Zwangsverkrippung

Über Vergabe oder Verweigerung, bzw. Rückerstattung von Zuschüssen für den Krippenausbau und -betrieb zwingt der Staat rechtswidrig Kinder in die Krippen und /oder Kommunen in die Pleite. Die verfassungsmäßige Freiheit der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder selbst zu entscheiden ( Art. 6 GG ), wird immer weiter beschränkt. Immer drängender stellt sich die Frage nach dem Zustand unseres „Rechtsstaates“.

Zwangsverkrippung

Ein Gedanke zu „Zwangsverkrippung

  1. Ich fühle mich schon längst nicht mehr in einem Rechtsstaat, denn nicht das Grundgesetz bestimmt unsere Freiheiten und Lebensregeln, sondern dessen willkürliche Auslegung durch die Politiker.
    Auch die Justiz bietet keinen Schutz mehr. Sie richtet sich zunehmend und auffallend deutlich nach den Interessen unserer politischen Führung, mutiert also zu deren verlängertem Arm.
    Schade, dass nur so wenige Bürger bemerken, wie wir Stück für Stück in eine handfeste Diktatur geführt werden. Vielleicht wollen aber auch viele dies nicht bemerken, weil die ständig wachsende Alimentierung oder Subventionierung ein scheinbar gutes Leben ermöglicht. Allerdings nur, wenn man keinen Widerstand leistet und sich selbständiges Denken abgewöhnt, sogar das an die eigenen Kinder.

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