Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Stuttgart 05.10.2016

Vortrag von Dr. Klaus Nopper beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU Stuttgart „Der Zukunft eine Stimme geben“ – Plädoyer für ein Wahlrecht ab Geburt

Einleitende Hinführung

Nicht erst seit der Grenzöffnung durch Frau Merkel ist unsere Gesellschaft einem grundlegenden Wandel unterworfen. Grundlegende Veränderungen haben auch stets Veränderungen des Wahlrechts mit sich gebracht. So gab es etwa im deutschen Reich zwischen 1871 und 1914 einen starken Bevölkerungsanstieg, die Zuschnitte der Wahlkreise wurden aber nicht verändert. Dies führte dazu, dass in einem Wahlkreis in Berlin deutlich mehr Wahlberechtigte einen Reichstagsabgeordneten wählten als etwa im Ostpreußischen Heiligenbeil. Eine Wählerstimme dort hatte also deutlich mehr Gewicht als in Berlin.

Die Geschichte des Wahlrechts zeigt aber auch, dass gesellschaftliche Veränderungen irgendwann auch Auswirkung auf das Wahlrecht haben. So hatten wir etwa bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht in Preußen, das das Stimmengewicht nach dem Steueraufkommen zumaß und die Wähler in drei Kategorien einteilte. Dies hat zum Bespiel zur Folge, dass in einem Wahlkreis ein Wurstfabrikant alleine so viele Wahlmänner bestimmen konnte wie die restlichen Wähler zusammen.

Das Frauenwahlrecht wurde ebenfalls erst später eingeführt. Ein Dreiklassenwahlrecht, Wahlrecht nur für (steuerzahlende) Männer und nicht für Frauen, sind heute nicht mehr vorstellbar und zeigen, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem Wahlrecht nicht halt machen. Und das sollen sie auch nicht, denn das Wahlrecht ist ja in unserer repräsentativen Demokratie das entscheidende Instrument der Volkssouveränität.

Und wie andere Generationen vor uns, sind auch wir wieder tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. der demographische Wandel wird uns einen größeren Bevölkerungsverlust als der dreißigjährige Krieg bescheren. Wir werden die historisch bisher einzigartige Situation haben, dass wir mehr Alte als Junge haben werden. Auch die aktuelle Zuwanderung hat nur sehr eingeschränkte Auswirkung auf diese langfristige Bevölkerungsentwicklung. Der Trend zur zunehmenden Alterung der Bevölkerung kann dadurch nicht umgekehrt werden. Abgesehen davon löst der massenhafte Zuzug vorwiegend männlicher Transferleistungsempfänger nicht die Probleme der sozialen Sicherungssysteme, er beschleunigt vielmehr das Auftreten dieser Probleme. Die FAZ von gestern führt aus, dass die Gesamtzahl der Menschen im Erwerbs- und damit Beitragszahleralter in Deutschland auch bei einer auf Dauer angelegten Zuwanderung von jährlich 200.000 Menschen bis in die 2030er Jahre um 5 Millionen schrumpfen wird.

Die derzeitigen sozialen Sicherungssysteme honorieren Kinderlosigkeit und bestrafen diejenigen ( vor allem Frauen ), welche die Grundlage für den Generationenvertrag schaffen und Kinder bekommen und großziehen.

Die Aussage von manchem Rentner „Ich habe ja auch einbezahlt“ mag aus persönlicher Sicht nachvollziehbar sein, bei einem Umlagesystem ist diese jedoch nicht zutreffend: Denn die Beiträge der Vergangenheit wurden in der Vergangenheit verbraucht, die gesetzlich Rentenversicherung lebt von der Hand in den Mund. Da die Beitragseinnahmen schon heute nicht ausreichen, werden Steuermittel in solcher Höhe zugeschossen, dass dieser Zuschuss den mit Abstand größten Einzelposten ( ca. 90 Mrd € ) im Bundeshaushalt darstellt.

Die Anerkennung von Erziehungsleistungen rührt nicht von der Politik, sondern von der Rechtsprechung des BVerfG (.z.B. Trümmerfrauenurteil). Der Grund für diesen verhängnisvollen Konstruktionsfehler, der mit der Rentenreform 1957 begonnen hat, liefert das Wahlrecht: Die große Rentenreform von1957 sah ursprünglich vor, dass die Erwerbsgeneration die junge und die alte Generation finanziert. Adenauer sagte aber seinen bekannten Satz: “Kinder haben die Leute eh immer“ strich die Rente für die Jungen und verdoppelte die Rente für die Alten und wurde dafür mit der absoluten Mehrheit belohnt.

Berücksichtigt man die explizite und vor allem die implizite Staatsschuld, so zeigt sich, dass der Staat die gemachten Versprechungen (Renten, Beamtenpensionen) nicht oder nicht in dieser Höhe wird erfüllen können. Diese Versprechungen sowie die Konstruktion der Sozialen Sicherungssysteme sind ein Vertrag zu Lasten der Jungen und ungeborenen Generation. Aus dem Zivilrecht wissen wir aber, dass ein solcher Vertrag nicht rechtswirksam ist, und so ist es auch hier: Die Junge Generation wird sich – zu Recht – nicht ausplündern lassen und diese Versprechungen auch gar nicht in voller Höhe erfüllen können.

Die Politik weiß aber sehr genau, wer Mehrheiten, Dienstwagen und eigene Pension sichert: Dies ist die ältere Generation. Wer wählt, der zählt! Dies zeigen auch die irrsinnig teuren Rentenpakete der großen Koalition wie Mütterrente *) und Rente mit 63 für einen abgegrenzten Ausschnitt potentieller SPD-Wählerklientel. Dies zeigt, dass das Wahlrecht einen maßgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen hat, was in einer Demokratie aber auch keine allzu große Überraschung darstellt.

Vorschlag eines Wahlrechts ab Geburt

Fakt ist, dass sich alle Parteien direkt oder indirekt an ihren potenziellen Wählern orientieren. Zurzeit sind jedoch ca. 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Kinder unter 18 haben allein aufgrund ihres Alters keine Stimme. Damit die Interessen der jungen Generation und von Familien jedoch politisch auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werden, treten vermehrt Personen für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Dieses besagt, dass – wie bei anderen Grundrechten auch – jeder Mensch das Wahlrecht von Geburt an hat und dieses bis zur Volljährigkeit durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt wird.

So gab es im Bundestag bereits 2003 und 2008 eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative. Die früheren Vorsitzenden es Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog und Paul Kirchhof, aber auch Erwin Teufel sprachen sich öffentlich für ein solches Wahlrecht aus. Zuletzt hatte sich Jens Spahn für ein solches Wahlrecht stark gemacht. Doch ein solcher Vorschlag ist mit einigen kritischen Fragen verbunden, auf die es jedoch durchaus plausible Antworten gibt.

Wie kann ein solches Wahlrecht ab Geburt konkret ausgestaltet sein?

Jede Person soll unabhängig von ihrem Alter eine Stimme bekommen. Eltern sollen dabei die Stimme ihres Kindes bei der Wahl vertreten. Wenn Jugendliche es explizit beantragen, können sie ihr Wahlrecht ab 14 selbst ausüben, ansonsten spätestens mit 18.

Ist ein solches Wahlrecht mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar?

In den Grundrechten steht: „Die Staatsgewalt geht vom Deutschen Volke aus.“ (Artikel 20 Grundgesetz). Da Kinder unbestritten auch zu unserem Volk gehören, sollen sie bei Wahlen ebenso mit einer Stimme vertreten werden. Das Wahlrecht ist daher als altersunabhängiges Grundrecht zu sehen. Das Wahlalter ist hingegen in Artikel 38 Grundgesetz festgelegt und ist weder zwingend noch unabänderlich; in der Vergangenheit wurde es bereits von 21 auf 18 geändert. Nicht zuletzt macht der Einsatz von Paul Kirchhof und Roman Herzog deutlich, dass eine solche Reform durchaus mit unserer Verfassung im Einklang stehen kann.

Ist die Höchstpersönlichkeit der Wahl gesichert?

Dem Wahlrecht ab Geburt wird vor allem entgegengehalten, dass es sich beim Wahlrecht um ein sog. höchstpersönliches Recht handelt, das stellvertretungsfeindlich ist. Genauso wie bei einer Eheschließung können man sich hier nicht vertreten lassen. Zudem führe dieses Modell faktisch dazu, dass Eltern damit mehrere Stimmen hätten und die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleistet sei (verkapptes Pluralwahlrecht). Hierzu ist anzuführen, dass es sich eben gerade um kein Pluralwahlrecht handelt, weil ja jeder Mensch Inhaber dieses Wahlrechts ist und der gesetzliche Vertreter bis zum Erreichen der Volljährigkeit dieses Recht, so wie andere Rechte (Einwilligung in Operation, etc.) auch.

Bereits jetzt kontrolliert niemand, wer bei einer Briefwahl das Kreuz macht. Auch in anderen Ländern, wie z.B. England, kann der Wahlberechtigte jemand anderes für sich an die Urne schicken. Beim Wahlrecht ab Geburt geben die Eltern ihre Stimme stellvertretend für ihre Kinder als Treuhänder ab. Um einen Streit zwischen Eltern über die Vergabe der Stimmen zu vermeiden hat Paul Kirchhof einen einfachen Vorschlag: Jeder Erziehungsberechtigte nimmt das Wahlrecht seiner Kinder mit einer halben Stimme je Kind wahr.

Ist die geheime Wahl und der Freiheit der Wahl gewährleistet?

Zwar entscheiden die Eltern für das Kind, solange das Kind dazu nicht in der Lage ist über die Ausübung des Wahlrechts. Aber sie handeln im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts, als Treuhänder für ihre Kinder. Auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen wird von ihnen gefordert und zugetraut, die Interessen ihrer Kinder zu vertreten. Die Ausübung des Wahlrechts durch die Kinder selbst, könnte grundsätzlich weiter ab 18 Jahren erfolgen. Sofern sie z.B. ab dem 14. Lebensjahr bereits selbst wählen wollen, könnte dies auf expliziten Antrag bei der Wahlbehörde ermöglicht werden. Ab diesem Alter ist man nicht zuletzt auch voll religionsmündig.

Ist die Gleichheit der Wahl weiter gewährleistet?

Die Gleichheit der Wahl erfordert geradezu die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, weil nur so den Kindern endlich auch ihr eigenes Grundrecht auf Wahl eingeräumt wird. Ein kinderloses Ehepaar hat momentan genau doppelt so viel politisches Gewicht wie eine Alleinerziehenden-Familie mit drei Kindern – in der aber zweimal so viele Staatsbürger leben. Die Position von Familien und der nächsten Generation wird so in gerechter Weise gestärkt.

Kann Familien- und Generationengerechtigkeit so verbessert werden?

Vor Einführung des Frauenwahlrechts vor rund 100 Jahren wurde argumentiert, dass die Interessen der Frauen bereits durch das Wahlrecht ihrer Männer berücksichtigt werden. Jedoch erst nach Einführung eines eigenen Wahlrechts wurden schrittweise Reformen möglich, welche die rechtliche Stellung der Frauen zu stärkten. In gleicher Weise ist es jetzt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, durch ein Wahlrecht ab Geburt die Familien- und Generationengerechtigkeit zu stärken.

Sehr geehrter Herr Prälat Neher!

Sehr geehrter Herr Prälat Neher!

 

Mit Entsetzen nahmen wir (Groß-)Eltern das Statement der CARITAS: Konzeptbaustein: Sexuelle Bildung in der Kita, http://document.kathtube.com/41667.pdf. zur Kenntnis.

Mit welcher Berechtigung entreißt die CARITAS den Familien ihr Recht, ihre Kinder selbst zu ihrer geschlechtlichen Identität zu verhelfen, bzw. sie auf diesem Weg zu begleiten? Wer oder was berechtigt die CARITAS, sich dem Genderwahn anzuschließen und im Strom des Mainstreams mit zu schwimmen? Nicht umsonst haben wir doch unsere Kinder in die Hände der CARITAS gegeben und nicht in staatliche Einrichtungen, damit sie verschont bleiben von sexueller Irritation und Indoktrination.

Stellen wir uns die Frage: Sind alle, die noch im vor-genderistischen Zeitalter von derlei Indoktrination verschont geblieben sind, heute sexuelle Krüppel, unfähig eine beglückende Beziehung einzugehen? Oder werden junge Menschen mit ihren Partnern erst dann glücklich, wenn sie ab dem dritten Lebensjahr ihr Geschlecht erst (er)-finden müssen? Der Nachweis wurde bis dato nicht erbracht. Verwirrung und Überforderung der kindlichen Psyche erscheinen um so wahrscheinlicher.

Ähnlich den Entgleisungen der antiautoritären Erziehung der 68-er-Generation, die heute teils belächelt, teils destruktiver Menschenführung beschuldigt wird, so wird auch diese Indoktrination als extrem destruktiv in die Geschichte der Gesellschaft eingehen.

Wir Eltern haben sogar den üblen Verdacht, dass die CARITAS, weil sie teils am staatlichen Tropf hängt, einen Deal mit den grün-feministischen LSBTTIQ- Ideologen eingegangen ist. Vielleicht wurde sie erpresst: entweder, die CARITAS schließt sich der kinderfeindlichen Ideologie an oder  sie bekommt keine Zuschüsse mehr ???

Wie dem auch sei, Herr Prälat Neher, Ihr Schwenk in Richtung Gender-Mainstream, inklusive der Entrechtung der Elternhäuser ist ein nicht wieder gut zu machender Fehler, der unseren Kindern schweren Schaden zufügt.

Als Katholiken sind wir schwer enttäuscht, weil wir uns von der CARITAS verraten fühlen. Wer garantiert uns Eltern noch unser verfassungsgemäßes Recht auf die Erziehung unserer Kinder?

Dieser OFFENE  BRIEF wird im Internet veröffentlicht werden und geht  an die Deutsche Bischofskonferenz. Wir erwarten eine Erklärung von der CARITAS.

Mit besten Grüßen im Auftrag der ELTERNINITIATIVE FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

Bärbel Fischer

info@familiengerechtigkeit-rv.de

http://forum-familiengerechtigkeit.de

www.rettet-die-familie.de

 

 

CARITAS für „sexuelle Bildung“ in der Kita

Wer auf das Bollwerk Katholische Kirche gesetzt hatte, sich dem Genderwahnsinn zu widersetzen, der muss sich nun eines Schlechteren belehren lassen. Die CARITAS als Trägerin von vielen Kindertagesstätten im Lande greift nun massiv in das Elternrecht ein. Allein den Eltern steht es gemäß unserer Verfassung zu, Kinder in ihrer geschlechtlichen Identität zu fördern und zu begleiten. 

Wer erteilte der CARITAS die Legitimation für solch ein Vorgehen? 

Konzeptbaustein: Sexuelle Bildung in der Kita, http://document.kathtube.com/41667.pdf.

Stellen wir uns die Frage: Sind alle, die noch im vor-genderistischen Zeitalter von derlei Indoktrination verschont geblieben sind, heute sexuelle Krüppel, unfähig eine beglückende Beziehung einzugehen? Oder werden junge Menschen mit ihren Partnern erst dann glücklich, wenn sie ab dem dritten Lebensjahr ihr Geschlecht erst (er)-finden müssen? Der Nachweis wurde bis dato nicht erbracht. Verwirrung und Überforderung der kindlichen Psyche erscheinen um so wahrscheinlicher.

Eine weitere Frage stellt sich, ob denn die massenweise Bereitstellung von Kindertagesstätten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vornehmlich dem Ziel dienen, die kommenden Generationen geschlechtsneutral, also ohne männliche oder weibliche Identität zu generieren.  Das ist doch das ersehnte Elysium der Gendermaffia.

DEMO für ALLE in Wiesbaden, morgen, 30. 10. um 14 Uhr

Sexualbelästigung ab Klasse eins –                                                                               Fächer übergreifend –                                                                                                     gegen den Widerstand der Eltern!

Demonstrieren Sie mit!

Dazu ein VIDEO:  Video-Aufruf

 

Frühsexualisierung verfassungswidrig

In nahezu allen Bundesländern wird die staatlich geförderte Frühsexualisierung 3- bis 8-jähriger Kinder in Kitas und Grundschulen weiter forciert. Entsprechende Broschüren und Empfehlungen werden an und in Kitas und Grundschulen verteilt. Wenn Sie dieser Beeinflussung Ihrer Kinder entgegentreten möchten, finden Sie hier entsprechende Argumentationshilfen, besonders auch in diesem 

Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. jur. Christian Winterhoff.

Darauf machte uns dankenswerterweise der Verein Verantwortung für die Familie e. V. http://www.vfa-ev.de aufmerksam.

 

Dazu die Pressemitteilung der Initiative eT – echte Toleranz:

https://www.echte-toleranz.de/index.php/pressemitteilungen.html

Frühkindliche Sexualisierung im Interesse der AWO

Herr Dennis Riehle, Sprecher der Humanistischen Alternative Bodensee, HAWO, kritisiert als bekennender Homosexueller die naive Befürwortung frühkindlicher Sexualisierung in Kindergarten und Schule durch die ArbeiterWohlfahrt AWO. Schwer wiegende Risiken für die kindliche Persönlichkeitsentwicklung wurden auf dem Symposium ganz im Sinne des Gender-Mainstream komplett ignoriert. 

Die Frage unserer Elterninitiative konzentriert sich auf die verfassungswidrige Ausschaltung des Elternwillens und der elterlichen Verantwortung für ihre Kinder, nach denen sie ihre Kinder vor körperlichem und psychischem Schaden zu bewahren haben.

Weiterhin stellt sich uns als Elterninitiative die Frage: Mit welch radikalen Mitteln werden Hilfsorganisationen heute getrieben, den staatlichen Auftrag zur Genderisierung mit Zugriff auf nicht volljährige Menschen durchzusetzen? Fließen etwa Gelder? Verlieren sie möglicherweise bei Weigerung ihren Titel als Wohlfahrtseinrichtung? Inwiefern unterscheidet sich dieses Vorgehen noch von totalitären Systemen? Die Antworten werden dürftig ausfallen.

Lesen Sie:

 

„Alle, die sich Perlenarmbänder machen möchten…“

 

Sexuelle Vielfalt soll heute möglichst früh ansetzen. Das zeigte nicht zuletzt der Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg, der in der Schule bereits die Bandbreite aller nur denkbaren Konstellationen des geschlechtlichen Zusammenlebens als gleichwertig vermitteln will. Kinder sollen am besten bereits im Kindergarten die ersten Erfahrungen sammeln, um sich in der Welt des alles Machbaren zu orientieren. Sie dürfen sich ausprobieren, um die verschiedensten sexuellen Orientierungen und Neigungen kennenzulernen. Was noch vor einiger Zeit in der Pubertät stattfand, soll heute offenbar schon im Vorschulalter abgeschlossen sein. Der Eindruck trügt nicht, wenn man vermutet, dass es dabei gewünscht ist, nicht mehr „normal“ zu sein – eben gerade nicht die natürliche Form des Miteinander aus männlichem und weiblichem Geschlecht zu entdecken, sondern viel eher durch das „Spielen“ mit allen Ausdrucksformen dorthin gedrängt zu werden, wo der Gender Mainstream die Erwachsenen der Zukunft haben möchte – unter „queeren“ Menschen.

 

Ein interessantes Symposium zu diesem Thema veranstaltete der Bundesverband der „Arbeiterwohlfahrt“ (AWO). Unter dem Titel „Vielfalt statt Einfalt – Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ diskutierten Fachleute über die Fragestellung, wie die Pädagogik der Moderne auf die unterschiedlichen Interessen der Kleinsten eingehen kann. Bezeichnend in der Dokumentation über die Veranstaltung: Offenbar gehen die Experten wie selbstverständlich davon aus, dass Kinder heute bereits wissen, ob sie homo-, bi-, transsexuell sind – oder, was in der gesamten Niederschrift allerdings nur bescheiden dargestellt wird, möglicherweise sich doch erlauben, den traditionell heterosexuellen Weg einzuschlagen. Erzieher und Lehrer sollen Rücksicht auf die Gefühle und die Befindlichkeiten von Jugendlichen mit ihren verschiedenen sexuellen Orientierungen und Neigungen, mit ihrem Geschlecht und ihrer Identität nehmen. Dass sie erst einmal bei dieser sensiblen Suche nach der eigenen sexuellen Persönlichkeit unterstützt werden müssten, darauf kommt niemand. Scheinbar mit dem Tag der Geburt ist für die AWO festgelegt, ob ein Kind schwul sein wird oder sich möglicherweise als Transvestit outen möchte.

 

Wichtiger als die Hilfe bei der Selbstfindung ist die Stärkung gegen die Anfeindungen der Umwelt, glaubt das Symposium. Denn immerhin seien „queere“ Jugendliche deutlich häufiger von Gewalt, Ausgrenzung und seelischen Problemen bedroht. Über die Ursache schweigt man sich dabei aus – Schuld ist immer die Außenwelt. Dass gerade der Zwang zur frühzeitigen Sexualisierung den größten Schaden anrichtet, verschweigen die Fachpersonen. Wer „alles“ sein kann, verirrt sich. Nicht das Mobbing wegen des Andersseins, sondern das beklemmende Gefühl, mit sich und der Unklarheit über das eigene „Ich“ überfordert zu sein, ist Ausschlag gebendes Kriterium für psychische Krisen. Und daran trägt vor allem der Drang zur „Geschlechtervielfalt“ seine Verantwortung. Denn er ist eben keine Freiheit, sondern schränkt die Rechte der Kinder auf eine unabhängige Entwicklung massiv ein. Ja, Jugendliche sollen selbst entscheiden können, wen sie lieben. Aber dann lassen wir sie bitte auch frei darüber befinden und beeinflussen sie nicht durch genderisierte Vorlieben nach Offenheit und Grenzenlosigkeit in alle Richtungen. Kinder haben ein gutes Gespür dafür, wann sie sich versuchen möchten. Auch bisher funktionierte das problemlos – ohne Sexualkunde im Kindergarten und geschlechterneutrale Lehrmaterialien. Niemand wurde durch Mann und Frau in der Textaufgabe verstört. Und es war kein Weltuntergang, wenn ein Kind auch mit 10 Jahren noch nicht wusste, wen es liebt. Wer meint, Vorgaben über den Weg machen zu müssen, den Jugendliche vollkommen selbstständig einschlagen, nimmt den Heranwachsenden ihre wohlverdiente Kindheit. Und dass sich heute ganze Symposien darum bemühen, „sexuelle Vielfalt“ unter Jugendlichen zu lenken, ist abstoßend.

 

Besonders amüsant, aber gleichsam erschreckend sind in diesem Zusammenhang auch die Handlungsempfehlungen der AWO an die Lehrkräfte: Nicht nur, dass sie ihr gesamtes Tun auf eine sexualisierte Pädagogik ausrichten sollen und damit nur noch wenig Spielraum für die eigentlichen Inhalte bleibt, die Kindergarten und Schule vermitteln sollten. Erzieher dürften bei der Vielzahl an Anweisungen aus dem Nachdenken gar nicht mehr herauskommen, um nicht in ein „Fettnäpfchen“ zu treten. Denn auch die Sprache muss stimmen. Wer zu einer Gruppenarbeit aufruft, solle nicht mehr nach Mädchen und Jungen einteilen, sondern viel eher sagen: „Alle, die Perlenarmbänder machen wollen, kommen bitte zu mir!“. Und nach den Unisex-Toiletten dürfte es bald auch Umkleidekabinen für alle geben. Denn es wird empfohlen, nicht mehr nach Jungs und Mädchen zu unterscheiden, sondern: „Alle, die die Jungsumkleide nutzen wollen, gehen bitte dort nach rechts!“. Doch was sagen eigentlich die Jungs, die vielleicht ungestört unter sich sein möchten? Selbstbestimmungsrechte kollidieren dort, wo sie jene des Anderen einschränken. Daran denkt bei der AWO wohl keiner. Und überhaupt: Was wäre, würde man hier andersherum formulieren? Darf dann künftig jeder in die Mädchenumkleide, der sie nutzen will? Dass daraufhin unter manchen Eltern berechtigterweise der Teufel los wäre, scheint egal. Hauptsache, die Geschlechtervielfalt wurde eingehalten. Der Ratschlag der Experten heißt: „Nutzen Sie inklusive Formulierungen“.

 

Die Abschaffung des „Normalen“ mögen Viele als Errungenschaft ansehen. Wir reißen damit aber den Leuchtturm ein, der in einer ohnehin komplexen Welt eine Richtschnur dessen war, was gerade für diejenigen auf der Suche überlebenswichtig ist: Orientierung. Wer eine Reise plant, beginnt auch selten Jahre zuvor mit dem Kofferpacken. Welch Bevormundung und Überbehütung ist es, wenn wir den Jüngsten schon „Angebote“ zur sexuellen Identitätsfindung machen, aus denen sie wählen können! Wie wenig Vertrauen haben wir in sie, wenn wir nicht einmal darauf warten können, welche Erfahrungen und Entdeckungen, welche Erlebnisse und Eindrücke sie in der Pubertät sammeln und gewinnen! Es ist allein unsere Ungeduld, die uns antreibt, unsere Selbstsucht nach Verwirklichung, die wir nun durch das Bedrängen unserer Kinder zu kompensieren versuchen. Wüssten die Kleinsten, welch Gedanken wir uns um sie, ihre sexuelle Identität, Neigung und Vorlieben machen würden, hielten uns sicher einige von ihnen für völlig verqueert…

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Webpräsenz:                                                                                                   www.Dennis-Riehle.de

 

 

 

Wo bleibt die familienpolitische Alternative?

Die CDU – Landesfraktionen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gaben ein gemeinsames Positionspapier zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“ heraus, in welchem sie die gegenwärtige Vernachlässigung dieser Gruppe beschreiben und  Vorschläge zur Verbesserung der Situation machen. Nach unserem Dafürhalten ein lobenswertes, aber völlig unzureichendes Unterfangen!

Dazu unser Schreiben an den CDU – Kandidaten für den künftigen Ministerpräsidenten:

 

Sehr geehrter Herr Wolf!

 

Herzlichen Dank für die Zusendung Ihres Positionspapiers zur „Familienpolitik für kinderreiche Familien“!

Das lobenswerte Unterfangen der CDU in RP, H und BW hat zum Ziel, Mehrkinderfamilien mit ihren besonderen Bedürfnissen in den Blick zu nehmen und zu stärken. In der Tat sind sie als eigenständige Gruppe im Spektrum von Familienvarianten seit Jahrzehnten aus dem Blick geraten wie die traditionelle Familie überhaupt. Das eifrige Engagement der Damen Schmidt, v.d.Leyen, Schwesig Mütter in den Erwerb zu locken, indem man ihnen half, sich ihrer Kinder zu entledigen, hat natürlich dazu geführt, dass sich Frauen weitgehend ihren Wunsch nach einer großen Familie abschminkten. Damit wurde die häusliche Familienarbeit  der Erwerbsarbeit als nichtswürdig untergeordnet. 11 % aller Familien haben immerhin drei und mehr Kinder. Doch unseren Vielfaltsfanatikern entging, dass gerade Familien mit mehreren Kindern die optimale Vielfalt bieten.

Mit der Einleitung und den Präambeln zu jeder der 5 Belange trifft Ihr Positionspapier ins Schwarze. Offenbar ist der CDU sehr wohl klar, wo  der familienpolitische Hund begraben liegt. Nur ziehen Sie aus dem desaströsen Befund die falschen Schlüsse. Mit kleinen Pflästerchen ist es nicht getan. 

Denn seit 1957 ( Konrad Adenauer ) besteht der grundlegende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems darin, dass  im Rentenrecht der wirtschaftliche Gewinn der Kindererziehung (transferbereinigt pro Kind im Lebensverlauf 77 000 € – ifo ) vergesellschaftet wird, d. h. auch denen zugute kommt, die keine Kinder großzogen, die Kosten für die Kinder aber von den Eltern privat zu stemmen sind. Diese Enteignung hat inzwischen dazu geführt, dass Kinder das Armutsrisiko Nr. 1 geworden sind und immer mehr Eltern ihre Kinder aus Zeit-oder Geldmangel vernachlässigen (müssen ). Eine Million Kinder lebt in Deutschland heute von der Sozialhilfe, im Osten bereits jedes vierte Kind. 1965 war nur jedes 75. Kind arm, obwohl wir damals noch doppelt so viele Kinder hatten wie heute! Eine der reichsten Nationen der Welt lässt ihren Nachwuchs verkommen!

Und auch dies: Die Bundesregierung fördert jeden Krippenplatz mit sagenhaften 1000 €. Wer seine Kinder selbst erziehen will geht leer aus. Das ist einerseits eine üble Bevormundung, die mit verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten unvereinbar ist, und andererseits eine durch nichts gerechtfertigte Bevorzugung erwerbstätiger Eltern.

Sprechen wir noch vom einjährigen Elterngeld, das wiederum Erwerbstätigkeit vor der Geburt üppig belohnt. Mütter, die vor der Geburt eines weiteren Kindes wenig oder nichts verdienten, bekommen den Mindestsatz, gut verdienende Akademikerinnen den höchsten. Das kann in 12 Monaten zu einer Differenz von 18 000 €  führen.

Nicht zu vergessen die Benachteiligung von Müttern bei der Rente wegen fehlender Punkte. Sie sind die Deppen der Nation, obwohl ohne sie unser Rentensystem bereits kollabiert wäre.

Die permanente Benachteiligung dieses Familienmodells hat zur Diskriminierung von Familienmüttern in der Gesellschaft geführt. Wen wundert das?

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG bestraft Diskriminierungen aller Art. Die jahrzehntelange finanzielle und politische Diskriminierung von Eltern wird allerdings durch dieses Gesetz nicht geahndet, denn Benachteiligung wegen eigener Kinder fehlt im Katalog der Diskriminierungen. Einem alleinstehenden Afrikaner darf eine Wohnung nicht verweigert werden, wohl aber einem Familienvater.

Eigentlich sind diese Zustände in Deutschland sehr wohl bekannt. Wie spotten die Franzosen über unser System! Doch alle politischen Parteien halten sich Augen und Ohren zu und lassen den Karren an die Wand fahren. Helfen kann nur, was Experten seit Jahren predigen: ein neues familiengerechtes Sozialsystem. Solange dieses nicht auf den Weg gebracht ist, sehen wir von der Elterninitiative im ÖDP-Modell „Erziehungsgehalt“ eine generationengerechte und mütterfreundliche Alternative, weil es steuer-und abgabenpflichtig konstruiert ist,  a l l e n  und besonders kinderreichen Familien hilft und  echte Wahlfreiheit bietet.

Einerseits, Herr Wolf, imponiert uns das Positionspapier der CDU, weil es in die richtige Richtung weist. Andererseits aber lässt sich damit kaum die miserable Situation so vieler Familien spürbar verbessern. Ich lege Ihnen die Tabelle des Deutschen Familienverbandes bei, aus der ersichtlich wird, dass sich mit jedem weiteren Kind das disponierbare Einkommen bis weit in den Minusbereich verringert.

Mit bestem Dank grüße ich Sie freundlich in der Erwartung Ihrer geschätzten Antwort

Bärbel Fischer

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

 

 

 

 

 

 

Was kommt, wenn Familie geht?

Hören und sehen Sie bei YouTube, was die „Wutmutter ( CICERO ) der Bundesrepublik“, Birgit Kelle, zu Familie, Familienpolitik, Wahlfreiheit, Kinderbetreuung, Betreuungsgeld, Kinderfremdbetreuung, Arbeitsmark und Elternrecht zu sagen hat.

Seit dem Fall der Mauer kopiere der Westen die sozialistische Vereinnahmung der Familie, allerdings zu kapitalistischen Zwecken.

Das Gender-Ziel „Gleichstellung“ werde witzigerweise ausgerechnet von Feministinnen jenen Frauen verwehrt, die ihre Weiblichkeit leben wollen.

https://www.youtube.com/watch?v=q-JuqqeNC5o

http://www.cicero.de/berliner-republik/birgit-kelle-feminismus-alice-schwarzer-war-gestern/57492/seite/2

 

Nach Elternkritik: Schleswig-Holstein zieht Schulmaterial zur Frühsexualisierung zurück

KIEL. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat den Einsatz von Schulmaterial gestoppt, das Grundschüler mit Homo- und Transsexualität konfrontieren sollte. Dieses sei „nicht geeignet für die Schulen“, teilte das Landessozialministerium nach Angaben der Kieler Nachrichten mit.

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2015/fruehsexualisierung-schleswig-holstein-zieht-schulmaterial-zurueck/

 

 

Bravo, Herr Hofreiter!

Bravo, Herr Hofreiter! Man muss Ihnen fast dankbar dafür sein, dass Sie bei Plasberg (Hart aber Fair, 7. 9. 2015) die hirnrissigste aller Erklärungen für die grüne Ablehnung des Betreuungsgelds (BG) noch einmal öffentlich wiederholten. „Der Staat bezahle ja auch nicht dafür, dass man einen subventonierten Platz in der Oper nicht nutze“! Würde der Staat nämlich ausschließlich die Oper unterstützen, nicht aber das Theater, so wäre der mediale Aufschrei nicht zu überhören, und der Affront gegenüber dem  Schauspiel wäre längst korrigiert.

Bei der Kindererziehung aber erlaubt sich die öffentliche Hand eine derartige Niedertracht seit vielen Jahren. Kindererziehung war bis ins dritte Jahrtausend  unangefochten die hoheitliche Domäne der Familie. Niemand machte ihr dieses Recht streitig, bis zu dem Tag, als  Finanzminister, Arbeitsminister und Familienministerin überein kamen, dass sich externe Kleinkindbetreuung ala DDR „rechnet“. Denn die Steuern und Abgaben der künftig erwerbstätigen Mütter überträfen weit die Ausgaben für die Subventionierung der Kitaplätze. Ein „Win-win“ für die Wirtschaft sowie für die Staatskasse!

Indem er lediglich die staatlichen Anstalten extrem fördert, der familiären Betreuung die Förderung aber komplett verweigert, hatte der Staat genau die Lenkung bewerkstelligt, die Art. 6 GG eindeutig untersagt. In ständiger Rechtsprechung verweist das Verfassungsgericht nämlich auf das natürliche Recht der elterlichen Erziehung und deren Förderung in der jeweils gewählten Form durch den Gesetzgeber. Es führt weiter aus, dass sich der Staat einer „Bewirtschaftung des Begabungspotentials“ zu enthalten hat (vgl. BVerfGE 34,165 <184>). 

Somit macht sich der Staat bis heute eines ständigen Verfassungsbruchs schuldig, und dies weiterhin, solange er elterliche Erziehung schmäht.

Und Schmähung wurde jetzt zur probatesten Keule, mit der man auf Eltern eindreschen musste, wenn sie das kollektive „Angebot“ des Finanzministers ausschlugen zugunsten einer individuellen, auf das Kindeswohl bedachte Variante. Sofort wurde das BG als „falscher Anreiz“ verunglimpft. Falsch, weil die 150 Euro die Mütter nun  womöglich an die Wiege binden, anstatt an den Betrieb. Jetzt mussten von der Opposition  nur noch die Heimchen am Herd, die Glucken, die Vorvorgestrigen erfunden und transportiert werden, die sich mit einer Fernhalteprämie, einer Verdummungsprämie oder einer Schnapsprämie vor der Erwerbsarbeit drücken wollen. Auf dieses grün-rote Pferd sprangen die Medien mit dreist-einfältigen Vergleichen von Opernplätzen etc. nur allzu gerne, aus lauter Spaß am Elternbashing. Wer sich der staatlichen  Lenkung nicht beugt und auf seinem verfassungsgemäßen Elternrecht beharrt, wird bis heute medial gnadenlos gehängt.

Auch wenn Eltern sich diese dümmliche Bemerkung (s.o.) schon von weit weniger intelligenten Leuten zum hundertsten Mal anhören mussten, aus dem Munde von Herrn Hofreiter  überrascht es trotzdem, denn ihm hätte man, wenn schon keine politische Klugheit, so doch zumindest logische Kapazität zugetraut.

Bärbel Fischer