Kein Bluff! Familien fördern die Krankenversicherung!

Die Gesetzliche Krankenversicherungen erhalten von Familien erheblich mehr Beiträge, als die Familien an Gesundheitskosten verursachen. Insofern enthält die Krankenversicherung keine Familienförderung; vielmehr fördern die Familien die Krankenversicherungen.

Der folgende Link führt zu einer diesbezüglichen Pressemitteilung sowie einer Studie mit detaillierten Berechnungen und Benennungen der Datenquellen:

http://www.familienbund-bayern.de/19351.html

und

http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/111974_116226.ht–

Dr. Johannes Schroeter
Landesvorsitzender,
Familienbund der Katholiken in Bayern

Landesgeschäftsstelle:
Rochusstr. 5
80333 München
Tel. 089-2137-2226
Fax  089-2137-2225
www.familienbund-bayern.de

ROBOTOFIX

Vorsicht Satire!

Siegreich schreiten wir voran auf dem Weg vom Homo sapiens zum Homo oeconomicus!

Schon lange beeinträchtigen Schwangerschaften  moderne berufstätige Frauen. Durch  etwaige Unpässlichkeiten beschert ihnen ihr Zustand ungewollt Ausfälle bei betrieblichen Abläufen.

Daher hat sich eine Forschungsgruppe damit beschäftigt, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft so gelöst werden kann, dass sie nicht zu Fehlzeiten und damit zur Minderung der  mütterlichen Rente führt. Mit einer Verlagerung der Schwangerschaft aus dem Mutterleib hofft man, der Lösung dieses Problems  beizukommen. Mit Hochdruck wird derzeit an einem Inkubator der Marke ROBOTOFIX  gearbeitet, der den Fötus nach dessen frühzeitiger Entnahme über neun Monate, in der Folge sogar beschleunigt auf 8 oder 7 Monate,  ex-uteral unter optimalen technischen Bedingungen ( Simulation von Wiegebewegungen und  dem Herzschlag der Mutter ) mit der nötigen  embrionalen Nahrung versorgt.

Hat man noch in den ersten Jahrzehnten des dritten Jahrtausends von Müttern geborene Säuglinge in Kinderkrippen untergebracht, so ist den Medizinern nun ein Schritt gelungen, der Mutterschaft zugunsten wirtschaftlichen Wachstums völlig entbehrlich macht. So erspart man den Frauen die, für den reibungslosen Ablauf  betrieblicher Prozesse hinderliche Leibesfülle. Auch die schmerzreiche und qualvolle Geburt und damit  die einwöchige Unterbrechung weiblicher Erwerbskarrieren lassen sich künftig gänzlich vermeiden. Der Zeugungsakt selbst kann entweder unter optimalen hygienischen Bedingungen in der Klinik vor Ort, oder aber, kostensparender außerhalb der Klinik erfolgen. Alles Weitere ist künftig der Professionalität deutscher Mediziner anheim gegeben. Die Eltern können die Fortschritte des Kindes, so sie eventuell daran interessiert sind, über die Datenbank FÖTA  ( tus-Tagesvideo) auf ihrem Computer täglich abrufen. Dies gilt bis zu dem Tag, wo das Kind reif genug für eine Krippe ist ( ca. 9+2 Monate ).

Allerdings, so warnen einige konservative Wissenschaftler, sei mit dieser Methode mit Abgängen bis zu 90 % zu rechnen. Sie behaupten allen Ernstes, der Fötus brauche außer Nahrung auch die zuversichtliche Hoffnung seiner Mutter, den innigen Mutter-Kind-Kontakt und deren Bereitschaft, sich voll und ganz auf das neue Leben zu freuen.

Andere wissenschaftliche Kapazitäten widersprechen dieser Auffassung jedoch vehement.  Elternschaft sei ein Relikt aus vergangenen Jahrhunderten, völlig überholt und gänzlich entbehrlich. Vor allem sei künftig die Vereinbarkeit von Schwangerschaft und Berufstätigkeit zu fast 100% gewährleistet und Ausfälle seien für die Betriebe kaum zu befürchten, was den Wünschen der Wirtschaft 1:1 entspreche. Für die Finanzierung der extra-uteralen Schwangerschaft steht selbstverständlich der Steuerzahler gerade!

Aus dem ROBOTOFIX  in die Krippe, aus der Krippe in den Kindergarten, aus dem Kindergarten in die Grundschule und dann in die weiterführenden Schulen und Hochschulen – so die Prognose der zukunftsorientierten gynäkologischen Wissenschaft. Endlich ist eine Kindheit ohne Eltern möglich geworden. Elternschaft war früher – heute ist sie zum Wohl gewinnbringenden Wirtschaftswachstums  absolut überwunden!

Ältere Zeitgenossen erinnern sich vielleicht noch an die Warnungen von Elternverbänden vor Schäden allzu früher Trennung von Mutter und Kind. Damals sah man in Kindern noch die potentiellen Stützen der Gesellschaft. Heute ist dieser antiquierte Anspruch passé, denn die Gesellschaft hat ausschließlich den Ansprüchen gewinnmaximierender Konzerne zu dienen. Von Werten wie Humanität, Individualität und Kreativität  hat sich die moderne Gesellschaft glücklicherweise weitestgehend verabschiedet.

Bärbel Fischer

Haben Eltern die WAHL?

Nach der von der Zeitschrift ELTERN in Auftrag gegebenen FORSA-Studie: „Wahl und Familie“ geht die deutsche Familienpolitik fast völlig an den Wünschen der Familien vorbei. So sind bei den Eltern das Ehegattensplitting und die Mitversicherung von Angehörigen in der Krankenversicherung sehr beliebt, während etliche Parteien anstreben, genau das abzuschaffen. – Das Elterngeld endet (und der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beginnt) mit dem 1. Geburtstag des Kindes – mit politischer Absicht, damit Eltern möglichst dann in die Erwerbsarbeit zurückkehren. Aber 69% der Eltern meinen, dass die Erwerbstätigkeit erst später aufgenommen werden sollte.

http://www.eltern.de/c/images/pdf/forsa_ergebnisbericht%202013.pdf

Unter den politischen Parteien ist die Union bei den Eltern am beliebtesten (39%), mit erheblichem Abstand vor SPD (24%) und Grünen (22%).

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-04/26473117-familienpolitik-geht-an-beduerfnissen-der-eltern-vorbei-ergebnisse-der-repraesentativen-forsa-studie-wenn-eltern-die-wahl-haben-im-auftrag-von-eltern-007.htm

Oder aus der Süddeutschen Zeitung:

http://www.sueddeutsche.de/politik/neue-studie-zur-familienpolitik-ohrfeige-fuer-kristina-schroeder-1.1644269

 

Durchschnittsrente für Mütter erst mit 15 Kindern

Leserbrief
Wer zahlt die Renten ein und wer bekommt am meisten?

Schlagworte geistern durch die Presse. Die CSU meint, man sollte den Müttern, die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben, ja vielleicht doch „etwas mehr Rente zugestehen“. Man weiß um das große Risiko jener Mütter, die die erwerbsmäßige Berufstätigkeit wegen der Kinderbetreuung unterbrochen haben, im Alter auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Diese Mütter waren aber nicht untätig oder arbeitslos oder faul, sondern sie waren nur nicht „mit Gehalt und Rentenbeiträgen am Bruttosozialprodukt beteiligt“. Sie haben zwar in hohem Maße zur Wertschöpfung für die Gesellschaft beigetragen. Sie haben 2,3,4 Kinder geboren und meist bestens erzogen, oft alle mit Hochschulabschluß oder guter Berufsausbildung, Einfühlungsvermögen, Sozialkompetenz (Geschwister-Erfahrung), Teamgeist, Schlichter-Qualitäten, Selbstbewußtsein). Das wird bis heute in der Gesellschaft nicht anerkannt oder gar bei der Rente berücksichtigt, nur jüngere Mütter, die ab 1.1.1992 Kinder bekommen haben, werden bessergestellt…

Heute bekommen die Frauen …wenn überhaupt  …nur noch ein Kind. Oder kein Kind in Baden-Württemberg! Dann ist die Kinderpause kurz und sie bekommen  gutes Gehalt (sogar in der Babypause) und später eine gute Rente. Die meiste Rente zahlen meine Kinder ein!

Rechnet man sich mal durch, wie die wenigen Kinder in Deutschland nun für diese Unmenge von Kinder-Freien Rente einzahlen müssen, kommt folgendes raus:
Auch mit drei Anerkennungsjahren pro Kind muss eine Mutter noch 15 Kinder aufziehen, um auf eine normale Durchschnittsrente zu kommen. Die 15 zahlen normalerweise weit mehr ein, aber der „Rest“ ist für die Kinderfreien, deren Renten meist über dem Durchschnitt liegen, eben weil sie ohne Unterbrechung erwerbstätig waren, während andere mit viel Einsatz und Freude die Renteneinzahler großzogen. Die C-Frauen sollten sich mal nicht so aufblasen, wenn es doch nur darum geht, die Ungerechtigkeit um ein Jota zu bereinigen. Ein Rentenpunkt wären 28 € mehr nach 65 Lebensjahren einer Mama. Auch kein großes Plus, oder? Nun fordert die Frauen-Union laut Presse insgesamt drei  Entgeltpunkte – was eine Wert-Anerkennung der Erziehungsarbeit wäre. Aber Erziehen gilt eben immer  noch nicht als Arbeit. Erst wenn diese Arbeit eine staatliche Erziehungsperson oder Kita übernimmt. Dann ist das auf einmal anerkannte Arbeit und keine Couch-Potato-Angelegenheit. Und es spricht aus dem Leserbrief kein Neid, sondern es ist eine objektive Rechnung. Ich wünsche jedem Paar Kinder, ich bedauere die „ohne“ sehr.

Gerdi Spengler, im ÖDP-KV Bodensee
Mariabrunnstr. 59/1
88097 Eriskirch

Staatliche Bevormundung statt Gleichbehandlung

Eine Mutter wurde zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog, berichtet der Verband für Familienarbeit in einer Pressemitteilung. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war.

http://www.freiewelt.net/nachricht-12293/staatliche-bevormundung-statt-gleichbehandlung.html

 

 

Zwangsverkrippung

Über Vergabe oder Verweigerung, bzw. Rückerstattung von Zuschüssen für den Krippenausbau und -betrieb zwingt der Staat rechtswidrig Kinder in die Krippen und /oder Kommunen in die Pleite. Die verfassungsmäßige Freiheit der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder selbst zu entscheiden ( Art. 6 GG ), wird immer weiter beschränkt. Immer drängender stellt sich die Frage nach dem Zustand unseres „Rechtsstaates“.

Zwangsverkrippung

DIABOLUS

Aus gegebenem Anlass soll hier in ergänzter Version DIABOLUS wieder zu Wort kommen: 

Bekäme ich als ein DIABOLUS von meinem Vorgesetzten den Auftrag, die Gesellschaft zu zerstören, so würde ich strategisch mit der Zerstörung der Familie beginnen.

Zunächst würde ich die Vater-Mutter-Kinder-Familie als absolut überkommen und unzeitgemäß verspotten und sie als Schmarotzer brandmarken. Im Gegenzug müssten alternative Lebensentwürfe ( lesbisch, schwul, bi-, trans-, intersexuell ) über neue Bildungspläne an den Schulen völlige Akzeptanz  erhalten. Ehen zwischen Mann und Frau dürfen fortan gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht länger bevorzugt werden, weder rechtlich noch steuerlich! „Gleichstellung“ heißt meine wohlklingende Devise! Hier gilt es, die Verfassungsrichter so zu beeinflussen, dass sie den Art. 6 GG links überholen. ( Ich liebäugle sogar mit der Gleichstellung polygamer Beziehungen, aber darüber schweige ich vorläufig noch.)

Ganz wichtig ist es, die traditionelle Familie als Hort von Unterdrückung und Grausamkeit zu verdächtigen, wo Kinder zu Tode gequält werden und wo ihnen ein veraltetes bürgerliches Rollenmuster vermittelt wird. Die klassische Familie als ein vorgestriges, lächerlich altbackenes und biederes Phänomen darzustellen wäre ein weiterer Schritt zu deren Demontage. Weiterhin müssen Familienmütter als faule Schlampen verunglimpft werden, die den ganzen Tag vor der Glotze hocken und sich mit Schnaps abfüllen. Dass man solchen Looserinnen kein bares Betreuungsgeld anvertrauen kann, sondern nur „Bildungsgutscheine“, dürfte sich von selbst verstehen. Auch ein höheres Kindergeld ist für mein Vorhaben äußerst kontraproduktiv, was ich von so genannten Wissenschaftlern durch entsprechende Gutachten (lukrativ) erhärten lasse. Dafür mache ich auch gern mal 13 Millionen Euro aus der Steuerkasse locker.

In der Folge gehören dem heimischen Herd und dem Familientisch der Garaus gemacht. Denn für die Zerschlagung der Familien ist nichts wichtiger, als die Mütter von Herd und Kindern zu trennen. Das wusste schon Friedrich Engels (1820 – 1895) bei der Festlegung der Grundsätze des Kommunismus. Familie hat deswegen nur noch Schlafplatz zu sein. Tagsüber werden die Mütter als so genannte Fachkräfte in die Betriebe geschickt, die Kinder in Institutionen ausgelagert.

Um dies zu erreichen sind allerdings mehrere Voraussetzungen nötig:

  • Die Einkommen der Eltern müssen so minimiert werden, dass eine Familie mit mehreren Kindern davon nicht mehr leben kann.
  • Familien müssen mit jedem weiteren Kind zunehmend unter das Existenzminimum geraten. Dieses Problem ist in Deutschland bereits perfekt gelöst durch ein Sozialsystem, das Eltern ausbeutet, und einen Generationenvertrag, der nichts taugt.
  • Rechtsgüter wie das Ehegattensplitting, die so genannte Mitversicherung und Erziehungszeiten müssen immer aggressiver als Fehlanreize diffamiert und eiligst abgeschafft werden. Aber auch hier ist schon gute Vorarbeit geleistet worden.
  • Kinderlosigkeit muss sich auf jeden Fall weiterhin üppig auszahlen, sowohl im                  verfügbaren Einkommen als auch in der unverdienten Altersversorgung. Nur, das darf natürlich nicht an die große Glocke gehängt werden. Alle Versuche, solche Fakten öffentlich zu machen, werde ich im Keim ersticken, und sei es durch die Kanzlerin persönlich.

Meine diabolische Hauptaufgabe aber besteht darin, die wahre Absicht meines Auftrages zu verschleiern. Nur mit Beschönigungen kann die Gehirnwäsche der Gesellschaft zum Ziel führen. Ich sage Generationenvertrag, meine aber Ausbeutung der Eltern und der nachfolgenden Generation. Ich spreche von Selbstverwirklichung, meine aber Mehrfachbelastung und Hamsterrad. Ich nenne es  frühkindliche  Bildung und meine Aufbewahrung. Ich spreche von Betreuung, gemeint ist aber Kollektivierung und Indoktrination. Wahlfreiheit meint  in meinem Jargon die Freiheit, sich seiner Kinder zu entledigen. Ich philosophiere über den demographischen Wandel und kaschiere damit die demographische Katastrophe in Deutschland.

Hier kann ich mich gemütlich zurücklehnen. Mit 1,4 Kindern pro Frau, 120 000 Abtreibungen und 300 000 jungen Auswanderern pro Jahr wird sich Deutschland in wenigen Jahren selbst abgeschafft haben. Solange nach deutschem Recht Kinderlosigkeit belohnt, Elternschaft aber bestraft wird, werden Paare sich ihren Kinderwunsch vollends abschminken. 1: 0  für mich, ohne dass ich nur einen Finger krumm mache. Sinkende Geburtenraten versetzen mich in diabolische Ekstase, denn hier kann ich den Erfolg meines destruktiven Einsatzes ablesen.

Wer Brunnen vergiften will, muss an der Quelle damit anfangen. Nichts befördert den Ruin der Gesellschaft so effektiv wie die Zerstörung ihrer Basis, nämlich der Familie.

Bärbel Fischer, www.forum-familiengerechtigkeit.de

 

Was kommt, wenn Familie geht?

Früher lernte man es anhand von Geschwistern. Nebenbei. Heute werden Babys in Schulen gebracht, um Kindern Empathie, Rücksichtnahme und emotionale Intelligenz beizubringen. So weit ist es schon gekommen. Die Journalistin und Mutter von vier Kindern, Birgit Kelle, denkt darüber nach, wie Familien heute teuer „entkernt“ werden , und wie  wir Stück für Stück bisherige familiäre Erziehung und soziales Lernen und damit eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit in die Kindergärten und Schulen und somit an den Staat auslagern.

Den ganzen Text finden Sie hier:
http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/6693-auslagerung-der-kindererziehung-aus-der-familie

 

 

500 € Geldstrafe wegen Hinweis auf das Grundgesetz

Pressemeldung

Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Wegbereiter staatlicher Bevormundung durch Rollenzuweisung statt Gleichberechtigung

Laut einem am 15. März 2013 zugestelltem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) – AZ: L12 EG 22/12 – wurde eine Mutter zu einer Geldstrafe von 500 € verurteilt, weil sie ihre Berufung gegen die Berechnung des Elterngeldes nicht zurückzog. Sie hatte nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten, weil sie im Jahr vor der Geburt ihr älteres, zweijähriges Kind selbst betreute, statt es in eine Krippe zu geben, und deshalb nicht erwerbstätig gewesen war. Grundlage dafür ist die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes. Das heißt: Die von den Eltern selbst übernommene Kinderbetreuung im Jahr vor einer weiteren Geburt zählt als Nicht-Leistung. Dabei wird das Elterngeld nicht aus einkommensbezogenen Beiträgen, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Der stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, äußert dazu Unverständnis: „Obwohl sich die Klägerin ausdrücklich auf klare Formulierungen aus früheren, bindenden* Urteilen des BVerfG berief , die jede Diskriminierung verbieten, die an der „Wahrnehmung des Elternrechts anknüpfen“,1 wurde sie allein deshalb benachteiligt, weil sie – statt erwerbstätig zu sein – ihr verfassungsrechtlich garantiertes Elternrecht wahrgenommen und ihr eigenes Kind selbst erzogen hatte.“

Die Klägerin berief sich auch auf die bereits 1955 vom BVerfG formulierte und durch viele Urteile bestätigte „Leitidee unserer Verfassung“, nach der die Aufgabenverteilung in der Familie zur „Freiheit der spezifischen Privatsphäre“ gehöre, die staatlicher Einwirkung entzogen sei.2

Der Einzelrichter ging auf die in der mündlichen Verhandlung wie schon in der Berufungs­begründung zitierten Urteile des BVerfG nicht ein und verwies nur auf einen Nichtannahmebeschluss einer aus drei Richtern bestehenden Kammer.3 – Auf den Einwand, ein Kammerbeschluss könne keine Urteile des Bundesverfassungsgerichts aufheben, entzog er bei der mündlichen Verhandlung das Wort und verhängte eine Geldstrafe.

Im schriftlichen Urteilstext wird der Hinweis auf das Grundgesetz als „mutwillige“ Verzögerung der Verhandlung ausgelegt und damit die Geldstrafe begründet.

Die offen erkennbaren Widersprüche zwischen dem Wortlaut im Kammerbeschlusses und den Urteilen des BVerfG nahm der Richter nicht zur Kenntnis. Eine Auflösung der Widersprüche wurde nicht versucht. Das Urteil missachtet die bisherige Rechtsprechung des BVerfG und damit auch das Grundgesetz selbst.

Die Kammer des BVerfG beruft sich zwar auf den Verfassungsauftrag zur „Gleichberechtigung der Geschlechter“, deutet diesen aber um zu einem Auftrag zur Gleichschaltung im Erwerbsleben, wie es von der Bundesregierung vorgegeben wird. Aufgrund der Behauptung, Gleichberechtigung könne nur durch gleiche Beteiligung am Erwerbsleben erzielt werden, wird Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, grundsätzlich das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung verweigert, wie die klagende Mutter erfahren musste.

Dazu Dr. Resch: „Das Urteil des Bayerischen LSG erinnert an dunkle Phasen der deutschen Rechtsgeschichte, wie z. B. in der DDR, in denen sich das Rechtswesen kritiklos den ideologischen Vorgaben staatlicher Regierungsmacht unterordnen ließ. Das Urteil ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.“

* Anmerkung: Beschlüsse eines Senats des BVerfG sind für andere Gerichte bindend, Beschlüsse einer Kammer dagegen nicht.

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Zitierte Quellen (Hervorhebungen durch Verband Familienarbeit e.V.):

1. Erster Leitsatz: „Besonderer Gleichheitssatz“
  Zitat aus: BVerfG, 2 BvR 1057/91 vom 10.11.1998, Absatz-Nr. (1 – 104),
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981110_2bvr105791.html

Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft

2.  Zitat aus: BVerfGE 6, 55 (81) Beschluss des 1. Senats vom 17. Jan. 1957 (1 BvL 4/54)

„Leitidee unserer Verfassung“

„Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist.“

3.   Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 9.11.2011, Rn 18: BVerfG, 1 BvR 1853/11 vom 9.11.2011, Absatz-Nr. (1 – 22),

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

Zitat (Rn 18): „Die mittelbar angegriffene Regelung ist zudem im Hinblick auf den Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden.“

Anlagen:

 Urteil des LSG München vom 11.12.2012  Kommentar zum BEEG aus „Familienarbeit heute“

 

Wölfe im Schafspelz – oder: Ehe und Familie unter Rechtfertigungszwang

Gibt es irgend  ein Thema in Bundestagsdebatten, bei dem die Abgeordneten derart ihre Contenance verlieren und ihren Anstand über Bord werfen, wie beim Thema „Ehe und Familie“? Da muss doch die Frage erlaubt sein, was die Ursache solch aggressiv  niederträchtigen Verhaltens ist. Einerseits scheint es mit der Redefreiheit hierzulande sehr schlecht bestellt zu sein, andererseits sollen unter dem Pseudonym „Gleichstellung“ bewährte gesellschaftliche Muster zugunsten grenzenloser Freizügigkeit oder gender-ideologischem Zwang gekippt werden ( s. unten )

Betreff: Debatte über Ehe und Familie

Die Eröffnungsrede hielt der Grünenvorsitzende Volker Beck, der sich für die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe aussprach.

Danach versuchten die Abgeordnete Ute Granold (CDU) und der Abgeordnete Norbert Geis (CSU) Argumente vorzutragen, die für die Förderung der Ehe und die besondere Bedeutung der natürlichen Elternschaft für die Entwicklung von Kindern sprechen.

In ihrem Redebeitrag erläuterte sie, warum es keine Grundlagen dafür gebe, homosexuellen Partnerschaften generell ein Recht auf die Adoption von fremden Kindern zuzusprechen. Granold stellte heraus, dass Vater und Mutter für das gedeihliche Aufwachsen von Kindern eine wichtige Funktion hätten, die bei der Frage der Adoption bedacht werden müsse. Diese Erkenntnis werde insbesondere durch zahlreiche psychologische Gutachten gestützt, mit denen sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Familienanwältin immer wieder zu befassen habe. Für gegenteilige Erkenntnisse gebe es derzeit keine Grundlagen, insbesondere keine aussagekräftigen Studien.

Geis ging in seinem Redebeitrag auf die besondere Rolle von Ehe und Familie ein und erklärte dazu:

„Es dürfte eigentlich unter uns nicht streitig sein, dass Ehe und Familie zu den Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft zählt. Daran kann eigentlich niemand ernsthaft zweifeln. Und das Grundgesetz hat deshalb die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Und nicht nur das Grundgesetz, sondern viele Länderverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland auch. Das muss man ja mal auch zur Kenntnis nehmen. Es ist nun einmal so, dass Vater, Mutter und Kind die Grundlagen menschlicher Gemeinwesen bilden.“

Geis wurde während seiner Rede durch ständige Zwischenrufe und Unmutsäußerungen unterbrochen und mahnte mehrmals an, ihn doch wenigstens ausreden zu lassen.

Birgit Bender (Grüne) bezeichnete die Argumentation von Ute Granold als „blödes, diskriminierendes Geschwätz.“ Sonja Steffen (SPD) meinte, es sei „das letzte, was man sich hier anhören muss.“ Barbara Höll ( LINKE) verurteilte die Redebeiträge von Granold und Geis als bösartig und bezeichnete es als skandalös, dass Geis überhaupt reden dürfe. Johannes Kahrs (SPD) verunglimpfte die Erklärungen von Norbert Geis als üble und unerträgliche Beleidigung anderer Lebensformen.

Die Unionspolitiker hatten zu Beginn dazu aufgerufen, eine sachliche Debatte zuzulassen.

Die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sah keinen Grund, zur Sachlichkeit und Toleranz aufzurufen und um Unterlassen der Störungen zu bitten. Sie wies jedoch Norbert Geis, dem es häufig unmöglich gemacht wurde, weiterzusprechen, mit Nachdruck und wiederholt auf das Ende seiner Redezeit hin.

http://www.zenit.org/de/articles/26892

Hier der Beweis für alle, die noch nicht realisiert haben, dass es den LINKEN nur um Gesellschaftsveränderung geht:

DIE LINKE will die rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz der Vielfalt der Lebensweisen. Dazu gehört vor allem die vollständige Überwindung der Ungleichbehandlung von heterosexuellen Ehegatten und homosexuellen eingetragenen LebenspartnerInnen. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten) völlig gleichgestellt, die eingetragenen LebenspartnerInnen werden aber in vielen Bereichen des Rechts, etwa im Steuerrecht, im Adoptionsrecht und der Sozialversicherung weiter benachteiligt. So wird weiterhin ein Bild von heterosexuellen Partnerschaften und Familien aufrechterhalten und letztlich die Hegemonie der Ehe gestützt. Es ist unerträglich, eine solche „Ehe zweiter Klasse“ für homosexuelle Paare weiter aufrechtzuerhalten. DIE LINKE setzt sich deshalb für die völlige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in allen Bereichen des Rechts ein.

Die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft kann unserer Meinung nach aber nur der erste Schritt sein. Denn durch die Einführung eines zweiten, der Ehe weitgehend nachgebildeten, Rechtsinstituts, wurde kein Beitrag zur Entprivilegierung der Ehe geleistet, sondern ihre Hegemonie weiter zementiert. Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Denn es existieren eine Vielzahl von Lebensweisen und Familienformen, für die die Eheschließung oder die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht in Frage kommt: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchworkfamilien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und Lebenspartnerschaft entschieden haben. Deshalb kann die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Lebensweisenpolitik sein, in der die Anerkennung aller Lebensweisen leitendes Prinzip ist.

Tanju Tügel, die LINKE

Diese Dame ( oder Herr? ) rechtfertigt solche parlamentarischen Entgleisungen sogar noch mit einem Jesuswort: „Wer unter euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!“