Leihmutterschaft = Menschenhandel

Wie dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung zu entnehmen ist, will diese in dieser Legislaturperiode einige gesellschaftspolitische „Reformen“ vornehmen, von denen ich glaube, dass sie unsere Gesellschaft ins finstere Mittelalter, bzw. in archaische Zeiten zurückwerfen werden, wo Sklaverei und Frauenverachtung gang und gäbe war.

Ein Anschreiben an die Leopoldina von Bärbel Fischer.

Leopldina-Leihmutterschaft

Schauen Sie sich auch folgendes Video an:

»Geliehene Bäuche – Gekaufte Kinder: Big Business Leihmutterschaft« – Aktuelle FilmDoku von DemoFürAlle

 

Kinder und Frauen – die großen Verlierer der Ampelpolitik

Frau Cornelia Kaminski antwortet auf den Leitartikel „Wider das Leben“ vom 3. Januar 2022 in der FAZ. Sie beleuchtet die Beschlüsse  der Ampelkoalition zu Familie, Abtreibung, Abstammungsrecht und Embryonenforschung und erkennt darin nicht nur lebensfeindliche, sondern auch frauenfeindliche Ziele.
„Kinder und Frauen werden die großen Verlierer dieser Politik sein“.
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16 Jahre Merkel – und nun?

Frau Gertrud Martin hatte sich an MdB Thorsten Frei CDU mit der Bitte um eine Stellungnahme zu dem Beschluss des Parlaments gewandt, den Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz auch für Grundschüler zu sichern. Dazu sandte sie ihm  u.a. meinen Leserbrief an die Schwäbische Zeitung weiter. Seine Antwort erschöpfte sich lediglich in einem AfD-Bashing.

Daraufhin bezog sich meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Frei,

von Frau Martin erfuhr ich, dass sie meinen Leserbrief ( Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler) an                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          die Schwäbische Zeitung an Sie weiter geleitet hat.
In Ihrer Antwort an Frau Martin klagen Sie in 11 von 12 Sätzen über das „parlamentarische Benehmen der AfD“, ohne auch nur zu registrieren, dass die UNION in 16 Jahren Merkel nicht eine einzige Verbesserung der Lage für Familien erreicht hat, weder ökonomisch noch ideell. (Siehe die jährliche Schlechterstellung der Familien vom Deutschen Familienverband: https://www.deutscher-familienverband.de/wp-content/uploads/2020/05/200506_HV_2020_Gesamtdatei.pdf?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=dfv-presse-ungerechte-belastung-von-familien-durch-steuern-und-sozialabgaben-horizontaler-vergleich-deckt-schieflage-auf_15 )
Was die UNION erreicht hat ist eine Kopie der DDR-Familie: widernatürlich, gespalten, wertfrei, angepasst. 
Was ist das für eine Politik, die Kinder von der Wiege an ganztags bis über die Grundschulzeit unter staatliche Aufsicht stellt, selbst erziehende Eltern aber um mehr als 1000 € monatlich pro Kind ( staatl. Subventionierung für die Fremdbetreuung ) benachteiligt? Das macht bei drei Kindern in je drei Jahren 108.000 € aus, obwohl die personale 1:1-Betreuung in der Familie psychosozial als weit hochwertiger gilt als die kollektive Massen-Kinder-Haltung.
Des Weiteren hat die UNION mit dem unsozialen „Elterngeld“ dafür gesorgt, dass ältere „Karrieremütter erster Klasse“ mit hohem Einkommen vor der Niederkunft ein Jahr lang monatlich bis zu 1800 € = 21.600 € jährlich Elterngeld erhalten, „Mütter zweiter Klasse“  aber nur 300 € monatlich = 3600 € jährlich, weil sie vor der Niederkunft entweder bereits ältere Kinder zu versorgen hatten, oder alleinerziehend  in Studium / Ausbildung waren und deshalb nicht berufstätig sein konnten.  Differenz: 18.000 € !!!
Ist die UNION stolz darauf, Eltern in „wertvoll“ und „minderwertig“ gespalten zu haben?
Herr Frei, seit mehr als zwei Jahrzehnten kämpfen Elternverbände für Familiengerechtigkeit, ohne auch nur ein Minimum an Verständnis bei der UNION gefunden zu haben. Seit Renate Schmidt SPD und Ursula v.d. Leyen CDU reitet die UNION mit Erfolg das sozialistische Pferd der Zerstörung der Familie. Eltern und Kinder treffen sich frühestens um 17 Uhr ziemlich erschöpft, um morgens um 8 Uhr sich wieder voneinander zu verabschieden. Die täglichen Freuden, Nöte und Sorgen umeinander, Umarmungen, Liebkosungen, Trost und Empathie bleiben tagsüber stundenlang auf der Strecke. Tolle Familienpolitik!
Die einzige Partei, die solche Themen zur Sprache bringt, ist die AfD. Da können Sie noch so sehr wettern gegen eine Partei, welche sich der Sorgen der Familien annimmt. Was wir Eltern sehen ist, dass UNION, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP seit fast zwei Jahrzehnten, und nicht nur im aktuellen Wahlkampf                                                                                                                                                                                                                          alle Themen vermeiden, die uns Bürgern zu schaffen machen, wie Migration, Finanzpolitik, Familienpolitik, Sicherheitspolitik, Coronapolitik zugunsten einer wahnwitzigen Klimapolitik, die punktgenau unsere Familien trifft, weil eben speziell bei uns erhebliche Mehrkosten für Wohnen, Mobilität, Energie, Bildung entstehen.
Offensichtlich hat Sie mein Einwand gegen die ausgeweitete Ganztagsbetreuung auf Grundschüler kaum berührt, wenn Ihre Reaktion sich auf das Bashing gegen die AfD beschränkt.
Warum, um Gottes Willen, Herr Frei, hat sich die UNION 16 Jahre lang von einer bürgernahen Politik verabschiedet? Warum hat sie sich widerspruchslos dem sozialistischen Diktat von Angela Merkel gebeugt? Jetzt muss sie die Ernte einfahren, die sie mit dem grundgesetzwidrigen Samen des Sozialismus selbst gelegt hat. Wenn sich Bürger diese Missachtung heute einfach nicht mehr gefallen lassen, sollte die UNION doch endlich aufwachen und ihre Konsequenzen ziehen!
 
Nein, wenn unsere gewählten Abgeordneten vergessen haben, dass sie die Exekutive zu kontrollieren und zu regulieren haben und nicht als deren Abnickverein gewählt wurden, dann muss unbedingt ein neues Parlament her, das sich wieder dem Bürger verpflichtet fühlt.
Vielleicht, Herr Frei, betrachten Sie meinen Einwurf als belanglos. Dann wandert er in den Papierkorb. Vielleicht aber macht er Sie auch hellhörig, und Sie fangen endlich an zu agieren.
Mein Tip: Achten Sie auf das Engagement von Herrn Georg Maaßen, einem Kandidaten, welcher (seltsamerweise! ) noch immer der UNION die Stange hält.
Mit besten Grüßen
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT
P.S. Was wir der UNION trotzdem hoch anrechnen, ist die Ablehnung des Vorhabens: „Kinderrechte in die Verfassung“.

Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler ab Schj. 2026/27

SCHWÄBISCHE ZEITUNG,  8. September 2021
„Geteiltes Echo auf Einigung zu Ganztagsbetreuung“ und Leitartikel
LESERBRIEF


Der Traum grüner Sozialsten, dass Elternhäuser nur noch als Schlafstätte für die Familie taugen, geht nun mit dem beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler nach und nach in Erfüllung. Bund und Länder haben sich geeinigt, wer welche Kosten zu stemmen hat. Es geht also ums Geld, n u r  ums Geld, und um  n i c h t s   sonst.

Oder hat man die Kinder je gefragt, ob sie acht und mehr Stunden unter öffentlicher Aufsicht leben wollen? Hat man sie gefragt, ob sie auf ihre Mama, ihr Kinderzimmer, ihre Geschwister, ihren Garten, ihre Freunde verzichten wollen? Hat man Kinderpsychologen, Kinderärzte, Pädagogen dazu befragt? Mit Sicherheit wäre die Entscheidung humaner, kindgerechter und kostengünstiger ausgefallen.

Unsere Politik aber hat nur ein einziges Ziel – von Frau Bärbock glasklar formuliert: „Väter und Mütter in Vollzeit berufstätig – Kinder in Vollzeit von der Familie separiert“. Mütter sollen ihre Rente in Vollzeit nämlich gefälligst selbst erwirtschaften, aber natürlich weiterhin Kinder gebären, in den restlichen 16 Stunden des Tages pflegen und versorgen. Und mit den mütterlichen Steuern wird natürlich der Ganztagsplatz für die Betreuung der Kinder ab der Wiege bezahlt, den sie gar nicht bräuchten, würde man sie in Anerkennung ihrer generativen Leistung in Ruhe ihre Kinder großziehen lassen. 

Der rentenpolitische Trugschluss grüner Sozialisten: Wenn alle Frauen voll in die Rentenkasse einzahlen würden, stiegen die Einnahmen der Rentenkasse und alle hätten eine stabile Rente!

Nein, das ist nicht nur kurzsichtig und falsch, sondern auch inhuman und rentenschädlich. Denn, je mehr Frauen voll erwerbstätig sind, umso weniger Kinder werden erwiesenermaßen geboren. Unser Rentensystem hat nicht das Problem zu wenig einzahlender Frauen, sondern vielmehr, dass zu wenige Kinder geboren werden. Denn diese sollen ja die Renten von morgen aufbringen. Wer die Rente retten will, muss helfen, mehr Kinder zu ermöglichen. Unser demografisches Problem ist nicht die heutige „Überalterung“, sondern die langjährige „Unterjüngung“ (Wer erklärt Frau Bärbock endlich mal, wie unser Generationenvertrag funktioniert?)

Jede Tiermutter verteidigt ihren Nachwuchs mit Zähnen und Klauen, will man ihr eines ihrer Kinder entreißen. 
Und was tun wir?
 
Bärbel Fischer
Forum Familiengerechtigkeit

Zum Internationalen Tag der FAMILIE

Passend zum heutigen internationalen Tag der Familie:

Eine Gruppe von Leutkircher junger Mütter und Väter haben angesichts der drohenden Massenimpfung von Kindern am Gänselieselbrunnen vor dem Rathaus ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit Plakaten und Kinderschuhen machten sie ihrem Unmut Luft und warnten damit die Verantwortlichen, sich an unseren Kindern zu vergreifen.

Leserbrief zu: „Umstrittenes Zeichen gegen Coronamaßnahmen“ –                      15. Mai 2021 – Schwäbische Zeitung

Zunächst einmal finde ich es gut, dass die Leutkircher Bevölkerung auf die Aktion am Gänselieselbrunnen  aufmerksam gemacht wird, sorgen sich doch viele Eltern darum, was gegen ihren Willen derzeit und künftig in Schule und Kita mit ihren Kindern passiert. Darum freue ich mich über den Mut junger Eltern, ihre Ängste sichtbar zu machen. Dass es noch Eltern gibt, die sich ihres Auftrags und ihrer Pflicht bewusst sind und Verantwortung übernehmen, halte ich für ein gutes, demokratisches Zeichen, klagt man doch unentwegt über jene Eltern, denen Wohl und Wehe ihrer Kinder gleichgültig ist.

Die Impfpflicht ist ein schwerwiegender Eingriff in das grundgesetzliche Recht und die  Pflicht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihrer Kinder nach Art. 6,1 GG.  Neuerdings aber haben Eltern offenbar nichts mehr zu melden, wenn es um die Unversehrtheit ihrer Kinder geht ( Art. 2,2 ). Noch krasser ist es, den Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung streitig zu machen, sollten sie zu Beginn des neuen Schuljahres nicht geimpft sein, also sträflich Impfung und Bildung aneinander zu koppeln. Den staatlichen Organen steht nicht zu, sich über das Elternrecht und das Recht der Kinder auf Bildung hinwegzusetzen, bedenke man:

Die Kinder von heute sind die Richter von morgen !

Bärbel Fischer

 

Corona-Tests für Kita-Kinder?

„Land plant Corona-Tests für Kita-Kinder“
Schwäbische Zeitung – 8. April 2021 –  WIR IM SÜDEN

LESERBRIEF – abgelehnt

Ob Corona-Tests für Schulkinder oder die ganz Kleinen in der Kita –  nach demokratischen Grundsätzen sind beide nicht mit Art. 1,1 unseres Grundgesetzes vereinbar. Dass die Infektionsrate bei Kleinkindern drastisch anstieg, ist einerseits den Einschränkungen zu verdanken, die man unseren Kindern seit mehr als 12 Monaten abverlangt: übertriebene Hygienemaßnahmen, Kontaktverbote, Isolierung in der Wohnung, Verbot von Spiel und Bewegung im Freien, schuldhafte Ängste um das Überleben der Großeltern. Das kindliche Immunsystem kann sich nur stabilisieren, wenn es sich mit diversen Keimen auseinandersetzen muss – immunologisches Kleines Einmaleins! Andererseits bezweckt man durch das Testen von Kindern den erwünschten Inzidenzwert, um die Maßnahmen zu rechtfertigen.

Der Staat darf sich nicht über Art. 6 GG hinwegsetzen, nach welchem allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kind getestet oder gar geimpft wird. Zu befürchten ist, dass Kinder, die nach dem Elternwillen nicht getestet wurden, vom Unterricht ausgeschlossen werden könnten.

Außerdem verstößt das Testen von Kindern auch gegen den Datenschutz, denn die Ergebnisse bleiben weder den Mitschülern, noch den Lehrkräften verborgen. Was droht einem Schulkind, wenn der Schnelltest positiv anschlägt? Es wird in Quarantäne geschickt, obwohl es vielleicht gar keine Symptome hat. Es wird von den Mitschülern isoliert, beschämt, gemieden, gemobbt. Wer will noch neben einem „Aussätzigen“ sitzen oder mit ihm spielen? Eine Stigmatisierung verletzt die Menschenwürde.

In Art. 2 GG geht es um körperliche Unversehrtheit. Dass sich Kinder bei der Handhabung des Selbsttests selbst gefährden können ( Augenreizungen, Hautausschläge etc.), hat bisher keine Erwähnung gefunden. Ebensowenig ist eine Lehrkraft befugt, medizinische Dienste zu erbringen. Auch die Haftungsfolgen sind bislang ungeklärt.

Und schließlich haben Lehrer einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dieser wird  durch die Verpflichtung  zu außerdienstlichen Aufgaben enorm behindert.

Die Spaltung soll nun bereits in der Kita beginnen, später sich im Kindergarten, in der Grundschule und in den höheren Klassen fortsetzen. Es gibt kein Zurück mehr. Wer gebrandmarkt ist wird Außenseiter bleiben. Nur wer von Kinderseelen gar keine Ahnung hat, kann solche Maßnahmen verordnen. Warum wehren sich nicht die  Bürgermeister, die Schulleiter, die Lehrer und die Erzieher, die pausenlos vorgeben, sich dem Wohl  a l l e r  Kinder zu verpflichten?

Wo bleibt eigentlich die Lobby für unsere Kinder?

Bärbel Fischer

Schwammiger Gesetzesentwurf

„Kinderrechte ins Grundgesetz – muss das sein“?                                         SchwZtg. 27. 03. 2021, Claudia Kling

 

Leserbrief

Auf die  redaktionelle Frage, wie die Reaktionen auf den o.g. Regierungsentwurf sind, lautet die Antwort von Kinder-und Jugendhilfe-Organisationen, die sich im Bundesrat geäußert haben: „Verheerend“. Ihnen geht der Entwurf nicht weit genug. Sie kritisieren ihn als reine Symbolpolitik.

Doch die konträre Kritik der Eltern-und Familienverbände, wie auch mehrerer Verfassungsrechtler an dem Gesetzesentwurf fehlt in Ihrem Bericht leider gänzlich. Ich frage mich, ob diese überhaupt gehört wurden. Wir lehnen das Vorhaben nämlich nicht nur als überflüssig, sondern sogar als schädlich ab. Denn Kinderrechte sind erstens seit 1949 über Art.1 GG und Art. 6 GG gewährleistet. Zweitens soll nun das bewährt ausgewogene Verhältnis Eltern-Kinder-Staat zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden. Die Formulierung “Erstverantwortung der Eltern“ ist kein juristischer Begriff und daher wirkungslos.

Was also ist die Absicht der Koalition, Art. 6 GG noch vor der Bundestagswahl im September eiligst zu ergänzen? Um nur zwei Beispiele zu nennen, liegt dem Staat erstens daran, möglichst alle Eltern steuerzahlend aus dem Kinderzimmer in die Betriebe zu bekommen und deren Kinder möglichst schon einjährig in die Ganztagsbetreuung zu zwingen. Wollen Eltern aber ihre Kinder selber umsorgen, kann der Staat ihnen das künftig verwehren mit dem Argument, Kinder hätten ein Anrecht auf „Bildung“. Dadurch wird  aber das Anrecht der Kinder auf „satte personale Bindung“ verletzt, und das grundgesetzliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6,2 GG) beschädigt. Äußert zweitens ein 14-jähriger Sprössling nach langjährig schulischer Gender-Indoktrination z. B. den Wunsch, sein Geschlecht umzuwandeln, haben die Eltern künftig nichts mehr zu melden. Denn laut Entwurf „muss das Recht des Kindes auf Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit“ gegen den Elternwillen geachtet werden.

Eine schwammige Gesetzeslage dient weder Eltern noch Kindern. Im Übrigen gehört ein solcher Gesetzesentwurf zuvor abgestimmt mit dem „Internationalen Pakt über die Menschenrechte“.

Bärbel Fischer                                                                                          ELTERNINITIATIVE für FAMILIENGERECHTIGKEIT

Kinderrechte in staatlicher Hand?

Die Regierungskoalition beabsichtigt wiederholt die Aufnahme von „Kinderrechten in die Verfassung“, obwohl das Parlament im März 2020 bereits dieses Projekt abgelehnt hatte. Kinder sollten u.a. „alters-und reifeangemessen an staatlichen Entscheidungen beteiligt, und ihre Äußerungen berücksichtigt werden“. Was konkret diese Formulierung besagt , ist dem Interview der Schwäbischen Zeitung mit  dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Siegfried Willutzki, nicht zu entnehmen.

Sehr geehrter Herr Gabel,

am 13. 01. 2021 erschien Ihr Bericht: „Koalition will Kinderrechte stärken“ in der Schwäbischen Zeitung. Wir von der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT haben uns mit dem Thema schon sehr lange befasst. Wie auch anderen Familienverbänden geht es uns darum, dass uns Eltern nicht nur eine „Erstverantwortung“ erlaubt werden soll, sondern die volle Verantwortung, solange dem Kind kein Schaden zugefügt wird. Zudem müsste diese Erstverantwortung juristisch genau definiert werden. 

Die Schwäbische Zeitung fügt Ihrem Artikel ein Foto von Schlitten fahrenden Kindern an, deren Eltern ihnen von oben zusehen. Sie freuen sich, dass ihre Kinder sich alleine und ohne elterlichen Beistand auf die Piste wagen. Dies ist „Persönlichkeitsentfaltung“ pur. Und dies geschieht x-mal jeden Tag. Der Staat kann das nicht leisten. Im Gegenteil! Heutzutage verbietet der Staat den Kindern das Rodeln, lässt Schneemänner von Polizisten zerstören, zwingt Schüler in eiskalte Klassenräume und schädigt Kinder durch stundenlanges Tragen von Masken, auch gegen den erklärten Willen der Eltern. Wie enorm sich die Bildungsschäden durch die staatlich angeordnete Heimbeschulung noch auswirken wird, ist nicht abzusehen. Hier werden Persönlichkeiten nicht entfaltet, sondern schwer beschädigt.

Sowohl Herr Willutzki als auch die Professorin Rechtsphilosophie Frau Wapler meinen; Die Sicht auf Kinder habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Kinder würden heute von Geburt an als Persönlichkeiten gesehen, die ernst zu nehmen sind. Ich frage: Welches Elternpaar hat jemals seine Kinder nicht ernstgenommen, ihre Wünsche, ihre Ziele, ihre Gefühle, ihre Stärken und Schwächen ignoriert?  Seit es unser Grundgesetz gibt, gilt jedes Neugeborene als Persönlichkeit mit unantastbarer Würde. Daran hat sich auch in den letzten Jahrzehnten rein gar nichts geändert!

Am Ende beschäftigt uns auch die Frage, warum es gerade den linken und grünen Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren. Sind nicht sie es, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Für mich ist es paradox, wenn ausgerechnet jene, die sich rücksichtslos gegenüber dem Nachwuchs aufführen, partout mit Kinderrechten punkten wollen, zumal linke Politiker und Abgeordnete im Durchschnitt selbst kaum Kinder haben.

Ich fasse zusammen:

  • Eltern brauchen keine Erstverantwortung, ihnen steht nach Art. 6 GG die volle Verantwortung zu.
  • Unantastbare Würde gebührt allen Menschen, also auch unseren Kindern.            Art. 1 Grundgesetz
  • Für die Persönlichkeitsentwicklung ihrer Kinder sind und waren schon immer die Eltern die Experten und nicht staatliche Behörden oder Einrichtungen.
  • Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.

Bleibt zu hoffen, dass das Parlament, wie bereits im März 2020 geschehen, im Sinne der Kinder und ihrer Eltern den Gesetzentwurf anlehnt.

Mit freundlichem Gruß – Bärbel Fischer                                                     ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

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„Unsicherheit überschattet Ferienbeginn“                                                                 Schwäbische Zeitung, 30. Juli 2020                          

Leserbrief mit Weiterleitung an das Kultusministerium Stuttgart

Den Bericht der Stuttgarter Korrespondentin vervollständigte die Redaktion mit einem „niedlichen“ Foto, auf dem sich drei Grundschülerinnen über ihr Zeugnis freuen. Absolut nicht erfreulich ist, dass die Kinder Masken tragen. Wer hat sie dazu aufgefordert? Das Kultusministerium gewiss nicht, wie mir das Ministerium auf Nachfrage versicherte. Denn es gibt zwar Hygienevorschriften für Schulen, aber keine Maskenpflicht.

Die Ministerin entschied so, weil sie weiß, dass die Masken erstens nicht vor Ansteckung schützen, weil keine  Maske Viren von 120 Nanometern ( 1nm= ein Millionstel Millimeter ) zurückhält. Zweitens ist ihr bekannt, dass die Rückatmung hinter der Maske die Sauerstoffaufnahme verhindert, was zu schneller Ermüdung und Konzentrationsschwäche führt. Mit Sicherheit wollte sie die Kinder auch davor bewahren, sich als Bedrohung für ihre Mitmenschen zu erleben.

Kinder zum Tragen einer Maske zu zwingen ist eine Verletzung von Art. 2,2 GG und § 240 StGB und kann wegen Körperverletzung oder /und Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Keine Schule darf sich eine eigene Paralleljustiz erlauben. 

Fragt sich, warum Schulen sich immer noch über amtliche Vorgaben hinwegsetzen und warum die Presse mit solchen Bildern arbeitet.

Bärbel Fischer

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Antwort des Ministeriums für Kultus und Unterricht:

Pflicht zum Tragen e¡ner Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen lhre E-Mail vom 30. Juli 2020 

Sehr geehrte Frau Fischer, 

für lhr oben genanntes Schreiben, in dem Sie die ab dem kommenden Schuljahr geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen thematisieren, danke ich lhnen. 

Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Ausweitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maß- nahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes und dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. Gleichwohl muss diese Abwägung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens täglich neu erfolgen. Die Schulen müssen dabei besonders in den Blick genommen werden. 

Seit der Einstellung des Unterrichtsbetriebs durch die Corona-Verordnung vom17. März2020 haben wír uns schrittweise über die erweiterte Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb wieder auf einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen hinbewegen können. Der Verzicht auf das Abstandsgebot ermöglicht, dass alle Schülerinnen und Schüler wieder durchgehend, also nicht nur in einem rollierenden System, vor Ort in der Schule unterrichtet werden können. Wir können diesen Schritt nur dann gehen, wenn er durch Maßnahmen abgesichert wird, die der Verbreitung des Virus entgegenwirken. 

Die baden-württembergischen Landesregierung hat deshalb die ab Beginn des kommenden Schuljahres geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die Hauptstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie für die Beruflichen Schulen beschlossen. 

Diese Pflicht gilt außerhalb des Unterrichtsraumes auf den sog. ,,Begegnungsflächen, also beispielsweise auf den FIuren, dem Schulhof und auf Toiletten. Das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wird weiterhin möglich sein. Für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll keine entsprechende Verpflichtung bestehen. 

Da die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist, kann an den Grundschulen auf die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Be- deckung verzichtet werden. 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist an den weiterführenden und den beruflichen Schulen aus der Sicht medizinischer Experten eine sehr wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung des Virus, auf die wir in der gegenwärtigen Situation leider nicht verzichten können. 

Mit freundlichen Grüßen 

lngrid Schmid 

 

600 000 Corona-Tote weltweit

Die Schwäbische Zeitung berichtet von einer Großzahl an Coronat-Toten, ohne dass sie diese Zahl ins Verhältnis setzt. Geht es um Panikmache oder worum?

Von 7,8 Milliarden Menschen auf dem Planeten sind durch Covid -19 seither nur 600 000 Menschen gestorben, ein minimaler Anteil gemessen an den Grippetoten, den Herz-Kreislauftoten, den Verkehrstoten, den Hungertoten der letzten Jahre. Haben wir dafür einen Lockdown ausgerufen und zahllose Existenzen vernichtet? Haben wir dafür unsere Kinder eingesperrt, unsere Schüler ins Homeschooling geschickt, ihnen ihr Recht auf Bildung vorenthalten? Mussten dafür tausende von Greisen in ihrer Sterbestunde auf den Beistand ihrer Familie verzichten? Mussten wir dafür auf religiöse Rituale in den Gemeinden verzichten? Mussten wir uns hinter Masken vermummen, weil wir plötzlich zu Bedrohern  geworden sind?

Mir bleibt verborgen, warum eine demokratische Gesellschaft sich klaglos ihrer grundgesetzlichen Freiheitsrechte berauben lässt, sich un-hinterfragt einem Corona-Dogma beugt, obwohl alle statistischen Zahlen seit vielen Wochen Entwarnung zeigen. Ebenso unverständlich erscheint mir, warum Frau Merkel am 20. März kein nationales Freudenfest ausgerufen hat, als der Ansteckungswert bereits unter 1 war. Stattdessen verordnete sie drei Tage später einen allgemeinen Lockdown, der unsere Wirtschaft seither in den Abgrund reißt.

Will die Schwäbische Zeitung mit o.g. Artikel Panik schüren? Darf die Panik unter keinen Umständen enden? Auch wenn unsere Regierung statistischen Aussagen keinen Wert beimisst, so sollte sie sich wenigstens auf Experten verlassen, die Zahlen zu deuten vermögen.

Bärbel Fischer
Leutkirch – Stadt