WAHLFREIHEIT – eine Schimäre in BW

Der heutigen Presse entnehmen wir, dass sich die rot-grüne Landesregierung weigert, für jene Kinder, die auf Wunsch der Eltern nur den Unterricht ohne nachmittägliche Betreuung besuchen, eine Aufsicht für Randzeiten anzubieten. Das kommt einer Bestrafung familiärer Obhut gleich.
Leserbrief zu:
„Eltern wollen mehr Flexibilität“ Schwäbische Zeitung – Wir im Süden – 9. 2. 16
Wahlfreiheit – ein Wort mit Wohlklang! Nur leider verstehen viele Bürger darunter etwas völlig anderes als die rot-grüne ( Landes-)Politik.
  • Zwar haben junge Eltern die Wahl zwischen familiärer und außerfamiliärer U 3-Betreuung, jedoch fördert der Staat jeden Krippenplatz mit  mehr als 1000 €, die elterliche Betreuung mit 0 €.
  • Zwar haben Eltern die Wahl zwischen Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule. Während jedoch die Betreuung der Ganztagsschüler gewährleistet ist, verweigert die Regierung Halbtagskindern die Betreuung an Randzeiten. Familienorientierte Halbtagsbeschulung wird also abgestraft!
  • Es handelt sich demnach nicht um Wahlfreiheit, sondern um Nötigung.
Die politische Logik dieser so genannten Wahlfreiheit liegt auf der Hand:
  • Die familiäre Kinderbetreuung soll möglichst an die Wand gefahren werden, damit  alle Eltern den Betrieben zur Verfügung stehen.
  • Der Einfluss des Staates auf die Kinder soll maximiert werden.
Begründet wird dieser Zwang mit dem hehren Versprechen „gleicher Bildungschancen“. Diese wunderbare Gleichheit wird dadurch erreicht, dass Kinder aus gebildeten Elternhäusern durch die Ganztagsunterhaltung weit weniger Chancen bekommen, sich selbst weiterzubilden. Wenn dann am Ende unser Bildungsniveau seine Spitzen verloren hat und auf mäßigem Level angekommen ist, wie wir das ja aus anderen Bundesländern kennen, dann werden unsere Gleichheitsapostel in stürmischen Jubel ausbrechen.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Was kommt, wenn Familie geht?

Hören und sehen Sie bei YouTube, was die „Wutmutter ( CICERO ) der Bundesrepublik“, Birgit Kelle, zu Familie, Familienpolitik, Wahlfreiheit, Kinderbetreuung, Betreuungsgeld, Kinderfremdbetreuung, Arbeitsmark und Elternrecht zu sagen hat.

Seit dem Fall der Mauer kopiere der Westen die sozialistische Vereinnahmung der Familie, allerdings zu kapitalistischen Zwecken.

Das Gender-Ziel „Gleichstellung“ werde witzigerweise ausgerechnet von Feministinnen jenen Frauen verwehrt, die ihre Weiblichkeit leben wollen.

https://www.youtube.com/watch?v=q-JuqqeNC5o

http://www.cicero.de/berliner-republik/birgit-kelle-feminismus-alice-schwarzer-war-gestern/57492/seite/2

 

Echte Wahlfreiheit für Familien – jetzt unterschreiben!

Die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, werden mit dieser Petition ersucht, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Diese Petition soll ERFOLGREICH werden und hat bereits mehr als 11 000 Unterschriften gesammelt. Darum muss sie möglichst weit verbreitet werden. Bitte nutzen Sie Ihre Netzwerke!

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld

 

Bitte unterschreiben!

Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!
Helfen wir mit, echte Wahlfreiheit für junge Familien in Deutschland zu schaffen, damit sie sich frei dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben:
UNTERZEICHNEN
Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien (zuletzt bezogen ca. 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass…

  • …Ergebnisse der neuesten Hirnforschung belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase sind?
  • …Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann? Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.
  • …ein Krippenplatz leicht das Zehnfache (bis zu EUR 1.500) des Betreuungsgeldes (zuletzt 150 Euro) kosten kann?
  • …sich die meisten jungen Mütter wünschen, selbst für ihr Kind zu sorgen, sich das aber oft nicht leisten können?
  • …die Betreuer in Kindertagesstätten zeitlich und personell mit den Kindern meist überfordert sind?
  • …sich in Kitas durchschnittlich eine Betreuerin um neun Kleinkinder kümmern muß?

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeldWir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre treue Unterstützung, Ihre

Ruth Staiger und das gesamte Team von CitizenGO

P.S.: Bitte „teilen“ Sie diese Petition auch auf facebook.com/CitizenGO.Deutsch und schenken Sie uns ein „Gefällt mir“, damit Sie zeitnah über Neuigkeiten und Erfolge unserer Petitionen informiert werden.

Aktion: Abgeordnete anschreiben!

 

Berlin, den 6.11.2015
www.familien-schutz.de

Zehn Abgeordnete jetzt anschreiben

noch erhalten fast 450 000 Familien 150 Euro Betreuungsgeld pro Monat, statt einen mit etwa 1.200 Euro staatlich finanzierten Krippenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch zu nehmen. Das soll nun ein Ende haben. Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Betreuungsgeld gekippt.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden die für das Betreuungsgeld im Haushalt ja vorgesehenen Mittel auf Länderebene dem Krippenausbau oder sogar dem allgemeinen Haushalt zugeschlagen. Denn wenn der Bund das Geld an die Länder transferiert, wird er ihnen die Verwendung freistellen. Anders gesagt: Das Betreuungsgeld ist noch nicht verloren, aber akut in Gefahr. 

Wenden wir uns also fortan an die einzelnen Bundesländer. Bayern geht mit gutem Beispiel voran und verwendet die Mittel des Bundes wie vorgesehen: Bayern zahlt das Betreuungsgeld weiter aus.

Damit die häusliche Betreuung nicht wieder vollständig diskriminiert wird, darf das – ohnehin geringe! – Betreuungsgeld nicht gestrichen werden. Sorgen Sie zusammen mit uns dafür, daß andere Länder wie Baden-Württemberg folgen. Teilen Sie zehn familienpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen indem Sie hier die Petition zeichnen mit, daß das Betreuungsgeld auch in Zukunft gebraucht wird. Das Betreuungsgeld muß eine Landesleistung werden.

 

 

 

Fragwürdiges Urteil

Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Betreuungsgeld

Keine Gleichberechtigungfür selbst betreuende Eltern 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärtund dies damit begründet, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Eine inhaltliche Stellungnahme wurde vermieden. Die Begründung wirkt jedoch konstruiert und ist teilweise widersprüchlich. Möglicherweise wurde die Zuständigkeitsfrage nur vorgeschoben.

Dr. Johannes Resch ( www.johannes-resch.de ), der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales und Gesundheit der ÖDP zeigt auf, mit welchen zweifelhaften Tricks das o.g. Urteil zustande kam.

https://www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/    aktuelles/oekologiepolitik/OekologiePolitik-168.pdf

 Seiten 38 bis 41 ÖP

Zitate:

„Es wird argumentiert, das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung stehe allen Eltern offen, sodass ein Betreuungsgeld nicht erforderlich sei. Ebenso könnte gesagt werden, das Betreuungsgeld stehe allen Eltern offen, sodass eine Krippenförderung nicht erforderlich sei.“

„Das sich aus Art. 6 GG ergebende Grundrecht auf Wahlfreiheit wird einfach übergangen“. 

„Das Urteil zeigt, dass beim BVerfG eine grundlegende Wandlung im Sinne einer Angleichung an die Bundespolitik erfolgt ist.“

Laut schreien!

Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands, schreibt in seinem neuesten Newsletter:

Lieber Familienfreund! 

stresing„Eltern wehrt euch! Eltern werdet aktiv!“, muss man ganz laut schreien!

Als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld anstand, haben wir bereits gewarnt, dass es auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben könnte. Nun ist es soweit!

Es gibt interne Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Sockelbetrag des Elterngeldes zu streichen! Das sind 300 Euro, den Familien weggenommen werden würde! Das wäre ein Frontalangriff auf den Mindestbetrag des Elterngeldes, den beispielsweise Eltern mit mehreren Kindern bekommen, die vor der Geburt wegen der Kindererziehung weiterer Kinder keinen gut bezahlten Arbeitsplatz hatten.

Der Deutsche Familienverband nimmt ganz klar Stellung: FINGER WEG VOM ELTERNGELD!

Auf die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, haben wir im Deutschen Familienverband e.V. mit scharfer Kritik reagiert, denn das Elterngeld soll Familien ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Wenn nach dem Aus für das Bundes-Betreuungsgeld für 1- und 2-jährige Kinder jetzt auch noch Hand ans Elterngeld gelegt wird, nimmt der Staat Eltern mit geringerem Einkommen vollends die Entscheidungsfreiheit und drängt sie kurz nach der Geburt des Kindes in die Erwerbstätigkeit.


Es gibt 10 gute Gründe, um Fördermitglied im Deutschen Familienverband e.V. zu werden.


Die Devise muss lauten: Familiengerechte Arbeit, statt arbeitsmarktgerechter Familie!

Die finanzielle Absicherung der Elternzeit darf nicht den Anforderungen der Wirtschaft und einer rein arbeitsmarktorientierten Politik geopfert werden, die Mütter und Väter nur noch als Arbeitskräfte sehen und das Wohl der Kinder in einer möglichst frühzeitigen staatlichen Betreuung. Erziehungsleistung wird dann nur noch bei möglichst nahtloser, umfangreicher und gut bezahlter Erwerbstätigkeit anerkannt. Klarere Signale gegen Kinder kann man nicht setzen!

 

Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer

AfD: Freiräume für Familien schaffen!

Für die AfD in Sachsen hat FAMILIE Priorität vor allen anderen gesellschaftlichen Kriterien. Darum beginnt  ihr Wahlprogramm  mit dem Blick auf die Familie als der Keimzelle der Gesellschaft. Während Familienministerin Schwesig das Familienmodell der ehemaligen DDR zugunsten des Arbeitsmarktes beibehalten will, möchte umgekehrt die AfD in Sachsen dieses Modell endgültig überwinden. Hören und urteilen Sie selbst:

http://afdsachsen.de/download/programm/mp3/01%20familie.mp3

 

Mehr Geburten, aber nicht genug

Der Leitartikel vom 22. 08. 2015 in der Schwäbischen Zeitung beschäftigte sich mit der Meldung des Statistischen Landesamts, dass in Baden Württemberg 2014 migrationsbedingt 715 000 Kinder mehr geboren wurden als im Vorjahr. Das sei allerdings kein Verdienst der Politik und erst recht keine Entwarnung, so der Autor.

Dazu zwei Leserbriefe:  

Die Lösung ist so einfach!

Herr Buchsteiner hat in seinem Leitartikel vollkommen recht, dass diese gute Nachricht nichts mit den katastrophalen Entwicklungen in der Familienpolitik und schon gar nichts mit Frau Schwesigs Bemühungen, Familienpolitik als Zubringer für die Wirtschaft zu betrachten und Mütter möglichst früh – aller Bedenken der Entwicklungspsychologen zum Trotz –  wieder in den Arbeitsprozess zu stecken,zu tun hat.

Die Einseitigkeit der Sichtweise, auch von den Familienforschern Rost und Dorbritz, ist bei diesem Thema enorm. Es wird immer nur aus der Perspektive der Frau in Erwerbsarbeit geschaut. Somit  werden Elterngeld und außerfamiliäre Betreuung als Retter bezeichnet. Eine Mogelpackung.

Viele würden gerne beim Kind bleiben oder mehrere Kinder haben, wenn sie es sich leisten könnten.

Was ist aus Bundes- und Landeserziehungsgeld geworden, die gerade einkommensschwächere Familien drei Jahre lang unterstützten? Warum werden mit dem vergleichsweise kurzen Elterngeld gut verdienende Frauen besser unterstützt? Weil es Lohnersatz ist, keine Familienleistung!

Hier wurden seit Jahren zu viele falsche Weichen gestellt.

Die Frage nach einer schnellen Verbesserungsmöglichkeit läßt sich übrigens leicht beantworten:

1. Geben wir jeder Mutter ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt: Dann gibt es echte Wahlfreiheit statt Kinderhort oder Verarmung. 2. Kümmern wir uns damit wirklich endlich um alle gebärfähigen Frauen (nicht nur die gut verdienenden). Dann entscheiden sich schwangere Frauen für ihr Kind, dann sinkt die Zahl der Abtreibungen (90% soziale Indikation = 90000 Kinder mehr pro Jahr und das seit Jahrzehnten).

Die Lösung ist längst da, doch wo sind der politische und gesellschaftliche Wille?

Thomas Bergmann, Bad Waldsee

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Professor Herwig Birg, der Nestor vorausschauender Bevölkerungsentwicklung, bestätigt, dass trotz migrationsbedingtem Geburtenplus 2014  noch immer längst nicht genug Kinder geboren werden als nötig wären, um den künftigen Fachkräftebedarf, und damit den Lebensstandard von heute  zu sichern. Er rechnet vor, dass aufgrund jahrelanger Stagnation der Geburten von nur 1,4 Kindern pro Frau bereits eine Bevölkerungsschrumpfung von 16 Mio. bis 2050 auch durch Migration nicht mehr rückgängig zu machen ist. Dies ist die Folge deutscher Gesellschaftspolitik, die blind auf die Arbeitsmarktverwertbarkeit, d.h. auf Lohnsteuereinkünfte und Sozialabgaben durch junge Frauen setzt, ihnen aber keine Möglichkeit mehr lässt, eine Familie mit mehreren Kindern zu gründen und ihre  Wunschkinder so viele Jahre ohne finanzielles Risiko zu begleiten, wie es humanbiologisch erforderlich wäre. Solange Eltern in Deutschland jedoch ab dem zweiten Kind bereits Strafsteuern zahlen müssen dafür, dass sie überhaupt noch Kinder aufziehen, solange wird sich der ökonomische und rentenpolitische Abstieg in unserem Land trotz Migration nicht aufhalten lassen.
Bärbel Fischer, Leutkirch