muss. Denn dann kann der Leser oder Zuschauer selbst die Relation von deutschen gegenüber ausländischen Verbrechern einschätzen.

 

Die Rückkehr zur einem sachlich-faktischen, freien und unzensierten Journalismus ist höchst überfällig.

*) Wortschöpfung für unsachlich, gefühlsmäßig, populistisch
Bärbel Fischer

 

Schuss nach hinten, werte ARD-Zensur! Bravo!

Aus dem Newsletter von Frau 2000 PLUS vom 27. 08. 2015. Frau Birgit Kelle schreibt:

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,Ich habe einen neuen Begriff gelernt dieser Tage, den „Streisand-Effekt“. Er beschreibt das Phänomen, dass der Versuch, eine Sache zu zensieren, genau das Gegenteil auslöst und die Sache, die man versucht, zu verdecken, durch die Aktion erst einem großen Publikum bekannt wird. Genau das geschieht derzeit mit der „Hart aber Fair“- Sendung vom 2. März 2015, mit dem Titel „Nieder mit dem Ampelmännchen  – Deutschland im Gleichheitswahn?“, an der damals neben mir selbst, die Schauspielerin Sophia Thomalla, Wolfgang Kubicki (FDP), die Netz-Feministin Anne Wizorek und Anton Hofreiter von den Grünen teilgenommen haben. Nach Beschwerden von Frauenverbänden, hat der WDR Rundfunkrat die Sendung aus der ARD-Mediathek gelöscht. Seither überschlägt sich die Presselandschaf mit dem Vorwurf der Zensur beim WDR. Und Tausende von Menschen haben die Sendung, die zwar nicht mehr in der ARD-Mediathek, aber immer noch bei Youtube zu sehen ist, jetzt das erste Mal gesehen. Genaugenommen über 140.000 Menschen in nur einer Woche. Klassischer Schuss nach hinten, könnte man sagen. Wenn Sie ebenfalls nochmal in die Sendung reinschaue wollen, in der wir den ganzen Gender-Irrsinn beim Namen genannt haben, finden Sie die Sendung unter diesem Link.

 

………………………………………………………………………………………………………………………………. Anmerkung:Bitte verhelfen Sie der besagten Sendung zu 150 000 Klicks.                                                             Die Medien müssen lernen, dass mit Zensur in Deutschland kein Blumentopf zu gewinnen ist.

Danke!