Zwangsverkrippung

Über Vergabe oder Verweigerung, bzw. Rückerstattung von Zuschüssen für den Krippenausbau und -betrieb zwingt der Staat rechtswidrig Kinder in die Krippen und /oder Kommunen in die Pleite. Die verfassungsmäßige Freiheit der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder selbst zu entscheiden ( Art. 6 GG ), wird immer weiter beschränkt. Immer drängender stellt sich die Frage nach dem Zustand unseres „Rechtsstaates“.

Zwangsverkrippung