Nie wieder GRÜN!

Auch wenn die Flüchtlingsfrage momentan alle Kräfte des Landes beansprucht, so soll dem Ministerpräsidenten signalisiert werden, dass die Regierungspolitik der GRÜNEN in BW lediglich ein Intermezzo in der Geschichte des Landes bleiben wird, sollten sie ihre Einstellung  nicht in Richtung nachteilsloser Wahlfreiheit für Eltern ändern.

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                  Staatsministerium

Richard-Wagner-Straße
70184 Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann.                                           sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,

wir von der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT hätten es nicht für möglich gehalten, dass die GRÜNEN mit ihrem umweltfreundlichem Programm, die wir vor wenigen Jahren als Alternative zur Fast-Alleinherrscherin CDU wählten, uns 2015 als Familieneltern derart in den Rücken fallen und das minimale Betreuungsgeld auf unerträglich ideologische Weise schmähen und sogar bekämpfen.

Nicht nur das Grundgesetz, sondern auch das Bundesverfassungsgericht betonten die völlige Wahlfreiheit der Eltern bei der Art der Kinderbetreuung. Nur weil die Wahl vieler Eltern ( in BW z.B. 110 000 Elternpaare ) sich gegen eine kollektive Krippenanstalt, statt dessen aber für eine seit Jahrtausenden bewährte, biologische Form der persönlichen  1:1 – Betreuung/Bindung entscheiden, sollen sie nun abgestraft werden, obwohl das minimale Betreuungsgeld von 150 € bereits per se eine Demütigung darstellte, verglichen mit einer fast zehnfachen Subventionierung von Krippen. Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die GRÜNEN eine Mutter-Kind-Bindung im Tierreich mit  erheblichem Pathos würdigen. Tiereltern sollen ungestört ihre Brut /ihren Nachwuchs bis zur biologischen Reife füttern und erziehen und lehren dürfen. Wie hätten wir Menscheneltern annehmen können, dass die GRÜNEN ausgerechnet die menschliche Gattung von ihrem biologischen Konzept streichen würden? Widersprechen sich hier nicht Wort und Tat, Herr Kretschmann?

Weil wir uns einen derart extremen Sinneswandel der GRÜNEN  nicht erklären können, vermuten wir, dass sie sich zum Zweck einer möglichen Regierungsbeteiligung prinzipienvergessen an den neoliberal -materiellen Trend der CDU und SPD einschließlich der Linken angepasst haben. Mütter finden nur noch Beachtung unter dem Aspekt ihrer „Arbeitsmarktverwertbarkeit“. Ihre Kinder dienen lediglich als künftige Steuer- und Beitragsbeschaffer, was sich ja in den unzähligen Talkshows deutlich erkennen lässt. Anspruch auf liebevolle Achtsamkeit, Zeit und Zärtlichkeit durch ihre eigenen Eltern haben Kleinkinder heute nicht mehr. Sie müssen als Störfaktor des Arbeitsmarktes umgehend und frühzeitig von den Eltern eliminiert werden. Dabei hilft natürlich eine Arbeitsmarktpolitik, die dafür sorgt, dass ein Alleinverdiener mit seinem Einkommen keine Familie mehr ernähren kann. Nur so schafft man es, dass nicht nur Väter, sondern auch Mütter die Staatskasse mit Steuern füllen. Kinder tragen, gebären, nähren, erziehen, bilden, begleiten, fördern – all das verliert seinen Wert gegenüber Steuern und Abgaben an die Finanzverwaltung.

Herr Kretschmann, wie fühlen Sie sich als Repräsentant einer solchen schizophrenen Partei? Ist Ihnen noch wohl in Ihrer grünen Haut?

Außer der ÖDP ( www.oedp.de ), die sich seit Jahren für eine familiengerechte Politik einsetzt, gibt es seit 2015 auch noch die AfD, die, wenn sie sich keine weiteren Eskapaden mehr erlaubt, eine echte Alternative zu SPD und GRÜNEN sein dürfte. Im Gegensatz zu den bis zur Unkenntlichkeit schwammig gewordenen GRÜNEN bieten diese Parteien scharfe Konturen und differenzierte Konzepte, zumindest in Sachen Familie.

Herr Kretschmann, vielleicht haben Sie noch nicht bemerkt, dass sich die Wählerschaft zum großen Teil aus Groß-/Eltern von Kindern generiert. Was Sie den Eltern aber 2015 bieten ist ein totales Abschreckungskonzept. Ich will meine bittere Enttäuschung über die Bundes- und Landesgrünen nicht verhehlen. Meine Wahlentscheidung und die unzähliger Eltern steht seit Juli 2015 fest. Nie wieder GRÜN!

Einen einzigen Ausweg aus dem Dilemma sehe ich allerdings noch. Sollten Sie sich als Vater von drei Kindern, wie Sie bereits deutlich bewiesen haben, in punkto FAMILIE gegen Ihr grünes Parteiprogramm positionieren und für nachteilslose Wahlfreiheit  a l l er   Eltern plädieren, so könnten wir uns doch noch geneigt sehen, GRÜN vor allen anderen Parteien  zu bevorzugen. Aber diese Vorstellung grenzt vermutlich an Illusion.

So grüße ich Sie im Auftrag der INITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT ziemlich desillusioniert und resigniert

Bärbel Fischer

P.S. Dieses Schreiben geht mit gleicher Post auch an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg und wird im Internet weiter verbreitet.

Finden 110 000 Familien in BW Gehör?

Der Pforzheimer Verein HILFE  ZUM  LEBEN e. V. wendet sich an dem Ministerpräsidenten von BW und alle Landtagsabgeordneten mit der Bitte, das gekippte Betreuungsgeld durch ein Landesbetreuungsgeld für den betroffenen Personenkreis zu ersetzen.

 

Herrn Ministerpräsident                                                                                               Winfried Kretschmann                                                                                         Staatsministerium                                                                                                           Richard-Wagner-Straße

70184 Stuttgart

 

17.08.2015

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

das Bundesverfassungsgericht hat die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund für verfassungswidrig erklärt. Dabei hätte es aus unserer Sicht auch eine andere Entscheidung geben können. Das höchste Gericht hatte noch 1998 eine eindeutige familienfreundlichere Entscheidung getroffen, in dem es sich zum Betreuungsbedarf äußerte. Dort hieß es u.a.: „.. ergibt sich aus der Schutzpflicht des Art.6 Abs. 1 GG auch die Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern… Der Staat hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise oder zeitweise auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“ Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 machte deutlich, dass eine die Wahlfreiheit respektierende Politik darauf ausgerichtet sein muss, die institutionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen der Familien anzupassen, nicht umgekehrt, wie dies heute der Fall ist.

Gerade deshalb muss die Wahl der angemessenen Betreuung den Eltern überlassen bleiben und ist die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form vom Staat zu unterstützen. Und genau dies leistete das Betreuungsgeld – wenn auch nur ansatzweise im Blick auf die Höhe. Jedes Kind hat Anspruch auf die individuelle zu ihm passende Betreuung, über die nur die Eltern entscheiden können. Die tatsächlichen Gegebenheiten machen aber aus der verfassungsrechtlich den Familien zugesicherten Wahlfreiheit die Vorgabe, sich so frühzeitig wie möglich, am besten bereits während des Elterngeldjahres, den Zwängen des Arbeitsmarktes anzupassen und sich sofort dort wieder einzugliedern.

Das Betreuungsgeld sollte eine Kompensation für die Mütter/Familien sein, die keine Kinderkrippen in Anspruch nehmen, sondern ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Jahren selbst versorgen, erziehen und betreuen wollen und dafür sogar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Für die berufstätigen Mütter, die ihr Kind in eine Krippe geben wollen, soll der Staat Plätze zur Verfügung stellen.

Ein Krippenplatz kostet den Staat je nach personeller Ausstattung zwischen 15 und 20.000 Euro im Jahr. Damit wird Müttern ermöglicht, ihre noch sehr kleinen Kinder in die Betreuung/Erziehung fremder Personen zu geben, um einer Berufstätigkeit nachzugehen. Diejenigen Mütter, die aber ganz für ihre Kinder da sind und sich für sie einsetzen, sind jetzt nun wieder bewusst von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Desweiteren fällt uns auf, dass in der öffentlichen Diskussion in Stellungnahmen Politiker die Frauen als Mütter zweiter Klasse degradieren, die vorübergehend zu Gunsten ihrer Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil ihnen das Wohl ihrer Kinder wichtiger ist. Eine solche Ungleichbehandlung ist unsozial, ungerecht und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz, sie ist diskriminierend und gegen Familien gerichtet. Das hat nichts mit Familienförderung zu tun. Mütter, die die ersten drei Lebensjahre ihren Kindern widmen, erbringen einen ganz wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft und die Erziehungsleistung müsste honoriert werden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Mit Erschrecken müssen wir die ideologischen Aussagen von Personen z.B. wie Katrin Göring-Eckardt (..unsinnigen und teuren Maßnahme, die am Familienbild des letzten Jahrhunderts festhält.“) zur Kenntnis nehmen. Wer hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie sie leben sollen? Welche Verachtung gegenüber Andersdenkenden spricht aus solchen Worten. Wenn Frauen nun einmal nicht wie Frau Göring-Eckardt und andere Grüne leben wollen, ist das ihre persönliche Entscheidung. Aber die Grünen wollen unbedingt über Jahrhunderte in der Regel positive Erfahrungen zerstören, weil es nicht in ihr Weltbild passt. Von Ihrer Parteikollegin, der grünen Familienministerin in Nordrhein-Westfalen, Frau Sylvia Löhrmann, ist zu lesen: „Die Anti-Bildungs-Prämie ist vom Tisch.“ Das zeugt von einer menschenverachtenden Einstellung, denn damit diffamiert sie alle Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, sie würden ihren Kindern keine Bildung vermitteln können.

Zu diesen genannten Politikern zählen u.a. neben der Sozialministerin Altpeter leider auch Sie. Sie selbst werden in diesem Zusammenhang zitiert, dass die Leistung eher Mitnahmeeffekte ausgelöst habe, die den Zielen guter Bildung und Betreuung nicht dienten. So etwas aus Ihrem Munde zu hören ist enttäuschend und schmerzt. Eine solche Argumentation zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Dabei ist die Anzahl der Bezieher des Betreuungsgeldes in BW recht hoch und spricht für sich. Wir kennen sehr viele Frauen und Familien, die auf den Betrag – wenn er auch viel zu niedrig ist – angewiesen sind. Darüber, dass sehr gut Verdienende über den Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer wesentlich höhere Beträge zur Verfügung haben wie ein Normalverdienender an Kindergeld erhält, gibt es keine Aufregung. Das gleiche gilt für das Elterngeld, von dem vorwiegend die Personen mit sehr hohem Einkommen profitieren. Außerdem werden hier die Mütter diskriminiert, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig sind. Sie werden mit einem lächerlichen Betrag von 300 Euro abgespeist. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie Säuglingen und Kleinstkindern Bildung vermittelt werden kann. Kinder in diesem Alter brauchen noch keine Bildung, sondern zuallererst Bindung, nämlich an ihre Eltern, damit sie einmal gesunde Beziehungen aufbauen können. Wer eine gute Bindung aufbauen kann, wird auch eine gute Bildung erfahren.

Deshalb sind auch die ständig wiederholten Aussagen, wie die von der Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), aus Baden-Württemberg, völlig fehl am Platz: „Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten.“ Sie lassen sich nicht nachweisen. Es gibt dazu keine Erfahrungswerte. Sie sind lediglich ideologische Schutzbehauptungen, um das Betreuungsgeld schlecht zu reden. Eine Kinderkrippe, in der Säuglinge untergebracht sind, als vorschulische Bildungseinrichtung zu bezeichnen, klingt schon mehr als abenteuerlich und deutet auf fachliche Inkompetenz hin.

Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, wie wichtig es bei vielen Familien war, dass für sie eine ausreichende, stabile finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Das Betreuungsgeld war eine äußerst sinnvolle Hilfe und sie sollte in ähnlicher Form weitergeführt werden.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie geben sich jetzt gerade wieder bei Ihrer Tour durchs Ländle sehr bürgernah. In Ihrem Koalitionsvertrag heißt es: „Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren.“ Auf Ihrer Homepage habe ich gelesen: „Der Ministerpräsident auf Sommertour sucht den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Auf seinen Wanderungen durch unser schönes Baden-Württemberg möchte er mit den Menschen ins Gespräch kommen und erfahren, was sie bewegt.“ Da wir uns nicht treffen werden, möchte ich auf diesem Wege das Gespräch mit Ihnen suchen. Gern nehme ich Sie beim Wort und lade ich Sie nach Pforzheim ein, um uns Gehör zu schenken. Bitte überdenken Sie Ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes und öffnen Sie sich dieser Forderung. Sie sind Ministerpräsident für alle Baden-Württemberger und nicht nur für einen bestimmten Personenkreis. Rund 110.000 Familien in BW haben von dem Anspruch auf Betreuungsgeld Gebrauch gemacht. Wie viel  sind Ihnen diese ca. 300.000 Personen wert?

Wir fordern die Landesregierung auf, für den genannten Personenkreis eine Ersatzlösung in Form eines Landesbetreuungs- bzw. Landeserziehungsgeldes zu schaffen und sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die eingesparte fast eine Milliarde Euro den Ländern nur für diesen gleichen Zweck zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob Sie mit uns in einen offenen Dialog, den Sie propagieren, treten werden.

Diesen Brief erhalten auch alle Landtagsabgeordneten.

Viele Grüße aus Pforzheim                                                                                         Reinhard Klein                                                                                                       Vorsitzender

 

Es geht um unsere freiheitliche Grundordnung

Das Betreuungsgeld für selbst betreuende Eltern war sicher nicht das Gelbe vom Ei im Vergleich zu der fast 10-fach kostspieligeren Förderung eines Krippenplatzes. Aber mit dem Wegfall des Betreuungsgeldes werden Eltern in ihrer Freiheit noch ein Stückchen weiter eingeschränkt und noch etwas mehr dazu gedrängt, sich an der Regierungsideologie zu orientieren. Das sollte ein Alarmzeichen für alle sein, auch für die, die sich selbst Kinderkrippen wünschen und für die, die gar keine Kinder haben.
 
Wir können uns fragen, ob die Zuständigkeitsfrage für das BVerfG nur ein Vorwand war, um der familienfeindlichen Profitideologie der Konzerne entgegenzukommen oder ob sie die Zuständigkeitsfrage für Die Betreuung von Kleinkindern wirklich für so wichtig halten. Letzteres ist tatsächlich zu fragen, da bei Nichtzuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld ja auch die Krippengarantie des Bundes, die beträchtliche Gelder einseitig zum Nachteil selbstbetreuender Eltern bindet, dann ebenfalls verfassungswidrig wäre. Die Anmerkungen des BVerfG zu diesem Widerspruch sind ausgesprochen unbefriedigend.
Auf diesem Hintergrund bleibt wieder nur, mit Nachdruck die elternfeindliche Politik, die nun neuerdings auch vom BVerfG flankiert wird, zu verurteilen.  Viele Eltern haben angesichts dieser Politik schon resigniert. Viele junge Leute verzichten gleich ganz auf Kinder, um sie nicht schon ein Jahr nach der Geburt aus finanziellen Gründen wieder abgeben zu müssen.
Immerhin haben wir in unserem Land (noch) die Freiheit, beispielsweise über Petitionen eine Beachtung der im Grundgesetz garantierten Freiheiten einzufordern. Dazu gehört auch eine Gleichberechtigung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Da diese Gleichberechtigung durch den Wegfall des Betreuungsgeldes wieder ein Stück weiter eingeschränkt wurde, sollten Petitionen dagegen von allen freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.
Es geht nicht mehr nur um das Betreuungsgeld und um die Wahlfreiheit der Eltern. Es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung überhaupt !
Eine möglichst breite Unterstützung folgender Petitionen kann immerhin ein Zeichen sein, dass die gegenwärtige von mächtigen Wirtschaftskonzernen gepuschte neoliberale Familienpolitik in der Bevölkerung auf Widerstand stößt. Natürlich können beide Petitionen gleichzeitig unterstützt werden, da sie sich nicht widersprechen.

https://www.change.org/p/die-bundesfamilienministerin-schaffen-sie-eine-m%C3%B6glichkeit-das-betreuungsgeld-zu-ersetzen?recruiter=347665164&utm_source=share_petition&utm_medium=copylik

 

und

 

Eine möglichst weite Verbreitung der Petitionen ist zu wünschen.

Dr. Johannes Resch – Bündnis RETTET-DIE-FAMILIE   www.rettet-die-familie.de

Mütter – die neuen Kinderschädlinge!

Jetzt tobt ein neuer Krieg – zwischen Müttern, die ihre Kinder in der Kita abgeben, und denen, die sie zu Hause großziehen. Gerade hat das Bundesverfassungsgericht 150 € Betreuungsgeld für zu-Hause-Mütter gestrichen – aber 1.500 Staatszuschuss für jeden Krippenplatz ist ok. Das versteht zwar keiner, aber das Gericht hat entschieden und die Weichen gestellt. Die Frage ist nur noch: Soll das Betreuungsgeld in noch mehr Kitas investiert werden? Möglichst in 24-Stunden-Kitas, wie sie etwa Familienministerin Manuela Schwesig bejubelt?

Lesen Sie weiter bei Vichy´s Einblick:

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/betreuungsgeld-der-stumme-protest-der-muetter/#more-15208

Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Wie wird Karlsruhe urteilen?

Am Dienstag, 21. Juli wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg zum  Betreuungsgeld und Betreuungsbudget sprechen.

Dazu hat der Deutsche Familienverband, die größte deutsche Vereinigung zur Wahrung von Interessen der Familien, eine Pressemitteilung verfasst, die den gegnerischen Standpunkt vertritt und das Betreuungsgeld als überaus wichtige Maßnahme im Sinne echter Wahlfreiheit für Eltern befürwortet.

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/481-betreuungsgeld-der-ausbau-zum-betreuungsbudget-ist-verfassungsvorgabe

Selbst bei der skandalös minimalen Höhe des Betreuungsgeldes zeigt die Statistik, dass die Leistung bereits 455 000-fach in Anspruch genommen wird, eine Steigerung von 212 % innerhalb eines Jahres. Ein Erfolgsmodell!

http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/476-wahlfreiheit-betreuungsgeld-auf-erfolgskurs

Dr. Stefan Sell deckte auf, dass Frau Schwesig eine „Studie“ aus der Mottenkiste nutzte, um Stimmung gegen das Betreuungsgeld zu machen.

http://deutscher-familienverband.de/component/content/article/11-aktuelles/335-hat-das-bundesfamilienministerium-eine-studie-gegen-das-betreuungsgeld-lanciert

 

 

 

Birgit Kelle im Interview

Hier äußert sich eine vierfache Mutter, die sich nicht als Opfer, sondern glücklich in ihrer Rolle als Frau fühlt, weil sie weit  mehr als kinderlose Erwerbsfrauen dem Gemeinwesen Zukunft erwirtschaftet. Sehen Sie sich das erfreuliche VIDEO an!

https://www.youtube.com/watch?v=jnhHyd5-BGw

Pressemeldung zum „Tag der Familie“

14.05.2015

Der Verband Familienarbeit e.V. fordert:

1. Freie Wahl der Geburtsbedingungen

Nach Überzeugung des Verbands Familienarbeit ist die Geburt in der Regel ein natürlicher Vorgang, der nicht über das notwendige Maß hinaus „medizinisiert“ werden darf, wie das angesichts der zunehmenden Anzahl von Kaiserschnitten zu beobachten ist. So richtig bei bestehenden Risiken eine Geburt in einer Klinik ist, so unbestritten haben auch Hausgeburten aufgrund der gewohnten psychologisch stabilisierenden Umgebung große Vorteile. Grundsätzlich sollte auch hier die Wahlfreiheit für Eltern geachtet werden. Diese Wahlfreiheit ist aktuell gefährdet, da keine Versicherung mehr bereit ist, das Haftpflichtrisiko für freie Hebammen zu übernehmen. Da absehbare Risikogeburten ohnehin in einer Klinik erfolgen, sind Schadensfälle bei Hausgeburten jedoch nicht höher als in einer Klinik.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen eine Regelung zu finden, die das Haftpflichtrisiko auch bei Hebammen in zumutbarer Weise regelt. Es geht nicht nur um das Berufsrecht der Hebammen, sondern auch um die Entscheidungsfreiheit von Eltern über die Bedingungen einer Geburt. Einschränkungen sind nur bei medizinisch objektivierbaren Gefährdungen gerechtfertigt.

und

2. Gleichberechtigung statt „Gleichstellung“

Die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung strebt unter dem Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ eine „Gleichstellung“ von Müttern und Vätern im Erwerbsleben an. Das bedeutet, dass die Erziehungsarbeit ignoriert wird. Eltern werden so immer mehr genötigt, schon ihre Kleinkinder in Fremdbetreuung zu geben, um ein ausreichendes Einkommen erzielen zu können.

Eine Gleichberechtigung der Eltern ist nach Überzeugung des Verbandes Familienarbeit dagegen nur möglich, wenn eine Gleichstellung von elterlicher Erziehungsarbeit mit herkömmlicher Erwerbsarbeit erfolgt. Da die Kindererziehung heute aufgrund unseres Sozialsystems von Nutzen für die gesamte Gesellschaft ist, steht den Eltern eine Honorierung in Form eines angemessenen Erziehungsgehalts mit Rentenanspruch als Gegenleistung zu. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst erziehen oder das Geld zur Finanzierung einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden, wenn sie im bisherigen Beruf voll erwerbstätig bleiben wollen. Erst dann wird Kindererziehung wieder unter entspannten Bedingungen möglich werden und Eltern nicht mehr in ein Hamsterrad krank machender Doppelbelastung drängen.

 

Betreuungsgeld heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen. 

Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden

Was ist Deutschland die familiäre Versorgung von Kindern wert?

Verband Familienarbeit e.V.

                                                    Pressemeldung

Internationaler Welttag der Hauswirtschaft 21.03.2015

Zum internationalen Welttag der Hauswirtschaft 2015 macht der Verband Familienarbeit e.V. auf die unbezahlte Haus- und Familienarbeit aufmerksam, die weltweit überwiegend von Frauen geleistet wird:

Ersten Schätzungen zufolge beträgt deren Wert in Großbritannien ca. 3,8 Billionen Euro. Die Schweiz errechnete 2010 eine Haushaltsproduktion von rd. 44 % der Gesamtwirtschaft.

Für Deutschland weist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für 2001 in einer Zeitbudgetstudie 56 Mrd. Stunden bezahlte Erwerbsarbeit und 96 Mrd. Std. unbezahlte Arbeit aus, also das 1,7 fache.

Leider wird nirgends differenziert, welcher Anteil der Hausarbeit durch Betreuung und Versorgung von Kindern bedingt ist. Schließlich kann nur dafür eine finanzielle Honorierung gefordert werden, weil er unter den in Westeuropa bestehenden sozialrechtlichen Bedingungen der Gesamtgesellschaft zugute kommt. So wird auch verschleiert, dass es überwiegend Frauen sind, die aufgrund ihrer unentgeltlich zugunsten der Allgemeinheit geleisteten Arbeit ausgebeutet werden. Mütter holen die mit ihrer unbezahlten Arbeit verbundenen finanziellen Nachteile lebenslang nicht wieder auf. Sie können sich dieses „Ehrenamt“ immer weniger leisten, weil die Rahmenbedingungen es nicht zulassen.

Im Gegensatz zur Kindererziehung in der Familie, kostet diese in einer Krippe in Deutschland ca. 1000 Euro und in der Kinder- und Jugendhilfe 3000 – 7000 Euro/ Monat. Diese Summen müssen von der Gesamtbevölkerung aufgebracht werden,während Eltern, die ihre Kleinkinder selbst aufziehen, mit 150 € Betreuungsgeld abgespeist werden.