WAHLFREIHEIT – eine Schimäre in BW

Der heutigen Presse entnehmen wir, dass sich die rot-grüne Landesregierung weigert, für jene Kinder, die auf Wunsch der Eltern nur den Unterricht ohne nachmittägliche Betreuung besuchen, eine Aufsicht für Randzeiten anzubieten. Das kommt einer Bestrafung familiärer Obhut gleich.
Leserbrief zu:
„Eltern wollen mehr Flexibilität“ Schwäbische Zeitung – Wir im Süden – 9. 2. 16
Wahlfreiheit – ein Wort mit Wohlklang! Nur leider verstehen viele Bürger darunter etwas völlig anderes als die rot-grüne ( Landes-)Politik.
  • Zwar haben junge Eltern die Wahl zwischen familiärer und außerfamiliärer U 3-Betreuung, jedoch fördert der Staat jeden Krippenplatz mit  mehr als 1000 €, die elterliche Betreuung mit 0 €.
  • Zwar haben Eltern die Wahl zwischen Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule. Während jedoch die Betreuung der Ganztagsschüler gewährleistet ist, verweigert die Regierung Halbtagskindern die Betreuung an Randzeiten. Familienorientierte Halbtagsbeschulung wird also abgestraft!
  • Es handelt sich demnach nicht um Wahlfreiheit, sondern um Nötigung.
Die politische Logik dieser so genannten Wahlfreiheit liegt auf der Hand:
  • Die familiäre Kinderbetreuung soll möglichst an die Wand gefahren werden, damit  alle Eltern den Betrieben zur Verfügung stehen.
  • Der Einfluss des Staates auf die Kinder soll maximiert werden.
Begründet wird dieser Zwang mit dem hehren Versprechen „gleicher Bildungschancen“. Diese wunderbare Gleichheit wird dadurch erreicht, dass Kinder aus gebildeten Elternhäusern durch die Ganztagsunterhaltung weit weniger Chancen bekommen, sich selbst weiterzubilden. Wenn dann am Ende unser Bildungsniveau seine Spitzen verloren hat und auf mäßigem Level angekommen ist, wie wir das ja aus anderen Bundesländern kennen, dann werden unsere Gleichheitsapostel in stürmischen Jubel ausbrechen.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT