WAHLFREIHEIT – eine Schimäre in BW

Der heutigen Presse entnehmen wir, dass sich die rot-grüne Landesregierung weigert, für jene Kinder, die auf Wunsch der Eltern nur den Unterricht ohne nachmittägliche Betreuung besuchen, eine Aufsicht für Randzeiten anzubieten. Das kommt einer Bestrafung familiärer Obhut gleich.
Leserbrief zu:
„Eltern wollen mehr Flexibilität“ Schwäbische Zeitung – Wir im Süden – 9. 2. 16
Wahlfreiheit – ein Wort mit Wohlklang! Nur leider verstehen viele Bürger darunter etwas völlig anderes als die rot-grüne ( Landes-)Politik.
  • Zwar haben junge Eltern die Wahl zwischen familiärer und außerfamiliärer U 3-Betreuung, jedoch fördert der Staat jeden Krippenplatz mit  mehr als 1000 €, die elterliche Betreuung mit 0 €.
  • Zwar haben Eltern die Wahl zwischen Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule. Während jedoch die Betreuung der Ganztagsschüler gewährleistet ist, verweigert die Regierung Halbtagskindern die Betreuung an Randzeiten. Familienorientierte Halbtagsbeschulung wird also abgestraft!
  • Es handelt sich demnach nicht um Wahlfreiheit, sondern um Nötigung.
Die politische Logik dieser so genannten Wahlfreiheit liegt auf der Hand:
  • Die familiäre Kinderbetreuung soll möglichst an die Wand gefahren werden, damit  alle Eltern den Betrieben zur Verfügung stehen.
  • Der Einfluss des Staates auf die Kinder soll maximiert werden.
Begründet wird dieser Zwang mit dem hehren Versprechen „gleicher Bildungschancen“. Diese wunderbare Gleichheit wird dadurch erreicht, dass Kinder aus gebildeten Elternhäusern durch die Ganztagsunterhaltung weit weniger Chancen bekommen, sich selbst weiterzubilden. Wenn dann am Ende unser Bildungsniveau seine Spitzen verloren hat und auf mäßigem Level angekommen ist, wie wir das ja aus anderen Bundesländern kennen, dann werden unsere Gleichheitsapostel in stürmischen Jubel ausbrechen.
Bärbel Fischer
ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

Sehr geehrter Herr Eppler,

in der heutigen Ausgabe der Schwäbischen Zeitung fand ich den Artikel: “Eppler stützt Stoch im Bildungsplanstreit“. Mit Ihrem Namen, Herr Eppler, verbinden wir Baden- Württemberger  eine moralische Instanz, welche die Gesellschaft mahnt, ihre Werte nicht auf´s Spiel zu setzen. Diese Motivation veranlasste Sie vermutlich, in den Streit um den Bildungsplan einzugreifen.

Sie begrüßen den Dialog der Landesregierung mit den Kirchen. Wir als Eltern aber fragen: Ist der Bildungsplan nicht  v o r  den kirchlichen Gemeinschaften  vor allem ein Problem für die Eltern, die ihr Erziehungsrecht grob übergangen sehen? Warum spricht Stoch nicht mit Eltern-, Familien- und Lehrerverbänden? Es hat den Anschein, als seien der Landesregierung die Forderungen der LSBTTIQ-Vertreter wichtiger als die der Elternschaft. Der Dialog war überfällig, aber warum vermeidet Stoch das Gespräch mit den wirklich Betroffenen?

Es geht, sehr geehrter Herr Eppler, in der Debatte gar nicht um Toleranz oder Intoleranz, wie Sie vorgeben, sondern es geht ausschließlich pädagogisch darum, der Unterweisung zur sexuellen Vielfalt einen ihr gemäßen Rahmen zu geben, und nicht ausufernd und dauerpräsent schon Sechsjährige damit zu konfrontieren. Dies bedeutet nämlich Überforderung und Missachtung der  Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In diesem Falle registrieren wir das Regierungsvorhaben als Kindesmisshandlung.

Dass Toleranz Christenpflicht ist, muss Eltern, Lehrern und Schülern nicht erst 2014 von  Ihnen beigebracht werden. Alle unsere Kinder sind in der Schule von kleinauf jahrzehntelang zur Toleranz erzogen worden in Respekt vor allen Menschen, wie immer sie gepolt sein mögen. Niemals haben Schule und Elternhaus – von wenigen Ausnahmen abgesehen –  in diesem Punkt versagt, so wie ihnen das heute absichtlich unterstellt wird. Zuerst braucht es immer einen Popanz (Intoleranz), gegen den man vermeintlich vorgehen muss, um seine wie auch immer gearteten Pläne zu verwirklichen. Üble Beispiele dieser Art kennt unsere deutsche Geschichte leider zu Hauf!

Es wird so getan, als müsse Mitmenschlichkeit für baden-württembergische Schüler ausschließlich am Beispiel sexueller Vielfalt, neu erfunden werden!

Die Debatte, ist nicht, wie Sie vermuten, eine moralische Auseinandersetzung, sondern ausschließlich eine pädagogische. Wie hundertfach betont, können lesbische, schwule, transsexuelle, bi- oder intersexuelle oder andere queere Menschen in Deutschland leben wie sie wollen. Niemand darf sie daran hindern. Art. 3 GG sichert ihnen volle Gleichstellung zu. Zuwiderhandlung wird strikt  juristisch verfolgt. Eine  mögliche Verfolgung dieser Menschen ist also  ohne Grund herbeigeredet.

Aber junge Menschen per Pflichtunterricht gegen den Willen ihrer  Eltern über alle Schattierungen sexueller Betätigung zu instruieren, das geht gegen Art. 6 GG. Zudem sieht der neue Lehrplan nicht mehr vor, den Schülern den gesellschaftserhaltenden Wert der reproduktiven Familie nahe zu bringen.

Damit, werter Herr Eppler, will sich die  ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT zu Ihrem fragwürdigen Beistand für die bw. Regierung äußern. Wir hoffen, Ihnen unsere Sichtweise verständlich gemacht zu haben und grüßen Sie mit Hochachtung vor Ihnen als dem Urgestein humanistischer Werte

für die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT                                         Bärbel Fischer