Corona-Tests für Kita-Kinder?

„Land plant Corona-Tests für Kita-Kinder“
Schwäbische Zeitung – 8. April 2021 –  WIR IM SÜDEN

LESERBRIEF – abgelehnt

Ob Corona-Tests für Schulkinder oder die ganz Kleinen in der Kita –  nach demokratischen Grundsätzen sind beide nicht mit Art. 1,1 unseres Grundgesetzes vereinbar. Dass die Infektionsrate bei Kleinkindern drastisch anstieg, ist einerseits den Einschränkungen zu verdanken, die man unseren Kindern seit mehr als 12 Monaten abverlangt: übertriebene Hygienemaßnahmen, Kontaktverbote, Isolierung in der Wohnung, Verbot von Spiel und Bewegung im Freien, schuldhafte Ängste um das Überleben der Großeltern. Das kindliche Immunsystem kann sich nur stabilisieren, wenn es sich mit diversen Keimen auseinandersetzen muss – immunologisches Kleines Einmaleins! Andererseits bezweckt man durch das Testen von Kindern den erwünschten Inzidenzwert, um die Maßnahmen zu rechtfertigen.

Der Staat darf sich nicht über Art. 6 GG hinwegsetzen, nach welchem allein die Eltern entscheiden, ob ihr Kind getestet oder gar geimpft wird. Zu befürchten ist, dass Kinder, die nach dem Elternwillen nicht getestet wurden, vom Unterricht ausgeschlossen werden könnten.

Außerdem verstößt das Testen von Kindern auch gegen den Datenschutz, denn die Ergebnisse bleiben weder den Mitschülern, noch den Lehrkräften verborgen. Was droht einem Schulkind, wenn der Schnelltest positiv anschlägt? Es wird in Quarantäne geschickt, obwohl es vielleicht gar keine Symptome hat. Es wird von den Mitschülern isoliert, beschämt, gemieden, gemobbt. Wer will noch neben einem „Aussätzigen“ sitzen oder mit ihm spielen? Eine Stigmatisierung verletzt die Menschenwürde.

In Art. 2 GG geht es um körperliche Unversehrtheit. Dass sich Kinder bei der Handhabung des Selbsttests selbst gefährden können ( Augenreizungen, Hautausschläge etc.), hat bisher keine Erwähnung gefunden. Ebensowenig ist eine Lehrkraft befugt, medizinische Dienste zu erbringen. Auch die Haftungsfolgen sind bislang ungeklärt.

Und schließlich haben Lehrer einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dieser wird  durch die Verpflichtung  zu außerdienstlichen Aufgaben enorm behindert.

Die Spaltung soll nun bereits in der Kita beginnen, später sich im Kindergarten, in der Grundschule und in den höheren Klassen fortsetzen. Es gibt kein Zurück mehr. Wer gebrandmarkt ist wird Außenseiter bleiben. Nur wer von Kinderseelen gar keine Ahnung hat, kann solche Maßnahmen verordnen. Warum wehren sich nicht die  Bürgermeister, die Schulleiter, die Lehrer und die Erzieher, die pausenlos vorgeben, sich dem Wohl  a l l e r  Kinder zu verpflichten?

Wo bleibt eigentlich die Lobby für unsere Kinder?

Bärbel Fischer

Ein Gedanke zu „Corona-Tests für Kita-Kinder?

  1. Soll für zwei Schulen ab Montag gelten:

    https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/
    (dauert etwas bis die Seite kommt – Server wohl etwas überlastet)

    Danke!

    Das wird der Lackmustest sein, ob die Gewaltenteilung hierzulande noch funktioniert oder wir schon im neuen 1934 nach der Machtergreifung leben.

    In Thüringen wurden ja schon eine MP-Wahl rückgängig gemacht und jüngst Kandidaturen behindert.

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