Kinderrechte in die Landesverfassung BW – unnötig, gefährlich, populistisch!

Die Schwäbische Zeitung berichtete am 28. August von dem Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode als neue Staatsziele u.a. „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen. Man fragt sich, welchen Zweck dieses Vorhaben verfolgt, nachdem Kinder über Art. 6 GG  bereits vollumfänglich geschützt sind ( nur bei Elternversagen muss der Staat einschreiten ). Kindeswohl ist Elternrecht seit 1949. Und das muss auch so bleiben!

 

Leserbrief

Ganz eilig hat es die SPD mit der Erweiterung der baden-württembergischen Landesverfassung. U. a. sollen „Kinderrechte“ als Staatsziel aufgenommen werden. Dieses Vorhaben ist m. E. unnötig, gefährlich und populistisch.

  • Unnötig, weil Art. 6 GG bundesweit Kinder-und Elternrechte bereits umfassend schützt. Aus bitteren historischen Erfahrungen weist das Grundgesetz seit 1949 explizit den Eltern und nicht dem Staat  Erziehungsrecht und Erziehungspflicht zu. Sozialistische Kräfte versuchen jedoch seit Jahren, diesen Artikel nach und nach auszuhebeln, indem der Staat sich immer mehr des Rechts der Eltern auf Erziehung bemächtigt ( z. B. Ganztagsbetreuung von der Wiege bis zur Hochschulreife).
  • Gefährlich, weil ideologischer Beeinflussung der Kinder, sei sie rot, schwarz oder grün, Tür und Tor geöffnet wird ( z. B. Akzeptanz sexueller Vielfalt ). Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat definiert künftig, was Kindern zum Wohle zu gereichen hat. Ebenso kann er Elternversagen je nach seinem Belieben interpretieren.
  • Populistisch macht es sich immer gut, sich  für Kinder einzusetzen. Wer könnte schon etwas einwenden gegen die hehre Absicht, Kinder zu schützen?  Dass es der baden-württembergischen Landesregierung mit ihrem Vorhaben nicht um das           ( bereits umfänglich geschützte ) Kindeswohl geht, sondern um eine weitere Beschränkung des Elternrechts zugunsten staatlicher Interessen, das steht zu befürchten.

Kinderrechte als Staatsziel  bedeutet jedoch eine weitere, nicht hinzunehmende Beschränkung des Elternrechts. 

 

Bärbel Fischer, ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

Familienpolitischer Scherbenhaufen

Der Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Bernhard Huber, hält dem Bundesverfassungsgericht  in der TAGESPOST vor Augen: Die Entscheidung zum Betreuungsgeld  darf nicht das letzte Wort sein!

Nicht das letzte Wort

Das Bundesverfassungsgericht hat einmal mehr das gestörte Verhältnis zwischen Politik und Familien deutlich gemacht. Nur dass es dieses Mal schon das bloße Zustandekommen eines familienpolitisch relevanten Gesetzes für grundgesetzwidrig erklärt hat.

Damit ist vorerst Schluss mit der „Herd-“, der „Verdummungs-“ oder der „Kitafernhalteprämie“. Derlei Elternbashing war umsonst, nur weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für ein Betreuungsgeld fehlt – und nicht, weil die Gegenargumente stichhaltig wären.

Dass inhaltliche Fragen bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen, ist ungewöhnlich. In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht durchaus familienpolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt – und nebenbei die Wirtschaft als mächtige Gegenspielerin auf den Plan gerufen. Mit Engelsgeduld hat es dem Gesetzgeber wiederholt deutlich gemacht, dass das Grundgesetz auch in Sachen Ehe und Familie nicht nur Papier, sondern ernst zu nehmen ist. Nun, nach der Betreuungsgeld-Entscheidung, besteht nicht einmal mehr Grund zur Hoffnung, dass bereits ergangene, aber weithin ignorierte familienpolitische Urteile aus Karlsruhe irgendwann umgesetzt werden. Welchen Politiker kann man jetzt noch an das familienpolitische Subsidiaritätsprinzip erinnern, das Karlsruhe 1998 formulierte? Wonach die Eltern „höchstpersönlich“ über das erzieherische Leitbild entscheiden? Wonach sie der Staat in Erziehungsfragen nicht bedrängen darf? Wonach es dessen Aufgabe ist, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“? Gewiss: Das Betreuungsgeld wäre nur ein kleiner Meilenstein auf dem Weg in diese Richtung gewesen, aber eben doch ein Meilenstein.

Nun stehen viele Eltern, die mit der Erziehung nicht nur einer in ihrem Herzen, sondern auch im Grundgesetz verankerten Pflicht nachkommen, vor der paradoxen Situation, dass ihnen weiterhin sehr viel Geld in Form von Krippen vor die Nase gesetzt wird, sie aber zugleich Ebbe in der Familienkasse haben. Und die Politik steht vor einem familienpolitischen Scherbenhaufen. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht: Diese Entscheidung darf nicht das letzte Wort sein. Wenn der Bund Krippenplätze ohne „Kapazitätsvorbehalt“ subventionieren darf, dann darf er erst recht die natürlichen Betreuungsplätze in den Familien subventionieren. Es wäre doch gelacht, wenn sich dafür kein grundgesetzkonformes Verfahren finden ließe.

 

Dipl.-Theol. Bernhard Huber ist Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken in Bayern.

www.familienbund-bayern.de

„Jetzt wird uns die Würde genommen“

…..  Es war ein harmloser Satz, der die Sache ins Rollen brachte. Die Frage: „Und Du bist auch wegen der Kinder zu Hause geblieben?“, war auf einer Geburtstagsfeier der Auslöser für eine leidenschaftliche Diskussion über die Verstaatlichung der Kindheit und über das Gefühl, von einer Gesellschaft, der die Mütterlichkeit verloren geht, verkauft zu werden. Bis eine der Frauen plötzlich sagte: „Das darf man doch gar nicht laut sagen.“ Und eine andere Frau antwortete: „Im Gegenteil.“ Aber Mütter haben gelernt, sich für Mütterlichkeit zu schämen…..

Roland Tichy stellt das neue Buch von Müttern für Mütter vor: „Die verkaufte Mutter“

http://www.rolandtichy.de/tichys-einblick/familienpolitik-die-verkaufte-mutter/#more-14573

 

 

Hat sich die SPD ein Eigentor geschossen?

Mit dem Urteil über das Betreuungsgeld muss auch die Krippenbetreuung auf den Prüfstand. Denn für die so hochgelobte „frühkindliche Bildung“ (?)  ist nicht der Bund zuständig, sondern die Länder.

Der Verband Familienarbeit schreibt dazu:

Pressemeldung

23. 07. 2015

Bundesverfassungsgericht: Bund für U3-Betreuung nicht zuständig

Mit dem aktuellen Urteil des BVerfG ist das Betreuungsgeld schlagartig in der verfassungsbedingten Illegalität gelandet: Ab sofort können Eltern keine Anträge mehr stellen.

Dazu bemerkt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V.:

„Das BVerfG hat das Betreuungsgeld lediglich aus formalen Gründen als verfassungswidrig bezeichnet, weil die Bundesebene dafür nicht zuständig sei. So weit, so gut.

Allerdings hätte das Gericht allen Anlass gehabt, sich mit dem Betreuungsgeldgesetz auch inhaltlich zu befassen, zum Beispiel auf der Grundlage des vom eigenen Hause 1998 gefällten Betreuungsurteils, das bestimmte, dass `dieKinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern` sei.

Angesichts der Entwicklung, die die Familienpolitik seither genommen hat, bleibt nur festzustellen: Folgt man dem Urteil des BVerfG, bewegt sich die Bundesregierung mit ihrer Krippenpolitik auf breiter Front in der Illegalität, denn die von ihr ausgesprochene Garantie für einen Krippenplatz und sogar das Elterngeldgesetz fallen ebenfalls nicht in ihre Kompetenz, sind folglich ebenso verfassungswidrig wie das Betreuungsgeldgesetz.

Familienminsterin Schwesig hat diesen Zusammenhang offenbar nicht verstanden, wenn sie frohlockt, dass das eingesparte Geld jetzt in die Betreuungseinrichtungen gesteckt werde. Dafür ist sie jetzt nicht mehr zuständig.

Zwar rechtfertigt das BVerfG die Bundesgarantie für einen Krippenplatz mit dem Argument, diese liege auch im Interesse des Arbeitsmarkts und der Wirtschaft, was beim Betreuungsgeld nicht der Fall sei. – Allerdings muss für das Betreuungsgeld das Kindeswohl ins Feld geführt werden, für das laut Grungesetz in erster Linie die Eltern zuständig sind. Das bedeutet, das sie frei zu entscheiden haben, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Dieses Recht hat Verfassungsrang und damit Vorrang gegenüber vordergründigen Profitinteressen der Wirtschaft. Die Entscheidung, die eigenen Kinder um des Kindeswohls willen selbst zu betreuen und zu erziehen, wurde durch das Betreuungsgeld in der Tendenz gefördert. – Jetzt ist es eine Herausforderung für die Bundesländer, das gescheiterte U3-Konzept der Bundesregierung durch stimmige Lösungen zu ersetzen, die selbst betreuende Eltern nicht mehr benachteiligen und die auch Ungerechtigkeiten des Elterngeldgesetzes gegenüber Mehr-Kind-Eltern und jungen noch in Ausbildung befindlichen Eltern beseitigen.

Im Übrigen ist zu hoffen, dass sich eine Landesregierung zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens findet, das bei der U3-Betreuung die Bedeutung des Kindeswohls zum Thema macht, das im jetzigen Urteil des BVerfG gar keine Erwähnung findet.“

 

Karlsruher Urteil – Chance zum Umsteuern!

Zum abgeschmetterten Betreuungsgeld fand sich heute in der Schwäbischen Zeitung ein Kommentar im Leitartikel, der alle Ressentiments gegen diese Leistung erneut aufwärmt.

Dazu diese Antwort:

Sehr gehrte Frau L.,

ich bin es so leid, Ihnen erneut widersprechen zu müssen, aber Ihren heutigen Kommentar  „Chance zum Umsteuern“ unwidersprochen stehen zu lassen, das geht gar nicht.

Über  Ihre übliche Abwertung vieler Eltern, die das Betreuungsgeld BG als minimale Honorierung ihrer Kinderbetreuung schätzen, will ich gar nicht reden. Als ob Mütter mit Hauptschulabschluss oder Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuten als Akademikerinnen. Kommen Sie mir bloß nicht mit verpasster Bildung! Wer Kinder hat, weiß, dass in den ersten Jahren die emotionalen Voraussetzungen für spätere Bildung gelegt werden – oder auch nicht!

Auch Ihre unerschütterliche Ansicht, dass auf persönliche Betreuung eigener Kinder logischerweise Altersarmut folgen muss, stimmt nur solange, als dem deutschen Gesetzgeber krippenferne Kindererziehung verfassungswidrig (Art. 6 GG )als  N u l l w e r t  gilt. Das aber dürfte gar nicht sein. Denn der Staat ist per Verfassung verpflichtet, die von den Eltern gewählte Betreuungsform gleichwertig zu stützen. Das hieße also: 600 € : 600 € und nicht 1200 € : 0,00 € ! Die seit 2007 bestehende Regelung ließe sich ohne Weiteres justieren, sie ist kein Naturgesetz! Aber auch das wissen Sie.

Was ich aber auf´s Schärfste kritisiere ist Ihre im Verein mit Medien, Politik und Wirtschaft vertretene dreiste Forderung, die 900 Millionen nun frei werdender Mittel in den weiteren Ausbau von Krippen -und Ganztagsbetreuung zu stecken. Damit werden alle Eltern, die ihre Kinderbetreuung privat schultern, gezwungen zusätzlich Krippen mit zu finanzieren.

Nun bemängeln Sie, dass 95% der BG-Bezieher Frauen sind, und Sie schließen daraus, dass mit dem BG ein Familienmodell gefördert wird, das  u n e r w ü n s c h t   ist. Eine gute Mutter ist demnach nur, wer sich wegen eines Mindestlohns seiner Kinder entledigt. Wer bestimmt eigentlich welches Familienmodell erwünscht ist? Frau Schwesig, Frau Lennartz oder Frau Merkel? Hat es jemals eine demokratische Abstimmung darüber gegeben?

Sie sehen das Karlsruher Urteil demnach als Chance zum Umsteuern im Sinne des Arbeitsmarktes.  Künftig werden also noch mehr Mütter auf der Betriebsmatte stehen und noch mehr Kinder sich vergeblich nach ihrer Mama sehnen – ein Grund zum Jubel?

Auch ich sehe im Karlsruher Urteil eine Chance zum Umsteuern. Wenn nämlich das BG nicht aus der Bundeskasse kommen darf, dann gilt dies auch für die Kosten der Kita-Betreuung.  Denn wenn schon von interessierter Seite  so laut die „frühkindliche Bildung“ besungen wird, dann sind logischerweise die Länder zuständig, diese Bildungskosten zu stemmen.

Ja, Umsteuern ist angesagt!

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                 Bärbel Fischer

………………………………………………………………………………………………………………………………..

Sehr geehrte Frau Fischer,
auch ich habe den Eindruck, dass unsere Mail-Wechsel nicht besonders fruchtbar sind.
Ich weiß nicht, welchen Kommentar Sie gelesen haben, aber ich werte keine Eltern ab, ich behaupte auch nicht, dass Migrantinnen ihre Kinder liebloser betreuen und bin auch nicht der Ansicht, dass Betreuungsgeld-Mütter in der Altersarmut enden. Ich gebe lediglich zu bedenken, dass gerade Kinder ohne Deutschkenntnisse besser früh gefördert werden und dass Mütter, die ihrem Beruf nachgehen wollen, aber dies auf Grund fehlender Plätze nicht können, später schlechter gestellt sind. Es geht auch nicht um sein unerwünschtes Familienmodell, sondern um die Möglichkeit und die Förderung der Gleichberechtigung von Männer und Frauen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Lennartz

 

 

 

Jetzt erst recht!

Die SPD jubelt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihrer Klage Recht gegeben. Das Betreuungsgeld sei nicht Sache des Bundes, sondern die Entscheidung der Länder.

Dazu die verlinkte Kolumne von Birgit Kelle, vierfache Mutter, Journalistin und Kämpferin für die Gleichbehandlung von weiblichen Lebensentwürfen.

http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/10433-bundesverfassungsgericht-kippt-betreuungsgeld

Betreuungsgeld heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, mahnt in der heutigen Pressemitteilung, das Betreuungsgeld als Instrument der verfassungsrechtlichen Freiheit für Eltern bei der Wahl ihres Betreuungsmodells zu würdigen. 

Anlass für die Anhörung ist der Normenkontrollantrag der Hansestadt Hamburg, mit dem das Betreuungsgeldgesetz auf Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und für nichtig erklärt werden soll.

http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/460-dfv-betreuungsgeld-dient-der-wahlfreiheit-und-muss-weiterentwickelt-werden

Europaparlament entrechtet Eltern

Unter folgendem Link veröffentlicht das Institut für Demokratie, Allgemeinwohl und Familie e. V.  IDAF Auszüge aus der Mahnrede von Papst Franziskus vor dem Europaparlament in Straßburg am 25. November 2014 zu einer Wirtschaftsordnung, die Menschen entwürdigt, und zur Rolle der Familie in der EU. An Ignoranz und Kurzsichtigkeit kaum noch toppen, stimmten die EU-Abgeordneten zwei Tage später mehrheitlich einer Entschließung zu, die Familien künftig spaltet und Eltern entrechtet.

 

GRÜNROT lehnt Bildungsplan-Petition ab

Obwohl GRÜNROT mit dem Versprechen angetreten ist, den Stimmen der Bürger mehr Beachtung zu schenken, verschwinden jetzt  mehr als 192 000 Bürgerstimmen gegen die Reform des Bildungsplans in Baden-Württemberg kommentarlos  in der Schublade. Die Begründung will man nachliefern!

Eine Petition ist ein demokratisches Mittel, um dem Bürger einen Notruf zu ermöglichen. Mit ihrer Unterschrift wenden sich die Petenten  üblicherweise       g e g e n  ein  Regierungsvorhaben. Eine Eingabe zur  U n t e r s t ü t z u n g  eines Vorhabens kann dagegen im eigentlichen Sinn nicht als Petition gelten. Trotzdem hat der Ausschuss  die „Petition“ der Befürworter der Bildungsplanreform bedenkenlos angenommen. 

http://www.bildungsplan2015.de/2014/10/11/gruen-rot-dominierter-petitionsauschuss-substanzlose-argumentation/

und auch 

http://www.bildungsplan2015.de/video

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2014

Erste Reaktion zur Ablehnung der Petition

Rohrdorf/Stuttgart – Erstaunt und verständnislos reagiert die Petitionsinitiative „Zukunft-Verantwortung-Lernen: Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ auf die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses.

Die derzeit nicht näher ausgeführte Begründung zum Beschluss des grün-rot dominierten Petitionsausschusses ist nicht nachvollziehbar. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Landesregierung an den Plänen, die „Akzeptanz sexuelle Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, festhält. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion am 9. Mai dieses Jahres wurden die Pläne der Landesregierung von ausgewiesenen Experten als verfassungsrechtlich und pädagogisch bedenklich kritisiert.

Die Argumentation der Ausschussvorsitzenden muss als sehr bedenklich gelten, weil auf die begründeten Forderungen der Petition nicht inhaltlich eingegangen wird. Dies gilt auch dahingehend, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Erstellung der Bildungspläne erkennbar nicht bejaht wird. Beate Böhlen  (Grüne) erklärt in der Pressemitteilung, dass der Petitionsausschuss die Petition “abgelehnt” habe. Dies erstaunt umso mehr, als es nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses ist, über Petitionen zu entscheiden; der Ausschuss hat dem Landtag lediglich Beschlussempfehlungen vorzulegen. Frau Böhlen übergeht hier wohl die Rechte des Landtags.

Sobald uns nähere Informationen über die Grundlage der Entscheidung vorliegen, werden wir eine umfassende Stellungnahme abgeben.

 

 

 

 

Sexuelle Indoktrinierung der Schulkinder stoppen!

Noch 3 Tage bis zur DEMO FÜR ALLE
in 3 Tagen ist es so weit: Als Eltern, Kinder, Großeltern, engagierte Bürger versammeln wir uns zur DEMO FÜR ALLE in Stuttgart (Sonntag, 19. Okt., 14 Uhr Schillerplatz). Vor wenigen Tagen hat der baden-württembergische Landtag es schriftlich erklärt: Die grün-rote Kretschmann-Regierung will – entgegen ihrem Zurückrudern nach unserer April-Demo – doch an ihrem Vorhaben festhalten, die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ im nächsten Bildungsplan zu verankern. Das ist eine Kampfansage an jede Mutter, jeden Vater und jedes Kind!

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie für das Thema Ihren Sonntagnachmittag opfern wollen, lesen Sie bitte, was Antje Schmelcher in der aktuellen Ausgabe der F.A.S. über das im Unterricht eingesetzte Standardwerk „Sexualpädagogik der Vielfalt“ der Gesellschaft für Sexualpädagogik um die Kasseler Professorin Elisabeth Tuider schreibt:

»Das Autorenteam will Kindern und Jugendlichen durch „Praxismethoden“ beibringen, wo der „Penis sonst noch stecken“ könnte – um den Aspekt der „Vielfalt“ deutlich zu machen. …. In einer Übung sollen zehn Jahre alte Schüler aufgefordert werden, ihre „Lieblingsstellung/Lieblingssexualpraktik“ mitzuteilen, während sie sich zu dynamischer Musik schwungvoll durch den Raum bewegen.

Als Methode möchten Tuider und ihre Mitstreiter ausdrücklich die „Verwirrung“ und die „Veruneindeutigung“ angewendet wissen. Kinder sollen zeigen, was sie sexuell immer schon mal ausprobieren wollten. Anweisung an die Pädagogen: „Die Leitung moderiert und nimmt, sofern sie will, an der Übung teil.“ Was die Kinder wollen, fragt keiner. Bei den Massagen für Zehnjährige, Stichwort „Gänsehaut“, genügt laut Anweisung jedenfalls dünne Kleidung, damit der unterschiedliche Druck und die verschiedenen Streichrichtungen auch erspürt werden können. Dabei dürfen verschiedene Massagetechniken angewendet werden, auch „vorgezeigt durch die Leitung“. Von außen sollte der Raum nicht einsehbar sein, empfehlen die Autoren.

Auch eine Wandzeitung darf nicht fehlen. Darauf sollen die Schüler „auch scheinbar Ekliges, Perverses und Verbotenes“ schreiben. Die Leitung erklärt das natürlich. Dann sollen die Schüler in Kleingruppen „galaktische Sexpraktiken“ erfinden, die auf der Erde verboten sind. Zu den Klangübungen gehören auch „lautes Stöhnen“ und „Dirty Talk“, für die lustigen Gipsabdrücke einzelner Körperteile wird viel Vaseline benötigt, zur Übung „Sexualität während der Menstruation“ von zwölf Jahren an können auch Gruppensex-Konstellationen in die Rollenspiele eingebaut werden. Aufgeklärt wird auch über Oral- und Analverkehr, Gang Bang, Spermaschlucken und den „neuen Puff für alle“

Das ist Kindesmißbrauch und wir sind es unseren Kindern schuldig, dagegen aufzustehen!

Ablauf der DEMO FÜR ALLE:

14 – 15 Uhr: Auftaktkundgebung Schillerplatz mit Live-Musik von Joel Brand und Reden u.a. von:

  • Engül Köhler – Petitionsinitiative »Zukunft – Verantwortung – Lernen: Kein Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens«
  • Karin Maria Fenbert – Geschäftsführerin Kirche in Not Deutschland
  • Jérôme Brunet – Sprecher La Manif Pour Tous, Frankreich
  • Magda Czarnik – Polnische Bewegung »Stoppt Sexualisierung unserer Kinder!«
  • Ilya Limberger – Erzpriester Russisch Orthodoxe Kirche, Stuttgart
  • Anna Schupeck und Markus Frohnmaier – AfD Baden-Württemberg
  • Joseph Dichgans – CDL Baden-Württemberg

15-16 Uhr: Demonstrationszug durch die Stuttgarter Innenstadt zum Staatstheater.

16 Uhr: Abschlußkundgebung am Staatstheater, wo wir Hunderte rosa und blaue Luftballons aufsteigen lassen zum Zeichen des Protests an die politisch Verantwortlichen.

Wichtig: Bringen Sie so viele Familienmitglieder, Nachbarn und Freunde mit, wie möglich. Sie erhalten Schilder und Transparente vor Ort. Für selbst mitgebrachte Demo-Materialien beachten Sie bitte die vereinbarten Regeln unseres Aktionsbündnisses.

Herzliche Grüße von allen Partnern unseres Aktionsbündnisses – bis Sonntag, Ihre

Hedwig v. Beverfoerde

P.S.: Hinweis: Am 3. Nov. veranstaltet IDAF in Berlin ein hochkarätig besetztes Symposium zum Thema Bindung – Bildung – Gewaltprävention unter der Moderation von Jürgen Liminski, u.a. mit Prof. Paul Kirchhof und Prof. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz. Infos und Anmeldung hier.

Leider war in unserem letzten Newsletter der Link zum Video mit der Frage der EU-Abgeordneten Beatrix von Storch an die designierte Gender-Kommisarin Vĕra Jourová nicht korrekt – hier finden Sie das richtige Video.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Arbeit auch mit einer Spende unterstützen, hier oder direkt über PayPal:

 


Herzlichen Dank dafür!

Siehe auch die Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU in BW zur Ablehnung der einschlägigen Petitionen:

http://www.eak-badenwuerttemberg.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=34