OECD-Studie stellt Profitstreben über Kindeswohl und Elternrechte

Verband Familienarbeit  e. V.

vormals Verband der Familienfrauen und -männer e.V.(vffm)

Pressemeldung 
18.06.2012

OECD-Studie stellt Profitstreben über Kindeswohl und Elternrechte

In einer „Studie“ verurteilt die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in scharfer Form das in Deutschland geplante Betreuungsgeld. Dazu gehören 34 Industriestaaten, darunter die Länder der EU, die USA, Japan und Australien, aber auch Schwellenländer wie die Türkei, Mexiko und Chile. Die OECD betrachtet die Förderung von Wirtschaftswachstum und Welthandel als eine wichtige Aufgabe. In der Regel agiert sie als Interessenvertreterin des internationalen Finanzkapitals und der globalen Wirtschaftskonzerne. Kindeswohl und Elternrechte stehen nicht auf ihrer Agenda.

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit meint dazu: “Die OECD hat keine Kompetenz zum Thema Familie. Ihr zentrales Argument gegen das Betreuungsgeld ist, dass es die Beteiligung von Müttern am Arbeitsmarkt verringere. So wird der Profitmaximierung durch ein möglichst breites Arbeitskräfte-Angebot, das auch niedrige Löhne erleichtert, der Vorrang gegeben gegenüber der Betreuung von Kindern in der Familie.“

Um die Aussagen der Studie kinderfreundlich erscheinen zu lassen, werde auch von der OECD ein aus der deutschen Politik bekannter Trick angewendet. Die positiven Bildungsergebnisse des Kindergartenbesuchs für über Drei-Jährige würden als Argument gegen das Betreuungsgeld ins Feld geführt, obwohl es dabei ausschließlich um Unter-Drei-Jährige gehe. Bei ihnen sei aber die Bindung an zumindest eine vertraute Bezugsperson weit wichtiger als Wissenserwerb. Auch die günstigen Auswirkungen des Kindergartenbesuchs bei Migrantenkindern würden einfach auf Kinderkrippen übertragen, obwohl es dafür keine Hinweise gebe.

Der Neurologe und Sozialmediziner, Dr. Johannes Resch, ergänzt: „Um dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung vorzubeugen, wird rundheraus behauptet, auch für die Kleinsten sei die kollektive Betreuung gut. Die Medizinern und Psychologen bekannte Erkenntnis, dass Krippenbetreuung das Risiko einer sozialen Fehlentwicklung erhöht, wird ignoriert.“

Und weiter: „Es fällt auf, wie kritiklos unsere weitgehend gleichgeschalteten Medien die profitgelenkten Aussagen der OECD übernehmen.“ Vermutlich spiele hier die Abhängigkeit von Werbe-Einnahmen aus der Wirtschaft eine Rolle. – „Völlig unverständlich ist, dass selbstkirchliche Einrichtungen wie Diakonie und Caritas der vom internationalen Kapital gesteuerten Irreführung auf den Leim gehen und diese mit eigenen Verlautbarungen stützen.“

18. Juni 2012
Bundesvorstand Verband Familienarbeit e. V.
 

Boykott – ein Schlag ins Gesicht des Wählers!

Die Schwäbische Zeitung titelt am 16. Juni zum Boykott der ersten Lesung über das Betreuungsgeld: „Union stolpert beim Betreuungsgeld“ .

Dass 126 Unionspolitiker bei der Abstimmung fehlten, sei ein „stummer Protest gegen Merkel“, meinte Thomas Oppermann SPD. 

Sabine Lennartz nennt in ihrem Leitartikel das Verhalten der Opposition zwar Trickserei, aber das Ergebnis sei gut, denn „jetzt könne erst mal in Ruhe nachgedacht werden“. „Einen ganzer Sommer lang Betreuungsgeld“ prophezeit Oppermann hämisch, stehe jetzt auf der Agenda von CDU/FDP. Einträchtig teilt Frau Lennartz die Ansicht des SPD-Fraktionsgeschäftsführeres.  

Dazu ein Kommentar der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, der als Leserbrief von der Schwäbischen Zeitung voraussehbar abgelehnt wurde:

In Ihrer Berichterstattung über die geplatzte erste Lesung zum Betreuungsgeld findet sich kein Wort darüber, was der  S o u v e r ä n, nämlich der Wähler, von seinen Abgeordneten erwartet. Haben wir, die Wähler,  unseren Abgeordneten unsere  S t i m m e  gegeben, damit sie  „stumm protestieren“ oder damit sie in unserem Namen ihre Stimme  erheben? Diese Frage muss sich die Koalition sowie die Opposition stellen. Die Damen und Herren werden von uns gewählt, um uns zu vertreten. Sie werden von uns finanziell so gut ausgestattet, dass ihnen diese Vertretung zugemutet werden kann. Egal, um welches Gesetzesvorhaben es geht, unsere Vertreter müssen bei den Beratungen  a n w e s e n d  sein. Das Für und Wider und deren Folgen abzuwägen, das ist ihre eigentliche Königsdisziplin. Die Autorin irrt, wenn sie schreibt, „Abgeordnete seien freie Menschen“, die ihre Arbeit entweder tun oder lassen dürften. Nein, Abgeordnete haben ihre Wählerschaft zu vertreten und gemäß ihrem Gewissen mit ja oder nein zu  s t i m m e n, aber für Boykott werden sie nicht bezahlt. Der Zustand unseres Parlaments ist mehr als beschämend.  Das Schlimmste aber ist, dass unsere Parteien mit ihrem kindischen Gezänk um Peanuts  unser Ansehen vor aller Welt besudeln.

i. A. Bärbel Fischer

Dazu auch:

„Kleines, dreckiges Foulspiel“ schadet der Demokratie:

Arbeitsverweigerung des Bundestages ist Eklat für das repräsentative System

Außer Plan musste am 15. Juni 2012 die 185. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vorzeitig beendet werden. Nach Angaben von Vize-Präsidentin Pau war das Haus nicht mehr beschlussfähig, da die notwendige Anzahl an Abgeordneten nicht erschienen war. Bei der Abstimmung zur Verankerung eines Presse-Grossos musste nach dem „Hammelsprung“ festgestellt werden, dass die Zahl der anwesenden Parlamentarier nicht mehr ausreichte, um Entscheidungen zu fällen. Somit musste die weitere Tagesordnung aufgehoben und verschoben werden. Unter anderem fiel somit auch die angekündigte Erste Lesung zum „Betreuungsgeld“ aus. Das Vorhaben und die Beschlussfassung verzögern sich hierdurch bis nach der Sommerpause.

Die Mutmaßung, dass hinter Vielzahl an abwesenden Abgeordneten auch ein Protest gegen das „Betreuungsgeld“ stecken könnte, machte schnell die Runde – und wurde alsbald auch von Opposition und wehleidigen Parlamentariern der Koalition bestätigt. Ein „Trick“, ein „Coup“ sei es gewesen, sagen die einen – ein „dreckiges Foulspiel“ die Anderen. Doch sie alle verschweigen damit, dass hinter der Aktion ein weitreichendes Problem unserer parlamentarischen Demokratie liegt. Denn selbst wenn es laut Regularien legitim gewesen sein mag, ist es mehr als ein Affront. Und schon gar kein Grund, irgendeiner Seite Häme zu zeigen – dafür liegt in dem Vorfall viel zu große Brisanz.

Ich sage: Es kommt einem Eklat gleich, wenn die Mitglieder des Deutschen Bundestages in derart großer Zahl einer Sitzung fernbleiben. Es ist verfassungsrechtlich kritisch zu sehen, wenn dieser Trend einreißt: Die Lenkung von Debatten und politischen Entscheidungen durch das Blockieren in Form von Fernbleiben der Sitzungen stellt nach meinem Verständnis ein grobes Verletzen der Pflichten eines Abgeordneten dar und ist überdies ein Affront gegenüber dem Souverän, dem Volk. Die Beeinflussung und das zum Erliegen Bringen von parlamentarischen Abläufen durch derartigen Protest kann mit der Verantwortung, die der Deutsche Bundestag und seine Mitglieder gegenüber unserem Grundgesetz und den Bürgerinnen und Bürgern zu übernehmen kann, nicht vereinbart werden.

Die Einflussnahme auf den politischen Prozess durch taktisches Verzögern ist eine neue Form, Boykott auszuüben. Den Deutschen Bundestag durch Abwesenheit zur Beschlussunfähigkeit zu zwingen und damit eventuelle Zeitpläne durcheinander zu bringen, Zeichen zu setzen oder Abstimmungen zu manipulieren ist überdies ein bedenkenswerter historischer und gleichzeitig gefährlicher Akt, der nun auch das Präsidium des Hauses aufrütteln sollte: Klare disziplinarische Maßnahmen und härtete Sanktionen gegen die Parlamentarier werden unumgänglich, um die Abgeordneten zur Räson zu rufen. Mitglieder des Bundestages erhalten ihre Diäten für ihre Arbeit, die sie unter anderem durch Beteiligung an den Plenarsitzungen zu erbringen haben. Eine Nichtnachkommen dieser Aufgaben stellt nahezu eine Verweigerungshaltung dar, die nicht nur für unser demokratisches und parlamentarisch-repräsentatives System eine Bedrohung bedeutet; sie schwächt auch zusätzlich das ohnehin angeschlagene Image von Politik in der Bevölkerung bestätigt Vorurteile gegenüber Politikern.

Schon lange wird über häufiges „Schwänzen“ der Parlamentarier im Deutschen Bundestag debattiert. Sollte dies nun überhand nehmen oder als politisches Mittel zur Machtdemonstration missbraucht werden, sind klare Grenzen erreicht. Ob „geschickter Schachzug“ oder ein Grund zum Schämen für die Opposition: Nicht nur, dass sich das Parlament einer Sachdebatte entzogen hat und sich damit der Arbeit widersetzt hat (in der freien Wirtschaft wären viele Abgeordnete schon lange vor die Tür gesetzt worden); der Schaden für das Ansehen der (deutschen) Demokratie und das zerrüttete Bild über die politische Auseinandersetzung in der Bundesrepublik werden nachhaltige Folgen im Image unseres Landes und der Vorbildhaftigkeit eines repräsentativen Systems haben.

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27, 78465 Konstanz

Georg Paul Hefty vermutet in der FAZ, dass der rot-grüne Boykott eine Notbremse war, aus der Befürchtung heraus, die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten könnten  f ü r  das Betreuungsgeld stimmen, was für die Opposition eine saftigen Blamage gewesen wäre. Dass dieses undemokratische Oppositionsverhalten ein glattes Eigentor war, davon ist Hefty überzeugt. Denn künftig könnten die Regierungsparteien diesen TRICK ebenfalls nutzen, um unliebsame Gesetzesentwürfe zu boykottieren.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kommentar-zerstoert-11787288.html

 

 

Hat jemand überhaupt mal die Kinder gefragt?

Der dänische Erziehungswissenschaftler Jesper Juul ( 64 ) bezeichnet es als Plage, Kinderbetreuungseinrichtungen als eine Art Mini-Schulen zu betreiben. Der Grund dafür sind keineswegs die Bedürfnisse der Kinder. Der Grund ist das kühle und strategische Kalkül von Politikern, die Bildung und Frühförderung als den einen Weg betrachten, in Zukunft Produktion und Wohlstand zu steigern.

Hetzkampagne gegen das Betreuungsgeld – antibürgerlich und sozialistisch!

Die Kampagne gegen die Zahlung von Bargeld an Eltern, die ihre Kleinstkinder persönlich oder mit Hilfe von Verwandten, Freunden, Nachbarn betreuen, widerspricht jeglicher Vernunft, meint der Journalist Georg Paul Hefty in der FAZ.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/betreuungsgeld-antibuergerlich-und-sozialistisch-11775006.html

Von der Leyen – und kein Ende!

Leserbrief zu verschiedenen Berichten in Ihrer Zeitung über Sinn und Unsinn des Betreuungsgelds und den Rechtsanspruch auf staatlich subventionierte Betreuung der unter Dreijährigen

Wenn eine Familienministerin von der Leyen einen Rechtsanspruch auf staatlich subventionierte Betreuung der unter Dreijährigen durchsetzt, gilt dieser für 100% der betreffenden Kinder. Wenn dann für nur 35 % davon Krippenplätze finanziert werden (10000 € pro Platz für die Einrichtung und dann monatlich 1000 .€ für den laufenden Betrieb), müsste trotzdem – wenn das Ganze seriös gerechnet ist – für die übrigen 65 % das entsprechende Finanzvolumen bereitstehen. Überdies müsste der Personalbedarf auf dem gewünschten qualitativen Niveau gesichert sein.

Lt. unserem Grundgesetz, Art. 6, ist es allein Sache der Eltern zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen. Nach Lage der Dinge wird ihnen dieses Recht durch die einseitige Subventionierung der Krippenbetreuung regelrecht abgekauft. Das ist ein Skandal. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder individuell andere Betreuung privat organisieren möchten, sollten sich nicht mit lächerlichen 100 € Betreuungsgeld abspreisen lassen, sondern darauf pochen, aus dem oben genannten seriös berechneten Finanzierungspool der 65 % nicht in Krippen betreuten Kinder gleichwertig unterstützt zu werden.

Täglich wird allen Beteiligten klarer, welches Chaos Frau von der Leyen ihrer Amtsnachfolgerin eingebrockt hat. Von Seriosität keine Spur. Aber das ist zunehmend geradezu ein Kennzeichen politischen Handelns.

Gertrud Martin. Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124


Auf der Agenda der Mächtigen: der konturlose Einheitsmensch!

Es ist, wie Herr Dr. Resch sagt. Statt einer Diktatur mit Waffengewalt herrscht bei uns eine Meinungsdiktatur mit etwas Peitsche und sehr viel Zuckerbrot. Die Meinungsmacher katzbuckeln einträchtig vor den finanziellen Mächten, die sie lenken. So werden die Parteien ebenso wie die Medien immer konturloser, sprechen zunehmend mit der gleichen Stimme und die Justiz steuert mit ihren Entscheidungen in die dieselbe Richtung. Begriffe wie „korrupt“ oder gar „mafiös“ scheinen da nicht fehl am Platze.

Herr Dr. Resch erwähnt auch die vielen Pseudo-Gutachten, die auffallend stark zunehmen und Zweifler von der gewünschten Linie überzeugen sollen. Man weiß: was mit wissenschaftlicher Beweiskraft daherkommt, stellt fast niemand mehr außer Frage.

Welche Linie bei dem Ganzen verfolgt wird, kann man nur mutmaßen. Mir stellt sie sich so dar, dass die Menschen  immer abhängiger werden von einem Kreis weniger Mächtiger, die übergreifend tätig sind und die Welt nach ihren Vorstellungen umgestalten. In ihr soll jeder gleich dem anderen sein – egal welchem Geschlecht, welchem Volk oder auch welcher Kultur er angehört. Der besitz- und gesichtslose Massenmensch scheint Ziel dieser Ideologie – ausgedacht von wenigen, aber befolgt von einer wachsenden Schar internationaler Helfershelfer, die oft selbst nicht wissen, was sie da tun und welchem Herrn sie dienen.

Die Bewegung hat inzwischen eine erhebliche Eigendynamik entwickelt, bei der es anscheinend immer weniger Anstöße von „oben“ braucht, weil der Karren längst von alleine rollt.

Doch wer sind die da „oben“, die eigentlichen Drahtzieher einer unseligen Massenbewegung, die nicht zuletzt auch die Familien und Kinder im Visier hat. Kinder, die schon frühzeitig auf die gewünschte Linie gebracht und zu Massenmenschen erzogen werden, die sich ihrer individuellen Wurzeln, ihrer Stärken und Schwächen, ihrer persönlichen Charaktere und Lebensziele  kaum  mehr bewusst sind und wahrscheinlich auch eine weniger starke Bindung an ihre Eltern haben als die Generationen vor ihnen.

Wer sind sie, diese Mächtigen?

Ich würde es gern wissen, weiß es aber nicht. Ich weiß noch nicht einmal, ob und inwieweit meine Theorie der Wahrheit entspricht, obwohl sie sich förmlich aufdrängt.

Interessant sind auf jeden Fall die sog. „Bilderberger“, zu deren relativ wenigen, aber ständigen Mitgliedern Angehörige der internationalen Hochfinanz und Politik gehören. Demnächst kommen sie wieder zu einem ihrer alljährlichen Treffen zusammen, über dessen Verlauf so gut wie nichts nach außen dringt. Geladene Gäste sind jedes Mal einflussreiche Leute aus Politik und Wirtschaft – so auch deutsche Politiker. Diesmal soll Jürgen Trittin zu den „Ehrengästen“ gehören.

 Ursula Prasuhn

Recht und Freiheit 2012?

Beim Hambacher Fest 2012 sprach der Vertreter der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP, Dr. Johannes Resch, über das Thema: „Ist unser Rechtsstaat in Gefahr?“

Anhand des Elterngeldgesetzes weist Resch nach, wie  durch die Einflüsse der Wirtschaft das Recht der Eltern auf freie Wahl der Erziehungsform unter die Räder kommt.

Liebe Festteilnehmerinnen und Festteilnehmer,

beim Hambacher Fest 1832 spielte die Pressefreiheit eine große Rolle. Die damalige Obrigkeit übte Zensur aus, um missliebige Beiträge zu verhindern.

Heute gibt es keine formale Zensur mehr. Aber die Massenmedien sind mehr oder weniger im festen Griff der Wirtschafts- und Finanzlobby. Die Redaktionen der großen Zeitungen und Zeitschriften haben schon die Schere im Kopf, weil sie bei missliebigen Beiträgen eine Minderung lukrativer Werbe-Einnahmen fürchten. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden über die Rundfunkräte von den politischen Parteien beherrscht, die ihrerseits unter dem Einfluss von Wirtschaft und Banken stehen.

Die Einflussnahme der Wirtschaftslobby ist längst nicht mehr auf Politik und Medien beschränkt. Auch die früher unabhängige Wissenschaft wird zunehmend unterwandert. So werden gezielt Pseudo-Studien bestellt und bezahlt, die den wirtschaftsfreundlichen Ideologien einen wissenschaftlichen und damit glaubwürdigen Anstrich geben sollen. Auf diese Weise nimmt z. B. die Bertelsmann-Stiftung durch die Hintertür massiven Einfluss auf die Gesetzgebung. – Es sind sogar Versuche erkennbar, die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürger im Sinne der Wirtschaftsinteressen umzudeuten.

In Diktaturen werden Grundrechte der Bürger durch Zuckerbrot und Peitsche eingeengt. Gefängnis für die Widerspenstigen und Vergünstigungen für die Mitläufer. In unserer Gesellschaft kommt die Bevormundung der Bürger auf leiseren Sohlen daher. Auf direkte Gewalt wird verzichtet. Dafür wird das Zuckerbrot um so konsequenter eingesetzt. Wer sich nach den wirtschaftskonformen Vorgaben verhält, wird belohnt. Wer das als Zwangsjacke empfindet und sich dagegen wehrt, wird ausgehungert.

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz. Das zuvor bestehende Erziehungsgeldgesetz, berücksichtigte soziale Gesichtspunkte und begünstigte Mehr- Kind-Familien. Das Elterngeldgesetz ist dagegen ein steuerfinanziertes Mittel der Bevormundung der Eltern. Es wird als „Familienförderung“ getarnt, soll aber in Wirklichkeit dazu dienen, Eltern so zu dressieren, dass sie nach der Pfeife der Wirtschaftslobby tanzen. Ziel ist die Optimierung des Arbeitsmarkts, um die Profitgier zu befriedigen.

Beispiel 1:
Eine Lehrerin bekommt ein erstes Kind und erhält 1800 € monatlich Elterngeld für ein Jahr. Bekommt sie nach zwei Jahren ein zweites Kind und hat ihr erstes ab dem 13. Monat in eine Krippe gegeben, um wieder erwerbstätig zu sein, erhält sie wieder 1800 €/Monat.- Hat sie aber ihr erstes Kind zwei Jahre lang selbst betreut, erhält sie beim zweiten Kind nur 375 € monatlich, also insgesamt 17100 € weniger. Das ist für ein junges Paar sehr viel Geld. – Woher nimmt der Staat das Recht, die Entscheidung einer Mutter (oder eines Vaters), das eigene Kind länger als ein Jahr selbst zu betreuen, mit einer Minderleistung von 17100 € zu bestrafen? Dafür gibt es keine sachlichen Gründe außer einer Gewinnmaximierung der Wirtschaft durch Erzielung eines höheren Arbeitskräfteangebots und einer Beschäftigungsgarantie für die Diakonie und ähnliche Konzerne.

Beispiel 2:
Bekommt die Lehrerin ihr erstes Kind schon direkt nach dem Examen oder noch während des Studiums, z. B weil sie nicht abtreiben wollte oder weil sie bewusst eine junge Mutter sein wollte,

dann wird sie ebenfalls mit einer Minderleistung bestraft, in diesem Fall um 18000 €, weil sie nur den Mindestbetrag von 300 € monatlich erhält. – Woher nimmt der Staat das Recht, die Entscheidung, nicht abzutreiben oder einfach nur eine junge Mutter sein zu wollen, mit der Minderleistung in dieser Höhe zu bestrafen?

Diese beiden Beispiele zeigen, dass es beim Elterngeldgesetz weder um einen sozialen Ausgleich noch um eine „Familienförderung“ geht. Die Lehrerin, die ihr Kind länger als ein Jahr betreute und die studentische Mutter sind stärker auf das Geld angewiesen, bekommen aber nur einen Bruchteil im Vergleich zur Mutter, die vor der Geburt erwerbstätig war. Soziale Absichten des Elterngeldgesetzes scheiden also aus. Auch eine „Familienförderung“ kann nicht Ziel des Gesetzes sein, weil die Leistung bei einem zweiten Kind meist geringer ist als bei einem ersten und bei weiteren Kindern in der Regel weiter geringer wird, weil das Elterngeld vom Verdienst vor der Geburt abhängt. – Es kann kein Zweifel sein: Das Elterngeldgesetz hat zum Ziel, Eltern zu willfährigen Werkzeugen der Wirtschaft zu machen, unabhängig davon, ob sie das wollen oder nicht.

Dabei haben die verantwortlichen Regierungsvertreter sogar die Frechheit zu behaupten, Eltern hätten ja Wahlfreiheit. Es werde niemand gezwungen, schon nach dem ersten Lebensjahr voll erwerbstätig zu sein. Aber es ist eine Wahlfreiheit nach dem Motto „Friss oder stirb!“ bzw „Nimm 1000 € für die Krippe oder geh leer aus!“ Wer das Letztere wählt, wird bei einem nächsten Kind dann nochmal mit einem Nachteil von 17100 € (oder bei dreijährigem Abstand von 18000 €) bestraft.

Sogar das Bundesverfassungsgericht scheut davor zurück, sich mit dem Machtkonglomerat Wirtschaft / Regierung / Medien anzulegen, obwohl das Elterngeldgesetz in klarem Gegensatz zu älteren Entscheidungen des Gerichts steht. Bisherige Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz, darunter eine, die von der ÖDP unterstützt wurde, wurden „nicht zur Entscheidung angenommen“. Solche „Nichtannahmebeschlüsse“ einer aus drei Richter/innen bestehenden Kammer brauchen nicht näher begründet zu werden. Es genügt die lapidare Behauptung, eine Beschwerde habe keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ (§ 93a Abs. 2 BVerfGG).
Wenn aber der systematischen Benachteiligung von bis zu 18000 € für Mehr-Kind-Familien und für junge Eltern keine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ zugeordnet wird, dann ist zu fragen, ab welchem Geldbetrag diese Bedeutung beginnt.

Wenn das Bundesverfassungsgericht der verfassungsrechtlichen Würdigung des Elterngeldgesetzes weiter ausweicht, ist zu fragen, welchen Stellenwert die vom Grundgesetz geforderten Grundrechte in unserem Land überhaupt noch genießen. Grundrechte, die selbst vom zuständigen Gericht nicht mehr hinterfragt werden, verlieren ihren Wert. Unser Rechtsstaat ist in Gefahr!

Infos zum Hambacher Fest: www.hambacherfest.de Weitere Informationen zum Elterngeldgesetz unter:

http://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/gerechtes-elterngeld/

oder (einschließlich dieses Manuskripts) unter: www.johannes-resch.de (Karteikarte: Elterngeldgesetz – ein Angriff)

Dort finden Sie auch weiterführende Links mit weiteren Informationen zum Elterngeldgesetz, u. a. ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thorsten Kingreen

V. i. S. d. P.:
Dr. Johannes Resch, Bahnhofstr. 20, 76872 Winden

@ Diakonie

Sehr geehrte Frau Loheide,

besten Dank für Ihre freundliche Antwort auf unser Schreiben vom 11. 05. 2012. Gerne werde ich Ihr Angebot nutzen und Ihnen unsere Ansicht der Sachlage im Einzelnen erläutern.

  • Für die Diakonie schließen sich Elternbindung/-verantwortung und Kinderbetreuung ( gemeint ist familien-ferne Betreuung ) nicht aus, und Sie bestätigen, dass die Qualität der Eltern-Kindbeziehung ein entscheidender Faktor für die Entwicklung von Bindung ist. Die Diakonie aber übersieht den Faktor Zeit. Ein 1-3-jähriges Kind kann sich erst binden, wenn es – wissenschaftlich erwiesen – an die hundertmal täglich sich der Präsenz, der Aufmerksamkeit, der Zuneigung, des Trostes seiner Eltern vergewissern darf.   Hierzu braucht es 24 Stunden am Tag, was keine Generation von Eltern jemals bezweifelt hat. Fehlen die Eltern, ist das Kind irritiert und fühlt sich verschaukelt. Bindung? Fehlanzeige! Vielleicht bindet sich das Kind in der Krippe aus Not an die mütterliche Erzieherin, wird dann aber wiederum gezwungen, sich abends mit Schmerzen von ihr zu trennen. Der Trennungsschmerz und das Gefühl, nirgendwo bedingungslos erwünscht zu sein, macht Kinder fertig. Ich kann das nach drei Jahrzehnten Arbeit im Kinderheim bestätigen. Die Schäden der frühen „Auslagerung“ werden die Kinder und ihre künftigen Partner und deren Kinder wieder unter Schmerzen auszubaden haben. Zeit miteinander wünscht sich jedes Liebespaar. Ohne Zeit stirbt die Bindung, stirbt die Liebe. Wie viele Ehen sterben aus Mangel an Zeit füreinander?

Warum begreift das ausgerechnet die Diakonie nicht?

  • „Uns geht es in erster Linie darum, allen Kindern gute Bildungschancen  und qualitativ hochwertige Bildungsangebote von Anfang an zu ermöglichen“. Jeder Kinderarzt sagt Ihnen, dass Kinder in diesem frühen Alter alles andere als Bildung brauchen, sondern Nestwärme und die Präsenz ihrer Bezugsperson    ( Stimme, Geruch, Hautkontakt, steter Blickkontakt, Trost ). In jedem normalen Haushalt findet das Kind genügend Anregungen, sein Interesse zu entfalten. Die 1:1-B i n d u n g  des Elternhauses kann keine Krippe leisten. Also, man sollte nicht familienferne Betreuung schönfärberisch als „frühkindliche Bildung“ verkaufen. Und man sollte umgekehrt den Elternhäusern ihre Bildungskompetenz nicht absprechen.  Auch die Diakonie weiß, wie schlecht die Krippenbetreuung in Deutschland beurteilt wird. Eine kollektive Kinderbetreuung kann ja schon rein rechnerisch nicht so effektiv sein, wie die personalintensive elterliche  Betreuung
  • Die Diakonie wünscht sich für Familien verlässliche Betreuungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Voraussetzung für  „Wahlfreiheit“. Hier geht es wiederum nicht um das Kind, sondern um die Wahlfreiheit der Mutter.  Diese Wahlfreiheit soll von Staats wegen allerdings nur für ein Drittel aller Mütter gelten, denn nur für ein Drittel aller Babys ist eine Ganztagsbetreuung vorgesehen. Auch wenn  ab 2013 dann 34% aller ein-bis zweijährigen Kinder mit Krippenplätzen versorgt sein werden, haben 66% aller Mütter noch immer keine Wahlfreiheit. Denn sie machen ihre Erziehungsarbeit unter gewaltigen finanziellen Einbußen sozusagen ehrenamtlich. Wahlfreiheit für Mütter sehen wir erst dann gegeben, wenn selbst geleistete Erziehung vom Steuerzahler genauso honoriert wird wie Betreuung außerhalb der Familie.  Dass ausgerechnet die Diakonie diese Gerechtigkeitslücke ausblendet, befremdet Familien sehr. Wir reden hier nicht einem Betreuungsgeld, das noch nicht einmal geregelt ist, das Wort. Uns geht es um G e r e c h t i g k e i t.  Für einige unserer europäischen Nachbarn ist diese Debatte nur noch grotesk und lächerlich. Ohne bürokratische Kopfstände zahlen sie an Familieneltern bis 550 Euro bar bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Frankreich bietet Eltern zusätzlich noch ein ganzes Spektrum an  finanzieller Entlastung – und kein Aufschrei der Nation!
  • Die Diakonie plädiert dafür, dass die Gelder, die für die elterliche Kinderbetreuung als Betreuungsgeld vorgesehen sind, in die qualitative Ausstattung der Krippen investiert werden. Unsere Ansicht: Ein Staat, der flächendeckende Kinderbetreuung für ein Drittel aller Kinder verordnet, sie aber qualitativ nicht leisten kann ( Personalgehälter wie Müllmänner, unzureichender Betreuungsschlüssel, unzureichend ausgebildetes Personal etc.), der hat sein Ansehen verspielt. Zum anderen: Was hat der deutsche Staat mit dem Geld getan, das er seit 1970 durch den immensen Geburtenmangel ( seither hat sich die Geburtenzahl halbiert) einspart?  Mit der so genannten „demographischen Rendite“ könnte man heute eine Luxuskinderbetreuung und ein gleichwertiges Erziehungsgehalt an Eltern bezahlen. Die Frage nach der Finanzierbarkeit hat sich somit erledigt.
  • Werte Frau Loheide, wenn die Kirchen nun auch noch mit den Mainstream-Wölfen heulen, verraten sie doch ihr eigenes soziales Ethos. Nach unserem Verständnis müssten die Kirchen Sand im Räderwerk der Entfamilisierung sein und der ökonomischen „Verwertbarkeit“ von Eltern und Kindern Widerstand entgegensetzen. Inzwischen haben Wirtschaft und Politik längst  aufgehört, das Hohelied der Selbstverwirklichung zu singen, um Mütter in die Erwerbsarbeit zu locken. Heute werden Mütter übelst diffamiert, wenn sie  als selbstbestimmte emanzipierte Frauen ihren Kindern ein paar Jährchen Geborgenheit schenken wollen. Arbeit zählt nur noch als Erwerbsarbeit. Familienarbeit ist in ihren Augen verplemperte Zeit. Fast jede Frau will wieder zurück in ihren Beruf,  z u v o r  aber will sie nicht nur Mutter werden, sondern für einige Jahre ohne finanzielle Benachteiligung auch Mutter sein. Sie will ihre Familie selber organisieren und nicht unter Zeitmangel und der Knute des Arbeitsmarktes vereinbarkeitskompatibel funktionieren müssen. Sklaverei haben wir emanzipierten Mütter nicht verdient!

Damit grüße ich Sie im Namen der mit uns in der ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT verbundenen Eltern in der Hoffnung, dass ich Ihnen unsere Sicht auf die unsägliche BG-Debatte vermitteln konnte. Bitte reichen Sie diesen Brief an die Chefetage weiter!

i. A. Bärbel Fischer